[Grundeinkommen-Info] 9 September Onlineseminar BGE als universales Recht
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Do Sep 3 17:39:31 CEST 2020
Onlineseminar 9. September 18.00-19.00 Uhr
Das bedingungslose Grundeinkommen als universales Recht für alle
Rechte haben ist zu wenig, besser ist, sie auch leben zu können!
Weite Teile der Grundeinkommensbewegung argumentieren,
Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe seien Menschenrechte.
Diese sind zwar Teil des Völkerrechts und in mehreren internationalen
Verträgen kodifiziert, dennoch können sich Individuen, die in ihren
Rechten verletzt werden, vor Gericht in der Regel nicht auf die
Menschenrechte beziehen.
Das liegt daran, dass die Verträge zwar Rechte für die Individuen
regeln, aber sie gelten für die Staaten. Die Staaten müssten die
Menschenrechte schützen und den Menschen in ihrem Hoheitsgebiet
garantieren, aber die Verträge verpflichten sie ausdrücklich nicht
dazu, die Regelungen in nationales Recht zu übertragen.
So klafft zwischen den Rechten, die sich aus der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte, dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (Sozialpakt) und dem Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (Zivilpakt) ergeben, und der tatsächlicheh
Schutzsituation eine dramatische Lücke. Rechte haben und Recht
bekommen sind bezüglich der Menschnerechte systematisch nicht
dasselbe.
Attac und andere zivilgesellschaftliche Akteure haben deshalb schon
vor Jahren unter dem Stichwort der Globalen Sozialen Rechte eine
Debatte über die Notwendigkeit begonnen, sich Rechte dort, wo sie
nicht staatlich garantiert werden, selbsttätig anzueignen.
Kann dieses Konzept im Zusmamenhang mit einem Grundeinkommen eine
Rolle spielen?
Und kann eine Geldzahlung überhaupt ein Menschenrecht sein?
Darüber sprechen wir im Onlineseminar am kommenen Mittwoch, den 9.
September um 18.00-19.00 Uhr.
Referent: Werner Rätz (beide Attac AG genug für alle)
Einwahldaten unter https://grundeinkommen-attac.de/index.php?id=1743
Bitte gebt diese Einladung gerne weiter!
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www.werner-raetz.de
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Werner Rätz
mailto:werner.raetz at t-online.de
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