[fessenheim-fr] nachtraeglich "gruenes" Signal fuer CASTOR-Transport nach Philippsburg
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Fr Dez 19 18:13:03 CET 2025
Hallo Leute!
Zuerst eine grundsätzliche Vorbemerkung, da
dieses Wissen leider immer mehr verlorengeht:
Solange weltweit kein sicheres Lager für
hochradioaktiven Müll ("Endlager") existiert,
ist jeder Transport von hochradioaktivem Atommüll
von einem provisorischen Lager A in ein
provisorisches Lager B unter rationalen
Gesichtspunkten nicht nur sinnlos, sondern
außerdem eine mutwillige und unverantwortliche
Gefährdung der Bevölkerung entlang der
Transportstrecke.
Personen, die in diesem Zusammenhang davon reden,
es gäbe eine "nationale Verantwortung", Atommüll
"zurückzunehmen", sind staatliche PropagandistInnen
oder hirnlose Nachplapperer.
Konkret geht es im vorliegenden Fall um eine über
ein Jahr lang anhängige Klage der Stadtverwaltung
Philippsburg gegen den CASTOR-Transport vom
provisorischen Lager in der französischen Plutonium-
Fabrik ("Wiederaufarbeitungsanlage") La Hague in das
provisorischen Lager ("Zwischenlager") am ehemaligen
AKW-Standort Philippsburg, der bereits im November
2024 stattgefunden hat - siehe:
https://www.linkszeitung.de/akwcas241120liz.html
Mit dem jetzt gestern am 18.12.25 gefällten Urteil (schriftl.
Begründung wird wie üblich nachgereicht) hat der
Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH)
- wie nicht anders zu erwarten - nachträglich ein
"grünes" Signal für den CASTOR-Transport nach
Philippsburg vom 19./20.11.24 gesetzt.
Hier zwei Nachrichten über das aktuelle Urteil
- s.u.
Ciao
Klaus Schramm
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/vgh-gericht-atommuell-phillipsburg-klage-sicherheit-100.html
Gericht weist Klage ab
VGH bestätigt: Atommüll darf in Philippsburg gelagert werden
Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat die Einlagerung von
Atommüll im Zwischenlager in Philippsburg für zulässig erklärt. Eine
Klage der Stadt wurde abgewiesen.
18.12.2025, 13:42 Uhr
Von Heiner Kunold, Mathias Zurawski und Sven Huck
Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage
gegen die Lagerung von Atommüll im Zwischenlager in Philippsburg
(Landkreis Karlsruhe) abgewiesen. Die Stadt Philippsburg und drei
weitere private Kläger hatten die Zwischenlagerung aus
Sicherheitsgründen in Frage gestellt und gegen die
Änderungsgenehmigungen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) geklagt.
Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, sie wird in einigen
Wochen erwartet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine
Revision gegen das Urteil ließ der VGH nicht zu. Dagegen können sich die
Beteiligten mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden.
Klage gegen Einlagerung von radioaktivem Atommüll
Im Zwischenlager auf dem ehemaligen Kernkraftwerksgelände sind 106
Castor-Behälter mit radioaktivem Material untergebracht. Die Stadt
Philippsburg und drei Anwohner hatten gegen die Einlagerung der letzten
vier Castoren aus Frankreich Klage eingereicht.
Atommüll jahrzehntelang im Zwischenlager? Zweifel an der Sicherheit
Die Kläger hatten konkrete Zweifel, ob der Schutz des Lagers ausreichend
sei. So habe sich die Sicherheitslage mit Beginn des Ukraine-Krieges in
den vergangenen Jahren geändert, merkte Bürgermeister Stefan Martus
(parteilos) in der Verhandlung am Dienstag an. Konkrete Bedenken haben
die Stadt und die privaten Kläger zum Beispiel bei der Abwehr eines
Drohnenangriffs. Auch der Schutz im Fall eines Flugzeugabsturzes sei
nicht gewährleistet, sagen sie. Die Kläger wollen mit ihrer Klage gegen
die Genehmigung von vier weiteren Castorbehältern aus Frankreich vorgehen.
Lager in Philippsburg werde länger gebraucht, weil Endlager fehlt
Die Stadt Philippsburg bezweifelt, dass bei der Genehmigung für die
Einlagerung der letzten Castoren aus Frankreich im Zwischenlager alle
wichtigen Sicherheitsaspekte berücksichtigt wurden. Dabei geht es auch
darum, dass das Zwischenlager vermutlich deutlich länger genutzt werden
muss, weil es auf absehbare Zeit kein Endlager für hoch radioaktiven
Müll in Deutschland geben werde.
