[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

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Di Mär 17 19:36:37 CET 2015


Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

es ist wieder interessant, was sie mir alles für Versuche unterstellen. Fair ist dies Ihrerseits nicht und es zeigt ein weiteres Mal Ihre anlehnende Haltung mir gegenüber, aber sei´s drum. 

Auch in dieser Mail stelle ich wieder fest, daß Sie mir vorwerfen, was Sie selbst mir bzw. dem von mir entwickelten Konzept gegenüber tun. Auf diese Weise fällt eine Annäherung schwer und auch der wiederholte und nun letzte Erklärungsversuch zur Sozialkonsumsteuer Ihnen gegenüber kostet mich mittlerweile Anstrengung. Daher verweise ich vorwiegend wieder auf die bereits vorgenommenen Erklärungen, von denen Sie behaupten, Sie hätten bisher keine bekommen. Sie können sie dann zur Kenntnis nehmen und ich würde Sie wirklich bitten, es verstehen zu wollen, denn dann sparen Sie sich Ihr nochmaliges Anfragen und hoffentlich unbeabsichtigte weitere Versuche, mich oder das Konzept des gemeinschaftlichen Konsumsteuersystems durch unreflektierte Behauptungen in Mißkredit zu bringen. 

 

Geht man Ihrem Link http://staatsbuergersteuer.de/BMF96.htm nach, so kann man in fetten Lettern bestaunen, wie Sie gegenüber dem BMF-Gutachten aus 1996 eingestellt sind. 

Bedauerlich ist an dem Gutachten, daß es wohl nicht das heutige Prinzip der Nachrangigkeit in Frage stellt, denn hier setzt ein bedingungsloses Grundeinkommen an. Ist dem so (ich habe es nicht gelesen!), dann ist das Gutachten für ein bGE völlig unzutreffend. Wir brauchen uns dann darüber nicht mehr zu unterhalten, denn im Netzwerk Grundeinkommen wird über die Einführung eines bedingungslosen und eben nicht bedingten Grundeinkommens debattiert. Ich gehe jedoch mit Ihnen konform in der Annahme, daß vorerst vom BMF keine Unterstützung für ein bGE zu erhalten ist. Hierzu müßte erst die kritische Masse der Bevölkerung erreicht werden, die die Regierung und das BMF dazu zwingt. 

 

Ihre Kapitalakkumulation besteht gerade daraus, daß das bisher unversteuerte Einkommen gespart werden kann. Wenn es erst beim Tod besteuert wird, dann gelingt die Akkumulation des Kapitals gerade in der Zeitspanne von Einnahme + Sparen bis zum Tod. In dieser Zeit haben wir dann noch mehr totes und nun sogar unversteuertes Kapital, was nur den Bilanzen der Banken und dem Kapitalhorter nutzt, denn dieser erhält bis zu seinem Tod auf das höhere, unversteuerte Kapital seine Zinsen. Die spart der dann wieder, womit der Gemeinschaft im von Ihnen propagierten Einkommensteuersystem weitere Gelder aus der unversteuert bleibenden Zinseinnahme entgeht… Ein wunderbares Konzept für das Ego desjenigen, der gerne auf die positiven Zahlen seines Bankkontos stiert, wo die auf das Guthaben irgendwann abzuführende latente Steuer nicht vermerkt ist. 

 

Ihre Absicht, das Vermögen der Teilhaber mit der Staatsbürgersteuer zu offenbaren, indem mit der Einreichung des Steuergutscheins die Ausschüttung und die Beteiligung offengelegt sei, geht insofern ins Leere, als daß das Finanzamt bei einer Körperschaftsteuererklärung bereits heute die Anteilseigner und bei Ausschüttung über die Anmeldung der abzuführenden Kapitalertragsteuer auch diese mitgeteilt bekommt. Sie ist schlicht schon erfüllt. Bei Abgeltungsteuer, die bei Beteiligungen von unter 10% berechnet wird, ist die Steuer, wie der Name schon sagt, bereits abgegolten und eine namentliche Nennung nicht mehr erforderlich. Der Kapitalertrag kann jedoch, wenn dies zu einer geringeren Steuer führt, derzeit noch bei der Einkommensteuer angegeben werden. Hierzu ist aber nicht ein höherer Steuersatz erforderlich, der im Grunde nur eine erhöhte Bürokratie nach sich zieht.

