<html><head></head><body><div class="ydp8ccce3b0yahoo-style-wrap" style="font-family:Arial, Helvetica, sans-serif;font-size:16px;"><div dir="ltr" data-setdir="false">Siehe <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag_2025.pdf" rel="nofollow" target="_blank" style="letter-spacing: -0.02em;">https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag_2025.pdf</a></div><div dir="ltr" data-setdir="false"><br></div><div dir="ltr" data-setdir="false">Darin: </div><div dir="ltr" data-setdir="false"><br></div><div dir="ltr" data-setdir="false"><div dir="ltr" data-setdir="false">"Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende </div><div dir="ltr" data-setdir="false"><br></div><div dir="ltr" data-setdir="false">Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um.
Rechte und Pflichten müssen für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Wir wollen sicherstellen,
dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir
stärken die Vermittlung in Arbeit. Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter unterstützen sie bei diesen Bemühungen, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält. Für die
Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Diese Menschen müssen
schnellstmöglich
in
Arbeit
vermittelt
werden.
Für
diejenigen,
die
aufgrund von
Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch
Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte
Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Wir werden den Passiv-Aktiv-Transfer gesetzlich
verankern und ausweiten. Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und
Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen. Sanktionen müssen schneller,
einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können. Dabei werden wir die besondere
Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen. Bei Menschen, die arbeiten
können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug
vorgenommen. Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts beachten. Wir werden die Karenzzeit für Vermögen abschaffen. Die Höhe
des Schonvermögens koppeln wir an die Lebensleistung. Das werden wir bürokratiearm umsetzen.
Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit. Wir werden
den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der
Corona-Pandemie zurückführen."</div><br></div></div></body></html>