[Gen-Info] BÖLW: Neuausrichtung der Zulassungsverfahren (fwd)
Klaus Schramm
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Fr Mai 9 22:41:22 CEST 2008
EU-Kommission berät EFSA Reform: BÖLW fordert grundsätzliche Neuausrichtung der
Zulassungsverfahren für genveränderte Pflanzen
Berlin, 7.5.08. Die EU-Kommission berät heute in Brüssel über die Reform des
umstrittenen Zulassungsverfahrens für GVO-Pflanzen. „Es ist skandalös, dass
einzig die völlig unzureichenden Studien der Gentechnik-Unternehmen Grundlage
der EU-Entscheidungen zur Zulassung sind. Eine Diskussion darüber ist deshalb in
der Tat bitter nötig“, so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW.
Er fordert von der Kommission besonders die Wirkung auf Böden, Biodiversität und
die Ökosysteme in den Fokus zu nehmen. Auch müsse ein Aspekt eine Rolle spielen,
der bislang völlig vernachlässigt werde: wie sich beim Anbau einer bestimmten
GVO-Pflanze der Fortbestand einer Produktion ohne Gentechnik sichern lasse.
Löwenstein verwies außerdem auf die wissenschaftlichen Bedenken über die Art der
Studien, die der Bewertung der EFSA heute zugrunde gelegt werden: „Vor allem
sind langfristige Fütterungsstudien zu fordern, die nicht mit isolierten
Eiweißen aus der Retorte, sondern mit den Pflanzen, wie sie hinterher auf dem
Feld stehen, durchgeführt werden. Auch ist eine unternehmensunabhängige
Sicherheitsforschung nur völlig unzureichend gegeben.“
„Ohne strukturelle und personelle Veränderungen in der Europäischen
Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA laufen die Reformen allerdings ins Leere.
Die Positionen unabhängiger Wissenschaftler, die weder an den nationalen
Zulassungsverfahren beteiligt noch mit den wirtschaftlichen Interessen der
Gentechnikfirmen verquickt sind, müssen im GVO-Panel der EFSA repräsentiert
sein. Auch die Kompetenz der praktischen Landwirtschaft muss Eingang in die
Stellungnahmen der EFSA finden“, so Löwenstein. Dies könne erreicht werden,
indem ein Teil des Bewertungsgremiums auf Vorschlag bestimmter
Nicht-Regierungs-Organisationen besetzt würde.
Der BÖLW macht deutlich, dass auch weiterhin der Ministerrat in strittigen
Fällen über die Zulassung von GVOs entscheiden muss: „So unabdingbar die
Erhebung objektiver wissenschaftlicher Fakten ist – am Ende bleibt deren
Bewertung und die Entscheidung, ob ein GVO eingesetzt werden soll oder nicht,
eine politische Entscheidung. Die Folgen eines solchen Anbaus für Wirtschaft und
Gesellschaft sind zu vielfältig, als dass sich die Politik hier aus der
Verantwortung stehlen könnte“, betont Löwenstein.
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------ Erhard Schulz
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