Hatte ich nicht auch irgendwo in Ihrem Konzept gelesen, daß bei Unternehmern nur 40% der Teilhabesteuer Anrechnung findet?

 

Mit der Teilhabersteuer wollen Sie auch bisher körperschaftsteuerfreie, also gemeinnützige Institutionen und Vereine der Teilhabesteuer ohne Anrechnungsmöglichkeit unterwerfen. Es ist kaum anzunehmen, daß die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger dadurch steigt. Der Gemeinsinn der Bevölkerung wird durch Ihre Teilhabesteuer massiv angegriffen. 

 

Noch einmal versuche ich, Ihnen deutlich zu machen, daß die Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltsverpflichtung EINES Elternteils auflistet. Der andere Elternteil fügt denselben Teil noch einmal zum Lebensunterhalt hinzu. Ihre Tabelle müßte daher für 0-4-Jährige mit 634,- € anfangen. 

Noch einmal versuche ich, Ihnen deutlich zu machen, daß das ALG II, welches Sie aus dem Jahre 2010 auflisten, ohne Wohngeld nicht als Vergleichsmaßstab zu einem hälftigen Unterhalt herreichen kann, der die Wohnkosten beinhaltet. Es ist im Übrigen ein Leichtes, die Zahlen aus 2010 mit solchen des Regelsatzes aus 2014 oder 2015 zu ergänzen. Nur die Angabe durchschnittlicher Wohnkosten für Kinder gestaltet sich schwierig. Hier liegen nach meiner Recherche nur durchschnittliche Wohnkosten pro bedürftiger Person einschließlich Kindern vor. Vielleicht haben Sie andere Quellen als ich gesehen und könnten Ihre Tabelle auf ein vergleichbares Zahlenmaterial erweitern.

 

Mit diesen und zahlreichen anderen Versuchen habe ich mit fairen Mitteln versucht, Ihnen die Problempunkte der Staatsbürgersteuer zu verdeutlichen, während Sie auf viele dieser Punkte bisher nicht eingingen.  

 

Zu meinen roten Anmerkungen: Offenbar ist der Text teils unkodiert bei Ihnen empfangen worden, denn die von mir durchgestrichenen Passagen sind nicht mehr erkennbar. Dies betrifft:

 

„Steuerberaterin“

 

„Die“ vor „einen Großteil der gesetzlichen Unfallversicherung“

 

„festzulegen“ vor  „festgelegt“

 

Investitionen aus privater Hand in ausländische Wertpapiere sind nach neuem System als unternehmerische Investition mit gemeinschaftlichem Verlustpotential anzusehen. Und Dem gemeinschaftsschädigenden Kapitalabfluss bei Transfer in das Ausland könnte mit einer neu zu schaffenden Kapitaltransferanmeldung dergestalt begegnet werden, dass jedweder unter den oben genannten Kriterien stattfindende Geldtransfer in das Ausland anzumelden und gegebenenfalls zunächst zu versteuern wäre." Diese Zeilen auf S. 65 sind kursiv geschrieben, wie ich Ihnen bereits mit vorheriger Mail mitteilte, und betreffen den Fehler in dem nicht mehr gültigen Teil des Konzepts. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und unsere Zeit nicht mehr mit Nachfragen zum kursiv dargestellten Text zu belasten. 

Zu Ihrer Nachfrage, was denn nun noch gelte: Bereits auf dem Deckblatt meiner Arbeit zum gemeinschaftlichen Steuersystem aus 2012 ist vermerkt, daß kursiv markierte Passagen des Textes nicht mehr gelten, weil sie aufgrund eines Fehlers im Konzept so geschrieben wurden.

