[fessenheim-fr] Gericht gibt "gruenes" Licht fuer CASTOR-Transport

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Fr Jan 9 16:23:07 CET 2026


Hallo Leute!

Auch in Gerichten regiert immer wieder
mal der Wahnsinn... Jetzt hat das Berliner
Verwaltungsgericht die Klage des BUND
gegen die vom BASE (Chef ist der pseudo-
grüne Christian Kühn - seit 2024 Nachfolger
des ebenso korrupten pseudo-grünen Wolfram
König) erteilte Transportgenehmigung
zurückgewiesen. Siehe dpa-Meldung weiter
unten.

Ein Satz darin ist ein grotesker Witz:
"Geprüft wurde auch der Neubau eines
Zwischenlagers in Jülich."

('restrisiko' hatte über die Jahre hin oft
darüber berichtet.)

Ciao
    Klaus Schramm


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Kernkraft
Atommülltransporte: BUND scheitert vor Gericht

Von dpa

9.01.2026

Die Genehmigung für den Transport von Atommüll quer durch NRW liegt seit 
Monaten vor. Ein Gericht räumt zwar eine Hürde aus dem Weg. Der Streit 
dürfte aber weitergehen.

Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen 
Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland sind Gegner vor Gericht 
zunächst gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen 
Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen 
zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: VG 10 L 474/25)

Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen 
unzulässig. Aber auch inhaltlich hatte er keinen Erfolg: Die vom BUND 
kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der 
Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur 
überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen 
Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, hieß es.

Die im Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der 
Durchführung der Transporte aus, heißt es in der Mitteilung des 
Gerichts. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der 
Lagerung in Jülich bestehe "ein hohes öffentliches Interesse an einer 
zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus".

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152 
Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material quer durch 
Nordrhein-Westfalen wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Das 
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sieht durch die 
Gerichtsentscheidung seine Prüfung bestätigt. "Das BASE hält fest, dass 
die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend 
berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe 
Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen", teilte 
die Behörde mit.

Beschwerde möglich

Der BUND NRW prüft jetzt eine Beschwerde in der nächsten Instanz. "Wir 
haben uns noch nicht entschieden", sagte Kerstin Ciesla, 
stellvertretende Landesvorsitzende, der dpa. Eine aufschiebende Wirkung 
hätte es aber nicht, wenn sich das Oberverwaltungsgericht 
Berlin-Brandenburg mit der Sache befassen muss. Die Berliner Gerichte 
sind zuständig, weil das Bundesamt in Berlin sitzt.

Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend 
sicher, die Verlagerung nach Ahaus bringt seiner Meinung nach keinen 
Sicherheitsgewinn. Mit dem Antrag wollte der BUND die aufschiebende 
Wirkung seines Widerspruches gegen die Genehmigung des Transportes durch 
das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wiederherstellen.

Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich

Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000 
Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich 
transportiert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen 
Entsorgung hat die umstrittenen Atommülltransporte durch NRW am 25. 
August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die 
aber gebündelt werden könnten. Für die aufwendigen Transporte ist eine 
umfangreiche Vorbereitung erforderlich. Zahlreiche Polizisten werden für 
den Schutz der Konvois im Einsatz sein.

Jülicher Reaktor im Rückbau

In Jülich befanden sich ein Versuchs- sowie auch zwei 
Forschungsreaktoren. Die etwa Tennisball-großen Brennelemente-Kugeln 
werden bislang in einem Zwischenlager in Jülich aufbewahrt. Für die 
Lagerung in Jülich lief die letzte Betriebsgenehmigung jedoch bereits 
vor mehr als zehn Jahren im Jahr 2013 aus. Geprüft wurde auch der Neubau 
eines Zwischenlagers in Jülich.

Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb und 
befindet sich wie der zweite Forschungsreaktor mitten in einem 
jahrelangen Rückbau. Der erste Forschungsreaktor ist bereits bis 2009 
zurückgebaut worden. Die Brennstäbe der Forschungsreaktoren sind seit 
geraumer Zeit nicht vor Ort.
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https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101075780/atommuelltransporte-bund-scheitert-vor-gericht.html
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