[Grundeinkommen-Info] Anzeige gegen den Autor der Chemitz-Studie

guenter.soelken at gmx.de guenter.soelken at gmx.de
Sa Sep 13 10:41:25 CEST 2008


Vor einigen Tagen ist gegen den Autor der Chemnitzer Studie *Anzeige 
wegen Volksverhetzung *erstattet wurden. Seitdem  ist auf der Website 
des Instituts nur noch die Präambel zu finden, nicht mehr aber die 
Studie selbst.
Die Anzeige ist keineswegs anonym, sondern mit Namen und Adresse 
erstattet worden; um mögliche Konsequenzen für der Anzeigensteller zu 
vermeiden, wurde der Name hier jedoch weggelassen. Er regt aber an, dass 
sich möglichst viele dieser Anzeige anschließen oder selbst eine 
ähnliche Anzeige formulieren.
Günter Sölken

Hier der Text der Anzeige:

*Anzeige*

Hiermit zeige ich Herrn Prof. Dr. Friedrich Thießen

lehrend an der TU Chemnitz

wegen *Volksverhetzung nach §130 (Abs. 2, Satz 1 des Strafgesetzbuches*) an.

Begründung:

Herr Prof. Dr. Thießen hat eine Studie veröffentlicht, nach der der 
Regelsatz für Harz IV Empfänger zwischen 132 € Minimum und  278  € 
Maximum zu liegen habe.

http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/bwl4/interessantes/Soziale_Mindestsicherung_2008_komplett.pdf

Mit dieser Studie wird der Eindruck erweckt, der jetzige Harz IV Satz 
sei völlig überhöht.Die Studie ist geeignet, die gesellschaftliche 
Akzeptanz von Harz IV Empfängern zu untergraben, deutlicher ausgedrückt: 
den Haß auf Harz IV Empfänger anzustacheln und weiter zu schüren. Harz 
IV Empfängern werden Bedingungen zugemutet, die mit dem Grundgesetz 
nicht vereinbar sind. Der soziale Frieden in der Bundesrepublik 
Deutschland wird gefährdet.

Die Studie widerspricht dem Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1, daß den 
Bürgern der Bundesrepublik ein Leben in Würde zusichert. Nach Artikel 2 
Abs. 1 hat auch jeder das Recht auf die freie Entfaltung der 
Persönlichkeit. Nach Artikel 20 Abs. 1 ist die Bundesrepublik ein 
sozialer Bundesstaat.

Die Würde des Menschen wird in der Studie insofern verletzt, als Harz IV 
Empfänger als Getränk lediglich Leitungswasser (!) zur Verfügung steht.

Weiterhin ist der Hatz IV Empfänger dazu angehalten, sich die Haare 
wachsen zu lassen, da kein Friseurbesuch im Regelsatz enthalten ist. 

Alkohol gibt es nicht einmal zu festlichen Anlässen wie z.B. Weihnachten 
oder Geburtstag.

Da Verhütungsmittel nicht enthalten sind, sind dem Harz IV Empfänger 
auch keine sexuellen Kontakte möglich.

Ein Telefon ist nicht vorgesehen, so daß Kontaktaufnahme mit anderen 
Menschen sehr erschwert ist.

Besuch kann der Hatz IV Empfänger ebenfalls nicht haben, es sei denn 
dieser bringt eigenes Besteck und Geschirr mit.

Falls der Harz IV Empfänger einmal eingeladen sein sollte, ist er nicht 
in der Lage ein Geschenk mitzubringen und ist somit vom sozialen Leben 
ausgeschlossen.

Dem Harz IV Empfänger ist also kein Leben in Würde möglich, auch hat er 
keinerlei Möglichkeit, seine Persönlichkeit auch nur ansatzsweise zu 
verwirklichen. Ein Staat, der dies seinen Bürgern zumuteten würde, 
handelt nicht im Sinne des Grundgesetztes als Sozialstaat.

Auch Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wäre verletzt, da das Recht auf 
Leben und körperliche Unversehrtheit in Anbetracht von 6,9€ im Monat für 
Artikel aus der Apotheke, Brillengläser und Zuzahlungen in Gefahr wäre. 
Wäre der Harz IV Empfänger krank und auf eine kostenpflichtige 
Einkaufshilfe angewiesen, würde er bei diesem knapp bemessenen Satz 
schlicht verhungern, was eine Gefahr für sein Leben darstellt.

 

 

 

 


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