[Gen-Streitfall] Embryonenforschung in Kürze durch EU-Knete finanziert

Sabine altmann.tent at t-online.de
Do Nov 20 19:40:49 CET 2003


taz Nr. 7213 vom 20.11.2003, Seite 2, 72 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG
LÖHR
Geld für verbotene Forschung 
Eine Mehrheit im Europaparlament spricht sich für eine EU-Förderung der
umstrittenen und in einigen Ländern strafbaren Embryonenforschung aus


BERLIN taz   <http://www.taz.de/gifs/bl.gif> Die umstrittene Forschung
mit embryonalen Stammzellen soll nach dem Willen des Europaparlaments
nahezu ohne Einschränkung auch mit EU-Mitteln finanziert werden. Mit
deutlicher Mehrheit sprach sich gestern das Straßburger Parlament für
die Embryonenforschung aus. Finanzielle Unterstützung soll es damit auch
für Forschungsprojekte geben, die in mehreren Mitgliedstaaten, unter
anderem in Deutschland, Österreich und Frankreich, verboten sind und
strafrechtlich verfolgt werden. Das letzte Wort haben jetzt die
EU-Mitgliedstaaten. Am 3. Dezember werden sie im Ministerrat entscheiden
müssen, wie es mit der Finanzierung der Embryonenforschung weitergehen
wird. 

"Dies ist ein schwarzer Tag für die Ethik", kritisierte Hiltrud Breyer,
EU-Abgeordnete der Grünen, den Beschluss. Enttäuscht äußerte sich auch
ihr Parlamentskollege von der CDU, Peter Liese: "Das Parlament hat die
Chance verpasst, der Forschung einen klaren ethischen Rahmen zu geben."
Vor allem die Abgeordneten der konservativen Europäischen Volkspartei
(EVP) und der Grünen hatten gegen die Vorlage gestimmt.

Auch wenn das Parlament bei der Frage, ob Embryonenforschung
förderungswürdig werden soll, nur eine beratende Funktion habe, so sei
das Votum doch ein "verheerendes Signal" für die im Dezember anstehen-
de Entscheidung, sagt Breyer. Der gestern gefasste Beschluss geht sogar
noch weit über den bisher von mehreren Staaten abgelehnten Vorschlag der
EU-Kommission hinaus. Dieser sieht vor, dass für die Gewinnung von
Stammzellen nur Embryonen genutzt werden dürfen, die vor dem Stichtag
27. Juni 2002 eingefroren wurden. In Deutschland ist das Gesetz sogar
noch restriktiver: Hier darf nur mit importierten Stammzelllinien
geforscht werden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt
wurden. 

Breyer befürchtet, dass jetzt nach der Parlamentsentscheidung die knappe
Sperrminorität im Ministerrat, die bisher die EU-Förderung der
Embryonenforschung verhindert hat, keinen Bestand mehr haben wird. 




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