[fessenheim-fr] Stromnetzblockade / Energiewende und Klimaschutz ade.

Ilse giraffigard-f-heim at yahoo.de
Do Jan 10 21:59:56 CET 2019


die schlechte nachricht (ganz unten) bitte weiterleiten! Ökostrom-Anteil bei 40%:


     -> badische-zeitung.de/wirtschaft-3/oekostrom-anteil-bei-40-prozent--163852897.html
dt.-frz. Beziehungen: Merkel irritiert den Bundestag (Elysée-Vertrag):-> sueddeutsche.de/politik/lysee-vertrag-merkel-macron-1.4283308


----- Weitergeleitete Message -----
 Von: Christian Meyer <meyer at energy-consulting-meyer.de>
 Gesendet: 17:47 Donnerstag, 10.Januar 2019
 Betreff: Stromnetzblockade / Energiewende und Klimaschutz ade.
   
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Nun hat der international auf dem Terminmarkt gehandelte Strom in höchsten Maße Vorrang vor dem EEG-Strom. Das bedeutet, dass z.B. der in Schleswig-Holstein erzeugte Onshore Windstrom praktisch kaum noch abtransportiert werden kann. Der aus Schweden über Dänemark importierte Atomstrom (mittels norwegischer Wasserkraftzertifikate grün gewaschen) blockiert das Stromnetz zu 75%. Das bedeutet, dass von den technisch vorhandenen Kapazitäten in Verbindung mit anderen restriktiven Regelungen das Stromnetz zwischen Kiel und dem Umspannwerk Hamburg Nord zu für die Ableitung von Windstrom 95,4% blockiert wird.
Das Gleiche gilt natürlich z.B. auch für den Niederlande. Hier blockiert der von Deutschland exportierte Braunkohlestrom in den Niederlanden das Stromnetz und hat Vorrang vor dem in den Niederlanden erzeugten Windstrom, aber natürlich auch Vorrang vor dem im Emsland und Niedersachsen erzeugte Windstrom. Das gleiche Spiel in Richtung Polen und Tschechien. Die Windenergieanlagen in Ostdeutschland werden abgeregelt, da der in Deutschland bzw. Tschechien erzeugte Braunkohlestrom bzw. der in Polen in erzeugte Steinkohlestrom nun Vorrang vor dem in Ostdeutschland erzeugten Windstrom hat!  Es ist das absolute Worst Case-Scenario eintroffen.  Ich hatte gehofft, dass wir vielleicht mit der EU Wahl noch eine EU-weite Vorrangregelung für erneuerbaren Strom implementieren und damit diesen energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Irrsinn abwenden können.  Es ist einfach nicht mehr zu fassen.  Viele Betreiber denken über die Abschaltung Ihrer EEG Anlagen nach.Die ersten Kunden von uns haben bereits ihre Anlagen abgeschaltet. 

