[fessenheim-fr] erneut Risse im AKW Neckarwestheim
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Do Jun 23 21:02:35 CEST 2022
Hallo Leute!
Erneut wurden bei der Revision im AKW Neckarwestheim
Risse in den Dampferzeugern entdeckt - und erneut
wird dies von offizieller Seite beschönigt. Die
pseudo-grüne Thekla Walker setzt das Leben Hundertausender
mutwillig aufs Spiel.
Siehe PM weiter unten
Ciao
Klaus Schramm
23.06.2022
Gemeinsame Pressemitteilung mit .ausgestrahlt
AKW Neckarwestheim
Korrosion völlig außer Kontrolle
2020: 7 neue Risse, 2021: 17 neue Risse, 2022: 36 neue Risse: der
Verschleiß des AKW Neckarwestheim beschleunigt sich weiter
Die erneute deutliche Zunahme der gefährlichen Korrosion im AKW
Neckarwestheim widerlegt alle Sicherheitsbehauptungen der EnBW und des
Umweltministeriums. Die verpflichtenden Sicherheitsreserven sind
aufgebraucht.
Hierzu erklären Armin Simon von .ausgestrahlt und Franz Wagner vom Bund
der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN):
„In der aktuellen Revision des Atomkraftwerks Neckarwestheim sind 36
neue Risse der Außenseiten der Dampferzeuger-Heizrohre aufgefallen. Seit
2017 sind schon mehr als 300 solcher Risse, die es in der Theorie nie
hätte geben dürfen, gefunden worden. Zum Glück war es bisher nicht zum
Auf- oder Abreißen der Rohre gekommen, aber die Sicherheitsreserven
dieser extrem belasteten Rohre des Primärkreislaufs existieren schlicht
nicht mehr, wodurch der AKW-Betrieb mindestens seit 2018 gegen geltende
Recht verstößt.
Obwohl die EnBW seit 2018 angeblich alles im Griff hat und von ihren
Maßnahmen überzeugt ist (Flicken und geänderte Wassersteuerung), waren
auch 2020 7 neue Risse entdeckt worden. Noch mehr zusätzliche Risse
waren 2021 gefunden worden, nämlich 17 weitere, das Umweltministerium
hatte dies auf geradezu peinliche Art als nur 0,6 Promille Zuwachs
schöngerechnet.
Auch die Darstellung der EnBW, es gäbe kein Problem, weil ja bisher noch
alle Rohre dicht geblieben seien, ist nur eine dreiste Nebelkerze. Damit
lenkt sie nur von der eigentlichen Frage ab, ob die Reststabilität der
Rohrwände noch störfallfest ist. Denn genau dieses kann die EnBW bisher
nicht belegen, ein Nachweis ist auch angesichts der Schwere der Schäden
gar nicht mehr möglich.
Leider haben das Umweltministerium in Stuttgart und die EnBW in gleicher
Dreistigkeit dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vorgespielt, die
Situation durch ihre Behelfsmaßnahmen im Griff zu haben. Auf dieser
falschen Grundlage hatte das Gericht kürzlich die Eilbedürftigkeit
unserer Stilllegungsklage verneint (bei weiterhin offenem
Hauptsacheverfahren).
Spätestens jetzt, mit den 36 neuen Riss-Befunden, muss klar sein: Die
EnBW hat die Rohr-Korrosion nicht im Griff, die Atomaufsicht hat ihre
Aufgabe nicht im Griff, und das Gericht hat in falschem Vertrauen auf
das Ministerium seine Kontrollaufgabe verspielt.
Wir fordern Umweltministerin Thekla Walker auf: das AKW Neckarwestheim
darf keinesfalls, wie intern der EnBW schon zugesichert, morgen wieder
hochgefahren werden.
Dieses Höchstrisiko-AKW ist irreparabel gealtert und muss sofort und
endgültig stillgelegt werden.“
Rückfragen gerne an:
Armin Simon, .ausgestrahlt, Tel. 0163 - 88 32 446,
armin.simon at ausgestrahlt.de
Franz Wagner, Tel. 0151 - 51 93 41 95, presse at BBMN.de
Hintergrund:
Im AKW Neckarwestheim 2 (GKN) werden seit 2017 jedes Jahr neue
Korrosionen in den Dampferzeugern des Reaktors nachgewiesen, darunter
bisher mehr als 300 zum Teil lange und gefährlich tiefe Risse. Die über
16000 Rohre müssen mehrere 100° C und eine Druckdifferenz von gut 60 bar
aushalten, beim bisher tiefsten bekannten Riss wurde an der tiefsten
Stelle nur noch eine restliche Wandstärke von 0,1 mm gemessen
(angesichts der großen Messungenauigkeit möglicherweise noch weniger).
Ursache der Risse ist die gefährliche Spannungsrisskorrosion. Alle
Bedingungen für das Auftreten von Spannungsrisskorrosion sind im AKW
Neckarwestheim 2 weiterhin gegeben. Ebensolche Risse sind auch im AKW
Lingen vorhanden.
Mit Unterstützung von .ausgestrahlt und dem BBMN haben zwei
Anwohner*innen des AKW Ende 2020 beim VGH Mannheim Klage gegen dessen
Weiterbetrieb eingereicht (Az. 10 S 4004/20). Darüber hinaus haben sie
den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (Eilantrag, Az.
10 S 1870/21), um den weiteren Betrieb des AKW Neckarwestheim 2
vorläufig zu untersagen. Diesen Antrag hat der VGH im April 2022 unter
Verweis auf den „exekutiven Funktionsvorbehalt“ der Atomaufsicht
abgelehnt. Eine eigene Prüfung haben die Richter nicht vorgenommen. Über
die Klage in der Hauptsache hat der VGH noch nicht entschieden. Durch
die unvertretbar lange Verfahrensdauer des Eilverfahrens von fast 10
Monaten und damit mehr als der Hälfte der restlichen Betriebszeit des
AKWs hat das Gericht jedoch in aus unserer Sicht unzulässiger Weise die
Hauptsache vorweggenommen, ohne in der hierfür notwendigen Tiefe zu prüfen.
Mehr Infos: https://ausgestrahlt.de/akw-neckarwestheim
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