[Grundeinkommen-Info] Anzeige gegen den Autor der Chemitz-Studie
guenter.soelken at gmx.de
guenter.soelken at gmx.de
Sa Sep 13 10:41:25 CEST 2008
Vor einigen Tagen ist gegen den Autor der Chemnitzer Studie *Anzeige
wegen Volksverhetzung *erstattet wurden. Seitdem ist auf der Website
des Instituts nur noch die Präambel zu finden, nicht mehr aber die
Studie selbst.
Die Anzeige ist keineswegs anonym, sondern mit Namen und Adresse
erstattet worden; um mögliche Konsequenzen für der Anzeigensteller zu
vermeiden, wurde der Name hier jedoch weggelassen. Er regt aber an, dass
sich möglichst viele dieser Anzeige anschließen oder selbst eine
ähnliche Anzeige formulieren.
Günter Sölken
Hier der Text der Anzeige:
*Anzeige*
Hiermit zeige ich Herrn Prof. Dr. Friedrich Thießen
lehrend an der TU Chemnitz
wegen *Volksverhetzung nach §130 (Abs. 2, Satz 1 des Strafgesetzbuches*) an.
Begründung:
Herr Prof. Dr. Thießen hat eine Studie veröffentlicht, nach der der
Regelsatz für Harz IV Empfänger zwischen 132 € Minimum und 278 €
Maximum zu liegen habe.
http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/bwl4/interessantes/Soziale_Mindestsicherung_2008_komplett.pdf
Mit dieser Studie wird der Eindruck erweckt, der jetzige Harz IV Satz
sei völlig überhöht.Die Studie ist geeignet, die gesellschaftliche
Akzeptanz von Harz IV Empfängern zu untergraben, deutlicher ausgedrückt:
den Haß auf Harz IV Empfänger anzustacheln und weiter zu schüren. Harz
IV Empfängern werden Bedingungen zugemutet, die mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar sind. Der soziale Frieden in der Bundesrepublik
Deutschland wird gefährdet.
Die Studie widerspricht dem Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1, daß den
Bürgern der Bundesrepublik ein Leben in Würde zusichert. Nach Artikel 2
Abs. 1 hat auch jeder das Recht auf die freie Entfaltung der
Persönlichkeit. Nach Artikel 20 Abs. 1 ist die Bundesrepublik ein
sozialer Bundesstaat.
Die Würde des Menschen wird in der Studie insofern verletzt, als Harz IV
Empfänger als Getränk lediglich Leitungswasser (!) zur Verfügung steht.
Weiterhin ist der Hatz IV Empfänger dazu angehalten, sich die Haare
wachsen zu lassen, da kein Friseurbesuch im Regelsatz enthalten ist.
Alkohol gibt es nicht einmal zu festlichen Anlässen wie z.B. Weihnachten
oder Geburtstag.
Da Verhütungsmittel nicht enthalten sind, sind dem Harz IV Empfänger
auch keine sexuellen Kontakte möglich.
Ein Telefon ist nicht vorgesehen, so daß Kontaktaufnahme mit anderen
Menschen sehr erschwert ist.
Besuch kann der Hatz IV Empfänger ebenfalls nicht haben, es sei denn
dieser bringt eigenes Besteck und Geschirr mit.
Falls der Harz IV Empfänger einmal eingeladen sein sollte, ist er nicht
in der Lage ein Geschenk mitzubringen und ist somit vom sozialen Leben
ausgeschlossen.
Dem Harz IV Empfänger ist also kein Leben in Würde möglich, auch hat er
keinerlei Möglichkeit, seine Persönlichkeit auch nur ansatzsweise zu
verwirklichen. Ein Staat, der dies seinen Bürgern zumuteten würde,
handelt nicht im Sinne des Grundgesetztes als Sozialstaat.
Auch Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wäre verletzt, da das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit in Anbetracht von 6,9€ im Monat für
Artikel aus der Apotheke, Brillengläser und Zuzahlungen in Gefahr wäre.
Wäre der Harz IV Empfänger krank und auf eine kostenpflichtige
Einkaufshilfe angewiesen, würde er bei diesem knapp bemessenen Satz
schlicht verhungern, was eine Gefahr für sein Leben darstellt.
-------------- nächster Teil --------------
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