[fessenheim-fr] Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland unter grosteskem Vorwand
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Di Jan 17 20:24:45 CET 2023
Hallo Leute!
Heute morgen fand eine Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland.
Die für den Polizei-Einsatz verantwortliche Staatsanwaltschaft
Karlsruhe hat hierfür lediglich einen grotesken Vorwand.
Siehe hierzu weiter unten ein Artikel der LINKSZEITUNG
Diese Vorgang ist auch für die Anti-AKW-Bewegung von eminenter
Relevanz, da sich gerade in den vergangenen Monaten anhand
der fortdauernden Propaganda für die AKW-Laufzeitverlängerung
erwiesen hat, wie wichtig und notwendig freie, unabhängige
Medien sind.
Kommt bitte morgen, Mittwoch, 18.01. um 17 Uhr, zur Kundgebung
am Platz der Alten Synagoge in Freiburg, um diesen Angriff
auf die Pressefreiheit zurück zu weisen.
Ciao
Klaus Schramm
Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland
unter grosteskem Vorwand
Angriff auf die Pressefreiheit
Am heutigen Dienstag (17.01.2023) durchsuchte die Polizei die Räume des
freien, nicht-kommerziellen Radio Dreyeckland mit Basis in Freiburg. Die
Polizei durchsuchte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe außerdem
die privaten Wohnungen von zwei Mitarbeitern von Radio Dreyeckland,
eines Redakteurs sowie des Verantwortlichen im Sinne des Presserechts
für die Website von RDL. Dort wurden mehrere Computer, Mobiltelefone und
Datenträger beschlagnahmt. Darauf befinden sich auch sensible, vom
Redaktionsgeheimnis geschützte Daten. Betroffen waren auch Geräte der
Lebensgefährtin eines Redakteurs, die ihren Arbeitslaptop mit sensiblen
Daten im Homeoffice nutzt. Beschlagnahmungen in den Geschäftsräumen
konnten in letzter Minute verhindert werden, als die PolizistInnen sich
bereits in den Räumen von Radio Dreyeckland befanden.
Die Polizei drohte zudem die gesamte technische Infrastruktur von Radio
Dreyeckland (RDL) zu beschlagnahmen. Ihr wurde daraufhin erlaubt auch
die Räumlichkeiten des Radiosenders zu durchsuchen. Hintergrund ist
angeblich ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Journalisten wegen
vermeintlicher Unterstützung einer fiktiven verbotenen Vereinigung
"linksunten.indymedia" nach § 85 StGB. Dies ist grotesk, da sich das
Ermittlungsverfahren offenbar auf eine Veröffentlichung von Radio
Dreyeckland am 30. Juli 2022 bezieht.
Den beiden RDL-Journalisten wird die Unterstützung des verbotenen – nur
als juristische Fiktion existierenden – »Vereins« "linksunten.indymedia"
vorgeworfen. Ausschlaggebend für die Ermittlungen war ein am 30.07.2022
veröffentlichter RDL-Beitrag
(https://rdl.de/beitrag/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller)
zur Einstellung der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem
"Linksunten"-Verbot. Insbesondere durch die Verlinkung eines Webarchivs
der Internetseite "linksunten.indymedia.org", sowie der Bebilderung des
Artikels sollen sie angeblich für den »Verein« propagandistisch tätig
geworden sein.
Schon das Verbotsverfahren gegen das linke Webportal
"linksunten.indymedia" über den Umweg eines Vereinsverbotes stellte
einen Angriff auf die Pressefreiheit dar (Siehe hierzu unseren Artikel
v. 26.08.17). Die jetzigen Ermittlungsverfahren allein aufgrund der
kritischen Berichterstattung über dieses Verbot bzw. des Setzens eines
Links auf eine - nicht verbotene - Archiv-Internetseite ist schlicht
grotesk.
Kurz zum Inhalt des RDL-Beitrags vom 30. Juli 2022
(https://rdl.de/beitrag/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller):
Der fiktive »Verein« "linksunten.indymedia" war zu diesem Zeitpunkt
bereits seit knapp fünf Jahren verboten. Am 12. Juli 2022 war nun
allerdings das zugehörige strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen
"Bildung einer krimineller Vereinigung" nach § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt worden. Die Vermutung liegt nahe, daß sich hierüber
irgendwer bei der Staatsanwaltschaft geärgert hat. Zudem ist im
gerichtlichen Beschluß nachzulesen, die Staatsanwaltschaft habe keine
Beweise erbringen können und damit keinen genügenden Anlaß zur Erhebung
einer öffentlichen Klage geboten. Offenbar konnten auch bis dahin die im
August 2017 in Privaträumen beschlagnahmten Datenträger nicht
entschlüsselt werden. Im November 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg bereits die Durchsuchung der KTS - eines autonomen
Freiburger Zentrums in Selbstverwaltung - für rechtswidrig erklärt. Mit
dieser Durchsuchung hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar erhofft,
im Zusammenhang der Ermittlungen zum »Verein« "linksunten.indymedia"
gerichtsverwertbares Belastungsmaterial aufzuspüren.
Die Geschäftsführung von Radio Dreyeckland erklärte heute: "Die
Durchsuchungen und Beschlagnahme verletzen in gravierender Weise die
Rundfunkfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung verstoßen darüber hinaus
gegen die aus den Verfassungsgrundsätzen folgenden Bestimmungen der
Strafprozessordnung, die einen Schutz der Redaktionsfreiheit gewährleisten."
Aus der Freiburger Zivilgesellschaft gibt es inzwischen einen Aufruf der
'Soligruppe unabhängige Medien Freiburg' zu einer Kundgebung, um diesen
Angriff auf die Pressefreiheit öffentlich zu verurteilen. Sie soll am
morgigen Mittwoch, 18.01. um 17 Uhr am Platz der Alten Synagoge in
Freiburg starten.
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