[Gen-Streitfall] Fw: Irak: Neues Gesetz sichert Gentech-Multis neue Absatzm ärkte zu Lasten der Bauern
Anke Auler
anke.auler at bund.net
Di Nov 23 11:33:54 CET 2004
Spannende Info vom DNR Info-Service.
Gruss,
Anke
Weitergeleitet durch DNR Redaktionsbüro Info-Service ++ Bitte ggf.
weiterleiten ++ Weitere Rubriken bestellen/Abbestellen/Information:
www.dnr.de/infoservice
--
http://www.telepolis.de/r4/artikel/18/18835/1.html
Patente US-Patente für den Irak?
Brigitte Zarzer 18.11.2004
Ein neues Gesetz sichert Gentech-Multis neue Absatzmärkte zu Lasten
der
heimischen Bauern
Während sich der Blick der Öffentlichkeit auf den täglichen
Nachkriegshorror im Irak konzentriert, werden im Hintergrund
ausgesprochen wirtschaftsfreundliche Gesetze vorbereitet. So sieht das
künftige Patentrecht vor, dass Bauern kein Saatgut von der letzten
Ernte zurückbehalten dürfen, wie dies eigentlich der Tradition
entspricht.
Als der von Georg W. Bush ernannte Zivilverwalter für den Irak, Paul
Bremer, im Juni 2004 Bagdad verließ, hinterließ er der irakischen
Übergangsregierung auch zahlreiche neue Verordnungen und
Gesetzesentwürfe. Darunter befindet sich die Order 81 [1], die
künftig
das 1970 erlassene irakische Patentrecht, ersetzen soll. Das berichtet
die Non-Government-Organisation Grain [2]. Die Organisation engagiert
sich für die Erhaltung bzw. Förderung von Biodiversität und
möglichst
eigenständige Landwirtschaft.
Beide Ansätze landwirtschaftlicher und ökologischer Kultur sind mit
der
Order 81 schwer gefährdet. Das neue Patentgesetz würde den
irakischen
Landwirten "den Krieg erklären", wettert Grain deshalb. Generationen
von kleinen Bauern im Irak hätten in einem unregulierten, quasi
informellen System ausgesät. Pflanzen wurden ohne gesetzliche
Einschränkungen gezüchtet und oftmals auch zwischen den Bauern
ausgetauscht. Unter dem neuen Gesetz würde das praktisch verboten,
kritisiert die Organisation. Das Gesetz sichert nämlich die
Patentrechte von GVOs oder anderem patentierten Saatgut streng ab:
--Farmers shall be prohibited from re-using seeds of protected
varieties or any variety mentioned in items 1 and 2 of paragraph (C) of
Article 14 of this Chapter.-- Order 81
Wer nun meint, bei GVOs sei das ohnehin üblich und man würde nur das
irakische Recht auf internationalen Standard bringen, greift zu kurz.
Zum einen ist anzunehmen, dass gerade über Hilfslieferungen auch
GV-Saatgut ins Land gelangt, gleichzeitig aber keine strengen Auflagen
zu Koexistenz und Haftungsfragen bestehen. Die Bauern, sollte sich
GV-Saatgut einmal ausgekreuzt haben, wären den Patentinhabern - im
Reglefall Biotech-Multis wie Monsanto oder Syngenta - ausgeliefert und
müssten später vielleicht Lizenzgebühren für etwas zahlen, das
sie nie
haben wollten. Das Gesetz würde auch explizit die Förderung von GVOs
vorsehen, kritisiert Grain.
Die Organisation sieht aber auch die Gefahr bei ganz konventionell
gezüchtetem Getreide. Grain spricht davon, dass künftig primär PVP
(Plant Variety Protection)-zertifizierte Pflanzen für den Markt
zugelassen werden sollen. Diese Einstufung wäre aber wiederum an die
sogenannte UPOV-Convention [3] gebunden. Das Internationale
Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) wurde 1961
unterzeichnet und trat 1968 in Kraft. Ziel der UPOV ist es, Züchtern
exklusive Eigentumsrechte zuzusprechen. Die letzte Änderung von 1991
basierte vor allem auf der immer stärker voranschreitenden
Patentierung
von genetischen Ressourcen durch die Gentechnik. Nach Art. 14ff. UPOV
91 ist die Zustimmung der Züchter zur Erzeugung oder Vermehrung, zum
Aufbereiten, Lagern, Feilhalten und Vertreiben sowie zum Import und
Export von Vermehrungsmaterial ihrer Sorten erforderlich.
Allerdings ließ UPOV bezüglich des Saatguts zwei Ausnahmen zu: Zum
einen das Landwirteprivileg: Hierdurch wird Landwirten das Recht auf
Wiederaussaat von sortenrechtlich geschütztem Saatgut zugestanden. Zum
anderen gilt das Züchterprivileg: Es erlaubt den Züchtern
geschützte
Sorten als Grundlage für neue Sortenzüchtungen zu verwenden, ohne
dafür
Lizenzgebühren zu zahlen . In UPOV 91 wurde allerdings die generelle
Möglichkeit des kostenlosen Nachbaus wieder eingeschränkt.
Gentechnisch
veränderte Sorten fallen nun nicht mehr ohne weiteres unter das
Züchterprivileg.
Entscheidend für die Entwicklung im Irak ist aber, dass die Order 81
eben genau die Wiederaussaat verbietet und somit das im UPOV
ursprünglich vorgesehene Landwirteprivileg aushebelt. Produktion,
Reproduktion, Verkauf, Export und Import wären in letzter Konsequenz
großen Pflanzenzüchtern vorbehalten::
--Farmers' seeds cannot meet these criteria (Anm. UPOV-Kriterien),
making PVP-protected seeds the exclusive domain of corporations. The
rights granted to plant breeders in this scheme include the exclusive
right to produce, reproduce, sell, export, import and store the
protected varieties. These rights extend to harvested material,
including whole plants and parts of plants obtained from the use of a
protected variety. This kind of PVP system is often the first step
towards allowing the full-fledged patenting of life forms.--
Das De-facto-Monopol würde für Getreidesorten 20 Jahre, für Wein
und
Bäume 25 Jahre gelten, berichtet Grain. Von der neuen Gesetzeslage im
Irak würden nur Konzerne wie Monsanto, Syngent, Bayer und Dow Chemical
profitieren, die dann die Kontrolle über die irakische Landwirtschaft
inne hätten, kritisiert die Umweltorganisation:
--What it will actually do is facilitate the penetration of Iraqi
agriculture by the likes of Monsanto, Syngenta, Bayer and Dow Chemical
- the corporate giants that control seed trade across the globe.
Eliminating competition from farmers is a prerequisite for these
companies to open up operations in Iraq, which the new law has
achieved. Taking over the first step in the food chain is their next
move.--
LINKS
[1]
http://www.iraqcoalition.org/regulations/20040426_CPAORD_81_Patents_Law.p
df
[2] http://www.grain.org/articles/?id=6
[3] http://www.upov.org
--------------------------
ÖkologieGlobal - Die ökologischen Grenzen der Globalisierung
Anke Auler * Dipl. Betriebswirtin
BUND Verden * Artilleriestaße 6 * D-27283 Verden (Aller)
Tel. 04231/957 562 * Fax. 04231/957 546
E-mail: anke.auler at bund.net * Internet: www.oekologieglobal.de
Nein zu Gen-Food per WTO Zwangsverordnung. Aktiv werden - hier:
www.GENug-WTO.de
Mehr Informationen über die Mailingliste Gen-Streitfall