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<DIV><FONT size=2 face=Arial>Bürgerlon ins Ausland?</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Die Debatte, zu der Agnes Schubert Stellung am 18.
september bezieht, habe ich nicht verfolgt. Aber ich möchte, auch wenn andere
sich schon in gleicher Weise wie ich geäussert haben sollten, einen kleinen
Diskussionbeitrag leisten.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Ein Bürgerlohn in Deutschland an Berechtigte
ausbezahlt, darf natürlich nicht auf einer Bindug an den Wohort oder ans
Land (Bundesrepublik) beruhen. </FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Zwar müsste es generell so sein, dass jemand, der
seinen festen Wohnsitz ins Ausland verlagert, dauerhaft
etwa einen um den Betrag der kulturellen Teilhabe in Deutschland
verminderten Bürgerlohn erhält - sozusagen als eine Form der
Besteuerung.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Man wird aber noch weiter differenzieren müssen,
nach Dauer der Abwesenheit und danach, ob man studiert,
im arbeitsfähigen Alter oder Pensionist ist.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Erst einmal möchte ich eine Dauer von drei,
evt. aber auch - oder sicher für Sonderfälle wie Studium - fünf Jahren,
vorschlagen, während derer man seinen Bürgerlohn weitererhält: es handelt sich
hierbei um eine Entscheidungszeit, in der der Einzelne herausfinden muss, ob er
sich Deutschland oder einem anderen Lande zugehörig fühlt. ¨</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Für Personen und Familien im arbeitfähigem Alter
(Bemerk: Fähigkeit) muss die Überweisung des Bügerlohn im Regelfall
nach Ablauf der Entscheidungsfrist eingestellt werden.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Man wird sich fragen, warum ich diese
Übergangsregelung von drei und evt. fünf Jahren vorschlage? Es ist dies eine
Nützlichkeitsbetrachtung. Personen, die arbeitsfähig sind, kann man sich
auch als Ausgesendete der deutschen Kultur und der deutschen Wirtschaft oder
aber als Heimkehrende, Wissen und Verbindungen mitbringend, betrachten, indem
man erwarten darf, dass einige aus diesem Personenkreis zum Vorteile Deutschland
geraten können. Ob das eine positive Bilanz ergibt, kann man nicht wissen und
ist uerheblich, wenn sich die Bürgerlohnzahlungen nur auf eine relativ begrenzte
Dauer nach Ausreise beschränken. </FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Der Student soll natürlich seinen Bürgerlohn
in voller Höhe für die Dauer des Studiums erhalten. Folk mit
arbeitsverhinderten Handicaps und Pensionisten müssen ja wohl den
Bürgerlohn nach der Übergangszeit mit der genannten Einschränkung
bis zum Tode erhalten. Die Gegenrechnung wird da sein, dass dieser
Personenkreis die Sozialleistungen und die Sozialeinrichtungen des
Aufenthaltstaates entgegennehmen wird und dadurch den Steuerzahler
Deutschlands entlastet.</FONT></DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial></FONT> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Es lohnt sich jedenfalls nicht, allzu streng und
regelnd sein zu wollen.</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT size=2 face=Arial>Mit freundlichmem Gruss / Peter
Voss</FONT> </DIV>
<BLOCKQUOTE
style="BORDER-LEFT: #000000 2px solid; PADDING-LEFT: 5px; PADDING-RIGHT: 0px; MARGIN-LEFT: 5px; MARGIN-RIGHT: 0px">
<DIV style="FONT: 10pt arial">----- Original Message ----- </DIV>
<DIV
style="FONT: 10pt arial; BACKGROUND: #e4e4e4; font-color: black"><B>From:</B>
<A title=Agne.s@gmx.de href="mailto:Agne.s@gmx.de">Agnes Schubert</A> </DIV>
<DIV style="FONT: 10pt arial"><B>To:</B> <B>Sent:</B> Friday, September 18,
2009 2:51 PM</DIV>
<DIV style="FONT: 10pt arial"><B>Subject:</B> Re:
[Debatte-Grundeinkommen]Berechtigte Empfänger des BGE</DIV>
<DIV><BR></DIV>Hallo Mitdiskutierende, hallo Mitlesende,<BR><BR>ganz hat das
von mir erbetene diskutieren nur zu dem einen Punkt nicht geklappt. Ich werde
mich aber dennoch möglichst konsequent an mein Thema halten und bitte alle,
die darüber hinaus etwas wichtig finden, einen eigenen Betreff zu eröffnen, um
die Übersicht zu wahren. Ja ich bin mir bewusst, dass gelegentlich das eine
immer mit dem anderen zu tun hat. Ich glaube aber, dass mein Grundproblem von
anderen aufgeworfenen Fragen recht unberührt diskutierbar ist.<BR><BR><BR>"Was
hat das BGE mit Urlaub zu tun?"<BR>"Warum sollte man jetzt den Aufenthalt
kontrollieren? Wird das nicht eine Schnüffelei?"<BR>...<BR><BR>Bei
Leistungsempfang ist immer mit versuchtem Missbrauch zu rechnen, wenn davon
für die Empfänger eben entscheidende Lebensqualität abhängen kann. <BR>Klar
sein sollte: Einige Bedingungen des Grundeinkommens müssen kontrolliert
werden, zumindest ja wohl, das jeder nur einmal das GE pro Bezugszeitraum
enthält. <BR>Einig wird man sich auch, dass man möglichst wenig Kontrollen
einrichtet, ohne dadurch den Zweck des BGE oder die Volkswirtschaft zu
gefährden.<BR><BR>So wie man heute seine Steuern oft da zu zahlen hat, wo man
sich die meiste Zeit aufhält, so kann man natürlich auch sagen, BGE steht
jenem zu, der sich die meiste Zeit in Deutschland aufhält.<BR>Aber auch eine
BGE-Bedingung "fester Wohnsitz in Deutschland" müsste man wohl kontrollieren.
