[fessenheim-fr] Artikel zu Widerspruechen gegen BE-Export Lingen - Leibstadt
Redaktion Umwelt RDL
umwelt at rdl.de
Fr Nov 20 10:01:51 CET 2020
Hallo Leute!
Hier ein Artikel v. 10.11. zu unseren Widersprüchen
(hier als "Einsprüche" bezeichnet) gegen die
Belieferung des Schweizer AKW Leibstadt durch
die deutsche BE-Fabrik Lingen.
Ciao
Klaus
Waldshut-Tiengen
10. November 2020, 19:00 Uhr
Einspruch gegen Export von Brennelementen zum Schweizer Atomkraftwerk
Leibstadt
Kernkraftgegner wollen nicht länger hinnehmen, dass Deutschland aus der
Atomenergie aussteigt, aber weiter ausländische Reaktoren mit
Brennelementen beliefert. Gegen eine erneute Exportgenehmigung mit
Leibstadt gegenüber Waldshut als Abnehmer hat jetzt der Bund für Umwelt
und Naturschutz offiziell Einspruch eingelegt.
Der Protest gegen Brennelement-Lieferungen aus Deutschland an das
Schweizer Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) gegenüber Waldshut wird jetzt
auch auf juristischer Ebene geführt. Nachdem eine neuerliche
Exportgenehmigung erteilt wurde, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) Widerspruch gegen die Bewilligung erhoben. Laut BUND
hat die Eingabe aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der Transport
vorerst nicht stattfinden darf.
Nach Auskunft des KKL hat das Unternehmen einen längerfristigen Vertrag
mit dem Brennelemente-Hersteller Framatome in Lingen/Niedersachsen
geschlossen. Gemäß dem Atomgesetz der Bundesrepublik sind solche Exporte
genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, das die Lieferungen bislang
erlaubt hat. Zuletzt hatte das BAFA am 22. Juli 2019 den Export von 116
Brennelementen von Lingen nach Leibstadt genehmigt. Mit Datum vom 24.
September 2020 liegt jetzt eine neuerliche Ausfuhrbewilligung vor. Ihr
zufolge darf die Firma Framatome 140 Urandioxid-Brennelemente an das
Kernkraftwerk liefern. KKL-Informationsleiter Thomas Gerlach erklärte
auf Anfrage dieser Zeitung zur geplanten Verwendung: "Die Brennelemente
werden in den nächsten Jahren nach Bedarf eingesetzt."
Gegen die Bewilligung hat der Regionalverband Südlicher Oberrhein des
BUND (Freiburg), der als eingetragener Verein klageberechtigt ist,
Widerspruch eingelegt. Der BUND Hochrhein, der sich der Eingabe
angeschlossen hat, erklärte in einer Medienmitteilung unter anderem: "Da
in der Schweiz durch Nachrüstungen die Laufzeiten für die veralteten
Reaktoren immer wieder verlängert werden und somit das Risiko für die
Menschen und die Umwelt hier im Süden Deutschlands immer mehr steigt,
fordern wir die deutsche Regierung dazu auf, keine in Deutschland
hergestellten Brennelemente in die Schweiz zu liefern." Die
Waldshut-Tiengener Bürgerinitiative ZoA, die bereits die zurückliegenden
Exporte heftig kritisiert hat, unterstützt den Widerspruch.
In einer früheren Stellungnahme hat sich auch die
SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU), gegen die Ausfuhren
ausgesprochen. Die Politikerin setzt auf eine Änderung des deutschen
Atomgesetzes. Gemäß Koalitionsvertrag sollen solche Lieferungen künftig
untersagt werden. Doch die Neuregelung lässt nach wie vor auf sich
warten. Das gegenwärtige Atomrecht sehe, belegt durch ein rechtliches
Gutachten, die Genehmigung von Exporten zwingend vor, so
Schwarzelühr-Sutter.
Nach Ansicht von Kernkraftgegnern bietet das Atomgesetz jedoch schon
jetzt Handhabe, Brennelement-Ausfuhren zu untersagen. ZoA-Sprecherin
Monika Herrmann-Schiel aus Waldshut-Tiengen hat bereits in einer
früheren Stellungnahme auf einen entsprechenden Passus verwiesen. Ein
Export sei laut Gesetz nur dann zulässig, wenn "die auszuführenden
Kernbrennstoffe nicht in einer die internationalen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie oder die
innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
gefährdenden Weise verwendet werden". Eine Gefährdung der Bevölkerung
sehen Atomenergie-Kritiker am Hochrhein durch den Betrieb der Schweizer
Kernanlagen bekanntlich als gegeben an.
Zunächst muss nun das BAFA über die Eingabe des BUND gegen die
Exportgenehmigung entscheiden. Nach Mitteilung des BUND dürfen zumindest
bis dahin die Brennelemente nicht geliefert werden, weil der Widerspruch
aufschiebende Wirkung habe. Laut Auskunft von KKL-Sprecher Thomas
Gerlach ist die Anlieferung per Lastwagen für die ersten Monate des
kommenden Jahres geplant.
Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg. Nach Auskunft von
Stefan Auchter, Geschäftsführer des BUND-Regionalverbands Südlicher
Oberrhein, ist über einen solchen Schritt noch nicht entschieden. Dem
Widerspruch gegen die Exportgenehmigung hätten sich weitere Gruppen aus
Freiburg sowie Einzelpersonen angeschlossen.
Im Fall der umstrittenen belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 ist das Thema
Atomausfuhren bereits vor Gericht anhängig. Nach Mitteilung des BUND hat
das zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den für Oktober und
November beantragten Sofortvollzug für den Export abgewiesen. Vor
Abschluss des Hauptverfahrens dürfen die Brennelemente demzufolge nicht
nach Belgien transportiert werden.
Laut einem schweizerischen Medienbericht hat das Kernkraftwerk Leibstadt
erklärt, unabhängig von den Lieferungen aus Deutschland sei der Betrieb
bis 2022 gesichert. In früheren Jahren hat das Atomkraftwerk nach
eigenen Angaben bereits auch Brennelemente aus anderen Ländern bezogen.
In der Schweiz selbst gibt es keinen Hersteller.
Schwach strahlend
Im Unterschied zu verbrauchten Brennelementen, deren Transport und
Lagerung massive Sicherheitsvorkehrungen notwendig macht, weisen die
unbenutzten Urandioxid-Stäbe lediglich eine niedrige Strahlung auf. Das
Kernkraftwerk Leibstadt dazu: „Unbestrahlte Brennelemente sind nur
schwach radioaktiv, weshalb für deren Transport zum Kernkraftwerk keine
besonderen Vorkehrungen zur Abschirmung notwendig sind.“ Die
Brennelemente würden von Lastwagen mit speziell konstruierten
Transportbehältern angeliefert.
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