[Grundeinkommen-Info] onlineseminar volksinitiative bge schweiz

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Do Nov 4 15:42:49 CET 2021


Europäische Bürgerintiative "bedingungslose Grundeinkommen überall in 
der EU" unterschreiben! https://www.ebi-grundeinkommen.de/ 





Mittwoch, 10.11.2021, 18.00-19.00 Uhr

Referentin: Elli von Planta, Initiativkomitee  
Eidgenössische Volksinitiative «Leben in Würde – Für ein
finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen»

In der Schweiz gab es im Sommer 2016 eine Volksabstimmung über das 
BGE, bei der der Vorschlag immerhin fast ein Viertel Zustimmung bekam. 
Nun versucht ein breites Bündnis einen zweiten Anlauf 
https://grundeinkommenschweiz.ch/ 

Dieswe gwhr in vielen Dingen weiter als der erste. Konkret fordert die
Eidgenössische Volksinitiative "Leben in Würde – Für ein
finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen", dass die Schweizer
Bundesverfassung wird wie folgt geändert wird:

"Art. 110a Bedingungsloses Grundeinkommen

1 Der Bund gewährleistet den in der Schweiz niedergelassenen Menschen
ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dieses soll ein menschenwürdiges
Dasein in Familie und Gesellschaft, die Teilnahme am öffentlichen
Leben und den Einsatz für das Gemeinwohl ermöglichen.

2 Das Grundeinkommen ist so zu gestalten, dass es zur Erhaltung und
Weiterentwicklung der Sozialversicherungen beiträgt.

3 Das Gesetz regelt die Höhe und den Bezug des Grundeinkommens.

4 Es regelt zudem die Finanzierung des Grundeinkommens. Sämtliche
Bereiche der Volkswirtschaft tragen solidarisch, basierend auf ihren
Erträgen, zur Finanzierung bei. Insbesondere werden der Finanzsektor
sowie Technologieunternehmen angemessen besteuert und die
Erwerbstätigkeit entlastet.

Art. 197 Ziff. 13
13. Übergangsbestimmungen zu Art. 110a (Bedingungsloses 
Grundeinkommen) 

1 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel
110a spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

2 Das Gesetz regelt die Koordination des bedingungslosen
Grundeinkommens mit den Leistungen der bestehenden
Sozialversicherungen sowie allfällige Anpassungen dieser Leistungen.

3 Es bestimmt, inwieweit nicht in der Schweiz niedergelassenen
Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgerichtet werden kann.

4 Um die Finanzierung durch Erträge sämtlicher Bereiche der
Volkswirtschaft sicherzustellen, besteuert der Bund angemessen
insbesondere:

a. die Transaktionen des Finanzsektors;

b. die Umsätze der Technologieunternehmen; und

c. die Kapitaleinkünfte.

5 Zu diesem Zweck legt der Bund die Gesamtsumme der Einkommen der
natürlichen Personen und die Gesamtsumme der Gewinne der juristischen
Personen offen.

6 Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht Angaben über den
gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr, einschliesslich Giroüberträge,
Interbank-Zahlungen, Intrabank-Zahlungen und Zahlungen über neue
Technologien."



Zoom-Meeting beitreten
https://zoom.us/j/93251012735?pwd=d1hkaDg2b3oxSzRRWnpJVzk0TzJXdz09 
Meeting-ID: 932 5101 2735
Kenncode: 549497
Schnelleinwahl mobil +496938079883


Gebt diese Einladung gerne weiter   



Die Videos der Veranstaltungen werden nach und nach in unseren
Youtubekanal eingestellt
https://www.youtube.com/channel/UCbtd3cSlH9bXN8E-R4q7rHg/videos.
Zuletzt hinzugefügt wurde Michael Levedag "Die Grundeinkommendebatte 
in der SPD" vom 27.10.2021 und Werner Rätz "Was kann die EU-Kommission 
für die Einführung bedingungsloser Grundeinkommen tun?" vom 3.11.2021


Vorschau


Mittwoch, 17.11.2021, 18.00-19.00 Uhr

Referentin: Melina Klaus, Vorsitzende der Kommunistischen Partei 
Österreichs

Die KPÖ tirtt offensiv für ein BGE ein, eine eher seltene Position bei 
kommunistischen Parteien.


Mittwoch, 24.11.2021, 18.00-19.00 Uhr
Referentin: Ina Praetorius
Wirtschaft ist Care

Die Theologin Ina Praetorius https://www.inapraetorius.ch/d/ ist beim 
Verein "Wirtschaft ist Care" https://wirtschaft-ist-care.org/ aktiv, 
der sich "für die Reorgainsation der Ökonomie um ihr Kerngeschäft, die 
Befriedigung tatsächlicher menschlicher Bedürfnisse weltweit", 
kümmert. 






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Werner Rätz
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