[fessenheim-fr] Ökoinstitut verwechselt im Freigabe-Gutachten die Ludwigsburger Deponien

Ilse giraffigard-f-heim at yahoo.de
Fr Dez 28 08:53:01 CET 2018


Monsanto hat es geschafft, dass die EU am 19.12. eine erlaubnis für die Inverkehrbringung versch. Gen-Maise und Erzeugnisse daraus zuliess:
-> eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018D2046


Unten ein erschreckendes Herausfinden unserer unermüdlichen (radioaktiven) "Freimessmüll"-Engagierten:

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 Gesendet: 18:29 Donnerstag, 27.Dezember 2018
 Betreff: Ökoinstitut verwechselt im Freigabe-Gutachten die Ludwigsburger Deponien
Sehr geehrte am Einbau von Freigabemüll aus AKWs auf Bauschuttdeponien Interessierte, liebe Freunde, Im Kreis Ludwigsburg konnten wir Anwohner*innen der Deponien ganz aktuell belegen, dass das Ökoinstitut Darmstadt in einem Strahlenschutzgutachten für den Deponiebetreiber die erfolgten Anlieferungsmengen aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe in einem "bedauerlichen" und "einmaligen" Fehler schlichtweg verwechselt hat. Einen entsprechenden Zeitungsartikel, den ich bislang nur als Foto habe, finden Sie anbei. (Ich wäre dankbar, wenn mir jemand die online-Version zusenden würde) Es ist uns wichtig, hiermit an einem drastischen Fall exemplarisch zu zeigen, dass Abschätzungen von Gutachtern nicht immer die tatsächliche Wahrheit darstellen. Bei so komplexen Themen wie der Strahlenbelastung von Kernkraftwerk- und Deponiearbeitern und den Deponieanwohnern und der allgemeinen Bevölkerung sind kaum exakte Daten bekannt. Bei der Freigabeproblematik gaukelt schon der Begriff des "Freimessens" in einer sog. Freimesskammer eine exakte Bestimmung der biologisch wirksamen Strahlenbelastung aller Beteiligter vor. Dem ist eindeutig nicht so. Hier werden lediglich Basisdaten ermittelt, aus denen nach einem wenig transparenten Verfahren von Gutachtern hypothetisch angenommene Strahlenbelastungen "freigerechnet" werden. Das Eingeständnis der Verwechslung von Daten durch ein führendes Gutachterinstitut auf diesem Gebiet zeigt, wie vorsichtig wir beim Umgang mit diesen sehr sensiblen Daten sein müssen. Wenn es bei dem Freigabeprozess vor allem um Vertrauen in alle am Prozess Beteiligte geht, stellen sich weitere Fragen:Wer ist für die notwendige Sorgfalt verantwortlich?  Wir, die Anwohner*innen der Deponie Froschgraben und Burghof waren es vor 2 Jahren auch, die das Umweltministerium Baden-Württemberg überhaupt erst darauf stossen mussten, dass es einen bis dahin ungelösten Widerspruch gab: In der Nachnutzung "unserer" Freigabedeponie wurde in dem Planfeststellungsbeschluss eine landwirtschaftliche Nachnutzung zwingend vorgeschrieben. Nach einem Moratorium des Einbaus seitens des UM, hat dessen Gutachter - selbiger wie oben - berechnet, dass der Konsum von auf der Deponie angebauten Lebensmitteln, ebenso unbedenklich sei, wie die Errichtung von Kitas und Spielgerüsten auf dieser Deponie unter Nutzung von Recyclingbeton und -metallen mit Reststrahlenaktivität aus AKWs... Was müssen wir Laien noch tun, um allen klar zu machen, dass das aktuellen Freigabekonzept nicht den Grundsätzen des Strahlenschutzes  entspricht:    
   - Verbot der Strahlenexposition
   -  und wo dies nicht möglich ist:       
      - Minimierung auch unter willkürlich festgelegten Strahlenschutzgrenzwerten 
      - unter Ausschöpfung aller möglichen Alternativen.

