[fessenheim-fr] Ein neuer Anlauf gegen Fessenheim /2 Artikel / Hintergrundinfos
BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein
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Fr Jun 17 08:18:09 CEST 2005
Baden-Württemberg
Badische Zeitung vom Freitag, 17. Juni 2005
Ein neuer Anlauf gegen Fessenheim
In Basel wird heute eine trinationale Initiative gegründet mit dem Ziel,
dass das Atomkraftwerk stillgelegt wird
Von unserer Korrespondentin Bärbel Nückles
<http://www.badische-zeitung.de/popup/bild.html?p%5Bkey%5D=orsbild&p%5Bimg%5D=1&p%5Bart%5D=61,1316306.html>
Frankreichs ältestes Atomkraftwerk läuft seit 1977: der Meiler von
Fessenheim FOTO: WENIGER
*STRASSBURG/BASEL. Am Oberrhein formiert sich neuer Protest gegen das
französische Atomkraftwerk Fessenheim. Nach dem Vorbild einer
Initiative, die Mitte der 80er-Jahre von Genf aus gegen das französische
Atomkraftwerk Creys-Malville juristisch vorging, will ein trinationaler
Schutzverband die Wege des französischen Rechtssystems nutzen. Die
Initiative soll heute, Freitag, in Basel gegründet werden. Sie will auch
Bürger und Kommunen in Baden und im Elsass mobilisieren.*
Der Initiator, der sozialdemokratische Schweizer Nationalrat Rudolf
Rechsteiner, nennt als erstes Etappenziel die Beschaffung von
Expertisen, die die von Fessenheim ausgehenden Risiken ermitteln. Damit
will sich der Schutzverband für die Klage rüsten: "Wir wissen, dass es
dauern kann, bis wir Erfolg haben, aber mit der Aufbauarbeit müssen wir
jetzt beginnen."
<http://ad.de.doubleclick.net/click;h=v3%7C329a%7C0%7C0%7C%2a%7Cm;44306;0-0;0;9614057;31-1%7C1;0%7C0%7C0;;%7Esscs=%3f>
Jean Marie Brom, Physiker am CNRS-Forschungsinstitut in Straßburg, der
in Basel heute auftreten will, kritisiert die ständigen, äußerst
kostspieligen "angeblichen Verbesserungen" der EdF an den Fessenheimer
Reaktoren. Brom fürchtet, das Unternehmen werde das Atomkraftwerk schon
deshalb nicht abschalten, weil es ein Symbol der in Frankreich mächtigen
Atomlobby sei. Den Weg einer Klage befürwortet er, "weil wir alle
Möglichkeiten ausschöpfen müssen".
Der Basler André Herrmann will heute davor warnen, das Erdbebenrisiko
für Fessenheim einfach mit Hilfe der Statistik herunterzuspielen. Dem
Freiburger Grünen-Landtagsabgeordneten Walter Witzel, der heute
ebenfalls in Basel auftritt, geht es um die Solidarität über die Grenzen
hinweg: "Wir müssen zeigen, dass Fessenheim besondere Risiken birgt, die
nicht mehr vertretbar sind."
Als Mitglieder nimmt der "Trinationale Atom-Schutzverband der
Bevölkerung um das Atomkraftwerk Fessenheim" (TRAS) Einzelpersonen,
Gemeinden und Körperschaften auf. Der Kanton Basel-Stadt hat finanzielle
Hilfe zugesagt, Basel-Land will Experten unterstützen. Der Mitinitiator
und Basler Großrat Jürg Stöcklin macht sich auf einen langen Prozess
gefasst. In Creys-Malville war der Reaktor erst 14 Jahre nach Gründung
des Schutzverbandes abgeschaltet worden. Er will sich von einem langen
Verfahren nicht entmutigen lassen: "Dann höhlen wir den Stein eben
langsam aus."
