[Gen-Info] Umweltverbände legen Alternativentwurf für Gentechnikgesetz vor
DNR Redaktionsbüro Info-Service
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Fr Mär 12 16:23:48 CET 2004
Weltverbrauchertag 15. März:
Umweltverbände legen Alternativentwurf für Gentechnikgesetz vor
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)
fordern Verbesserungen im von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
zur Novellierung des Gentechnikgesetzes. "In dem Regierungsentwurf fehlen
die wichtigsten konkreten Vorsorge-, Schutz- und Haftungsregelungen", warnte
Hubert Weinzierl, Präsident des DNR.
Der von den Verbänden erstellte Alternativentwurf setzt die Leitlinien für
die Koexistenz gentechnisch veränderter konventioneller und ökologischer
Kulturen, die die EU-Kommission im Juli 2003 vorgelegt hat, voll um. "Unser
wichtigstes Anliegen ist es aufzuzeigen, wie die konkreten Vorschriften
aussehen müssen, damit auch in Zukunft und auf Dauer gentechnikfreier
Vertragsanbau, Ökolandbau oder gentechnikfreie Imkerei möglich bleiben",
sagte Thomas Dosch vom BÖLW.
Die folgenden Details sind im Bundesgesetz derzeit nicht oder unzureichend
geregelt:
Nicht koexistenzfähige gentechnisch veränderte Pflanzen
Die Freisetzung von gentechnisch verändertem Raps sowie Sonnenblumen muss
generell untersagt werden. Bei Raps gibt es eine Vielzahl verwandter
Wildarten in Deutschland, so dass ein Auskreuzen und eine Weiterverbreitung
des genmanipuliertem Erbgutes nicht verhindert werden kann. Rapspollen wird
durch Wind über weite Strecken verbreitet. Bei Sonnenblumen als
Bienenweidepflanzen kann der Eintrag genveränderter Pollen in den Honig
durch keine Schutzmaßnahme verhindert werden, das betrifft gleichermaßen den
Raps.
Schutzabstände
Um gentechnikfreien Vertragsanbau, Imkerei, Ökolandbau und Schutzgebiete
nach Naturschutzrecht zu sichern, muss ein Sicherheitsabstand zu Feldern mit
gentechnisch veränderten Anbau eingehalten werden. Diese Abstände werden für
Mais, Kartoffeln, Rüben und Weizen festgelegt und betragen zwischen 150 m
und 5.000 m.
Zeitlicher Abstand und betriebliche Maßnahmen
Bei der Ernte bleibt am Feld immer Saatgut zurück, das im nächsten Jahr zum
Durchwuchs kommen kann. Um zu verhindern, dass es aufgrund des Durchwuchses
von genmanipulierten Pflanzen zu einer Vermischen mit gentechnikfreien
Sorten kommt, darf die gleiche Fläche im nächsten Jahr nicht
landwirtschaftlich genutzt werden.
Um das Sammeln von genmanipulierten Pollen durch Bienen zu erschweren, sind
bei Mais, Rüben und Weizen Mantelsaaten von 10 m Breite mit mindestens 15 %
Flächenanteil mit derselben gentechnikfreien Sorte vorzuschreiben. Maschinen
und Geräte, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Berührung kommen,
müssen dekontaminiert werden und der Reinigungsvorgang mit einem
entsprechenden Zertifikat dokumentiert werden.
Information und Haftung
Damit weitere individuelle Schutzmaßnahmen getroffen werden können, muss der
Freisetzer von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) seine Absicht
mindestens sechs Monate vor Beginn der Freisetzung in der betroffenen
Gemeinde, bekannt machen und die Nachbarn informieren. Schäden durch den
Eintrag von GVO sind durch den Betreiber zu entschädigen. Sind mehrere
Betreiber in einer Region, so haften diese gesamtschuldnerisch. Im
Gesetzentwurf müssen neben den betroffenen Nachbarn auch den Gemeinden und
Naturschutzverbänden Klagerechte eingeräumt werden.
Forderungen
DNR, BUND und BÖLW verlangen von der rot-grünen Regierungskoalition
Nachbesserungen am Gentechnikgesetzentwurf.
"Die Glaubwürdigkeit der rot-grünen Politiker steht jetzt auf dem Prüfstand
", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern und
agrarpolitischer Sprecher des BUND. "Die Grenzen der Freiheit des Einzelnen
enden dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Nur so können
gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei gesichert werden."
Weitere Informationen:
Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, mobil: 0179 / 813 80 88,
heike.moldenhauer at bund.net
Prof. Dr. Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher BUND, mobil: 0160 / 28 11
867, hubert.weiger at bund.net
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