[fessenheim-fr] AKW Mühleberg
klausjschramm at t-online.de
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Di Dez 22 10:57:47 CET 2009
Bern, 21. Dezember 2009
Fokus Anti-Atom
Postfach 6307
3001 Bern
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/akw-muehleberg.html
Das UVEK hat dem AKW Mühleberg eine unbefristete Bewilligung erteilt
Skandalöser Entscheid des UVEK zum Weiterbetrieb des AKW Mühleberg
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
hat
heute dem AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung
erteilt. Diese Bewilligung erfolgt in einem skandalösen Atomverfahren
ohne ernst zu nehmende Anhörung der Bedenken der Einsprechenden. Es
ist das erste Verfahren nach neuem Kernenergiegesetz. Dabei hat das
UVEK wesentliche Vorgaben ausgehebelt: Sämtliche Originalakten zum
AKW Mühleberg wurden den Einsprechenden verwehrt. Dies darf nicht zum
Präjudiz aller künftigen Atomverfahren in der Schweiz werden. Die
Einsprechenden werden den Entscheid auf alle Fälle vor das
Bundesverwaltungsgericht weiter ziehen.
Von Beginn des Einspracheverfahrens im Juni 2008 weg haben mehrere
Personen der Zone 1 um das AKW Mühleberg die Offenlegung der
technischen Originalakten (Sicherheitsbericht und probabilistische
Sicherheitsanalyse PSA) verlangt. Das UVEK und in einem zweiten
Schritt das Bundesverwaltungsgericht haben diese Forderung
zurückgewiesen. Konsequenterweise hat das UVEK nun den Entscheid ohne
ernsthafte Anhörung der Bedenken der Einsprechenden gefällt. Das
Verfahren ist ein Skandal, da die vorenthaltenen Akten in allen
Atomverfahren seit 1990 integraler Bestandteil waren. Es ist nicht
ersichtlich, weshalb das UVEK solchen Öffentlichkeitsaufwand
betreibt, wenn letztlich sämtliche RisikoÜberlegungen und Bedenken
nicht mit einbezogen werden. Die beigezogenen Antworten des
Eidgenössischen Sicherheitsinspektorats ENSI, welche das UVEK
anführt, sind lediglich Augenwischerei. Gravierende Risiken sind seit
Jahren bekannt und nicht behoben. Dies betrifft Erdbeben,
Flugzeugabsturz, Notstrom und Notkühlung, vor allem im Fall interner
Überflutung und Brände.
Das AKW Mühleberg ist von Grund auf falsch konzipiert und nicht auf
dem Stand der Technik. Einzelne Verbesserungen können diese Gefahren
kaum mindern. Zudem fehlt seit Jahren ein seriöses
Alterungsüberwachungsprogramm. Nicht einmal die zu überwachenden
Komponenten sind umfassend kategorisiert. AKW in den USA, welche eine
Betriebsverlängerung über 40 Jahre hinaus verlangen, müssen ein
solches schon nach 30 Jahren in vollständiger Form vorweisen.
Weiterbetrieb trotz gravierender Pendenzen
Der Entscheid wird zu einem Zeitpunkt gefällt, da für den Betrieb des
AKW Mühleberg über vierzig Jahre hinaus dringende Unterlagen fehlen.
Zum Teil hätten solche schon 2008 bearbeitet sein sollen, was
nachweislich nicht der Fall ist.
Leitungsbruch
Seit Jahren ist bekannt, dass der Schutz vor einer übermässigen
Umweltverseuchung bei einem Rohrbruch im Maschinenhaus infolge eines
Erdbebens nicht gewährleistet ist. Den gegenteiligen Nachweis
(rechnerisch oder mit baulichen Verbesserungen) hätte die BKW schon
Ende 2008 liefern müssen. Das "Geschäft" ist aber beim ENSI immer
noch in Bearbeitung.
Erdbeben
Etliche Sicherheitssysteme wie Notstromdiesel und Pumpen sind seit
Inbetriebnahme 1972 nicht gegen Erdbeben geschützt. Bis heute sind
nicht einmal die Berechnungen für das daraus resultierende Risiko
einer Kernschmelze gemacht.
Interne Überflutung
Der Bruch einer einzigen für die Notkühlung des Reaktors zentralen
Leitung (so genannte Torusringleitung) hätte zur Folge, dass
praktisch alle Aggregate für die Kühlung ausser Gefecht gesetzt
würden. Auch hier fehlen Risikoeinschätzungen von Seiten BKW und
ENSI. Aufgrund dieser Besorgnis erregenden technischen Fehl-
Einrichtung verlangen AKW-GegnerInnen schon seit Jahren die
Stilllegung des AKW. Bei anderen Anlagen des Mühleberg-Typs sind die
Aggregate baulich separiert und vor Überflutung und Brand geschützt
aufgestellt.
Diese Schwachpunkte würden allein ausreichen, das AKW zumindest
vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen, wie dies in der Verordnung
des UVEK "über die Methodik und die Rahmenbedingungen zur Überprüfung
der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme der
Kernkraftwerke" geregelt ist. Das ENSI hat eine solche
Ausserbetriebnahme aber noch nie angeordnet. Ein solcher Umgang mit
einer Hochrisikotechnologie kann nicht hingenommen werden. Es sei
daran erinnert, dass gegen das ENSI eine Aufsichtsbeschwerde wegen
Unterlassung griffiger Massnahmen beim AKW Beznau hängig ist.
Die Einsprechenden können den Entscheid des UVEK auf keinen Fall
akzeptieren; sie werden ihn vor Bundesverwaltungsgericht weiter
ziehen.
Kontakte: Jürg Aerni 076 208 46 91, Jürg Joss 079 330 06 60
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