[Gen-Info] BVG: Honig darf verunreinigt werden

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So Okt 27 17:51:46 CET 2013


Hallo Leute!

Wie schon im Mai gesagt: Der  Kampf gegen die Gentechnik
längst nicht entschieden...

Ciao
   Klaus Schramm


www.linkszeitung.de/genmon131025liz.html

25.10.2013

Honig darf verunreinigt werden
Bundesverwaltungsgericht läßt Gen-Kontamination zu

Der bayerische Imker Karl-Heinz Bablok unterlag vor dem 
Bundesverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen die Kontamination 
seines Honigs durch die Pollen von Gen-Mais. Die RichterInnen 
erkannten kein "Rechtsschutzinteresse".

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sich damit über ein 
für Imker positives und für Gentech-Konzerne wie Monsanto negatives 
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2011 hinweg. Der 
EuGH hatte in einem von ImkerInnen angestrebten Verfahren geurteilt: 
Pollen ist eine Honig-Zutat und daher muß das Gentechnikrecht 
Anwendung finden. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Fälle, bei 
denen ImkerInnen feststellten, daß in der Nähe ihrer Bienenstöcke 
sogenannte Versuchsfelder mit genmanipulierten Pflanzen, etwa Gen-
Mais, angelegt wurden. Die Bienen können diese Pflanzen nicht von 
natürlichen unterschieden und schleppen so die Pollen solcher Gen-
Konstrukte in den Honig ein.

Persönlich betroffen war Imker Bablok durch die umweltschädlichen 
Aktivitäten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Auf 
deren Gut Neuhof bei Kaisheim wurde - angeblich zu Versuchszwecken - 
genmanipulierter Mais der Sorte MON 810 des US-amerikanischen 
Konzerns Monsanto angebaut. Bei einem Abstand von 500 Metern zu 
seinen Bienenstöcken mußte Bablok feststellen, daß sein Honig mit den 
Pollen des Gen-Mais MON 810 kontaminiert war. Bienen können leider 
Gen-Mais nicht von natürlichem Mais unterscheiden. Ein von ihm 
beauftragtes Labor fand die DNS des MON 810 in seinem Honig. Dieser 
war damit "nicht verkehrsfähig" und Bablok mußte ihn in die 
Müllverbrennungsanlage karren.

Unterstützt wurde Bablok bei seinem "Marsch durch die Instanzen" vom 
'Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik', dem ImkerInnen-
Verbände und Bio-Verbände wie Bioland und Demeter angehören. Vor dem 
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatten deutsche ImkerInnen bereits 
im März 2012 eine Niederlage einstecken müssen (Siehe unseren Artikel 
v. 28.03.12). Mit zu den Niederlagen vor Gericht hat vermutlich auch 
ein zeitweiliger strategischer Rückzug von Parteien-Politik und 
Gentech-Konzernen beigetragen: So hatte die damalige bayerische 
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Jahr 2009 den Anbau von MON 
810 in Deutschland gestoppt. Und 2012 und Anfang 2013 hatten Gentech-
Konzerne wie BASF und Monsanto mehrfach öffentlich erklärt, sich aus 
Europa zurückziehen zu wollen (Siehe unsere Artikel v. 16.01.12, . 
29.01.13 und 31.05.13).

Doch bereits im Oktober 2010 war durchgesickert, daß die EU-
Kommission Pläne verfolgt, Gen-Honig durch die Hintertür zu 
legalisieren. Perfider Weise besteht der Trick darin, Pollen als 
"natürlichen Bestandteil" von Honig zu deklarieren (Siehe unseren 
Artikel v. 24.10.12). Und bei der Verhandlung vor dem 
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam in den vergangenen Tagen ans 
Licht, daß VertreterInnen der Bundesregierung und des Gentech-
Konzerns Monsanto davon ausgehen, daß Gen-Mais in Deutschland in den 
nächsten Monaten "mit hoher Wahrscheinlichkeit" wieder zugelassen 
wird. Und der vorsitzende Richter Rüdiger Nolte ergänzte, es sei eine 
EU-einheitliche Zulassung von Pollen genmanipulierter Mais-Sorten als 
Lebensmittel "zu erwarten".

So bleibt den Gentech-GegnerInnen in Deutschland auf lange Sicht nur 
der gewaltfreie Kampf, bei dem die Felder mit Gen-Mais anderen 
anderen genmanipulierten Konstrukten von Hand entschärft werden. 


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