Verivox
Kommunen aus drei Ländern fordern Aus für Atomkraftwerk Fessenheim
*Fessenheim/Freiburg - Kommunen aus Deutschland, Frankreich und der
Schweiz fordern mit Nachdruck die Stilllegung des elsässischen
Atomkraftwerks Fessenheim. Zur Realisierung dieses Ziels wollen sie in
Kürze einen grenzüberschreitenden Schutzverband gründen. Der Verband
werde im Zweifel auch juristisch gegen den Atommeiler vorgehen, teilten
die Organisatoren am Donnerstag in Freiburg mit. Ziel sei es, den
Kommunen eine stärkere Rolle im Kampf gegen das 1977 ans Netz gegangene
Atomkraftwerk zu geben. Es liegt direkt an der deutsch-französischen
Grenze und ist der älteste Atommeiler Frankreichs.*
<http://www.verivox.de/SignUp/Jump.asp?Carrier_ID=2&Campaign_ID=10>
Nach Ansicht der Kritiker sind die beiden Reaktorblöcke nicht mehr
sicher und sollten daher so schnell wie möglich vom Netz genommen
werden. Dies hätten zahlreiche Pannen in den vergangenen Jahren belegt.
Unterstützt wird der geplante Verband mit seiner Forderung von
zahlreichen Umweltgruppen aus den drei Ländern. Politiker und
Umweltschützer fordern bereits seit mehreren Jahren das Aus für das
Atomkraftwerk. Nach Angaben der Kritiker sind die beiden Reaktorblöcke
nur unzureichend gegen Erdbeben und gar nicht gegen einen
Flugzeugabsturz oder einen Terrorangriff geschützt.
*Weitere Nachrichten zum Thema*
Nach Erdbeben: Erneut Stilllegung des AKW Fessenheim gefordert
<http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=7119>
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Sehr geehrte Damen und Herren
Am 17. Juni wird der Trinationale Atomschutzverband der Bevölkerung um
das AKW Fessenheim von Vertretern aus Frankreich, aus Deutschland und
aus der Schweiz gegründet werden. Wir laden Sie herzlich ein, an dieser
Veranstaltung teilzunehmen.
Die Medienvertreter laden wir dazu ein, über das Ereignis zu berichten.
Am 24.5. sind die Regierungen von Baselland und Basel-Stadt
übereingekommen, mit dem zu gründenden Trinationalen Atom-Schutzverband
zusammenzuarbeiten und ihn finanziell zu unterstützen. (Beilage:
Statuten, Kommuniqué, Lageplan der Veranstaltung)
*_Wir laden Sie ein_*
*_Ort: Gundeldinger Casino Basel, Thomas Platter Saal, Güterstrasse 213,
am Tellplatz/hinter Bahnhof SBB_*
*Freitag 17. Juni, 16.00 Uhr:** Neue Atompläne in der Schweiz: Was ist
davon zu halten? Kurzreferat Rudolf Rechsteiner *(kurze Pause)
*16.30 Uhr: _Gründung Schutzverband Fessenheim_; es sprechen: *
*Walter Witzel, **Landtags-Abgeordneter Baden-Württtemberg:** *Das
Risiko Fessenheim aus deutscher Sicht
*Jean Marie Brom**,* *Institut de Recherches Subatomiques, Strassburg*:
Erdbeben in Fessenheim - mit welchen Folgen?
*André Herrmann*, *Kantons-Chemiker Basel-Stadt*: wie steht es um die
Sicherheit von Fessenheim?
*Madeleine Göschke**, **Landrätin, Kanton BL *:* *Fessenheim betrifft
die ganze Region* *
*Jürg Stöcklin, **Grossrat Basel-Stadt**:* Trinationaler
Atom-Schutzverband: was werden wir tun?
Mit freundlichem Gruss
Dr. Rudolf Rechsteiner , Nationalrat
*Rückfragen: *
*Dr. Rudolf Rechsteiner 079 785 71 82 , *
*Dr. Jürg Stöcklin, Grossrat, 079 817 57 33 *
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Anlagen:
*Trinationaler Atom-Schutzverband (TRAS)
der Bevölkerung um das Atomkraftwerk Fessenheim*
*Statuten *
*I. Name, Sitz und Zweck*
§ 1
Unter dem Namen "Trinationaler Atom-Schutzverband der Bevölkerung um das
Atomkraftwerk Fessenheim" (TRAS) besteht ein Verein im Sinne von Artikel
60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Basel.