Ab wann zieht man die Grenze? Wer 6 Monate in Deutschland verbringt bekommt
ein BGE? Wem ein Tag daran fehlt, der bekommt keines?<BR>Das Ausmaß der
Kontrolle unterscheidet sich meines Erachtens auch überhaupt nicht von der
Bedingung des tagtäglichen Aufenthaltes.<BR>Beides beinhaltet, dass man zum
einen dem Empfänger die Angaben glaubt, und zum anderen diese Angaben aber
auch kontrollierbar sind.<BR>Leider kann auch ich mir diesen Punkt, die Art
der eventuellen Kontrolle, eben nicht wirklich als angenehm vorstellen. Das
gilt aber für beide Bedingungen: die des überwiegenden wie für die des
täglichen Aufenthaltes in Deutschland.<BR> <BR>Was spricht aber für die
Kopplung des BGE an den täglichen Aufenthalt?<BR>Nichts dagegen habe ich, wenn
jemand sein Einkommen - auch das aus dem BGE - spart, um dann längere Zeit im
Ausland zu verbringen. <BR>Ist es aber wirklich volkswirtschaftlich sinnvoll,
jemandem, der sein Leben eher im Ausland verbringt und sich eventuell
<I>da</I> an unserer Steuer vorbei etwas dazu verdient, bzw. eben keine
Mehrwertsteuer in Deutschland zahlt ein BGE zu geben?<BR>Ist das
gesellschaftliche Teilhabe, wenn der einzige gesellschaftliche Kontakt in der
Überweisung des BGE besteht?<BR>Wo zieht man bei einem Urlaub/
Abeitsaufenthalt im Ausland die Grenze? Jemand der "nur" 5 und 1/2 Monate hier
lebt, bekommt nichts, und jemand der 6 und 1/2 Monate sich in Deutschland
aufhält, bekommt das volle BGE?<BR><BR>Zur Erinnerung: Ziel des BGE ist es die
gesellschaftliche Teilhabe <I>- ja wo?</I> - zu ermöglichen.<BR><BR><BR>Es
gibt diesen <FONT size=2 face=Arial>"Pull-Effekt"</FONT> den Jörg
ansprach (und auch den "Push-Effekt")<FONT size=2 face=Arial>, wenn das GE
anziehend (abstoßend) wirkt wie ein Magnet. Ja - wenn! Diese Effekte gilt es
zu beherrschen, zum einen so wie man auch heute etwas gegen diese Effekte
unternimmt und von meiner Betrachtung her auch möglichst humaner als
bisher.<BR>Zu den Touristen: Sie geben meist mehr für den Konsum aus, als
ansässige. Sollte das BGE mehrwertsteuerfinanziert sein und vor allem sollten
sämtliche Steuer auf die Mehrwertsteuer verlagert sein, relativiert sich
dieser Effekt. <BR>Zusätzlich bzw. auch andernfalls müsste man schauen, ob man
hier das BGE selbst relativiert.<BR>Dafür wiederum und auch unabhängig von den
Touristen, müsste man sehr stark überlegen, ob man das BGE nicht nur dann
Einführen kann, wenn gleichzeitig alle Länder des Schengener Abkommens ein BGE
(eventuell auch noch leicht unterschiedlicher Höhe) einführten. Andernfalls
ist auch eine Rücknahme des </FONT><FONT size=2 face=Arial>Schengener
Abkommens für mich eine Überlegung wert, da mir das BGE wichtiger scheint als
jenes. Mit Hilfe der Grenzkontrollen könnten die Menschen ihren
Aufenthalt im Zweifelsfall beweisen, und man könnte die Migration
kontrollieren. Wenn das BGE nach einmal begonnener partieller Einführung die
von mir erhoffte Nachahmung findet, dann kann man die Freizügigkeit des
</FONT><FONT size=2 face=Arial>Schengener Abkommens wieder ausweiten. Dabei
muss man sich aber wiederum bewusst sein, dass man dafür eventuell einen
finanziellen Transfer zwischen den Staaten bräuchte, um so die verschiedenen
BGEs auf einem Niveau zu halten, die die Migration nicht zum Problem machen.
</FONT><BR><FONT size=2 face=Arial><BR></FONT><BR>PS.: mit "vorerst partieller
Einführung des BGE" meinte ich genau dass, was ich danach ausführte: Die
Einführung nicht gleich weltweit.<BR><BR>AgneS<BR>
<P>
<HR>
<P></P>_______________________________________________<BR>Debatte-grundeinkommen
Mailingliste<BR>JPBerlin - Politischer
Provider<BR>Debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de<BR>https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen<BR></BLOCKQUOTE></BODY></HTML>