[fessenheim-fr] Korrektur: Doodle gehoert rechtlich nicht zu Google, aber...
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Fr Okt 22 14:51:07 CEST 2021
Hallo Leute!
Korrektur: Doodle gehört rechtlich *nicht* zu Google, aber:
Doodle ist so konfiguriert, daß dort eingetragene Daten
von Google abgefischt werden können.
Sorry für diese Falsch-Information, die ich
leider ungeprüft übernommen habe!
Korrekt ist:
1.
"Doodle verwendet das Werbenetzwerk Google AdSense zur Einblendung von
Werbebannern. Google Analytics kommt für statistische Auswertungen zum
Einsatz (Tz. 10.1). Nutzer von doodle.com müssen also davon ausgehen,
dass Informationen über sie ungefragt in die USA gesandt werden."
Quelle:
https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb33/kap10.html
2.
"datenschutzrechtliche Bewertung
Die bei der Nutzung von "doodle" als einem im Ausland ansässigen,
werbefinanzierten Online-Dienst sich stellenden Fragen werden im 33.
Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Datenschutzentrums Schleswig-Holstein
näher behandelt. Sie betreffen in erster Linie den Zugriffsschutz, der
gegenüber Dritten nur bedingt gewährleistet ist und damit die
Vertraulichkeit der Kalendereinträge.
Da die Nutzung von "doodle" auch ohne Registrierung und unter Pseudonym
bzw. anonym möglich ist, wäre auch eine dienstliche Nutzung bei
zwingenden Gründen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Die Terminabstimmung via "doodle" darf nur eine Option darstellen;
daneben muss es möglich und jedem Teilnehmer offen bleiben, die
Terminabstimmung auch telefonisch oder auf andere Weise vorzunehmen.
Hierauf ist hinzuweisen.
Über den "Titel" dürfen vertrauliche Interna oder personenbezogene
Daten nicht offenbar werden (also z.B. "Familienhilfe in
Akutsituationen" statt "Heimunterbringung der Kinder von Familie
Schneider"). Für Termine oder Inhalte, die der Verschlusssachenanweisung
unterfallen, scheidet eine Nutzung von "doodle" aus.
Die mit der Terminanfrage angesprochenen Teilnehmer sind darauf
hinzuweisen, dass die "doodle"-Nutzung ohne Registrierung möglich ist,
die Angabe des Namens der Teilnehmer freiwillig ist und stattdessen auch
ein aussagekräftiges Pseudonym (Initialen, Organisations- oder
Dienststellenbezeichnung etc.) verwendet werden kann.
Der Versand der Terminanfrage ist ausschließlich über die
Mailsoftware des Terminkoordinators und nicht über "doodle" vorzunehmen
("Einladung selber verschicken")
Nach Abstimmung des Termins ist die Anfrage durch den
Terminkoordinator bei "doodle" zu löschen."
Quelle:
https://web.archive.org/web/20131212064839/http://www.datenschutz.rlp.de/de/fallboerse.php?ber=kommunal&fall=fall021
Ciao
Klaus Schramm
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