Der Schutzverband besitzt Rechtspersönlichkeit. Für seine
Verbindlichkeit haftet nur das Vereinsvermögen unter Ausschluss der
persönlichen Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder.
§ 2
Zweck des Schutzverbands ist:
a) der Schutz der Bevölkerung vor Atomrisiken am Oberrhein, insbesondere
hinsichtlich jener Anlagen, die mittels Klagen, Beschwerden, Referenden
oder Standesinitiativen nach schweizerischem Recht durch die Betroffenen
nicht zu beeinflussen sind;
b) die Verhinderung des Baus neuer Atomkraftwerke, gemäss den
gesetzlichen Bestimmungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft,
insbesondere durch wissenschaftliche Expertisen und Nutzung der
verfügbaren Rechtsmittel;
c) die Informationsbeschaffung, Dokumentierung und Auswertung laufender
sicherheitsrelevanter Ereignisse und die Erarbeitung fundierter
Stellungnahmen zu Fragen der Sicherheit und des Risikos laufender oder
geplanter Atomanlagen;
d) die Förderung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der erneuerbaren
Energien und der Energieeffizienz in der Region Oberrhein und die
politische Förderung gemeinsamer Projekte, zum Beispiel auf dem Gebiet
der Geothermie, der Solarenergie oder der Nutzung von Biomasse.
e) die Wahrung der Interessen und Rechte der Betroffenen von nuklearen
Risiken oder Schäden
f) die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere
und Pflanzen.
Der Schutzverband ergreift die hierzu geeigneten Massnahmen.
*II. Mitgliedschaft*
§ 3
Mitglieder des Schutzverbands sind:
a) Einwohnergemeinden oder andere Gemeinwesen der Nordwestschweiz, des
Elsass und Südbadens
b) Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristische Personen
privaten Rechts
c) natürliche Personen als Einzelmitglieder
Aufnahmegesuche sind in der Regel schriftlich einzureichen. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand, über die Ablehnung die
Mitgliederversammlung. Die Ablehnung eines Gesuches braucht nicht
begründet zu werden.
§ 4
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Tod von natürlichen bzw. Auflösung von juristischen Personen
b) Austritt auf Schluss eines Kalenderjahres unter Beobachtung einer
vierteljährlichen Kündigungsfrist, wobei die Austrittserklärung
schriftlich an den Vorstand zu richten ist.
c) Streichung, wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen
gegenüber dem Verein trotz Mahnung nicht nachgekommen ist
d) Ausschluss, wenn ein Mitglied gegen die Statuten verstösst oder sonst
die Interessen oder das Ansehen des Schutzverbandes schädigt
§ 5
Die Streichung erfolgt durch den Vorstand, ebenso der Ausschluss. Gegen
den Ausschluss ist innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung der
Rekurs an die Mitgliederversammlung möglich.
§ 6
Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das
Vermögen des Schutzverbandes keinen Anspruch.
Für die Beiträge haften die Mitglieder nach Massgabe der Zeit ihrer
Mitgliedschaft.
*III. Organe*
§ 7
Organe des Schutzverbands sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren bzw. Rechnungsrevisorinnen
*1. Die Mitgliederversammlung*
§ 8
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schutzverbands.
Die Einwohnergemeinden haben folgendes Stimmrecht:
Bei einem Bestand von unter 5000 Einwohnern 4 Stimmen, bis 10 000
Einwohner 8 Stimmen, bis 15 000 Einwohner 12 Stimmen, bei grösserer
Einwohnerzahl 16 Stimmen.
Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristische Personen
haben bei einem nachgewiesenen Bestand innerhalb der Region bis zu 5000
Mitgliedern 3 Stimmen, bei mehr als 5000 Mitgliedern 6 Stimmen.
