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<DIV><FONT size=2 face=Arial>Hallo Peter, und jeden den's sonst noch
interessiert!</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>ein ganz herzliches Danke für Deine Ausführung! Ich
könnte Dich in den Arm nehmen! - Der Schlüssel liegt im Verständnis der
Präposition! Sage ich "Ich könnte Dich <STRONG><EM>auf</EM></STRONG> den Arm
nehmen" würde es etwas ganz anderes bedeuten...</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Mir fiel schon bei Martina auf, daß sie nicht
"<EM>Recht <STRONG>auf</STRONG> Pflicht</EM>", sobdern "<EM>Recht
<STRONG>zur</STRONG> Pflicht</EM>" schrieb. Deine Antwort ließ mich nochmals
darüber nachdenken. Die Geschichte hängt mit unserem Verständnis des kleinen
Worts "<STRONG><EM>auf</EM></STRONG>" zusammen... Bin wohl auch ein
"Dilletantenphilosoph", da mir das nicht früher auffiel ;-)</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Wir sind uns einig, daß es Rechte
<STRONG>und</STRONG> Pflichten gibt. Die Frage lautet, in welchem Verhältnis sie
zueinander stehen - dazu benutzen wir Präpositionen. Und so kommt die Formel
"Recht <EM><STRONG>auf</STRONG></EM> Pflicht" zusammen - mit der Präposition
"<EM><STRONG>auf</STRONG></EM>". Auch "<STRONG><EM>zu</EM></STRONG>" ist eine
Präposition. Was ist aber nun wirklich gemeint?</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Bei Präpositionen gebrauchen wir (im deutschen und
in vielen anderen Sprachen) noch grammatikalische Fälle, um sie richtig zu
deuten. Sagen wir: <EM>(Das) Recht <STRONG>auf</STRONG> (die) Pflicht</EM>
(Akkusativ), beschreiben wir ein "Wohin"; Sagen wir: <EM>(Das) Recht
<STRONG>auf</STRONG> (der) Pflicht</EM> (Dativ), beschreiben wir einen "Ort".
Denken wir uns noch Verben dazwischen, kommt zum Beispiel heraus: <EM>Das Recht
<STRONG>folgt auf</STRONG> die Pflicht</EM>, was die Pflicht (im Ablauf) vor das
Recht stellt.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Bei der Präposition "<EM><STRONG>zu</STRONG></EM>"
wird's schwieriger. <EM>(Das) Recht <STRONG>zu</STRONG> der Pflicht</EM>
(Dativ): richtungsweisend, das Recht <EM><STRONG>läuft in Richtung</STRONG></EM>
Pflicht; "zeitlich", das Recht (zeitgleich) bei/mit Pflicht.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Der Betreff hieß allerdings: "<EM>Vom Recht auf
Pflicht, Mensch zu sein</EM>" - <STRONG>Vom</STRONG> <STRONG>Recht
</STRONG>(Dativ, Ausgangspunkt) <STRONG>auf Pflicht</STRONG> (wenn <EM>die</EM>,
dann Akkusativ und damit <EM>wohin</EM>; wenn <EM>der</EM>, dann Dativ und
damit Ort),<STRONG> Mensch zu sein </STRONG>(Nebensatz, der eigentlich mit
"<STRONG><EM>um</EM></STRONG>" eingeleitet wird und eine Begründung
darstellt).</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Nun können wir uns bis zum St. Nimmerleinstag
streiten, was vorher da war, das Recht oder die Pflicht (Henne-Ei-Problem). Wir
würden uns in guter Tradition mit der Folge von Milliarden von Toten befinden,
die durch den Streit, wie Recht und Pflicht zueinander im Verhältnis
stehen (und damit richtig ist) ihr Blut und Leben gelassen haben oder
lassen mußten. </FONT><FONT size=2 face=Arial>Die Lösung des Henne-Ei-Problems
liegt in unserer Wertung (einer Eigenschaft unseres Menschseins), und die
Gewichtung hängt sehr stark individuell, kulturell, von Ansichten, Wissensstand,
Umständen - kurz, vom Kontext - ab. Die BGE-Gemeinde bezieht sich gerne
auf's "Recht-Haben". Das hat faktisch jeder, da es sich um einen persönlichen
Standpunkt handelt. Solange dieser nicht von irgendwem anderen (mit dem gleichen
Recht) in Frage gestellt wird, gibt's auch keine Probleme (z.B. auf einer
einsamen Insel, wo ein Mensch mit bedruckten Papierscheinchen sitzt, aber nix
anderes hat, außer den Platz und das ihn umgebende Salzwasser). Im Zusammenleben
gibt's aber auch Pflichten (wer in einer WG lebt oder gelebt hat, dürfte das
kennen) - entweder sein Recht zu verteidigen, durchzusetzen, nachzugeben oder
eine Einigung zu finden; oder es erst gar nicht zu nutzen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Viele Grüße aus Kiew,</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Jörg (Drescher)</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Projekt Jovialismus</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV> </DIV>
<BLOCKQUOTE
