[Grundeinkommen-Info] Nochmal zum Wernerschen BGE-Modell

rblaschke at aol.com rblaschke at aol.com
Mi Jan 10 18:32:50 CET 2007


 Nach Information aus erster Hand unterstellt das Wernersche BGE - Modell 

die Kürzung des Brutto- bzw. Nettolohnes (damit des Stundenlohnes)

um den jeweiligen BGE - Betrag. 

Gesetzliche oder tarifvertraglich verbindliche (Stunden-)Lohnrohnregelungen 

(Tariflöhne, Mindestlöhne) etc. sollen nach diesem Modell aufgehoben, 

Löhne individuell verhandelbar werden.



Ronald Blaschke 





Zum eben gemailten Reader eine Frage an die, die sich mit dem Götz

> Werner Fianzierungsmodell 

>  auskennen:

>  

>  Das Götz Werner - Finanzierungskonzept hat neben den bekannten Kritiken,

>  siehe Rätz S. 19 im Reader ein weiteres Problem, s. S. 6 im Reader: 

>  

>  Es wird unterstellt, dass ein mensch, der bisher 1.500 € Lohn bekam, 

>  also grob 10 € Stundenlohn (wenn Vollzeit), nach Einführung des GE

> dann mit 1.000 € Lohn zufrieden wäre. 

>  Das GE (500 €) ist ja ohne Erwerbsarbeitsvoraussetzung, also extra. 

>  Wieso geht dann der mensch nicht nur noch 100 statt 150 Stunden arbeiten

> - und zwar ohne Lohneinkommensverlust? Also nicht wie in folgenden Absatz

> auf S. 6 unterstellt wird, mit Einkommensverlust? 

>  

>  Oder stellt Götz Werner (und damit auch "Freiheit statt 

>  Volbeschäftigung", die dieses Konzept übernommen haben) drauf ab, 

>  dass bei einer GE-Einführung nach dem Wernerschen Modell die

> Stundenlöhne 

>  (ob nun tarifliche oder Mindestlöhne) gekürzt werden - in dem Falle um

> ein Drittel?? 

>  

>  Ronald Blaschke

>    
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listi.jpberlin.de/pipermail/grundeinkommen-info/attachments/20070110/abf1abf5/attachment.html>


Mehr Informationen über die Mailingliste Grundeinkommen-Info