[Grundeinkommen-Info] Was besagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelleistungen?

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Fr Mär 26 19:48:59 CET 2010


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Was besagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den 
Hartz-IV-Regelleistungen? 
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Urteil, Kommentierungen (mit 
Bezug zum Grundeinkommen) und ein Anhang zu Höhen von 
Mindest-einkommenssystemen und von Grundeinkommen 
 
26.03.10 | von Ronald Blaschke | 
 
Das Grundrecht auf eine Absicherung des menschenwürdigen 
Existenzminimums ist ein individuell und sanktionsfrei garantiertes 
Grundrecht, dass die Existenz sichern und soziale, politische und 
kulturelle Teilhabe ermöglichen soll. Damit hat das 
Bundesverfassungsgericht drei wichtige Bestimmungsstücke der 
Grundabsicherung in Richtung Grundeinkommen vorgenommen. 
 
Deutlich wird anhand der vorgelegten Studie von Ronald Blaschke auch, 
dass das Bundesverfassungsgericht nur in geringem Maße tatsächlich 
Einfluss auf gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung 
eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums hat. Vieles liegt 
in der Hand des Souveräns, also der Bevölkerung, der politischen 
Akteure und der gewählten Abgeordneten im Parlament. Wie das Existenz- 
und Teilhabeminimum ermittelt und mit welchem Transfer- und 
Infrastruktursystem das Grundrecht am besten gewährleistet wird, ist 
letztlich eine wissenschaftlich und politisch zu beantwortende Frage. 
Allerdings gibt es gute Gründe dafür, dass Grundrecht ohne eine 
Bedürftigkeitsprüfung zu gewähren. Es gibt ebenso ausreichend 
empirische Anhaltspunkte für die Bestimmung des menschenwürdigen 
Existenz- und Teilhabeminimums. Diese werden in der Studie ebenfalls 
benannt. 
 
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Die Studie: 
http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2010/03/03-10-was-besagt-das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-end.pdf 

  



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