style="BORDER-LEFT: #000000 2px solid; PADDING-LEFT: 5px; PADDING-RIGHT: 0px; MARGIN-LEFT: 5px; MARGIN-RIGHT: 0px">
<DIV style="FONT: 10pt arial">----- Original Message ----- </DIV>
<DIV
style="FONT: 10pt arial; BACKGROUND: #e4e4e4; font-color: black"><B>From:</B>
<A title=vossp@tdcadsl.dk href="mailto:vossp@tdcadsl.dk">vossp@tdcadsl.dk</A>
</DIV>
<DIV style="FONT: 10pt arial"><B>To:</B> <A
title=debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de
href="mailto:debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de">debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de</A>
</DIV>
<DIV style="FONT: 10pt arial"><B>Sent:</B> Monday, October 04, 2010 1:47
PM</DIV>
<DIV style="FONT: 10pt arial"><B>Subject:</B> [Debatte-Grundeinkommen] Recht
zur Pflicht</DIV>
<DIV><BR></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Zum Thema "Recht zur Pflicht" möcht ich etwas aus der
Praxis mitteilen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>In der dänischen Arbeitsmarktpolitik hat man unter der
sozialdemokratischen Regierung Nyrup Rasmussen das System Recht und Pflicht
eingeführt. Dies bedeutet, das man das Recht auf Arbeit hat und die Pflicht
hat die angewiesene Arbeit aufzunehmen.</FONT> <FONT face=Calibri>Da es
natürlich, wie wir im BGE-Netzwerk wissen, nicht genügend Arbeit für Alle
gibt, werden Arbeitserstattungen angeboten. Da kann es einen Germastisten
treffen, dass er einem 6-wöchigen Kursus im Schreiben von Stellungsgesuchen
zugeteilt wird. Ein anderer könnte die Aufgabe gekommen, 6 km Landstrasse in
der einen und anschliessend der anderen Richtung und Seite täglich
abzuschreiten und Abfall aufzusammeln. Dies sind schlimme Beispiele aus der
Praxis.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>An dieser Praxis vom Recht zur Pflicht kann man
ablesen, dass "Recht zur Plicht" recht leicht zur Perversion beider Begriffe
führen kann.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Man möge gleichzeitig sich vor Augen führen, dass
Recht und Pflicht in vielen Fällen in der Realität doch nur Beispiele von
gegenseitiger Verpflichtung sind - z.B.: habe ich die Verpflichtung
eingegangen eine Mauer von 2 m Höhe und 5 m Länge zu mauern gegen
einen Bezahlung von 1000 Euro. Und so ist es ja auf dem gesamten Gebiet
der Arbeitsmarktfragen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Desweiteren sei darauf hingewiesen, das Rechte und
Pflichten sich oft asymmetrisch gegenüberstehen und öfter noch garnichts
miteinander zu tun haben. Ein Beispiel: zwar hat man die Pflicht jemanden vor
dem Ertrinken zu bewaren. Aber ich habe nicht das Recht von einem z.B.
Selbstmörder zu erwarten, dass er mir dankbar sei.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Kommen wir zum BGE, dann kann es sich nur um ein
unbedingtes Recht handeln. Die Pflicht des Bürgers hierzu ist asymmetrisch: er
ist verplichtet, Bürger zu sein, was beinhaltet, sich von Kriminalität
fernzuhalten und ansonsten seine Bürgerpflichten wahrzunehmen, dws u.A.
besagen, sich wie ein ordentlicher Mensch ordentlich zu halten und die
Pflichten wahrzunehmen, die ein jeder anderer auch wahrnehmen soll, so er
kann.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Es darf darum keine Reziprozität von Bürgerlohn und
Arbeitspflicht geben, weil die Pflichten, die im vorigen Absatz genannt sind
schon die möglichen Pflichten, die man einem Bürger abverlangen darf, sein
können und tatsächlich auch dass ist, was ein geschwächter Mitbürger überhaupt
schaffen kann, also womit er voll ausgelastet sein dürfte.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Nicht ganz hierher gehörend, aber ein gutes
Schlusswort seiend: Universell muss das BGE deshalb sein, dass auch der
vermögende Bürger jeden Monat sehen und vergleichen kann, für welchen
Betrag andre, weniger gut gestellte Bürger (im Falle eines Konkurses
auch er selbst) leben müssen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Mit freundlichem Gruss </FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Peter Voss</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<P>
<HR>
<P></P>_______________________________________________<BR>Debatte-grundeinkommen
Mailingliste<BR>JPBerlin - Politischer
Provider<BR>Debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de<BR>https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen<BR></BLOCKQUOTE></BODY></HTML>