[Gen-Info] Verwaltungsgerichtshof München entzieht Honig den Schutz
Klaus Schramm
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Di Jun 26 23:44:22 CEST 2007
26.06.07
Verwaltungsgerichtshof München entzieht Honig den Schutz
Gen-Kontamination erlaubt
Entgegen dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg von Anfang Mai,<sup>1</sup>
erklärte der Verwaltungsgerichtshof München in einer doppelten Volte, daß
Lebensmittel, die einen gewissen Anteil des genmanipulierten Mais MON 810
enthalten, nicht zugelassen sind - für Honig gelte dies jedoch nicht.
Die Bedeutung des Falles wird ersichtlich in Anbetracht der Fülle der
Reaktionen, die das Augsburger Urteil in so kurzer Zeit auslöste und in der
Tatsache, daß sich der Verwaltungsgerichtshof München zu einem Eilentscheid
bemüßigt sah. Die Münchner RichterInnen entschieden, daß ein Imker wegen
Absatzschwierigkeiten keine Haftungsansprüche geltend machen könne.
Absatzschwierigkeiten seien lediglich auf subjektive Erwartungen der Verbraucher
zurückzuführen. Vermutlich greifen die Münchner RichterInnen besonders gerne bei
Honig zu, wenn dieser als Gen-Mais-Honig deklariert ist. Im übrigen folgten sie
der Logik: Was nicht gesetzlich geschützt ist, ist auch nicht schützenswert.
Denn erwähnt wurde ausdrücklich, daß im derzeit vom Seehofer-Ministerium
bearbeiteten Gentechnik-Gesetz - wie schon zuvor in der Künast-Fassung - keine
Reglen zum Schutz des Honigs vor Gen-Kontamination vorgesehen ist.
Solcherlei Betrachtungen zu Haftungsansprüchen wertete Peter Röhrig,
Gentechnikexperte des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), als
"skandalös". Imkermeister Thomas Radetzki vom Bündnis zum Schutz der Bienen
fragte noch im Gerichtssaal: "Warum sollen Honigkunden und Imker die
Verunreinigung von Honig hinnehmen, obwohl weder eine spezielle Risikoprüfung
durchgeführt wurde, noch eine entsprechende Zulassung vorliegt? Konzerne wie
Monsanto werden das als Freibrief auffassen, ihre risikoreichen Produkte ohne
Rücksicht auf die gentechnikfreie Landwirtschaft in Verkehr zu bringen."
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