Ich gehe derzeit davon aus, dass in einer ersten Stufe ca. 10% der Erzeugungsanlagen betroffen sein werden. D.h. hochgerechnet gehe ich davon aus, dass alleine unsere Kunden 400 MW erneuerbare Einspeiseleistung abgeschaltet werden oder von der Abschaltung zunächst von der Abschaltung ab 2020 bedroht sind.Betroffen sind schon heute die umweltfreundlichen KWK Anlagen in der Wohnungswirtschaft, teilweise auch beim Gewerbe, aber auch Windparks, Biogasanlagen und sogar vereinzelt PV Anlagen.  Vorgestern war wieder ein MFH Hauseigentümer bei uns im Büro, welcher die auf seinem Haus zur Versorgung seiner Mieter installierte PV Anlage wieder abbauen und verkaufen möchte, da mit der rückwirkend fälligen EEG Umlage die Anlage nur noch mit Verlusten betreiben kann (Inbetriebnahme 2013 d.h. vor dem EEG 2014!!!, fällt aber nicht unter die sog. Amnestieregelung). 
Das Finanzamt bescheinigt ihm Liebhaberei. Damit wird die Abschreibung der Anlage versagt, hohe Steuernachzahlungen drohen.
Ebenso ein Wasserkraftbetreiber, welcher ebenfalls in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt, da er für den Strom, welcher die Wasserkraftanlage gepachtet hat und nach unserer Auffassung die Anlage auch betreibt. Er wird jedoch vom ÜNB mit Gerichtsverfahren überzogen. Es steht die Drohung im Raum, dass die EEG Umlage rückwirkend auf den selbsterzeugten und 
verbrauchten Strom zu entrichten ist.
Die Sanktionen sind über alle Gebühr drakonisch. Teilweise verweigern die Netzbetreiber im Falle von Kombianlagen (mehrere Arten von PV, od. Biogas oder BHWK Anlagen) Biogasanlagenbetreibern und einem PV Anlagenbetreibern die Verfügung, da selbst die Netzbetreiber nicht in der Lage sind, die erforderlichen Messkonzepte umzusetzen und abzurechnen. Ein Teil dieser Fälle sind bereits vor Gericht, wo wir als öffentlich Gutachter vom Gericht bestellt wurden.Die Betroffenen müssen sich bei den Banken teilweise Kredite in 5 stelliger Höhe beschaffen, in der Hoffnung die Liquiditätsengpässe überbrücken zu können. Notwendige Kredite zum Aufbau eines geplanten Nahwärmenetzes werden dem betroffenen Landwirt von den Banken vor diesen Hintergrund verweigert. Das Nahwärmenetz kann nun nicht gebaut werden, ist die Beheizung der Häuser in der Ortschaft mit der erneuerbaren Wärme ist nicht möglich.  Bei den betroffenen Betreibern handelt es sich um Menschen, Wähler, Milchbauern, Landwirte, sozial eingestellte Vermieter usw. und nicht um spitzfinde Juristen, welche den Wust von inzwischen weit mehr als 10.000 §§ überschauen können. Diese Menschen wollten mit ihren Engagement nicht nur der Umwelt, sondern auch ihren Mitmenschen Mietern, Nachbarn, der Dorfgemeinschaft eine wirtschaftliche und bezahlbare klimaschonende und umweltfreundliche Energieversorgung ermöglichen!
Teilweise sind äußern sich die Ehefrauen wie folgt: „Wenn wir das gewusst hätten, was da auf uns zukommt, hätten wir das Ganze niemals angefasst“. 
Die Menschen sind verzweifelt und von der völlig ausufernden Bürokratie überfordert.
Ja es müssen je nach Fall weit über 50 Regelungen beachtet werden. 
Lt. unserer Anwälte wurden wohl alleine im Jahr 2017 rd. 10.000 relevante Paragraphen geändert (ich habe Sie nicht gezählt). Aber selbst wir als energiewirtschaftliche Spezialisten haben inzwischen größte Mühe, auf all den Gebieten aktuell zu sein. 
Insbesondere, dass bei der Vielzahl an Meldepflichten keine Fehler gemacht werden. Wer hier einen Leichtsinnsfehler begeht oder einen Zahlendreher z.B. bei der Eingabe der Nr. des Genehmigungsbescheides macht, kann gleich Insolvenz anmelden. Es drohen unter Umständen die Rückzahlung der gesamten erhaltenen EEG Vergütung! Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?  Wenn die gesetzlichen Regelungen nicht wieder vollständig in eine einfache und brauchbare Version überführt werden, ist es an der Zeit, dass wir uns von der Energiewende verabschieden.
Eine 100% erneuerbare E-Versorgung ist mit den jetzigen Regelungen sowieso vollständig ausgeschlossen worden!Selbstverständlich sind damit auch alle anvisierten Klima- CO2 Einsparziele nur noch Makulatur.Noch handelt es sich bei den erneuerbaren um ein zartes Pflänzchen, welches am gesamten Energiemarkt gerade einmal knapp 14% erreicht hat.
Dass im Strombereich aufgrund dem mit aller Mühe vorgezogenen beschleunigten Aufbau von Windenergieanlagen entsprechend der Regelungen gemäß dem EEG 2014 (keine Ausschreibungspflicht) nun knapp 40% beim Strom erreicht haben, darf nicht über die reale Situation hinwegtäuschen.
Auch im Strombereich gab es entgegen den ständigen fake news noch in keiner einzigen ¼-Stunden einen erneuerbaren Stromüberschuss in Deutschland. Braunkohle- und Atomkraftwerke laufen fast gänzlich immer mit voller Leistung durch.   
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung Mit sonnigen Grüßen  Christian Meyer(1. Vorsitzender)  Klimaschutzverein MarchWeberstr. 4379232 March  Tel:     +49 (0) 7665 - 942324 - 17 
Fax:    +49 (0) 7665 - 942324 - 14Mobil: Tel: +49 (0) 179 943 8329meyer at energy-consulting-meyer.dewww.klimaschutzverein-march.de   
   
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