[fessenheim-fr] Bure - Urteilsverkuendung im Prozess um die angebliche kriminelle Vereinigung

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Mi Sep 22 07:08:45 CEST 2021


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Datum: Wed, 22 Sep 2021 00:36:47 +0200
Von: Cécile Lecomte

Urteilsverküdung gestern in Bar-Le-Duc:

Die 7 Angeklagten wurden zu 1 x 12 Monate Gefängnis ohne Bewährung,
1 × 9 Monate ohne Bewährung, 3 x 9 Monate auf Bewährung, 1 x 6 Monate
auf Bewährung verurteilt, 1 Freispruch. Sie gehen in Berufung. Sie
standen heute bereits vor dem Gebäude des Berufungsgerichtes für eine
Kundgebung und blieben der Urteilsverkündung fern. Alle Angeklagten
wurden vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung und bandenmäßigen
Begehung von Straftaten freigesprochen.

Ich habe die Pressemitteilung der Verteidigung übersetzt:

Presseerklärung der Atomkraftgegner*innen gegen das Atommüll 
Endlagerprojekt Cigéo und ihrer Anwält*innen

21. September 2021

Die dreijährigen Ermittlungen haben es der Staatsanwaltschaft und dem 
Ermittlungsrichter des Gerichts von Bar-le-Duc, ermöglicht, die 
rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Vorwurf der 
kriminellen Vereinigung zu nutzen, zur Unterdrückung der 
Anti-Atom-Bewegung gegen das geplante Endlager für radioaktive Abfälle 
in der Nähe des Dorfes Bure, in der Maas (Frankreich).

Heute hat das Strafgericht von Bar-le-Duc die Angeklagten vom Vorwurf 
der banden-mäßigen kriminellen Vereinigung freigesprochen. Diese Anklage 
lieferte den Grund für die Abhöraktionen, Überwachungsmaßnahmen, 
Hausdurchsuchungen und Aufenthaltsverbote für die Departement Maas und 
Haute-Marne.

Einige der Angeklagten wurden vor allem wegen politischen Straftaten 
verurteilt: Organisation einer nicht bei der zuständigen 
Versammlungsbehörde (Präfektur) angemeldeten Demonstration am 15. August 
2017 und Teilnahme an einer aufgelösten Versammlung. Die Höchststrafe 
für diese Straftaten liegt bei einem Jahr bzw. sechs Monaten Gefängnis. 
Das Gesetz verbietet es Staatsanwälte und Ermittlungsrichter, 
Abhörmaßnahmen für die Untersuchung dieser Delikte zu veranlassen. Genau 
das ist jedoch geschehen unter dem Vorwand, es werde wegen dem Vorwurf 
der kriminellen Vereinigung ermittelt, diese Vereinigung existierte nur 
im Kopf des Staatsanwalts und des Ermittlungsrichters.
Die Verurteilungen (Übersetzung)

Zwei Personen, die von der Anklage der kriminellen Vereinigung und der 
Beihilfe zum Besitz von Sprengstoff freigesprochen wurden, erhielten 
eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Organisation einer nicht 
angemeldeten Demonstration und die Teilnahme an einer polizeilich 
aufgelösten verbotenen Versammlung.
Eine Person, die von der Anklage der kriminellen Vereinigung und der 
Beihilfe zum Besitz von Sprengstoff freigesprochen wurde, wird wegen der 
Organisation einer nicht angemeldeten Demonstration und der Teilnahme an 
einer polizeilich aufgelösten verbotenen Versammlung zu 9 Monaten Haft* 
verurteilt.
Eine Person zu 6 Monaten auf Bewährung für die Teilnahme an einer 
polizeilich aufgelösten verbotenen Versammlung.
Eine Person wird wegen des Transports von Sprengstoff zu einer 
Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt
Eine Person wurde wegen des Besitzes von Sprengstoff zu einer 
Freiheitsstrafe von 12 Monaten* und einem fünfjährigen Verbot für das 
Tragen von waffen verurteilt.
Außerdem bleiben alle bei den verschiedenen Durchsuchungen 
sichergestellten Gegenstände (Papiere, Telefone, Computer, Drucker usw.) 
beschlagnahmt.

* Niemand befindet sich derzeit in Haft, die Entscheidung fällt nach 
Ablauf der Berufungsfrist, die Einlegung der Berufung setzt entweder die 
Haft aus oder der Haftrichter passt die Strafe der Situation an.

https://blog.eichhoernchen.fr/post/bure-cigeo-atommull-hohe-strafen-fur-atomkraftgengerinnen/



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