[fessenheim-fr] GEG im Bundestag verabschiedet - Energieffizienz gerät aufs Abstellgleis
Ingo FALK
ingo at antiatomfreiburg.de
Fr Sep 8 17:59:23 CEST 2023
Hallo zusammen.
* Die entsprechenden Verpflichtungen beim Einbau einer neuen Heizung
greifen beim heute verabschiedeten GEG bei Bestandsgebäuden ab
1.7.2026 (> 100.000 EW) bzw. ab 1.7.2028 (< 100.000), bei Neubauten
ab 1.1.2024.
* Strombasierten Systemen soll trotz gestiegener Elektrizitätskosten
ein Vorrang eingeräumt werden. Sogar Stromdirektheizungen werden
(wieder) zugelassen. Zuletzt waren dabei MFH bis 6 WE im Gespräch
(Gesetzestext liegt mir noch nicht vor.). Bei el. WP werden die
Effizienzanforderungen z.T. deutlich abgesenkt, um für entsprechende
Marktdurchdringung zu sorgen.
* Die Nachfrage nach Biomasse dürfte deutlich steigen, während das
Angebot schon heute begrenzt ist, was sie preislich unattraktiver
werden lässt.
* Eine Reduktion des Wärmebedarfs wird genau wie Stromerzeugung nicht
als Erfüllungsoption anerkannt. KWK kommt damit ebenso wenig in
Frage wie alle anderen Arten der Energieeinsparung oder -effizienz.
Solche Maßnahmen werden folglich bei Investitionsentscheidungen
hintenan gestellt, d.h. erstmal nicht umgesetzt werden.
* Lediglich der Anschluss an ein Wärmenetz entbindet von der Pflicht,
selbst in die genannten Anlagen zu investieren. Diese Pflicht wird
auf den Wärmeversorger übertragen, mit z.T. etwas längeren
Erfüllungsfristen.
Mit dem Gesetz wird der Weg für einen Wiedereinstieg in die Atomkraft
geebnet (bzw. vorbereitet), da es eine Erhöhung des Stromverbrauchs zum
alleinigen (!) Ziel hat. Für den Einbau einer Stromheizung werden
umfangreiche Fördermittel (bis 70% Förderquote bei 90.000 Euro je WE) in
Aussicht gestellt, während die Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen ohne
Sanierungsfahrplan auf 15% bzw. 30.000 Euro je WE gekürzt werden.
Viele Grüße
Ingo FALK
AntiAtomGruppe Freiburg
ingo at antiatomfreiburg.de
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