[Gen-Info] BVG: Honig darf verunreinigt werden
klausjschramm at t-online.de
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So Okt 27 17:51:46 CET 2013
Hallo Leute!
Wie schon im Mai gesagt: Der Kampf gegen die Gentechnik
längst nicht entschieden...
Ciao
Klaus Schramm
www.linkszeitung.de/genmon131025liz.html
25.10.2013
Honig darf verunreinigt werden
Bundesverwaltungsgericht läßt Gen-Kontamination zu
Der bayerische Imker Karl-Heinz Bablok unterlag vor dem
Bundesverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen die Kontamination
seines Honigs durch die Pollen von Gen-Mais. Die RichterInnen
erkannten kein "Rechtsschutzinteresse".
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sich damit über ein
für Imker positives und für Gentech-Konzerne wie Monsanto negatives
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2011 hinweg. Der
EuGH hatte in einem von ImkerInnen angestrebten Verfahren geurteilt:
Pollen ist eine Honig-Zutat und daher muß das Gentechnikrecht
Anwendung finden. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Fälle, bei
denen ImkerInnen feststellten, daß in der Nähe ihrer Bienenstöcke
sogenannte Versuchsfelder mit genmanipulierten Pflanzen, etwa Gen-
Mais, angelegt wurden. Die Bienen können diese Pflanzen nicht von
natürlichen unterschieden und schleppen so die Pollen solcher Gen-
Konstrukte in den Honig ein.
Persönlich betroffen war Imker Bablok durch die umweltschädlichen
Aktivitäten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Auf
deren Gut Neuhof bei Kaisheim wurde - angeblich zu Versuchszwecken -
genmanipulierter Mais der Sorte MON 810 des US-amerikanischen
Konzerns Monsanto angebaut. Bei einem Abstand von 500 Metern zu
seinen Bienenstöcken mußte Bablok feststellen, daß sein Honig mit den
Pollen des Gen-Mais MON 810 kontaminiert war. Bienen können leider
Gen-Mais nicht von natürlichem Mais unterscheiden. Ein von ihm
beauftragtes Labor fand die DNS des MON 810 in seinem Honig. Dieser
war damit "nicht verkehrsfähig" und Bablok mußte ihn in die
Müllverbrennungsanlage karren.
Unterstützt wurde Bablok bei seinem "Marsch durch die Instanzen" vom
'Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik', dem ImkerInnen-
Verbände und Bio-Verbände wie Bioland und Demeter angehören. Vor dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatten deutsche ImkerInnen bereits
im März 2012 eine Niederlage einstecken müssen (Siehe unseren Artikel
v. 28.03.12). Mit zu den Niederlagen vor Gericht hat vermutlich auch
ein zeitweiliger strategischer Rückzug von Parteien-Politik und
Gentech-Konzernen beigetragen: So hatte die damalige bayerische
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Jahr 2009 den Anbau von MON
810 in Deutschland gestoppt. Und 2012 und Anfang 2013 hatten Gentech-
Konzerne wie BASF und Monsanto mehrfach öffentlich erklärt, sich aus
Europa zurückziehen zu wollen (Siehe unsere Artikel v. 16.01.12, .
29.01.13 und 31.05.13).
Doch bereits im Oktober 2010 war durchgesickert, daß die EU-
Kommission Pläne verfolgt, Gen-Honig durch die Hintertür zu
legalisieren. Perfider Weise besteht der Trick darin, Pollen als
"natürlichen Bestandteil" von Honig zu deklarieren (Siehe unseren
Artikel v. 24.10.12). Und bei der Verhandlung vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam in den vergangenen Tagen ans
Licht, daß VertreterInnen der Bundesregierung und des Gentech-
Konzerns Monsanto davon ausgehen, daß Gen-Mais in Deutschland in den
nächsten Monaten "mit hoher Wahrscheinlichkeit" wieder zugelassen
wird. Und der vorsitzende Richter Rüdiger Nolte ergänzte, es sei eine
EU-einheitliche Zulassung von Pollen genmanipulierter Mais-Sorten als
Lebensmittel "zu erwarten".
So bleibt den Gentech-GegnerInnen in Deutschland auf lange Sicht nur
der gewaltfreie Kampf, bei dem die Felder mit Gen-Mais anderen
anderen genmanipulierten Konstrukten von Hand entschärft werden.
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