[Gen-Info] Fw: Bioland bezieht Position zu Gentechnik 

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From: "GeNPost" <liste at gen-ethisches-netzwerk.de>
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Sent: Wednesday, December 03, 2003 2:18 PM
Subject: Bioland bezieht Position zu Gentechnik (agrar.de, 03.12.03,
GeNPost)


@grar.de Aktuell - 02.12.2003

Bioland bezieht Position zu Gentechnik

Gentechnik, Landwirtschaft und Lebensmittel: Wahlfreiheit und
Koexistenz sichern

Mainz (agrar.de) - In einer Pressemitteilung stellt der Anbauverband
  Bioland seine Position zu Gentechnik dar:

  1. Die politische Legitimation der Freisetzung von gentechnisch
veränderten
  Organismen (GVO) ist durch die Wahlfreiheit für Landwirtschaft und
  KonsumentInnen bestimmt, auch zukünftig GVO-freie Lebensmittel
erzeugen und
  konsumieren zu können. In dieser Auffassung besteht Einigkeit mit dem
DBV, der
  deutschen Ernährungsindustrie sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden.
  Gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene müssen diese Grundvoraussetzung
sicher
  stellen. Entzieht sich die EU-Kommission ihrer Verantwortung, liegt
diese in
  Händen der Mitgliedstaaten.

  2. EU-weite Umfragen belegen, dass über 70 Prozent der Menschen keine
  GVO-Lebensmittel wünschen. Unter marktwirtschaftlichen Verhältnissen
stellt
  diese Aussage ein enormes Marktpotential für Erzeuger von
  Nicht-GVO-Lebensmitteln dar - und damit auch für den Biolandbau.
Bioland nimmt
  für sich in Anspruch, von der Politik Regelungen zu fordern, die es
langfristig
  ermöglichen, Lebensmittel ohne GVOs und Verunreinigungen durch GVO
erzeugen zu
  können.

  3. Wie der Anbau von GVOs praktisch geregelt werden und Koexistenz mit
  Nicht-GVO-Landwirtschaft gewährleistet werden kann, ist derzeit noch
immer
  völlig unklar. Fragen über Fragen:

  - Welche zusätzlichen Maßnahmen und Kosten kommen auf
Saatguthersteller,
  Landwirte und die nachgelagerten Bereiche der Lebensmittelwirtschaft
zu?

  - Welche Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind von wem
einzuhalten?

  - Wer entschädigt wen bei eventuellen ökologischen und/oder
ökonomischen Schäden
  durch ungewollte Verunreinigungen?

  - Wer soll die unvermeidbaren Kosten für die Trennung und Kontrolle der
  verschiedenen Warenströme tragen?

  - Wie vollständig wird eine solche Trennung in der
landwirtschaftlichen Praxis
  tatsächlich möglich sein?

  Obwohl die Freisetzung von GVOs EU-weit gesetzlich geregelt ist, gibt
es bisher
  weder auf EU-Ebene noch in den Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen,
die die
  gestellten Fragenkomplexe regeln. Weder Wahlfreiheit noch
Rechtssicherheit noch
  Marktsicherheit ist für Nicht-GVO-Anwender bisher gewährleistet.

  Bioland fordert klare gesetzlich vorgeschriebene Regelungen beim Anbau
von GVO,
  die ebenso detailliert gestaltet sind wie die Anbauregeln für
ökologisch
  wirtschaftende Betriebe durch die EU-Ökoverordnung.

  4. Die EU-Kommission hat bisher lediglich Leitlinien erarbeitet, die
Punkte
  enthalten, die die Mitgliedstaaten bei der Erstellung von
Koexistenzregelungen
  berücksichtigen sollten. Danach sollen die Bäuerinnen und Bauern die
ungewollte
  Ausbreitung durch Anbaumaßnahmen und verbindliche Absprachen über den
Anbau von
  Pflanzen mit ihren Nachbarn verhindern. Laut einer Studie der
EU-Kommission
  erhöhen sich die Produktionskosten für alle betroffenen Landwirte
zwischen fünf
  und zehn Prozent - in Einzelfällen bis zu 40 Prozent. Bioland vertritt
die
  Auffassung, dass diese Kosten nicht bei denen zu Buche schlagen
dürfen, die GVOs
  ablehnen und damit nicht anbauen und nicht konsumieren.

  5. Entscheidend für eine Koexistenz von GVO- und
Nicht-GVO-Landwirtschaft ist
  die Reinheit des Saatgutes. Eine Richtlinie der EU-Kommission, die
Grenzwerte
  für Saatgutverunreinigungen durch GVOs bis zu 0,7 Prozent zulassen
will, würde
  zu einer schleichenden Verbreitung von GVOs führen, da
Verunreinigungen des
  Saatgutes in dieser Größenordnung nicht gekennzeichnet werden müssten.
Auch
  Biobetriebe würden nicht mehr wissen, was sie auf ihren Feldern
aussäen. Bei
  einer Vermehrung von eigenem Saatgut könnte es darüber hinaus dazu
kommen, dass
  sich die Verunreinigungen akkumulieren. Bei Haftungsfragen wäre nicht
mehr zu
  klären, ob verunreinigtes Saatgut Ursache von Problemen ist oder der
  unsachgemäße Anbau von GVOs eines anderen Betriebes. Bioland fordert
daher
  unmissverständlich ein klares Reinheitsgebot für Saatgut und
  Kennzeichnungsvorschriften im Falle von GVO-Verunreinigungen bei
Saatgut ohne
  jegliche Grenzwerte.

  6. Die besondere Betroffenheit ökologisch wirtschaftender
Imkereibetriebe ist zu
  berücksichtigen. Bienen sind wichtige Pflanzenbestäuber. Die
Hauptweidepflanzen
  für Bienen, Raps und Mais, sind GVO-frei zu halten.

  Zusammenfassung:

  - Das Reinheitsgebot für Saatgut muss sicher gestellt werden. Der
Vorschlag der
  EU-Kommission, GVO-Verunreinigungsgrenzwerte gesetzlich festzulegen,
wird
  kategorisch abgelehnt.

  - Die Anwender und Hersteller gentechnischer Verfahren müssen nach dem
  Verursacherprinzip die Verantwortung für eventuell auftretende
ökologische und
  wirtschaftliche Schäden übernehmen.

  - Vor einem großflächigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen muss
eine
  Verordnung geschaffen werden. Diese muss die bis heute ungelösten
Fragen zur
  Koexistenz regeln und Vorgaben für den Anbau, Warenfluss und die
Kontrolle
  liefern.

  - Alle Vermeidungskosten, z.B. durch getrennte Warenflüsse oder
Kontroll- und
  Analysearbeiten, müssen von den GVO-Herstellern und GVO-Anwendern
getragen
  werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Verbraucher diese Kosten
durch höhere
  Preise für Nicht-GVO-Lebensmittel übernehmen.

  - Gegenüber der Öffentlichkeit sind alle Kosten, die durch die
Einführung
  gentechnisch veränderter Pflanzen entstehen, darzustellen.

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