[fessenheim-fr] Baugenehm.-Verf. fuer neues Atommuell-Lager Lubmin
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Fr Feb 11 16:54:15 CET 2022
Hallo Leute!
Das Baugenehmigungs-Verfahren für das neu zu errichtende
Atommuell-Lager bei Lubmin - mit 1,8 m dicken Stahlbeton-
Wänden und Decke - kommt laaaaaangsam voran. Das Atommüll-
Bundesamt BASE hat nach langer Verzögerung jetzt die
Offenlage der Planungsunterlagen ermöglicht - s.u.
Ciao
Klaus Schramm
https://www.base.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BASE/DE/2022/0211-estral-auslegung-unterlagen.html
Planungen für den Neubau eines Zwischenlagers auf dem Gelände des
stillgelegten Kernkraftwerks Lubmin sind öffentlich zugänglich
Bis 11. April 2022 können Einwendungen erhoben werden.
Die Planungen der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH für einen
Neubau des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle auf dem Gelände
des stillgelegten Kernkraftwerks Lubmin bei Greifswald können öffentlich
eingesehen und für die anschließende Erörterung kommentiert werden. Das
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft als
zuständige Genehmigungsbehörde das Vorhaben des Betreibers. Dabei bindet
es mit dem jetzt gestarteten Verfahrensschritt die Öffentlichkeit ein.
Das BASE hat das Neugenehmigungsverfahren im Rahmen eines förmlichen
Beteiligungsverfahrens am 4. Februar im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und stellt seit dem 11. Februar 2022 relevante Unterlagen des Betreibers
zum Verfahren im Internet zur Verfügung (Auslegungsunterlagen des
geplanten Neubaus ESTRAL). Bis einschließlich 11. April 2022 können
Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Diese werden gesammelt
und später erörtert. Über Termine hierfür, bei denen der Betreiber
Stellung zu den Einwendungen nehmen muss, wird das BASE frühzeitig
informieren.
Im Zwischenlager Nord bei Lubmin behandelt und lagert das bundeseigene
Unternehmen EWN GmbH alle Arten radioaktiver Abfälle. Künftig soll dort
ein neues Gebäude die derzeit als Zwischenlager für hochradioaktive
Abfälle genutzte Halle ersetzen. Grund hierfür ist, dass die für alle
existierenden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vorgeschriebene
Härtung nicht realisiert werden kann.
Am 29. Mai 2019 hat die EWN GmbH einen Antrag auf Genehmigung eines
Neubaus zur Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gestellt. Die EWN GmbH
beabsichtigt, in der Nachbarschaft des bestehenden Zwischenlagers ein
Gebäude zu errichten, das die im jetzigen Zwischenlager stehenden 74
Transport- und Lagerbehälter aufnehmen soll.
Die beantragte Aufbewahrungsgenehmigung ist bis 2051 vorgesehen und
entspricht damit der Zeitbegrenzung der aktuellen Genehmigung. Da der
Antrag auf Aufbewahrung der Kernbrennstoffe einen Zeitraum von mehr als
10 Jahren umfasst, ist für das Genehmigungsverfahren eine
Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgeschrieben, die nunmehr den Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
durch die Genehmigungsbehörde BASE bildet.
(...)
Stand: 11.02.2022
Mehr Informationen über die Mailingliste fessenheim-fr