<font color='black' size='2' face='Arial, Helvetica, sans-serif'><font size="2" color="black" face="Arial, Helvetica, sans-serif">https://www.grundeinkommen.de/17/04/2013/pfaendungsfreigrenze-messlatte-fuer-das-grundeinkommen.html<br>
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</font><h2 class="artikeltitel">Pfändungsfreigrenze - Messlatte für das Grundeinkommen</h2>
17.04.13 |
<span class="autor">von Herbert Wilkens</span>
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<div><font size="2"><font face="Arial, Helvetica, sans-serif"></font></font>Die Pfändungsfreigrenze wird zum 1. Juli 2013 angehoben. Sie ist ein
wichtiger Indikator für die Höhe eines Grundeinkommens. Auch der
Mechanismus der regelmäßigen Anpassung ist bedeutsam.<font size="2"><font face="Arial, Helvetica, sans-serif"><br>
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<div>Wenn über das Grundeinkommen nachgedacht wird, geht es nicht zuletzt
darum, welcher monatliche Betrag dafür zu fordern ist. Die
Pfändungsfreigrenze – also der Betrag, den ein Schuldner von seinem
Nettoeinkommen ungeschmälert behalten darf – ist eine wichtige
Bezugsgröße. </div>
<div>Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2013 angehoben. Für
Alleinstehende sind dann <b>1045 Euro</b> pro Monat vor der Pfändung geschützt.
Dieser Betrag darf ihnen nicht weggenommen werden. <font size="2"><font face="Arial, Helvetica, sans-serif"><br>
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<div>Einige Konzepte für ein bedingungsloses Grundeinkommen nehmen
unmittelbar Bezug auf die Pfändungsfreigrenze. Insbesondere gilt das für
die „Sozialdividende“, die von der Attac-Arbeitsgemeinschaft „Genug für
alle“ vorgeschlagen wird. Die <a href="https://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2012/08/12-06-modelle-tabelle.pdf">Übersicht über Ansätze und Modelle eines Grundeinkommens</a> (Stand Juni 2012, Seite 3) gibt hierzu und über andere Grundeinkommensvorschläge Auskunft. <font size="2"><font face="Arial, Helvetica, sans-serif"><br>
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<div>2015 wird der Pfändungsfreibetrag erneut erhöht, dann auf rund <b>1.074
Euro</b>. Diese regelmäßigen Anpassungen sind Folge der Koppelung an den
Grundfreibetrag des Steuerrechts. Für Einzelheiten der Berechnungsregeln
siehe z.B. den <a href="http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2013/anhebung-der-pfaendungsfreigrenzen-zum-01072013.html">Infodienst Schuldnerberatung</a>, der gemeinsam von zahlreichen Hilfeeinrichtungen angeboten wird. </div>
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<div><font size="2"><font face="Arial, Helvetica, sans-serif"></font></font>Für das Grundeinkommen ist auch die Praxis dieser laufenden
Anpassung wichtig. Das bedingungslose Grundeinkommen kann mit dem
steuerrrechtlichen Verfahren unter bestimmten Umständen gegen eine
schleichende Wertminderung durch Inflation geschützt werden. Dies ist
jedoch nur eine zweitbeste Lösung. </div>
<div>Vorzuziehen sind automatische Anpassungen. So könnte eine Steigerung
des Betrags für den Fall festgeschrieben werden, dass der Preisindex
der Lebenshaltung um mehr als einen bestimmten Prozentsatz steigt. Ein
solcher Schwellenwert könnte bei 3 Prozent gegenüber der letzten
Anpassung liegen, und die Betragserhöhung sollte mit dem gleichen
Prozentsatz folgen, der für die Lebenshaltungskosten amtlich
festgestellt wurde. Eine derartige Regelung hätte den Vorteil, dass
nicht ständig neue Beschlussfassungen nötig wären, die ja immer die
Gefahr politischer Willkür mit sich bringen.</div>
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