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<DIV><FONT size=2 face=Arial>Hallo zusammen,<BR><BR>nachdem ich mich in den
letzten Monaten intensiv mit der "Statuslehre" von Georg Jellinek beschäftigt
habe, die inzwischen bei WikiPedia erklärt wird
(http://de.wikipedia.org/wiki/Statuslehre_%28Recht%29), möchte ich fragen, wie
man einen "Status Oeconomicus" in die staatsrechtliche Diskussion bringen kann.
Ausgangspunkt ist die Aktuallisierung von Winfried Brugger (der zwischenzeitlich
verstorben ist), der die Statuslehre von Jellinek auf die Situation im 20.
Jahrhundert anpaßte. Darin fehlt ein "Status Oeconomicus". Außerdem herrscht und
Staatsrechtlern immer noch Uneinigkeit über den "positiven Status" (vgl. <A
href="http://www.juridicas.unam.mx/wccl/en/g10.htm">http://www.juridicas.unam.mx/wccl/en/g10.htm</A>)<BR><BR>Guy
Standing, früherer ILO-Mitarbeiter und BIEN-Gründungsmitglied, schrieb in seinem
Buch "<EM>Promoting income security as a right</EM>": <EM>Aus Sicht von T. H.
Marshall war das 18. Jahrhundert die Zeit der Bürgerrechte, das 19. Jahrhundert
das der politischen Rechte und das 20. Jahrhundert das der sozialen Rechte. Wenn
das so ist, gibt es eine berechtigte Aussicht, dass das 21. Jahrhundert von
Fortschritten bei den ökonomischen Rechten dominiert sein
wird.</EM></FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Hierbei ist zu fragen, an welchen "Status"
diese "ökonomischen Rechte" geknüpfen sollen.<BR><BR>Wer sich etwas eingehender
mit der Statuslehre beschäftigt, könnte der Meinung sein, daß der "Status
positivus" ausreichen würde. Dazu meint Jellinek allerdings eindeutig: <EM>"Es
läßt sich kein allgemeines 'Recht, an den Wohltaten des staatlichen Gemeinwesens
teilzunehmen' konstruieren. Dieses angebliche Recht ist ausschließlich Reflex
staatlicher Pflicht; es gibt nur einen positiven Rechtsanspruch des Einzelnen
auf staatliche Leistungen im individuellen Interesse, die keinesfalls den
Charakter einer Wohltat aufweisen."</EM><BR><BR>Interessant an der
"Statusgeschichte" ist, daß sie einerseits auf die Stellung des Individuums im
antiken Rom zurückgeht (vgl.
http://en.wikipedia.org/wiki/Status_in_Roman_legal_system) und prinzipiell mit
"Menschenbild-Vorstellungen" übereinstimmt: Wer einem bestimmten Menschenbild
entspricht, hat entsprechende Rechte und Pflichten. Verwundern muß das nicht,
denn schließlich bindet der "Status" Rechte und Pflichten an die Persönlichkeit
eines Individuums. Jellinek schreibt sogar, daß alle früheren sozialen und
politischen Kämpfe prinzipiell dazu dienten, die Persönlichkeit des Individuums
zu erweitern. Wer eine Ähnlichkeit zum "Klassenkampf" bei Marx sieht, dürfte
richtig liegen: Die Zugehörigkeit zu einer "Gesellschaftsklasse" entspricht
prinzipiell dem "gesellschaftlichen Status".<BR><BR>Über Ideen und Vorschläge,
damit sich Juristen mit dem Thema herumschlagen, freue ich mich schon
jetzt.<BR><BR>Viele Grüße aus Kiew,<BR><BR>Jörg Drescher<BR>Projekt
Jovialismus</FONT></DIV></BODY></HTML>