[fessenheim-fr] nachtraeglich "gruenes" Signal fuer CASTOR-Transport nach Philippsburg

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Fr Dez 19 18:13:03 CET 2025


Hallo Leute!

Zuerst eine grundsätzliche Vorbemerkung, da
dieses Wissen leider immer mehr verlorengeht:

Solange weltweit kein sicheres Lager für
hochradioaktiven Müll ("Endlager") existiert,
ist jeder Transport von hochradioaktivem Atommüll
von einem provisorischen Lager A in ein
provisorisches Lager B unter rationalen
Gesichtspunkten nicht nur sinnlos, sondern
außerdem eine mutwillige und unverantwortliche
Gefährdung der Bevölkerung entlang der
Transportstrecke.

Personen, die in diesem Zusammenhang davon reden,
es gäbe eine "nationale Verantwortung", Atommüll
"zurückzunehmen", sind staatliche PropagandistInnen
oder hirnlose Nachplapperer.

Konkret geht es im vorliegenden Fall um eine über
ein Jahr lang anhängige  Klage der Stadtverwaltung
Philippsburg gegen den CASTOR-Transport vom
provisorischen Lager in der französischen Plutonium-
Fabrik ("Wiederaufarbeitungsanlage") La Hague in das
provisorischen Lager ("Zwischenlager") am ehemaligen
AKW-Standort Philippsburg, der bereits im November
2024 stattgefunden hat - siehe:

https://www.linkszeitung.de/akwcas241120liz.html

Mit dem jetzt gestern am 18.12.25 gefällten Urteil (schriftl.
Begründung wird wie üblich nachgereicht) hat der
Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH)
- wie nicht anders zu erwarten - nachträglich ein
"grünes" Signal für den CASTOR-Transport nach
Philippsburg vom 19./20.11.24 gesetzt.

Hier zwei Nachrichten über das aktuelle Urteil
  - s.u.

Ciao
    Klaus Schramm


+++

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/vgh-gericht-atommuell-phillipsburg-klage-sicherheit-100.html

Gericht weist Klage ab
VGH bestätigt: Atommüll darf in Philippsburg gelagert werden

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat die Einlagerung von 
Atommüll im Zwischenlager in Philippsburg für zulässig erklärt. Eine 
Klage der Stadt wurde abgewiesen.

     18.12.2025, 13:42 Uhr

Von Heiner Kunold, Mathias Zurawski und Sven Huck

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage 
gegen die Lagerung von Atommüll im Zwischenlager in Philippsburg 
(Landkreis Karlsruhe) abgewiesen. Die Stadt Philippsburg und drei 
weitere private Kläger hatten die Zwischenlagerung aus 
Sicherheitsgründen in Frage gestellt und gegen die 
Änderungsgenehmigungen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen 
Entsorgung (BASE) geklagt.

Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, sie wird in einigen 
Wochen erwartet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine 
Revision gegen das Urteil ließ der VGH nicht zu. Dagegen können sich die 
Beteiligten mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden.
Klage gegen Einlagerung von radioaktivem Atommüll

Im Zwischenlager auf dem ehemaligen Kernkraftwerksgelände sind 106 
Castor-Behälter mit radioaktivem Material untergebracht. Die Stadt 
Philippsburg und drei Anwohner hatten gegen die Einlagerung der letzten 
vier Castoren aus Frankreich Klage eingereicht.

Atommüll jahrzehntelang im Zwischenlager? Zweifel an der Sicherheit

Die Kläger hatten konkrete Zweifel, ob der Schutz des Lagers ausreichend 
sei. So habe sich die Sicherheitslage mit Beginn des Ukraine-Krieges in 
den vergangenen Jahren geändert, merkte Bürgermeister Stefan Martus 
(parteilos) in der Verhandlung am Dienstag an. Konkrete Bedenken haben 
die Stadt und die privaten Kläger zum Beispiel bei der Abwehr eines 
Drohnenangriffs. Auch der Schutz im Fall eines Flugzeugabsturzes sei 
nicht gewährleistet, sagen sie. Die Kläger wollen mit ihrer Klage gegen 
die Genehmigung von vier weiteren Castorbehältern aus Frankreich vorgehen.

Lager in Philippsburg werde länger gebraucht, weil Endlager fehlt

Die Stadt Philippsburg bezweifelt, dass bei der Genehmigung für die 
Einlagerung der letzten Castoren aus Frankreich im Zwischenlager alle 
wichtigen Sicherheitsaspekte berücksichtigt wurden. Dabei geht es auch 
darum, dass das Zwischenlager vermutlich deutlich länger genutzt werden 
muss, weil es auf absehbare Zeit kein Endlager für hoch radioaktiven 
Müll in Deutschland geben werde.

