[fessenheim-fr] AerztInnen in Ba-Wue weiter gegen "Freimessen"
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Fr Jan 27 21:57:15 CET 2017
Hallo Leute!
Innerhalb der ÄrztInnenkammer Baden-Württemberg gab es nach dem
26.11.16 einen heftigen internen Konflikt:
Wie berichtet (siehe auch:
www.linkszeitung.de/akwmue161203liz.html)
hatte die LandesärztInnenkammer Ba-Wü in einer öffentlichen
Stellungnahme davor gewarnt, daß das geplante Vorgehen der
baden-württembergischen Landesregierung, per "Freimessen"
radioaktiven Müll aus dem Abriß des AKW Obrigheim auf
öffentliche Mülldeponien zu verteilen, eine Gefahr darstellt.
Diese Stellungnahme wurde auch im Internet auf dieser Seite
dokumentiert:
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/16entschliessungen/20161126/522.html
Am 15. Januar allerdings wurde diese Stellungnahme nach einem
Dr. Ulrich Clever, mit Atom- und "Umwelt"-Minister Franz
Untersteller, aus dem Internet-Auftritt der Landes-
ÄrztInnenkammer entfernt. Interessant ist hierbei auch die
Rolle des sogenannten Ökoinstituts...
Mittlerweile ist die umstrittene Stellungnahme wieder online
(mit erklärendem - und sehr diplomatisch formulierten "Hinweis"
auf gelb hinterlegtem Feld) - Text siehe ganz unten.
Allerdings ist heirvon auf der Startseite von
www.aerztekammer-bw.de
nichts zu bemerken!
Dort findet sich nach wie vor (ziemlich weit oben) der Text:
15.01.2017 News für Ärzte, Medizinstudenten, Bürger, MFA und Presse
Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer und des Ministeriums
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Entschließung der Landesärztekammer zu freigegebenen Abfällen aus dem
Rückbau von Kernkraftwerken. Präsident der Landesärztekammer, Dr. med.
Ulrich Clever, und Umweltminister Franz Untersteller: "Das geltende
10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und
Bürger." › Weiterlesen
Nichts deutet auf eine Kontroverse hin und die Aussage, "Das geltende
10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und
Bürger." erscheint geradezu als unumstößlich.
Es dürfte interessant sein, zu beobachten, wie dieser Konflikt weiter
verläuft...
Ciao
Klaus Schramm
+++
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/16entschliessungen/20161126/522.html
Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land
Baden-Württemberg (26.11.2016)
Hinweis
Unten stehende Entschließung der Vertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg war vom 2. bis 25. Januar 2017
vorübergehend nicht im Internet abrufbar.
Grund hierfür war, dass sich seit der Vertreterversammlung vom 26.
November 2016 - unter anderem in einem Gespräch der Kammerspitze mit
Umweltminister Franz Untersteller - Aspekte und Erkenntnisse ergeben
hatten, die es erforderlich machten, den Vorstand der Landesärztekammer
am 25. Januar 2017 zu informieren und damit zu befassen.
Der Vorstand hat sich - unter Einbeziehung der damaligen Antragsteller
der Entschließung sowie unter Berücksichtigung der gemeinsamen
Pressemitteilung von Landesärztekammer und Umweltministerium vom 15.
Januar 2017 - dafür ausgesprochen, die Entschließung unverändert online
zu stellen und sie gleichzeitig in den Fachausschuss "Prävention und
Umwelt" der Landesärztekammer einzubringen. Nach Abschluss der dortigen
Beratungen wird die Thematik nochmals im Vorstand und danach in der
Vertreterversammlung der Landesärztekammer auf die Tagesordnung kommen.
Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich
Clever, betont: "Der Vorstand hat sich erwartungsgemäß dafür
ausgesprochen, dass wir uns mit ärztlichem Sachverstand eingehend mit
der Thematik der Entschließung beschäftigen. Hierzu ist zunächst unser
Fachausschuss das geeignete Gremium."
Über die Ergebnisse der Beratungen wird die Landesärztekammer zu
gegebener Zeit informieren.
(Stand: 26. Januar 2017)
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung
möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering
radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim,
Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die
Mülldeponien der Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der
Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien sowie durch die
Freigabe und Herausgabe des Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung
und fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des
gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis
definitive und gesundheitlich zu verantwortende Lösungen der Endlagerung
gefunden sind.
Begründung:
Es ist geplant, dass sog. "freigemessener" gering radioaktiver
AKW-Restmüll aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken
Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher
Atomanlagen auf den Mülldeponien der zuständigen Landkreise Ludwigsburg
und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer
Deponien mit Bauschutt vermischt und "endgelagert" und so zudem aus der
Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer Strahlenschutzmessung im AKW wird
nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand bestimmter
Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach
Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen
Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf
eingebaut oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden
können bzw. müssen.
Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven
Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium
unter Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine
Strahlengefährdung der Bevölkerung.
Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die
Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch
vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen
können. Ebenso sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von
AKW-Rest-Müll nicht ausreichend geklärt. Es bestehen ernstzunehmende
Sorgen, dass gesundheitliche Gefährdungen und Spätfolgen durch
Strahlenschäden über Generationen entstehen können. Aus
Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so klein wie möglich
gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher
verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.
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