Jedes Einzelmitglied hat eine Stimme.
§ 9
Der Mitgliederversammlung stehen die folgenden unübertragbaren
Befugnisse zu:
a) Festsetzung und Änderung der Statuten
b) Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der übrigen Mitglieder
des Vorstands
c) Wahl der Revisoren bzw. Revisorinnen
d) Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung, Beschlussfassung
betreffend Voranschlag
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
f) Beschlussfassung über die Anträge des Vorstands, der Revisoren bzw.
Revisorinnen sowie einzelner Mitglieder
g) Beschlussfassung über alle andern der Mitgliederversammlung durch das
Gesetz oder die Statuten vorbehaltenen Gegenstände
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel in der ersten
Hälfte des Kalenderjahres statt. Ausserordentliche
Mitgliederversammlungen werden je nach Bedürfnis oder auf Begehren von
Mitgliedern, welche zusammen mindestens einen Zehntel aller Stimmrechte
vertreten, einberufen unter gleichzeitiger Angabe der Traktanden.
Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen
Stimmen die Ergänzung der Traktandenliste mit neuen Geschäften beschliessen.
§ 10
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre
Wahlen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder diese
Statuten es anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
Wird beim ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht, so gilt für
die folgenden Wahlgänge das relative Mehr.
*2. Der Vorstand*
§ 11
Der Vorstand besorgt alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder
Statuten der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er unterhält eine
Geschäftsstelle.
§ 12
Der Vorstand setzt sich aus mindestens 5 und höchstens 11 Mitgliedern
zusammen. Die Vorstandsmitglieder sind auf eine Amtsdauer von vier
Jahren gewählt. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Amtsdauer ist möglich.
Werden Ersatzwahlen durchgeführt, so erfolgen sie auf den Rest der
laufenden Amtsdauer.
Der Vorstand konstituiert sich selbst, soweit die Funktionen nicht von
der Mitgliederversammlung nach § 9 bestimmt werden.
Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu bestellen, denen er einzelne
Aufgaben delegieren kann. Er kann Fachleute beiziehen.
§ 13
Der Vorstand versammelt sich, so oft die Geschäfte es erfordern, auf
Einladung des Präsidenten bzw. der Präsidentin oder, bei dessen bzw.
deren Verhinderung, eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin.
Jedes Vorstandsmitglied kann beim Präsidium die Einberufung einer
Sitzung verlangen. Über die Geschäfte ist ein Protokoll zu führen, das
vom Vorstand zu genehmigen ist.
§ 14
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Ausnahme von § 13 Abs. 2 mit
Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, allenfalls mit Stichentscheid
des Präsidenten bzw. der Präsidentin.
*3. Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen*
§ 15
Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für eine Amtsdauer von vier
Jahren zwei Rechnungsrevisoren bzw. Rechnungsrevisorinnen; sie sind
wieder wählbar. An Stelle der Revisoren bzw. Revisorinnen kann die
Mitgliederversammlung eine Treuhandgesellschaft für jeweils ein Jahr
bestimmen.
*IV. Beiträge und Jahresrechnung*
§ 16
Die ordentlichen Mitgliederbeiträge betragen:
Pro Gemeinde 10 CH-Rappen pro Einwohner und Jahr
oder einmalig 1 CHF/Einwohner
Für Vereine und Verbände CHF 100.-
Für Einzelmitglieder CHF 50.-
§ 17
Die Zusammenarbeit mit den Kantonen und deren Beiträge werden in einer
separaten Vereinbarung geregelt. Den namhaft beteiligten Kantonen steht
das Recht zu, staatliche Delegierte mit beratender Stimme in den
Vorstand des Schutzverbandes zu entsenden. Diese haben das Recht, in
sämtliche Tätigkeiten des Schutzverbandes Einsicht zu nehmen
§ 18
Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
*V. Statutenänderungen und Auflösung*
§ 19
Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen Stimmen Statutenänderungen sowie die Auflösung des
Schutzverbandes beschliessen. Ein allfälliger Aktivenüberschuss darf
ausschliesslich solchen Körperschaften zugewiesen werden, die den Schutz
der Umwelt zum Ziel haben.