Bürgermeister Stefan Martus äußerte bereits im Vorfeld des Verfahrens 
Zweifel, ob die Sicherheit von Castorbehältern über die genehmigte Frist 
hinaus gewährleistet sei. Das Zwischenlager hat nur eine Genehmigung bis 
zum Jahr 2047. Danach brauche es eine neue Zulassung und eine neue 
Sicherheitsprüfung.

Experten des Bundesamtes für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung 
(BASE) und der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wiesen diese 
Kritik am Dienstag zurück. Die Castorbehälter seien rein technisch für 
wesentlich größere Zeiträume als nur 40 Jahre ausgelegt, hieß es.
Vor Angriffen von Außen geschützt?

Vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg will die Stadt 
geklärt wissen, ob das Zwischenlager ausreichend gegen den Absturz eines 
bewaffneten Militärjets gesichert ist. Klare Antwort der beteiligten 
Bundesbehörden: Ein solcher Flugzeugabsturz auf dem Gelände des 
ehemaligen Kernkraftwerks in Philippsburg sei statistisch gesehen völlig 
unwahrscheinlich.

Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses liegt nach Berechnungen 
der Experten bei 1:1000.000.000. Daran hätten auch aktuelle 
Entwicklungen, etwa der Krieg in der Ukraine, nichts geändert, hieß es. 
Weitere Details blieben die Verantwortlichen des BASE allerdings 
schuldig, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht einmal vor Gericht 
genannt werden dürfen.

Was, wenn Behälter undicht werden?

Diskutiert wurde bei dem Verfahren in Mannheim auch die Frage, wie gut 
das Zwischenlager im Fall einer Undichtigkeit von Castorbehältern 
aufgestellt sei. Kritiker hatten bemängelt, dass es in Philippsburg 
keine sogenannte heiße Zelle gebe, in der zum Beispiel undichte 
Castordeckel repariert werden könnten.

Auch hier gaben die Fachleute der Atombehörden Entwarnung. Bislang habe 
es an den rund 1.000 Castorbehältern in deutschen Zwischenlagern nie 
Störfälle gegeben, hieß es. Außerdem verfüge jeder Castor über einen 
zweiten Sicherheitsdeckel. Es gebe mobile heiße Zellen, die kurzfristig 
für eine Reparatur auch nach Philippsburg geholt werden könnten.

Stadt darf für kommunale Einrichtungen klagen

In der Frage, ob eine Stadt gegen Genehmigungen für Zwischenlager 
grundsätzlich klageberechtigt sei, gab es bei der Verhandlung in 
Mannheim zwar noch keine Entscheidung, aber einen Hinweis vom Gericht: 
Demnach könne eine Stadt zwar nicht für ihre Bürgerinnen und Bürger 
klagen. Wohl aber für ihre Einrichtungen, die in der Nähe des 
Kraftwerkgeländes liegen. Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, 
wenn in den kommenden Jahren die Genehmigungen für andere Zwischenlager 
in Deutschland auslaufen.

Das öffentliche Verfahren beim VGH war ursprünglich für zwei Tage 
angesetzt. Es konnte allerdings am Dienstag bereits beendet werden. Eine 
Entscheidung wird noch vor Weihnachten erwartet.

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https://www.stern.de/news/klage-gegen-zusaetzliche-behaelter-im-atommuellzwischenlager-philippsburg-gescheitert-36975800.html


Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg 
gescheitert

     18. Dezember 2025 15:54 Uhr

Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater 
Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im 
Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist 
abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden 
Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am 
Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag 
stattgefunden.

Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten 
Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei 
Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen 
Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der 
Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La 
Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und die 
drei Anwohner.

Kurz vor dem Eintreffen der zusätzlichen Spezialbehälter mit 
hochradioaktiven Glaskokillen im November 2024 scheiterten die Kläger 
bereits mit Eilanträgen gegen die Änderungsgenehmigungen. Es würden auch 
mit den zusätzlichen Behältern nicht mehr als die 152 genehmigten in 
Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern 
anderer Bauart, begründeten die Richter damals ihre Entscheidung. Die 
Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die 
maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.

Der Senat sah damals auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das 
Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert 
ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen 
Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden. 
Das Hauptverfahren sollte nun klären, ob der zufällige Absturz eines 
bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der 
Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.

Eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde nicht 
zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim 
Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

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