[Grundeinkommen-Info] Nochmal zum Wernerschen BGE-Modell
rblaschke at aol.com
rblaschke at aol.com
Mi Jan 10 18:32:50 CET 2007
Nach Information aus erster Hand unterstellt das Wernersche BGE - Modell
die Kürzung des Brutto- bzw. Nettolohnes (damit des Stundenlohnes)
um den jeweiligen BGE - Betrag.
Gesetzliche oder tarifvertraglich verbindliche (Stunden-)Lohnrohnregelungen
(Tariflöhne, Mindestlöhne) etc. sollen nach diesem Modell aufgehoben,
Löhne individuell verhandelbar werden.
Ronald Blaschke
Zum eben gemailten Reader eine Frage an die, die sich mit dem Götz
> Werner Fianzierungsmodell
> auskennen:
>
> Das Götz Werner - Finanzierungskonzept hat neben den bekannten Kritiken,
> siehe Rätz S. 19 im Reader ein weiteres Problem, s. S. 6 im Reader:
>
> Es wird unterstellt, dass ein mensch, der bisher 1.500 € Lohn bekam,
> also grob 10 € Stundenlohn (wenn Vollzeit), nach Einführung des GE
> dann mit 1.000 € Lohn zufrieden wäre.
> Das GE (500 €) ist ja ohne Erwerbsarbeitsvoraussetzung, also extra.
> Wieso geht dann der mensch nicht nur noch 100 statt 150 Stunden arbeiten
> - und zwar ohne Lohneinkommensverlust? Also nicht wie in folgenden Absatz
> auf S. 6 unterstellt wird, mit Einkommensverlust?
>
> Oder stellt Götz Werner (und damit auch "Freiheit statt
> Volbeschäftigung", die dieses Konzept übernommen haben) drauf ab,
> dass bei einer GE-Einführung nach dem Wernerschen Modell die
> Stundenlöhne
> (ob nun tarifliche oder Mindestlöhne) gekürzt werden - in dem Falle um
> ein Drittel??
>
> Ronald Blaschke
>
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