[fessenheim-fr] [abc] Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt (fwd)

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Di Nov 27 13:28:22 CET 2007


Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwest schrieb:
Heilbronner Stimme, 24.11.07

> Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt

Von Franziska Feinäugle

Neckarwestheim - Sitzt überhaupt der Richtige auf der Anklagebank? Das 
war die Kernfrage im jüngsten Kernkraftgegner-Prozess vor dem Heilbronner 
Amtsgericht. Wer die dreistündige Hauptverhandlung am Freitagmorgen 
verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Falsche 
war.

Protest

 Es geht um eine Kundgebung vor dem Atomkraftwerk Neckarwestheim am 
Sonntag, 14. Januar, und um die Tatsache, dass sie zwar bereits Ende 2006 
im Internet angekündigt, nicht aber bei den Behörden angemeldet war.

Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz muss sich deshalb der 45-
jährige Vorsitzende des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ) 
verantworten - weil das DemoZ nicht nur 15 anderen Gruppen Räume und 
Adresse zur Verfügung stellt, sondern auch dem "Aktionsbündnis Castor-
Widerstand Neckarwestheim", auf dessen Homepage zu der Kundgebung im 
Januar aufgerufen worden war.

"Können Sie sich erklären, wie man auf den Angeklagten als Veranstalter 
gekommen ist?", erkundigt sich der Richter bei einem 33-jährigen 
Polizisten, der an jenem Sonntag die "friedlich und störungsfrei" 
verlaufene einstündige Veranstaltung beobachtet hat. "Nein", antwortet 
der Polizist, der einen anderen Aktionsteilnehmer als "aktiver" in 
Erinnerung und als Veranstalter pauschal das Aktionsbündnis 
weitergemeldet hat.

"Kurze, angegraute, schwarze Haare" habe der Angeklagte gehabt, liest der 
Polizist aus seinen Notizen vor. "Mein Mandant ist naturblond und hat 
lange Haare", wendet der Verteidiger ein, was alle sehen. Welche Rolle 
der Angeklagte innerhalb des Aktionsbündnisses habe, will der Richter von 
der nächsten Zeugin wissen. Eine "wie jeder andere auch", antwortet diese 
zur Unzufriedenheit des Richters und ergänzt: Das sei etwas, "was hier 
nie verstanden" werde: dass es auch "eine Art zu arbeiten gibt, bei der 
keine Rollen festgelegt sind. Das sind nicht solche Strukturen wie hier 
bei Ihnen am Gericht."

Verneint 

Zeuge Nummer drei - kurze, angegraute, schwarze Haare - verneint 
ausdrücklich, dass der Angeklagte am Aufruf zur Kundgebung beteiligt war. 

Auch der Vorschlag selbst sei nicht vom DemoZ-Vorsitzenden gekommen. "Er 
war Teilnehmer und hatte einen der Redebeiträge." Beides ist nicht 
verboten. Der Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft 
sieht ihre "Vorwürfe bestätigt" und fordert eine 2000-Euro-Geldstrafe, 
die - da höher als 90 Tagessätze - den Angeklagten zum Vorbestraften 
machen würde. Der Richter spricht den 45-Jährigen schuldig und verhängt 
60 Tagessätze à 20 Euro.

24.11.2007 00:00




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