<html>
<head>
<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p><font face="Courier New">"</font><font face="Courier New"><font
face="Helvetica, Arial, sans-serif">Ist Thekla Walker unfähig
oder korrupt?</font>"</font></p>
<p><font face="Courier New">Ist dieser Satz eine Information, ein
Kommentar, eine Anklage, ein/e ... oder nur eine harmlose Frage?</font></p>
<p><font face="Courier New">Mir wurden solche Sätze untersagt ...</font></p>
<p><font face="Courier New">Allen besinnliche Feiertage und einen
"glatten" Rutsch ins neue Jahr, Ch. Gurlitt</font></p>
<p><br>
</p>
<p><font face="Courier New">PS: Nun bin ich aber gespannt, ob diese
@mail "durchgelassen" wird ...</font><br>
</p>
<div class="moz-signature"><br>
<div class="moz-signature"><strong>
<font size="2" face=" Courier New, Courier, mono"
color="#009966">
Please do not delete the @Mail history so that the entire
issue is preserved (translated with Deepl.com).<br>
Veuillez ne pas supprimer l'historique de @Mail afin de
conserver l'ensemble des faits (traduit avec Deepl.com).<br>
Bitte löschen Sie den @Mail-Verlauf nicht, damit der gesamte
Sachverhalt erhalten bleibt.<br>
<br>
Christoph Gurlitt<br>
Leo-Wohleb-Straße 7<br>
D-79346 Endingen am Kaiserstuhl<br>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:Gurlitt-Sartori@gmx.de">Gurlitt-Sartori@gmx.de</a><br>
<br>
</font></strong></div>
</div>
<div class="moz-cite-prefix">Am 15.12.2022 um 17:01 schrieb Klaus
Schramm:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:098c8216-74d0-0c48-7fab-bcf3f423b3cf@t-online.de">Hallo
Leute!
<br>
<br>
Das Urteil des VGH über die Klage gegen die
<br>
Betriebsgenehmigung des AKW Neckarwestheim
<br>
liegt jetzt vor - hier die Stellungnahme von
<br>
'.ausgestrahlt' und BBMN...
<br>
<br>
Darin heißt es u.a.: "...dass selbst grün
<br>
geführte Ministerien dieser Aufgabe nicht
<br>
mehr gewachsen sind."
<br>
<br>
Objektiv - und gerade vor dem Hintergrund
<br>
der gegenwärtig omnipräsenten Korruptions-
<br>
fälle - stellt sich jedoch die Frage in
<br>
Hinblick auf die namentlich nicht genannte
<br>
pseudo-grüne Ministerin:
<br>
<br>
Ist Thekla Walker unfähig oder korrupt?
<br>
<br>
Ciao
<br>
Klaus Schramm
<br>
<br>
<br>
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
<br>
Betreff: PM BBMN: VGH-Beschluss zum GKN II: Sicherheitsregeln
umgedeutet, AKW darf trotzdem weiterlaufen
<br>
Datum: Thu, 15 Dec 2022 15:38:25 +0100
<br>
Von: F. Wagner BBMN <a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="mailto:presse@bbmn.de"><presse@bbmn.de></a>
<br>
Organisation: BBMN e.V.
<br>
<br>
Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN), gemeinsam
mit .ausgestrahlt e.V.
<br>
<br>
*Gemeinsame Pressemitteilung zum Abweisungsbeschluss des VGH in
Mannheim*
<br>
<br>
Neckarwestheim/Hamburg, den 15.12.2022
<br>
<br>
*Sicherheitsregeln umgedeutet, AKW Neckarwestheim II darf laut VGH
trotzdem weiterlaufen*
<br>
<br>
*Gerichtsverhandlung bestätigt gravierende Verstöße gegen
Sicherheitskonzepte und die fortdauernde Riss-Gefahr im AKW
Neckarwestheim II / die Kläger*innen können Umweltministerium aber
nicht zwingen, das AKW vom Netz zu nehmen*
<br>
<br>
Zum heute mitgeteilten Beschluss
<a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10846635/?LISTPAGE=1213200"><https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10846635/?LISTPAGE=1213200></a>
des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit um die
Betriebsgenehmigung des Risse-Reaktors Neckarwestheim II erklären
Armin Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und Franz
Wagner vom BBMN (Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer
Neckar e.V.):
<br>
<br>
„Das Mannheimer Gericht teilte heute mit, dass es unsere Klage
abweist. Die Verhandlung gestern vor dem VGH hatte allerdings die
zahlreichen Abweichungen gegen Sicherheitsregeln im AKW
Neckarwestheim II bestätigt. Der Reaktor, in dem sich bereits mehr
als 350 Risse gebildet haben, wird seit Jahren regelwerkswidrig
betrieben und gewartet. Systematische Fehler, die zu schweren
Störfällen bis hin zur Kernschmelze führen können, werden nicht
behoben. Schnell wachsende Risse an dünnwandigen Rohren des
Reaktorkreislaufs werden entgegen der Vorschriften nicht
verhindert. Das baden-württembergische Umweltministerium und seine
Gutachter räumten vor Gericht ein, dass "die Rissmechanismen
weiterhin aktiv" seien, aber sie glauben, mit ihren Maßnahmen die
Gefahren beherrschen zu können und im Fall der Fälle schnell genug
reagieren zu können, was aus unserer Sicht die
Sicherheitsprinzipien des Atomrechts auf den Kopf stellt.
