[fessenheim-fr] GEG im Bundestag verabschiedet - Energieffizienz gerät aufs Abstellgleis

Ingo FALK ingo at antiatomfreiburg.de
Fr Sep 8 17:59:23 CEST 2023


Hallo zusammen.

  * Die entsprechenden Verpflichtungen beim Einbau einer neuen Heizung
    greifen beim heute verabschiedeten GEG bei Bestandsgebäuden ab
    1.7.2026 (> 100.000 EW) bzw. ab 1.7.2028 (< 100.000), bei Neubauten
    ab 1.1.2024.
  * Strombasierten Systemen soll trotz gestiegener Elektrizitätskosten
    ein Vorrang eingeräumt werden. Sogar Stromdirektheizungen werden
    (wieder) zugelassen. Zuletzt waren dabei MFH bis 6 WE im Gespräch
    (Gesetzestext liegt mir noch nicht vor.). Bei el. WP werden die
    Effizienzanforderungen z.T. deutlich abgesenkt, um für entsprechende
    Marktdurchdringung zu sorgen.
  * Die Nachfrage nach Biomasse dürfte deutlich steigen, während das
    Angebot schon heute begrenzt ist, was sie preislich unattraktiver
    werden lässt.
  * Eine Reduktion des Wärmebedarfs wird genau wie Stromerzeugung nicht
    als Erfüllungsoption anerkannt. KWK kommt damit ebenso wenig in
    Frage wie alle anderen Arten der Energieeinsparung oder -effizienz.
    Solche Maßnahmen werden folglich bei Investitionsentscheidungen
    hintenan gestellt, d.h. erstmal nicht umgesetzt werden.
  * Lediglich der Anschluss an ein Wärmenetz entbindet von der Pflicht,
    selbst in die genannten Anlagen zu investieren. Diese Pflicht wird
    auf den Wärmeversorger übertragen, mit z.T. etwas längeren
    Erfüllungsfristen.

Mit dem Gesetz wird der Weg für einen Wiedereinstieg in die Atomkraft 
geebnet (bzw. vorbereitet), da es eine Erhöhung des Stromverbrauchs zum 
alleinigen (!) Ziel hat. Für den Einbau einer Stromheizung werden 
umfangreiche Fördermittel (bis 70% Förderquote bei 90.000 Euro je WE) in 
Aussicht gestellt, während die Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen ohne 
Sanierungsfahrplan auf 15% bzw. 30.000 Euro je WE gekürzt werden.

Viele Grüße

Ingo FALK
AntiAtomGruppe Freiburg
ingo at antiatomfreiburg.de
www.antiatomfreiburg.de


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