[Gen-Info] Urteil Augsburg
Klaus Schramm
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Do Jun 5 00:29:25 CEST 2008
Hallo Leute!
Hier - leider ein bißchen zeitvezögert - ein Artikel zum aktuellen
Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts.
Ciao
Klaus Schramm
Augsburger Verwaltungsgericht:
Kein Schutz für Imker vor Gen-Mais
Koexistenz obsolet
Noch im Mai vergangenen Jahres hatte ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Augsburg den ImkerInnen Hoffnung gemacht. Es
sah beinahe danach aus, daß der Gen-Mais MON 810 des
Agro-Konzerns Monsanto vielleicht doch nicht angebaut werden dürfte.
Doch bereits im Juni 2007 zog der Verwaltungsgerichtshof München
den zeitweiligen juristischen Schutz zurück und überantwortete Honig
der Gen-Kontamination. Nun folgte aktuell auch das
Verwaltungsgerichts Augsburg der ökonomisch vorgegebenen Linie.
Ein Imker aus Kaisheim bei Donauwörth hatte gegen den Anbau von
MON 810 auf einem staatlichen Versuchsgut geklagt. 4 Prozent Pollen,
den seine Bienenvölker gesammelt hatten, stammte vom
genmanipulierten Mais. Die Bienenstöcke hatten sich rund 200 Meter
vom Maisfeld entfernt befunden. Laut Gentechnik-Gesetz genügt zur
Verhütung von Gen-Kontamination ein Abstand von Gen-Mais-Feldern
zu konventioinellen Maisfeldern von 150 Metern, zu Feldern mit
Öko-Mais von 300 Metern.
Schon seit Jahren ist hingegen bekannt, daß sich weder Wind noch
Bienen an solche "Sicherheitsabstände" halten. Bienen sammeln
Pollen aus einer Entfernung von über drei Kilometer im Radius um ihren
Bienenstock. Da aber das von "Schwarz-Rot" novellierte
Gentechnik-Gesetz - ebensowenig wie das noch schlechtere aus der
Ära "Rot-Grün" - keinen Schutz von Bienen und Honig vorsieht, wollten
die Gericht nun ebenfalls keine Schutzwürdigkeit erkennen.
Grotesk ist es, daß zugleich nach EU-Recht genkontaminierter Honig
nicht als Nahrungsmittel verkauft werden darf. Dieser sein weder
"verkehrs- noch verbrauchsfähig". Auf dieser Grundlage hatte das
Verwaltungsgericht Augsburg vor einem Jahr verfügt, daß Gen-Mais vor
der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während
der Blütezeit abzuschneiden seien.
Das wollte Monsanto und seine ausführenden PolitikerInnen des
Freistaats Bayern nicht akzeptieren. Auf ihren Widerspruch hin
entschied nun die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts erneut über den
Fall. Nach wie vor darf in Honig kein Pollen von genmanipuliertem Mais
zu finden sein - die Verantwortung hierfür wird nun jedoch statt den
Mais-AnbauerInnen den ImkerInnen aufgebürdet. Schließlich sei ein
Feld nicht mobil, aber die Bienenstöcke könnten ausweichen, so das
geistreiche Urteil. Die Verlegung der Bienenstöcke sei zumutbar.
Schadenersatz könne dafür nicht verlangt werden. Der klagende Imker
kann zwar Schadensersatz für den genkontaminierten Honig verlangen,
den Nachweis muß aber er erbringen.
Das Urteil hat nun jedoch zugleich einen Nebeneffekt, der wohl nicht
bedacht wurde. Denn zugleich wurde so aktenkundig, daß
"Sicherheitsabstände" von wenigen hundert Meter völlig
unzweckmäßig sind. KritikerInnen weisen seit Jahren darauf hin, daß
die sogenannte Koexistenz von Gentech-Landwirtschaft einerseits und
konventionell industrieller oder Öko-Landwirtschaft anderseits
praktisch nicht durchführbar ist. Gentechnik in der Landwirtschaft ist
eben gerade deshalb für Konzerne so interessant, weil sich so über
kurz oder lang der gesamte Anbau kontrollieren läßt. Einmal auf dem
Acker, ist die Gen-Saat kaum mehr auszurotten und beansprucht im
Handumdrehn alle Flächen ohne jede Ausnahme.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
1 Siehe auch unsere Artikel:
Stoppt Gerichtsurteil den Vormarsch
von Gen-Food in Deutschland? (9.05.07)
Verbot von Gen-Mais MON 810
Folge des Augsburger Gerichtsurteils? (20.05.07)
Verwaltungsgerichtshof München entzieht Honig den Schutz
Gen-Kontamination erlaubt (26.06.07)
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