Diese Statuten wurden beschlossen anlässlich der Gründungsversammlung
vom 17. Juni 2005 in Basel.
Das Präsidium
..........................................
...................................... .................................
Sanitätsdepartement Basel-Stadt Seite
Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft
*Medienmitteilung *24.05.2005
_*Gründung eines Schutzverbandes Fessenheim*_
*Die regierungsrätlichen Delegationen der Kantone Basel-Stadt und
Basel-Landschaft haben in Absprache mit Vertretern des Kantons Jura und
gemeinsam mit Vertretern nichtsstaatlicher Organisationen und
Fachpersonen der beteiligten Kantone beschlossen, einen "Schutzverband
über die Risiken des Atomkraftwerkes Fessenheim" zu gründen. Sie werden
sich finanziell beziehungsweise ideell engagieren. *
In Bezug auf die Gründung des Schutzverbands Fessenheim hat am Montag,
23. Mai 2005 ein Treffen stattgefunden zwischen regierungsrätlichen
Delegationen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, sowie
Vertreterinnen und Vertretern nichtstaatlicher Organisationen wie des
Nordschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke (NWA). Anwesend waren
namtlich Regierungsrat Carlo Conti, Vorsteher Sanitätsdepartement
Basel-Stadt, Regierungsrätin Barbara Schneider, Vorsteherin
Baudepartement Basel-Stadt, Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel,
Vorsteherin Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft,
Landrätin Madeleine Göschke und Nationalrat Ruedi Rechsteiner sowie
Fachmitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Departemente und
Direktionen.
Es wurden Beschlüsse der Regierungen zur Gründung des Schutzverbandes
sowie zur unterschiedlichen Partizipation von Basel-Stadt und
Basel-Landschaft diskutiert. Basel-Stadt wird an diesem Schutzverband
mitwirken und ihn finanziell mit einem Sockelbeitrag von 10 Rappen pro
Einwohnerin und Einwohner unterstützen, während der Kanton
Basel-Landschaft projektorientiert Kontakt und Austausch wünscht, sich
aber nicht mit einem ständigen Beitrag finanziell beteiligen will. Der
Kanton Jura prüft gegenwärtig, ebenfalls einen Sockelbeitrag wie
Basel-Stadt zu leisten.
Beschlossen wurden insgesamt folgende Punkte:
*
Die Gründung eines Schutzverbandes in Bezug auf Fessenheim wird
begrüsst.
*
Es erfolgt keine Einsitznahme von staatlich delegierten Personen
zum jetzigen Zeitpunkt. Die Kantone behalten sich aber das Recht
vor, allfällig zu einem späteren Zeitpunkt, Delegierte zu bestellen.
*
Es finden regelmässigTreffen zwischen Vertretungen des
Schutzverbandes und der Kantone statt. Diese werden grundsätzlich
vertreten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Fachebene
(Amt für Umwelt, Kantonales Labor BS, und Sicherheitsinspektorats
BL) unter Beizug von regierungsrätlichen Delegationen sollte es
sich als sachlich notwendig erweisen.
*
Die Fachstellen der drei Kantone sind bereit, ihr Wissen bei
bestimmten Projekten dem Schutzverband im Sinne einer Beratung zur
Verfügung zu stellen.
*
Die Kantone sind bereit zu prüfen, ob in einer späteren Phase
spezielle Projekte finanziert werden sollen.
*
Weitere Gebietskörperschaften können in den Schutzverband
einbezogen werden.
Weitere Auskünfte
Dr. Carlo Conti Tel. 061 267 95 21
Vorsteher
Sanitätsdepartement BS
Elsbeth Schneider-Kenel Tel. 061 925 54 03
Vorsteherin
Bau- und Umweltschutzdirektion BL
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