[fessenheim-fr] AerztInnen in Ba-Wue weiter gegen "Freimessen"

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Fr Jan 27 21:57:15 CET 2017


Hallo Leute!

Innerhalb der ÄrztInnenkammer Baden-Württemberg gab es nach dem
26.11.16 einen heftigen internen Konflikt:

Wie berichtet (siehe auch:
www.linkszeitung.de/akwmue161203liz.html)
hatte die LandesärztInnenkammer Ba-Wü in einer öffentlichen
Stellungnahme davor gewarnt, daß das geplante Vorgehen der
baden-württembergischen Landesregierung, per "Freimessen"
radioaktiven Müll aus dem Abriß des AKW Obrigheim auf
öffentliche Mülldeponien zu verteilen, eine Gefahr darstellt.

Diese Stellungnahme wurde auch im Internet auf dieser Seite
dokumentiert:
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/16entschliessungen/20161126/522.html

Am 15. Januar allerdings wurde diese Stellungnahme nach einem
Dr. Ulrich Clever, mit Atom- und "Umwelt"-Minister Franz
Untersteller, aus dem Internet-Auftritt der Landes-
ÄrztInnenkammer entfernt. Interessant ist hierbei auch die
Rolle des sogenannten Ökoinstituts...

Mittlerweile ist die umstrittene Stellungnahme wieder online
(mit erklärendem - und sehr diplomatisch formulierten "Hinweis"
auf gelb hinterlegtem Feld) - Text siehe ganz unten.

Allerdings ist heirvon auf der Startseite von
www.aerztekammer-bw.de
nichts zu bemerken!

Dort findet sich nach wie vor (ziemlich weit oben) der Text:

15.01.2017 News für Ärzte, Medizinstudenten, Bürger, MFA und Presse
Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer und des Ministeriums 
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Entschließung der Landesärztekammer zu freigegebenen Abfällen aus dem 
Rückbau von Kernkraftwerken. Präsident der Landesärztekammer, Dr. med. 
Ulrich Clever, und Umweltminister Franz Untersteller: "Das geltende 
10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und 
Bürger." › Weiterlesen

Nichts deutet auf eine Kontroverse hin und die Aussage, "Das geltende 
10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und 
Bürger." erscheint geradezu als unumstößlich.

Es dürfte interessant sein, zu beobachten, wie dieser Konflikt weiter
verläuft...

Ciao
    Klaus Schramm

+++
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/16entschliessungen/20161126/522.html

Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land 
Baden-Württemberg (26.11.2016)

Hinweis

Unten stehende Entschließung der Vertreterversammlung der 
Landesärztekammer Baden-Württemberg war vom 2. bis 25. Januar 2017 
vorübergehend nicht im Internet abrufbar.

Grund hierfür war, dass sich seit der Vertreterversammlung vom 26. 
November 2016 - unter anderem in einem Gespräch der Kammerspitze mit 
Umweltminister Franz Untersteller - Aspekte und Erkenntnisse ergeben 
hatten, die es erforderlich machten, den Vorstand der Landesärztekammer 
am 25. Januar 2017 zu informieren und damit zu befassen.

Der Vorstand hat sich - unter Einbeziehung der damaligen Antragsteller 
der Entschließung sowie unter Berücksichtigung der gemeinsamen 
Pressemitteilung von Landesärztekammer und Umweltministerium vom 15. 
Januar 2017 - dafür ausgesprochen, die Entschließung unverändert online 
zu stellen und sie gleichzeitig in den Fachausschuss "Prävention und 
Umwelt" der Landesärztekammer einzubringen. Nach Abschluss der dortigen 
Beratungen wird die Thematik nochmals im Vorstand und danach in der 
Vertreterversammlung der Landesärztekammer auf die Tagesordnung kommen.

Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich 
Clever, betont: "Der Vorstand hat sich erwartungsgemäß dafür 
ausgesprochen, dass wir uns mit ärztlichem Sachverstand eingehend mit 
der Thematik der Entschließung beschäftigen. Hierzu ist zunächst unser 
Fachausschuss das geeignete Gremium."

Über die Ergebnisse der Beratungen wird die Landesärztekammer zu 
gegebener Zeit informieren.

(Stand: 26. Januar 2017)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung 
möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering 
radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim, 
Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die 
Mülldeponien der Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der 
Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien sowie durch die 
Freigabe und Herausgabe des Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung 
und fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des 
gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis 
definitive und gesundheitlich zu verantwortende Lösungen der Endlagerung 
gefunden sind.

Begründung:

Es ist geplant, dass sog. "freigemessener" gering radioaktiver 
AKW-Restmüll aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken 
Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher 
Atomanlagen auf den Mülldeponien der zuständigen Landkreise Ludwigsburg 
und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer 
Deponien mit Bauschutt vermischt und "endgelagert" und so zudem aus der 
Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer Strahlenschutzmessung im AKW wird 
nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand bestimmter 
Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach 
Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen 
Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf 
eingebaut oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden 
können bzw. müssen.

Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven 
Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium 
unter Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine 
Strahlengefährdung der Bevölkerung.

Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die 
Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch 
vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen 
können. Ebenso sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von 
AKW-Rest-Müll nicht ausreichend geklärt. Es bestehen ernstzunehmende 
Sorgen, dass gesundheitliche Gefährdungen und Spätfolgen durch 
Strahlenschäden über Generationen entstehen können. Aus 
Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so klein wie möglich 
gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher 
verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.



Mehr Informationen über die Mailingliste fessenheim-fr