[fessenheim-fr] Sammeleinwendg zur 1. SAG = 1. Stilllegungs- u. Abbau-Genehmigung für GKN II, Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar

Ilse Martin martin_ilse at yahoo.de
Mo Aug 13 12:47:18 CEST 2018



Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: "F. Wagner" <anti-atom at onlinehome.de>
Betreff: [Amk-deponie] Sammeleinwendung zur 1. SAG für GKN II
Datum: 13. August 2018 um 07:38:09 MESZ
An: Amk-deponie at atommuellkonferenz.de

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Bitte um Mithilfe bei unserer Sammeleinwendung
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Hallo,

das Genehmigungsverfahren für die 1. Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung eines AKWs ist der Dreh- und Angelpunkt für die spätere Freisetzung von Radioaktivität aus dem AKW-Erbe in die Umwelt über die drei Ableitpfade Luft, Wasser und LKW
(= Freigabe und Herausgabe).

Hier in Neckarwestheim beim GKN II haben wir die spezielle Situation, dass die komplette Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung und Abbau noch dieses Jahr abgeschlossen werden soll, das AKW dann aber noch gute 4 Jahre weiter betrieben werden soll. Die Auslegungs- und Einwendungsphase läuft aktuell und endet am 3.9.18, und der Erörterungstermin soll noch dieses Jahr stattfinden (ebenso wie
der Erörterungstermin für Philippsburg 2, wobei dieses ja "schon" Ende 2019 abgeschaltet werden soll).
Das hat damit zu tun, dass unser Umweltminister Untersteller gerne vom
Atomausstieg spricht, damit aber keineswegs das Abschalten meint, sondern den später möglichst schnellen Abriss.

Eine weitere Besonderheit hier ist, dass beim entsprechenden Verfahren für den Block GKN I die Genehmigungsverfahren für die Zerlege- und
Dekontaminationsfabrik ("Reststoffbearbeitungszentrum") und ein unbefristetes neues Atommülllager unverantwortlicherweise aus dem SAG-Verfahren ausgegliedert und ohne Umweltverträglichkeitsuntersuchung geführt wurden (die Genehmigungen werden wohl bald erteilt). 

Da beide Anlagen auch für den Abriss von GKN II genutzt werden sollen, hat man es nun noch bequemer, diese Anlagen im aktuellen Verfahren zu ignorieren. Insbesondere im "Reststoffbearbeitungszentrum" entscheidet sich aber alles, was mit dem "Freimessen" zu tun hat.
In verschiedenen Verfahren, z.B. für Biblis A und B, aber auch für GKN I habe ich folgendes "Spiel" der Behörden erlebt: 

verlangt man, dass Details geklärt werden, heißt es: 
"das ist jetzt zu früh, das klären wir später z.B. in einer 2. Abbau-Genehmigung, ggf. wird es dort auch wieder eine UVU und eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben". 

Verlangt man dann eine Zusage für eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei AG 2 ff, dann heißt es: "das werden wir nicht brauchen, denn die 1. SAG umfasst letztlich schon das ganze Verfahren."
Ich habe bisher nicht erlebt, dass es für eine 2. oder spätere AG eine UVU und eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hätte.
Dementsprechend wundert es nun auch nicht, auf der gut versteckten Seite "Bekanntmachungen" der Webseite des ba-wü Umweltministeriums eine wenige Wochen alte Mitteilung zu finden, eine UVU für die AG 2 des GKN I sei nicht nötig, da keine über die 1. SAG hinausgehenden Umweltauswirkungen zu erwarten seien...

Anbei unsere Sammeleinwendung. 
Bitte mitmachen und auch weiter verbreiten.
Einsendeschluss bei uns (im BUND-Büro Heilbronn) ist der 29.8.18.

Danke und schöne Grüße
Franz
(AG AtomErbe Neckarwestheim)


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