[Gen-Info] Urteil Augsburg

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Do Jun 5 00:29:25 CEST 2008


Hallo Leute!

Hier - leider ein bißchen zeitvezögert - ein Artikel zum aktuellen
Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts.

Ciao
   Klaus Schramm



         Augsburger Verwaltungsgericht: 
      Kein Schutz für Imker vor Gen-Mais 

      Koexistenz obsolet 

      Noch im Mai vergangenen Jahres hatte ein Urteil des
      Verwaltungsgerichts Augsburg den ImkerInnen Hoffnung gemacht. Es
      sah beinahe danach aus, daß der Gen-Mais MON 810 des
      Agro-Konzerns Monsanto vielleicht doch nicht angebaut werden dürfte.
      Doch bereits im Juni 2007 zog der Verwaltungsgerichtshof München
      den zeitweiligen juristischen Schutz zurück und überantwortete Honig
      der Gen-Kontamination. Nun folgte aktuell auch das
      Verwaltungsgerichts Augsburg der ökonomisch vorgegebenen Linie. 

      Ein Imker aus Kaisheim bei Donauwörth hatte gegen den Anbau von
      MON 810 auf einem staatlichen Versuchsgut geklagt. 4 Prozent Pollen,
      den seine Bienenvölker gesammelt hatten, stammte vom
      genmanipulierten Mais. Die Bienenstöcke hatten sich rund 200 Meter
      vom Maisfeld entfernt befunden. Laut Gentechnik-Gesetz genügt zur
      Verhütung von Gen-Kontamination ein Abstand von Gen-Mais-Feldern
      zu konventioinellen Maisfeldern von 150 Metern, zu Feldern mit
      Öko-Mais von 300 Metern. 

      Schon seit Jahren ist hingegen bekannt, daß sich weder Wind noch
      Bienen an solche "Sicherheitsabstände" halten. Bienen sammeln
      Pollen aus einer Entfernung von über drei Kilometer im Radius um ihren
      Bienenstock. Da aber das von "Schwarz-Rot" novellierte
      Gentechnik-Gesetz - ebensowenig wie das noch schlechtere aus der
      Ära "Rot-Grün" - keinen Schutz von Bienen und Honig vorsieht, wollten
      die Gericht nun ebenfalls keine Schutzwürdigkeit erkennen. 

      Grotesk ist es, daß zugleich nach EU-Recht genkontaminierter Honig
      nicht als Nahrungsmittel verkauft werden darf. Dieser sein weder
      "verkehrs- noch verbrauchsfähig". Auf dieser Grundlage hatte das
      Verwaltungsgericht Augsburg vor einem Jahr verfügt, daß Gen-Mais vor
      der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während
      der Blütezeit abzuschneiden seien. 

      Das wollte Monsanto und seine ausführenden PolitikerInnen des
      Freistaats Bayern nicht akzeptieren. Auf ihren Widerspruch hin
      entschied nun die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts erneut über den
      Fall. Nach wie vor darf in Honig kein Pollen von genmanipuliertem Mais
      zu finden sein - die Verantwortung hierfür wird nun jedoch statt den
      Mais-AnbauerInnen den ImkerInnen aufgebürdet. Schließlich sei ein
      Feld nicht mobil, aber die Bienenstöcke könnten ausweichen, so das
      geistreiche Urteil. Die Verlegung der Bienenstöcke sei zumutbar.
      Schadenersatz könne dafür nicht verlangt werden. Der klagende Imker
      kann zwar Schadensersatz für den genkontaminierten Honig verlangen,
      den Nachweis muß aber er erbringen. 

      Das Urteil hat nun jedoch zugleich einen Nebeneffekt, der wohl nicht
      bedacht wurde. Denn zugleich wurde so aktenkundig, daß
      "Sicherheitsabstände" von wenigen hundert Meter völlig
      unzweckmäßig sind. KritikerInnen weisen seit Jahren darauf hin, daß
      die sogenannte Koexistenz von Gentech-Landwirtschaft einerseits und
      konventionell industrieller oder Öko-Landwirtschaft anderseits
      praktisch nicht durchführbar ist. Gentechnik in der Landwirtschaft ist
      eben gerade deshalb für Konzerne so interessant, weil sich so über
      kurz oder lang der gesamte Anbau kontrollieren läßt. Einmal auf dem
      Acker, ist die Gen-Saat kaum mehr auszurotten und beansprucht im
      Handumdrehn alle Flächen ohne jede Ausnahme. 

        

      REGENBOGEN NACHRICHTEN 

        

      Anmerkungen 

      1 Siehe auch unsere Artikel: 

            Stoppt Gerichtsurteil den Vormarsch 
            von Gen-Food in Deutschland? (9.05.07) 

            Verbot von Gen-Mais MON 810 
            Folge des Augsburger Gerichtsurteils? (20.05.07) 

            Verwaltungsgerichtshof München entzieht Honig den Schutz 
            Gen-Kontamination erlaubt (26.06.07) 




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