Wird es erst das zu erwartende zukünftige Eingeständnis der Gutachter und Verwaltungen der Richtigkeit unseres nächsten Warnrufs sein? Durch die uneingeschränkte Freigabe jenseits der Deponien darf jede/n Bürger*in Deutschlands durch die nicht kontrollierbare Verbreitung von Recyclingbeton und - metallen etc. aus den AKWs jeweils mit "im Bereich von 10 Mikrosievert/ Person/Jahr" zusätzlich zur natürlichen Strahlenbelastung belastet werden. Durch Grenzwertausschöpfungen seitens der AKW-Betreiber über alle nur möglichen Entsorgungswege aber insbesondere über die von den Vätern der Strahlenschutzverordnung nicht vorhersehbare gleichzeitige Stilllegung vieler AKWs, wird die allgemeine zusätzliche Strahlenbelastung dadurch in Deutschland um ein Vielfaches höher liegen, wie der willkürlich festgelegte 10 Mikrosievert-Wert vorgaukelt. Hier werden ohne ihre bewusste Information und ohne Möglichkeit einer Informationsmöglichkeit über die Herkunft der Recyclingbaustoffe bestimmte Bevölkerungsgruppen mit deutlich höheren Werten konfrontiert werden. Wäre es da nicht verantwortungsvoller, nochmals inne zu halten und sich der Forderung des BaWü-Landesärztekammerpräsidents Dr. Clever vom März diesen Jahres anzuschließen, bei fehlenden medizinischen oder wissenschaftlichen Grenzwerten auch im Niedrigstrahlenbereich ein erneutes Moratorium zu nutzen, um über maximale Strahlenaktivitätsminimierungen auch bei dem Umgang mit den gering radioaktiven Reststoffen der AKW-Ära ergebnisoffen gemeinsam zu diskutieren und entscheiden?https://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/aebw-archiv/2018/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_03-2018.pdf (Seite 116) Die bisherige Strahlenschutzverordnung soll nun im Landkreis Karlsruhe in Kombination mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz laut BaWü-Umweltministerium irrsinnigerweise für den Freigabemüll "seiner" beiden AKWs in Philippsburg und der Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe nicht nur zur erstmaligen Errichtung einer DK1- oder DK2-Bauschuttdeponie im Kreis führen, sondern bei dem zu erwartenden jahrzehntelangen Planfeststellungsverfahren hierfür auch noch zur Errichtung eines Interimslagers. Die GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG in Sachsen-Anhalt bewirbt sich neuerdings bundesweit um die Annahme von Freigabemüll. Wer kümmert sich um ein transparentes Umweltvertäglichkeitsgutachten, um beurteilen zu können, ob dies eine sichere Variante wäre, Freigabemüll gesammelt und unter fortgesetzter Atomaufsicht zu lagern, wie wir es seit langem fordern? Es ist höchste Zeit, dass der grüne Umweltminister BaWüs Untersteller seine Basta-Politik aufgibt und nicht wie jüngst im Neckar-Odenwald-Kreis mit dem durchgepeitschten Einbau des Freigabemülls des AKW Obrigheim auf der Deponie Buchen trotz gegenteiliger Beschlüsse der Bürgervertreter erstmalig deutschlandweit einen ökologischen Tabubruch begeht. Er müsste dazu endlich aus seiner Verschanzung hinter seinen Verwaltungsjuristen hervorkommen und sich erstmalig einer persönlichen Diskussion mit seinen Bürger*innen und kritischen Wissenschaftler*innen zu diesem Thema stellen. Der Jahreswechsel lässt Raum für solche Wünsche. Nun aber Ihnen und Ihren Familien und Teams auch beste Wünsche für einen guten Start in ein gesundes, friedliches und Umweltbewahrendes Jahr 2019. Noch weihnachtliche GrüßeDr. Dierk-Christian Vogt Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen-Horrheimwww.froschgraben-freigemessen.de   
   
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