Bürgermeister Stefan Martus äußerte bereits im Vorfeld des Verfahrens
Zweifel, ob die Sicherheit von Castorbehältern über die genehmigte Frist
hinaus gewährleistet sei. Das Zwischenlager hat nur eine Genehmigung bis
zum Jahr 2047. Danach brauche es eine neue Zulassung und eine neue
Sicherheitsprüfung.
Experten des Bundesamtes für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung
(BASE) und der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wiesen diese
Kritik am Dienstag zurück. Die Castorbehälter seien rein technisch für
wesentlich größere Zeiträume als nur 40 Jahre ausgelegt, hieß es.
Vor Angriffen von Außen geschützt?
Vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg will die Stadt
geklärt wissen, ob das Zwischenlager ausreichend gegen den Absturz eines
bewaffneten Militärjets gesichert ist. Klare Antwort der beteiligten
Bundesbehörden: Ein solcher Flugzeugabsturz auf dem Gelände des
ehemaligen Kernkraftwerks in Philippsburg sei statistisch gesehen völlig
unwahrscheinlich.
Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses liegt nach Berechnungen
der Experten bei 1:1000.000.000. Daran hätten auch aktuelle
Entwicklungen, etwa der Krieg in der Ukraine, nichts geändert, hieß es.
Weitere Details blieben die Verantwortlichen des BASE allerdings
schuldig, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht einmal vor Gericht
genannt werden dürfen.
Was, wenn Behälter undicht werden?
Diskutiert wurde bei dem Verfahren in Mannheim auch die Frage, wie gut
das Zwischenlager im Fall einer Undichtigkeit von Castorbehältern
aufgestellt sei. Kritiker hatten bemängelt, dass es in Philippsburg
keine sogenannte heiße Zelle gebe, in der zum Beispiel undichte
Castordeckel repariert werden könnten.
Auch hier gaben die Fachleute der Atombehörden Entwarnung. Bislang habe
es an den rund 1.000 Castorbehältern in deutschen Zwischenlagern nie
Störfälle gegeben, hieß es. Außerdem verfüge jeder Castor über einen
zweiten Sicherheitsdeckel. Es gebe mobile heiße Zellen, die kurzfristig
für eine Reparatur auch nach Philippsburg geholt werden könnten.
Stadt darf für kommunale Einrichtungen klagen
In der Frage, ob eine Stadt gegen Genehmigungen für Zwischenlager
grundsätzlich klageberechtigt sei, gab es bei der Verhandlung in
Mannheim zwar noch keine Entscheidung, aber einen Hinweis vom Gericht:
Demnach könne eine Stadt zwar nicht für ihre Bürgerinnen und Bürger
klagen. Wohl aber für ihre Einrichtungen, die in der Nähe des
Kraftwerkgeländes liegen. Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung,
wenn in den kommenden Jahren die Genehmigungen für andere Zwischenlager
in Deutschland auslaufen.
Das öffentliche Verfahren beim VGH war ursprünglich für zwei Tage
angesetzt. Es konnte allerdings am Dienstag bereits beendet werden. Eine
Entscheidung wird noch vor Weihnachten erwartet.
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https://www.stern.de/news/klage-gegen-zusaetzliche-behaelter-im-atommuellzwischenlager-philippsburg-gescheitert-36975800.html
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg
gescheitert
18. Dezember 2025 15:54 Uhr
Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater
Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im
Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist
abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden
Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am
Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag
stattgefunden.
Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten
Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei
Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der
Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La
Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und die
drei Anwohner.
Kurz vor dem Eintreffen der zusätzlichen Spezialbehälter mit
hochradioaktiven Glaskokillen im November 2024 scheiterten die Kläger
bereits mit Eilanträgen gegen die Änderungsgenehmigungen. Es würden auch
mit den zusätzlichen Behältern nicht mehr als die 152 genehmigten in
Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern
anderer Bauart, begründeten die Richter damals ihre Entscheidung. Die
Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die
maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.
Der Senat sah damals auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das
Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert
ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen
Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden.
Das Hauptverfahren sollte nun klären, ob der zufällige Absturz eines
bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der
Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.
Eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde nicht
zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
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