[Gen-Streitfall] WG: Bauernverband Mailabo - Gentechnikgesetz: Koexistenz aller Anbauformen muss gesichert werden

Sabine altmann.tent at t-online.de
Do Jun 10 13:56:55 CEST 2004


Gentechnikgesetz: Koexistenz aller Anbauformen muss gesichert werden
DBV fordert ausgewogene Haftungsregelung

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat Bundesregierung
und die Bundesländer eindringlich aufgefordert, den Anbau gentechnisch
veränderten Pflanzen so zu regeln, dass der Anbau mit und ohne
Verwendung von Gentechnik in Deutschland nicht gefährdet wird. Bei
dieser Koexistenz der Anbauformen wird keine Form der
Landbewirtschaftung verhindert oder von vornherein unmöglich gemacht. Zu
einer solchen Koexistenz gehören nach Auffassung des DBV aufeinander
abgestimmte Vorgaben zur guten fachlichen Praxis des Anbaus mit
gentechnisch veränderten Pflanzen ebenso wie eine ausgewogene
Haftungsregelung für Schäden durch unerwünschte Vermischungen bei
gentechnisch verändertem Anbau. Nur damit wird die Wahlfreiheit für
Verbraucher und Landwirte erhalten bleiben.

Das DBV-Präsidium machte deutlich, dass außer der Klärung der Koexistenz
und der Haftungsfrage sich die deutsche Landwirtschaft auch die Option
der Nutzung der Gentechnik offen halten müsse. Die Bundesregierung stehe
in der Verantwortung, die Voraussetzungen der Koexistenz in Deutschland
zu schaffen, da sie die Freisetzungsrichtlinie mit der Novellierung des
Gentechnikgesetzes in nationales Recht umsetzen muss. Dazu gehöre auch
die Einrichtung eines für die Landwirte zugänglichen Anbauregisters.

Die geforderte Koexistenz wird mit der im Gesetzentwurf enthaltenen
Regelung einer verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen
Gefährdungshaftung bei Schäden durch Verunreinigungen nicht
gewährleistet, kritisierte der DBV. Nur eine verschuldensabhängige
Haftungsregelung, also eine Haftung sichere die Koexistenz bei einem
Verstoß gegen die gute fachliche Praxis.

Sollten trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten Schäden auf Feldern mit
ökologischem oder konventionellem Anbau ohne Gentechnik entstehen, ist
durch einen Haftungsfonds zu entschädigen, fordert der DBV. Für dessen
Finanzierung sind in erster Linie die Pflanzenzüchter heranzuziehen, die
große Verantwortung für die Entwicklung, Zulassung und Risikoabschätzung
der gentechnisch veränderten Pflanzen, einschließlich erforderlicher
Vorsorgepflichten zur Vorbeugung von Einträgen in benachbarte Kulturen
tragen. Nach Überzeugung des DBV steht aber auch der Staat in der
Verantwortung, diesen Haftungsfonds zu ermöglichen, denn er ist für die
Zulassung solcher gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig sowie für
die Regelung ausreichender Vorsorgepflichten und für die Förderung des
Technologiestandortes Deutschland. 

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