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<DIV><FONT face=Calibri>Zum Thema "Recht zur Pflicht" möcht ich etwas aus der
Praxis mitteilen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>In der dänischen Arbeitsmarktpolitik hat man unter der
sozialdemokratischen Regierung Nyrup Rasmussen das System Recht und Pflicht
eingeführt. Dies bedeutet, das man das Recht auf Arbeit hat und die Pflicht hat
die angewiesene Arbeit aufzunehmen.</FONT> <FONT face=Calibri>Da es
natürlich, wie wir im BGE-Netzwerk wissen, nicht genügend Arbeit für Alle gibt,
werden Arbeitserstattungen angeboten. Da kann es einen Germastisten treffen,
dass er einem 6-wöchigen Kursus im Schreiben von Stellungsgesuchen zugeteilt
wird. Ein anderer könnte die Aufgabe gekommen, 6 km Landstrasse in der einen und
anschliessend der anderen Richtung und Seite täglich abzuschreiten und Abfall
aufzusammeln. Dies sind schlimme Beispiele aus der Praxis.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>An dieser Praxis vom Recht zur Pflicht kann man ablesen,
dass "Recht zur Plicht" recht leicht zur Perversion beider Begriffe führen
kann.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Man möge gleichzeitig sich vor Augen führen, dass Recht
und Pflicht in vielen Fällen in der Realität doch nur Beispiele von
gegenseitiger Verpflichtung sind - z.B.: habe ich die Verpflichtung eingegangen
eine Mauer von 2 m Höhe und 5 m Länge zu mauern gegen einen Bezahlung von
1000 Euro. Und so ist es ja auf dem gesamten Gebiet der
Arbeitsmarktfragen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Desweiteren sei darauf hingewiesen, das Rechte und
Pflichten sich oft asymmetrisch gegenüberstehen und öfter noch garnichts
miteinander zu tun haben. Ein Beispiel: zwar hat man die Pflicht jemanden vor
dem Ertrinken zu bewaren. Aber ich habe nicht das Recht von einem z.B.
Selbstmörder zu erwarten, dass er mir dankbar sei.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Kommen wir zum BGE, dann kann es sich nur um ein
unbedingtes Recht handeln. Die Pflicht des Bürgers hierzu ist asymmetrisch: er
ist verplichtet, Bürger zu sein, was beinhaltet, sich von Kriminalität
fernzuhalten und ansonsten seine Bürgerpflichten wahrzunehmen, dws u.A. besagen,
sich wie ein ordentlicher Mensch ordentlich zu halten und die Pflichten
wahrzunehmen, die ein jeder anderer auch wahrnehmen soll, so er
kann.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Es darf darum keine Reziprozität von Bürgerlohn und
Arbeitspflicht geben, weil die Pflichten, die im vorigen Absatz genannt sind
schon die möglichen Pflichten, die man einem Bürger abverlangen darf, sein
können und tatsächlich auch dass ist, was ein geschwächter Mitbürger überhaupt
schaffen kann, also womit er voll ausgelastet sein dürfte.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Nicht ganz hierher gehörend, aber ein gutes Schlusswort
seiend: Universell muss das BGE deshalb sein, dass auch der vermögende Bürger
jeden Monat sehen und vergleichen kann, für welchen Betrag andre, weniger
gut gestellte Bürger (im Falle eines Konkurses auch er selbst) leben
müssen.</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Mit freundlichem Gruss </FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri>Peter Voss</FONT></DIV>
<DIV><FONT face=Calibri></FONT> </DIV></BODY></HTML>