[Gen-Info] (Fwd) [Gendreck-weg-presse] Urteil gegen Feldbefreier in Kitzi

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Do Jul 23 14:21:27 CEST 2009


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Gendreck-weg
Presseinformation
Donnerstag, 23. Juli 2009

* Gericht verurteilt Gentechnikgegner in Kitzingen
* Keine Bereitschaft, über die Gentechnik überhaupt zu diskutieren

Am zweiten Verhandlungstag wegen der großen öffentlichen
Feldbefreiung im letzten Jahr verurteilte Amtsrichter Betz
beide Angeklagte zu 45 Tagessätzen. Er ging nicht auf deren
Argumentation ein, nach der die anerkannte Gefahr, die von den
Genmaispflanzen ausgeht, ihr uneigennütziges Handeln
rechtfertigen könnte.

Der Anwalt der Angeklagten stellte einen Beweisantrag zum Problem
der Auskreuzung und des Bienenflugs. Er beantragte, anstatt
einer Vielzahl von Anträgen, die die Feldbefreierin Cecile
Lecomte vorbereitet hatte, die Biologin Dr. Martha Mertens
als sachverständige Gutachterin zu laden. So wollte er den
Prozess abkürzen und doch die wesentlichen Fragen erörtern.
Denn der von den Beklagten entfernte Mais war ja kurze Zeit
später von der Bundeslandwirtschaftsministerin verboten worden,
weil er eine Gefahr für die Umwelt darstellt.

Das Gericht lehnte diesen Beweisantrag ab, da er für das
Verfahren unerheblich sei. Ebenso wurden alle weiteren
Beweisanträge der Angeklagten abgewiesen. 
In seinem Schlusswort plädierte der Staatsanwalt für eine
Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung
zu 60 Tagessätzen.
Rechtsanwalt Nold dagegen widerlegte in seinem Plädoyer den
Hausfriedensbruch und sah viele, wenn nicht alle Merkmale des
gerechtfertigten oder zumindest des entschuldigenden 
Notstands als in diesen Fällen gegeben an. Er betonte die
Uneigennützigkeit der Ziele der Beklagten und bat zu
berücksichtigen, dass sie in diesem Sinne keine alltäglichen
Straftäter seien. Sie würden öffentlich und gewaltlos handeln
und sich der Verhandlung stellen. Deshalb plädierte er auf
Freispruch oder höchstens 20 Tagessätze.

Erasmus Müller wies in seinem Plädoyer auf den §34 hin und
dass dieser auch den Umweltschutz, der Verfassungsrang habe,
beinhalte. Die Gentechnikgegnerin Lecomte dagegen sprach
davon, dass der Richter sein Urteil im Namen des Volkes spreche
und, da die Menschen in Deutschland laut Umfragen zu 78
Prozent die Gentechnik ablehnten, im Namen des Volkes die
Feldbefreier freisprechen müsse.
Sie kritisierte auch scharf seine Ablehnung, die Beweisanträge zu
bearbeiten:  "Das geht doch nicht zusammen: Der Richter hindert
uns daran, die von der Gentechnik ausgehende Gefahr zu beweisen,
weil dies für die Entscheidung unerheblich sei, während er uns
deutlich macht, er könne keine Gefahr erkennen."


Der Richter verurteilte die Beklagten zu jeweils 45
Tagessätzen.
In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass die
Beklagten vorsätzlich diese Sachbeschädigung begangen
hätten. Sie hätten öffentliches Aufsehen erregen wollen und 
erschienen ihm unbelehrbar. Deshalb müsse die Strafe höher
sein als sie im Strafantrag angesetzt war. Einen Notstand
sah er nicht gegeben, weil die Pflanzen zu diesem Zeitpunkt
keinerlei Gefahr darstellten. Sie seien doch nur schön
grün gewesen. Die angeführten Gründe für den Notstand seien
zudem zu weit von persönlichen Rechtsgütern der Beklagten
entfernt. Die Beklagten hätten auch nicht alle Möglichkeiten,
gegen den Anbau von Genmais vorzugehen ausgeschöpft. Eine
Feldbefreiung sei zudem kein erfolgversprechendes Mittel,
um die möglichen Gefahren von Genmais abzuwenden, da ja
unmöglich alle Felder zerstört werden könnten.

Feldbefreier Erasmus Müller sagte nach dem Urteil: "Natürlich
bin ich nicht zufrieden mit dem Ergebnis. Aber dass unsere
Feldbefreiung richtig war, haben schon sehr viele Gutachten
über die Gefahren des Genmaises belegt. Und dass unser
Widerstand wirkt und sich lohnt, durften wir schon drei
Monate vor dem Prozess erfahren, als endlich das Genmaisverbot
kam. Manchmal dauert es, bis die Rechtsprechung so etwas
zugestehen kann. In vielen Hundert Prozessen wurden
Friedensaktivisten nach Sitzblockaden vor Atombombenlagern
wegen Nötigung verurteilt - bis über das Bundesverfassungsgericht
korrigiert wurde und aus der Straftat eine Ordnungswidrigkeit
wurde."
Die Gentechnikgegner wollen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.  


 
Für Rückfragen:

Erasmus Müller, Feldbefreier von 2008, Tel. 0151 / 10 70 50 30
Cecile Lecomte, Feldbefreierin von 2008, Tel. 0163 / 73 42 46 2
Holger Isabelle Jänike, Gendreck-weg-Rechtshilfe, Tel. 0170 / 75 65 
45 1

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