[fessenheim-fr] Gericht gibt "gruenes" Licht fuer CASTOR-Transport
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Fr Jan 9 16:23:07 CET 2026
Hallo Leute!
Auch in Gerichten regiert immer wieder
mal der Wahnsinn... Jetzt hat das Berliner
Verwaltungsgericht die Klage des BUND
gegen die vom BASE (Chef ist der pseudo-
grüne Christian Kühn - seit 2024 Nachfolger
des ebenso korrupten pseudo-grünen Wolfram
König) erteilte Transportgenehmigung
zurückgewiesen. Siehe dpa-Meldung weiter
unten.
Ein Satz darin ist ein grotesker Witz:
"Geprüft wurde auch der Neubau eines
Zwischenlagers in Jülich."
('restrisiko' hatte über die Jahre hin oft
darüber berichtet.)
Ciao
Klaus Schramm
+++
Kernkraft
Atommülltransporte: BUND scheitert vor Gericht
Von dpa
9.01.2026
Die Genehmigung für den Transport von Atommüll quer durch NRW liegt seit
Monaten vor. Ein Gericht räumt zwar eine Hürde aus dem Weg. Der Streit
dürfte aber weitergehen.
Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen
Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland sind Gegner vor Gericht
zunächst gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen
Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen
zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: VG 10 L 474/25)
Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen
unzulässig. Aber auch inhaltlich hatte er keinen Erfolg: Die vom BUND
kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der
Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur
überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, hieß es.
Die im Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der
Durchführung der Transporte aus, heißt es in der Mitteilung des
Gerichts. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der
Lagerung in Jülich bestehe "ein hohes öffentliches Interesse an einer
zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus".
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152
Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material quer durch
Nordrhein-Westfalen wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Das
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sieht durch die
Gerichtsentscheidung seine Prüfung bestätigt. "Das BASE hält fest, dass
die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend
berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe
Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen", teilte
die Behörde mit.
Beschwerde möglich
Der BUND NRW prüft jetzt eine Beschwerde in der nächsten Instanz. "Wir
haben uns noch nicht entschieden", sagte Kerstin Ciesla,
stellvertretende Landesvorsitzende, der dpa. Eine aufschiebende Wirkung
hätte es aber nicht, wenn sich das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg mit der Sache befassen muss. Die Berliner Gerichte
sind zuständig, weil das Bundesamt in Berlin sitzt.
Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend
sicher, die Verlagerung nach Ahaus bringt seiner Meinung nach keinen
Sicherheitsgewinn. Mit dem Antrag wollte der BUND die aufschiebende
Wirkung seines Widerspruches gegen die Genehmigung des Transportes durch
das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wiederherstellen.
Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich
Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000
Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich
transportiert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung hat die umstrittenen Atommülltransporte durch NRW am 25.
August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die
aber gebündelt werden könnten. Für die aufwendigen Transporte ist eine
umfangreiche Vorbereitung erforderlich. Zahlreiche Polizisten werden für
den Schutz der Konvois im Einsatz sein.
Jülicher Reaktor im Rückbau
In Jülich befanden sich ein Versuchs- sowie auch zwei
Forschungsreaktoren. Die etwa Tennisball-großen Brennelemente-Kugeln
werden bislang in einem Zwischenlager in Jülich aufbewahrt. Für die
Lagerung in Jülich lief die letzte Betriebsgenehmigung jedoch bereits
vor mehr als zehn Jahren im Jahr 2013 aus. Geprüft wurde auch der Neubau
eines Zwischenlagers in Jülich.
Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb und
befindet sich wie der zweite Forschungsreaktor mitten in einem
jahrelangen Rückbau. Der erste Forschungsreaktor ist bereits bis 2009
zurückgebaut worden. Die Brennstäbe der Forschungsreaktoren sind seit
geraumer Zeit nicht vor Ort.
+++
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101075780/atommuelltransporte-bund-scheitert-vor-gericht.html
+++
Mehr Informationen über die Mailingliste fessenheim-fr