[fessenheim-fr] WG: Transportgenehmigung für Neckar-Castoren

Ingo FALK ingo at falk-net.de
Di Mai 16 12:09:39 CEST 2017


Wer den Newsletter und/oder SMS-Alarm noch nicht abonniert hat, sollte dies
auf jeden Fall JETZT tun: https://www.neckar-castorfrei.de

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 16. Mai 2017                        03/17





Transporte bestrahlter Brennelemente nach Neckarwestheim genehmigt



Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat am
16.05.2017 die Beförderung von
15 Behältern mit insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten
Kernkraftwerk Obrigheim
in das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Den Antrag auf
Beförderung hatte die Firma
DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet
wurden maximal acht
Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.



Bei der vorliegenden Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte
gebundene Entscheidung nach
Paragraf 4 des Atomgesetzes. Das heißt: Wenn alle gesetzlich
vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt
sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dies beinhaltet unter
anderem den Nachweis, dass
die Transporte ausreichend gegen Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel
Terror- und Sabotageakte,
geschützt sind. Außerdem sind Vorkehrungen verpflichtend, die für den
konkreten Fall einer Havarie
des Transportschiffes die Sicherheit des Transports gewährleisten. Für die
Beförderung radioaktiver
Abfälle mit einem Binnenschiff gilt das gleiche Sicherheitsniveau wie bei
einem Straßen- oder
Schienentransport. Die Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum
13.11.2018.



Der verantwortliche Transporteur ist die Firma DAHER im Auftrag der EnBW
Kernkraft GmbH. Die
Überwachung des Transports obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem
Ministerium für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei den genehmigten
Transporten werden Behälter vom
Typ CASTOR® 440/84 mvK eingesetzt.



Fragen zu den genehmigten Transporten und der Zwischenlagerung der Behälter
am Standort
Neckarwestheim beantwortet das BfE auf seiner Internetseite:


www.bfe.bund.de/DE/ne/transporte/transporte-gkn/transporte-gkn.html


Hintergrundinformation zum Bundesamt für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE):


Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist die
Regulierungs- und
Genehmigungsbehörde des Bundes in der Endlagerung sowie für den Umgang und
Transport von
radioaktiven Abfällen. Daneben unterstützt es das Bundesumweltministerium in
Fragen der nuklearen
Entsorgung sowie der kerntechnischen Sicherheit. Das BfE ist eine junge
Behörde, die 2014 im Zuge
der Neuorganisation im Endlagerbereich gegründet wurde. Eine wichtige
Aufgabe des Amtes wird es
außerdem sein, das Standortauswahlverfahren für die Suche nach einem
Endlager für hochradioaktive
Abfälle zu beaufsichtigen und dabei die Öffentlichkeitsbeteiligung zu
organisieren.
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
Pressereferat
Ina Stelljes, Andreas Hinz, Judith Windszus

Krausenstraße 17-18
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18333 -1130


Internet: www.bfe.bund.de
E-Mail: presse at bfe.bund.de




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