[fessenheim-fr] AKW Mühleberg

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Di Dez 22 10:57:47 CET 2009


Bern, 21. Dezember 2009
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3001 Bern

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Das UVEK hat dem AKW Mühleberg eine unbefristete Bewilligung erteilt

Skandalöser Entscheid des UVEK zum Weiterbetrieb des AKW Mühleberg

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 
hat 
heute dem AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung 
erteilt. Diese Bewilligung erfolgt in einem skandalösen Atomverfahren 
ohne ernst zu nehmende Anhörung der Bedenken der Einsprechenden. Es 
ist das erste Verfahren nach neuem Kernenergiegesetz. Dabei hat das 
UVEK wesentliche Vorgaben ausgehebelt: Sämtliche Originalakten zum 
AKW Mühleberg wurden den Einsprechenden verwehrt. Dies darf nicht zum 
Präjudiz aller künftigen Atomverfahren in der Schweiz werden. Die 
Einsprechenden werden den Entscheid auf alle Fälle vor das 
Bundesverwaltungsgericht weiter ziehen.

Von Beginn des Einspracheverfahrens im Juni 2008 weg haben mehrere 
Personen der Zone 1 um das AKW Mühleberg die Offenlegung der 
technischen Originalakten (Sicherheitsbericht und probabilistische 
Sicherheitsanalyse PSA) verlangt. Das UVEK und in einem zweiten 
Schritt  das Bundesverwaltungsgericht haben diese Forderung 
zurückgewiesen. Konsequenterweise hat das UVEK nun den Entscheid ohne 
ernsthafte Anhörung der Bedenken der Einsprechenden gefällt. Das 
Verfahren ist ein Skandal, da die vorenthaltenen Akten in allen 
Atomverfahren seit 1990 integraler Bestandteil waren. Es ist nicht 
ersichtlich, weshalb das UVEK solchen Öffentlichkeitsaufwand 
betreibt, wenn letztlich sämtliche RisikoÜberlegungen und Bedenken 
nicht mit einbezogen werden. Die beigezogenen Antworten des 
Eidgenössischen Sicherheitsinspektorats ENSI, welche das UVEK 
anführt, sind lediglich Augenwischerei. Gravierende Risiken sind seit 
Jahren bekannt und nicht behoben. Dies betrifft Erdbeben, 
Flugzeugabsturz, Notstrom und Notkühlung, vor allem im Fall interner 
Überflutung und Brände.

Das AKW Mühleberg ist von Grund auf falsch konzipiert und nicht auf 
dem Stand der Technik. Einzelne Verbesserungen können diese Gefahren 
kaum mindern. Zudem fehlt seit Jahren ein seriöses 
Alterungsüberwachungsprogramm. Nicht einmal die zu überwachenden 
Komponenten sind umfassend kategorisiert. AKW in den USA, welche eine 
Betriebsverlängerung über 40 Jahre hinaus verlangen, müssen ein 
solches schon nach 30 Jahren in vollständiger Form vorweisen.

Weiterbetrieb trotz gravierender Pendenzen

Der Entscheid wird zu einem Zeitpunkt gefällt, da für den Betrieb des 
AKW Mühleberg über vierzig Jahre hinaus dringende Unterlagen fehlen. 
Zum Teil hätten solche schon 2008 bearbeitet sein sollen, was 
nachweislich nicht der Fall ist.

Leitungsbruch

Seit Jahren ist bekannt, dass der Schutz vor einer übermässigen 
Umweltverseuchung bei einem Rohrbruch im Maschinenhaus infolge eines 
Erdbebens nicht gewährleistet ist. Den gegenteiligen Nachweis 
(rechnerisch oder mit baulichen Verbesserungen) hätte die BKW schon 
Ende 2008 liefern müssen. Das "Geschäft" ist aber beim ENSI immer 
noch in Bearbeitung.

Erdbeben

Etliche Sicherheitssysteme wie Notstromdiesel und Pumpen sind seit 
Inbetriebnahme 1972 nicht gegen Erdbeben geschützt. Bis heute sind 
nicht einmal die Berechnungen für das daraus resultierende Risiko 
einer Kernschmelze gemacht.

Interne Überflutung

Der Bruch einer einzigen für die Notkühlung des Reaktors zentralen 
Leitung (so genannte Torusringleitung) hätte zur Folge, dass 
praktisch alle Aggregate für die Kühlung ausser Gefecht gesetzt 
würden. Auch hier fehlen Risikoeinschätzungen von Seiten BKW und 
ENSI. Aufgrund dieser Besorgnis erregenden technischen Fehl-
Einrichtung verlangen AKW-GegnerInnen schon seit Jahren die 
Stilllegung des AKW. Bei anderen Anlagen des Mühleberg-Typs sind die 
Aggregate baulich separiert und vor Überflutung und Brand geschützt 
aufgestellt.

Diese Schwachpunkte würden allein ausreichen, das AKW zumindest 
vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen, wie dies in der Verordnung 
des UVEK "über die Methodik und die Rahmenbedingungen zur Überprüfung 
der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme der 
Kernkraftwerke" geregelt ist. Das ENSI hat eine solche 
Ausserbetriebnahme aber noch nie angeordnet. Ein solcher Umgang mit 
einer Hochrisikotechnologie kann nicht hingenommen werden. Es sei 
daran erinnert, dass gegen das ENSI eine Aufsichtsbeschwerde wegen 
Unterlassung griffiger Massnahmen beim AKW Beznau hängig ist.

Die Einsprechenden können den Entscheid des UVEK auf keinen Fall 
akzeptieren; sie werden ihn vor Bundesverwaltungsgericht weiter 
ziehen.
Kontakte: Jürg Aerni 076 208 46 91, Jürg Joss 079 330 06 60




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