<br>
<br>
Der Klage von Atomkraftgegner*innen auf vorläufigen Widerruf der
Betriebsgenehmigung des AKW gab das Gericht dennoch nicht statt.
Die Richter befanden,die von den Rissen ausgehende Gefahr sei
nicht groß genug, um in die Entscheidungen der Atomaufsicht
einzugreifen. Das Umweltministerium dürfe ungeachtet der von uns
nachgewiesenen Regelverstöße am Weiterbetrieb des Reaktors
festhalten, wenn es diesen für sicher erachte. Das Gericht
verzichtet damit auf die der Gewaltenteilung innewohnende
Kontrollaufgabe der Justiz.
<br>
<br>
Was die Sicherheit vor Atomunfällen angeht, ist das ein schwarzer
Tag. Auch für den Staatskonzern EnBW darf es keine faulen
Sicherheitsrabatte geben. Atomkraft ist eine
Höchstrisikotechnologie. Um das Risiko zumindest einzudämmen, ist
eine kompetente und kritische Atomaufsicht erforderlich, welche
die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gegen die
Profitinteressen der AKW-Betreiber stellt. Das Verfahren um die
Risse in Neckarwestheim hat gezeigt, dass selbst grün geführte
Ministerien dieser Aufgabe nicht mehr gewachsen sind. Das ist ein
weiterer Grund, die Nutzung der Atomkraft in Deutschland
schnellstens zu beenden.
<br>
<br>
Die Auffassung des Gerichts, dass der Weiterbetrieb des Reaktors
trotz des freihändigen Umgangs mit den Sicherheitsregelnund der
weiter auftretenden und noch zunehmenden Risse im Ermessen der
Behörde liege, ist mit der vom Bundesverfassungsgericht verlangten
‚bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge‘im Atombereich
nicht in Einklang zu bringen. Wir werden deshalb Rechtsmittel
gegen das Urteil prüfen.
<br>
<br>
Mehrmals in der Verhandlung ließ das Umweltministerium
durchblicken, dass viele der Maßnahmen zur Minderung der Risiken
durch die Risse, die von EnBW und Atomaufsicht unternommen wurden,
überhaupt nur deshalb gemacht wurden, weil wir seit jetzt bereits
4,5 Jahren immer wieder die Mängel aufgeckt haben. Wir haben zwar
die Klage verloren, aber wir haben die Risiken, die vom AKW
Neckarwestheim ausgehen, zumindest verkleinern können."
<br>
<br>
Hintergrund:
<br>
Im AKW Neckarwestheim II werden seit 2018 jedes Jahr neue Risse an
wichtigen Rohren des Reaktorkreislaufs nachgewiesen. Bei den
Rissen handelt es sich um Spannungsrisskorrosion und damit um
dieselbe Art Risse, wegen der aktuell zahlreiche französische AKW
stillliegen, jedoch in Neckarwestheim an noch kritischeren Rohren
als in Frankreich. Mit Unterstützung der bundesweiten
Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und des BBMN haben 2020 zwei
Anwohner*innen des AKW den vorläufigen Widerruf der
Betriebsgenehmigung des AKW bis zur vollständigen Beseitigung der
Rissgefahr beantragt und anschließend gegen die Ablehnung dieses
Antrags geklagt. Infos: <a class="moz-txt-link-freetext" href="https://ausgestrahlt.de/akw-neckarwestheim">https://ausgestrahlt.de/akw-neckarwestheim</a>
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</blockquote>
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