[Gen-Info] BÖLW: Neuausrichtung der Zulassungsverfahren (fwd)

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Fr Mai 9 22:41:22 CEST 2008


EU-Kommission berät EFSA Reform: BÖLW fordert grundsätzliche Neuausrichtung der 
Zulassungsverfahren für genveränderte Pflanzen 
 
Berlin, 7.5.08. Die EU-Kommission berät heute in Brüssel über die Reform des 
umstrittenen Zulassungsverfahrens für GVO-Pflanzen. „Es ist skandalös, dass 
einzig die völlig unzureichenden Studien der Gentechnik-Unternehmen Grundlage 
der EU-Entscheidungen zur Zulassung sind. Eine Diskussion darüber ist deshalb in 
der Tat bitter nötig“, so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW. 
Er fordert von der Kommission besonders die Wirkung auf Böden, Biodiversität und 
die Ökosysteme in den Fokus zu nehmen. Auch müsse ein Aspekt eine Rolle spielen, 
der bislang völlig vernachlässigt werde: wie sich beim Anbau einer bestimmten 
GVO-Pflanze der Fortbestand einer Produktion ohne Gentechnik sichern lasse. 
Löwenstein verwies außerdem auf die wissenschaftlichen Bedenken über die Art der 
Studien, die der Bewertung der EFSA heute zugrunde gelegt werden: „Vor allem 
sind langfristige Fütterungsstudien zu fordern, die nicht mit isolierten 
Eiweißen aus der Retorte, sondern mit den Pflanzen, wie sie hinterher auf dem 
Feld stehen, durchgeführt werden. Auch ist eine unternehmensunabhängige 
Sicherheitsforschung nur völlig unzureichend gegeben.“ 
 
„Ohne strukturelle und personelle Veränderungen in der Europäischen 
Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA laufen die Reformen allerdings ins Leere. 
Die Positionen unabhängiger Wissenschaftler, die weder an den nationalen 
Zulassungsverfahren beteiligt noch mit den wirtschaftlichen Interessen der 
Gentechnikfirmen verquickt sind, müssen im GVO-Panel der EFSA repräsentiert 
sein. Auch die Kompetenz der praktischen Landwirtschaft muss Eingang in die 
Stellungnahmen der EFSA finden“, so Löwenstein. Dies könne erreicht werden, 
indem ein Teil des Bewertungsgremiums auf Vorschlag bestimmter 
Nicht-Regierungs-Organisationen besetzt würde. 
 
Der BÖLW macht deutlich, dass auch weiterhin der Ministerrat in strittigen 
Fällen über die Zulassung von GVOs entscheiden muss: „So unabdingbar die 
Erhebung objektiver wissenschaftlicher Fakten ist – am Ende bleibt deren 
Bewertung und die Entscheidung, ob ein GVO eingesetzt werden soll oder nicht, 
eine politische Entscheidung. Die Folgen eines solchen Anbaus für Wirtschaft und 
Gesellschaft sind zu vielfältig, als dass sich die Politik hier aus der 
Verantwortung stehlen könnte“, betont Löwenstein. 
 
 
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------   Erhard Schulz




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