[Grundeinkommen-Info] PM vom Netzwerk Grundeinkommen zur heutigen Anhörung Hartz IV

rblaschke at aol.com rblaschke at aol.com
Mo Nov 22 09:36:40 CET 2010


PRESSEMITTEILUNG des Netzwerkes Grundeinkommen
http://www.grundeinkommen.de/21/11/2010/pressemitteilung-des-netzwerks-zu-hartz-iv-entwurf.html 



Stellungnahme hier:
http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2010/11/stellungnahmenetzwerkgrundeinkommenhartziv.pdf 



anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und
Soziales im Deutschen Bundestag am 22.11.2010 zum „Entwurf eines
Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten
und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP (BT-Drs.: 17/3404):

Das Netzwerk Grundeinkommen fordert die sofortige Streichung der
Paragraphen 31 und 32 bei Hartz IV, da die dort vorgesehenen Sanktionen
grundrechtliche Erfordernisse verletzen. „Der vorliegende Gesetzentwurf
berücksichtigt nicht die Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts in
seinem Urteil von 9.2.2010. Dort wird das Grundrecht auf die Existenz-
und Teilhabesicherung als unverfügbares und einzulösendes Grundrecht
bezeichnet“, sagte Ronald Blaschke, Mitglied des Netzwerkrates. „Das
schließt Sanktionen bzw. Leistungskürzungen grundsätzlich aus.“

Das Netzwerk Grundeinkommen stellt ebenfalls fest, dass es sich laut
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um eine individuelle Garantie
der Existenz- und Teilhabesicherung handelt. Ein Hilfebedürftiger darf
nicht auf freiwillige Leistungen Dritter verwiesen werden, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Reimund Acker, ebenfalls Mitglied des
Netzwerkrates, sagte dazu: „Die Bedarfsgemeinschaftsregelung bei Hartz
IV ist grundrechtswidrig. Sie unterstellt einen Rechtsanspruch
gegenüber Lebenspartnern oder Stiefeltern, den es gar nicht gibt.“

Das Netzwerk Grundeinkommen kritisiert weiterhin die intransparente und
nicht sachgerechte Bestimmung der Regelleistung. „Fünf Euro mehr, das
ist ein Witz, über den keiner lachen kann“, so Blaschke. „Das Netzwerk
hat sich auf seiner letzten Mitgliederversammlung der berechtigten
Forderung des Bündnisses für mindestens 500 Euro Regelsatz
angeschlossen.“ In einer öffentlichen Stellungnahme des Netzwerkes
Grundeinkommen zum Gesetzentwurf wird die Missachtung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Regelsatzbestimmung nachgewiesen.

Das Netzwerk Grundeinkommen fordert darüber hinaus eine eindeutige und
verfassungskonforme Regelung für den gleichen Zugang von MigrantInnen
und AsylbewerberInnen zu den Leistungen für die Absicherung der
Existenz und Teilhabe. „Das Urteil des höchsten Gerichts hat das
Existenz- und Teilhabeminimum aus dem Artikel 1 der Grundgesetzes
abgeleitet, also aus dem Schutz der Würde des Menschen und nicht
bestimmter Personengruppen“, erklärte dazu Stefan Ziller, Mitglied des
Netzwerkrates.

Beschämend ist auch, dass rund 5,9 Millionen Menschen in Deutschland
sich gezwungen sehen, mit weniger als Hartz IV – also in Armut – zu
leben, weil dieses bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherungssystem sie
durch Diskriminierung, Stigmatisierung und bürokratische Hürden daran
hindert, ihnen zustehende sozialen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

„Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde mit allen genannten
Grundrechtsverletzungen durch Hartz IV endgültig Schluss machen“,
fasste Blaschke die Forderungen des Netzwerkes Grundeinkommen zusammen.

V.i.S.d.P.: Ronald Blaschke, Netzwerk Grundeinkommen,
blaschke at grundeinkommen.de, 0177 – 89 41 473, www.grundeinkommen.de

Stellungnahme zur Anhörung hier:
http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2010/11/stellungnahmenetzwerkgrundeinkommenhartziv.pdf 



-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : PM_des_Netzwerkes_Grundeinkommen_Hartz_IV.pdf
Dateityp    : video/x-fl
Dateigröße  : 77379 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/grundeinkommen-info/attachments/20101122/b9d09401/attachment.bin>


Mehr Informationen über die Mailingliste Grundeinkommen-Info