 

Durchgestrichen war ebenfalls:

Importe sind entweder beim Import auf die NNPreis herunter zu subventionieren

 

und

	
Folgende Finanzierungen fallen weg:

Mrd. €/Jahr€/ 


1.

Einnahmen aus direkten Steuern 2010

251,558 

	

2.

AG Beiträge für Sozialversicherungssysteme (ohne Unfallversicherung)

161,000

	

3.

AN-Beiträge für Sozialversicherungssysteme

184,854

	
	
Summe

	+597,412 

 

Aus dieser Streichung ergibt sich auch die Zahl von 

 

695,064 € = 


Summe :

 

+663,540


Sie möchten die Förder- und Fürsorgesysteme durch das BGE ersetzen:

 

-142,352


Sie wollen die Leistungen des Gesundheitssystems finanzieren :

 

+173,965

 

Ihre Gesamtsumme war ebenfalls durchgestrichen, aber das haben Sie ja erkannt, denn Sie sprechen von „Ersetzen“.

 

Mit Transferleistungen, die heute das Grundeinkommen abdecken, sind alle Sozialleistungen in der Höhe gemeint, wie sie heute das Existenzminimum abdecken, z.B. Hartz IV, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, ein Teil des Mutterschaftsgeldes, Krankengeldes, der Renten, des Arbeitslosengeldes etc. Ihren Link hingegen zu den Sozialbilanzen habe ich hingegen nicht gefunden, so daß ich immer noch nicht weiß, wie Sie Leistungen zur Förder- und Fürsorge definieren.  

 

„Aber doch: bisher mußten sie sich krankenversichern und dafür Beiträge zahlen. Diese Beiträge fehlen Ihnen jetzt. aber die entsprechenden Leistungen des Gesundheitssystems werden von Ihnen übernommen. Also ein klares Verlustgeschäft.“ Dies stimmt nicht, denn sie erhalten die Leistungen des Gesundheitssystems dann gratis. War dies nun verständlich?

 

Zu Mieten: 

…hier geht es um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater …wie reizend Sie wieder sein können… 

Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem macht diesen Eindruck gerade nicht, denn vielfach werde ich darauf angesprochen, ob ich meinen eigenen Beruf einsparen wolle. Wieder geht es wohl um Ihr eigenes Chaos, denn ich versuche im Text die Alternativen und die Effekte des Wohnraumkonsums in der heutigen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nachvollziehbar darzustellen. Wichtig ist für Sie lediglich, daß auch Mieten im Konsumsteuersystem Sozialkonsumsteuer enthalten und die heutige Umsatzsteuerfreiheit übermäßigen Wohnraumkonsum und damit Reiche begünstigt, wenn Sie meine Darstellungen nicht nachvollziehen können. 

 

 

 

Zu Ihren weiteren Verständnisproblemen:

 

Es geht um den verzögerten Vorsteuerabzug bei der Sozialkonsumsteuer generell, also einschließlich des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der fiktiven Sozialkonsumsteuer beim Import (Differenz des Nettopreises eines ausländischen Produkts und Netto-Preis im Konsumsteuersystem = im ausländischen Nettopreis enthaltene ausländische Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben, die grundsätzlich vom Staat erstattet werden, aber erst beim Generieren von eigenen Umsätzen gegen zu zahlende Sozialkonsumsteuer gegengerechnet werden kann.) Die Anrechnung fiktiver (ausländischer) Sozialkonsumsteuer ist die Umkehr des heutigen Bestimmungslandprinzips der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer, bei der heute die inländische Umsatzsteuer auf den Nettoimport erhoben und gleichzeitig zum Vorsteuerabzug zugelassen wird. 

A): Das Problem Ihrer Farbvermischung ergibt sich also nicht. Jedweder Vorsteuerabzug aus Sozialkonsumsteuer, ob fiktiv oder nicht, ist nur mit zu zahlender Sozialkonsumsteuer zu verrechnen. Alle Verkäufe an Endverbraucher geschehen unter Erhebung von Sozialkonsumsteuer und Umsatzkonsumsteuer. 

 

Die zeitliche Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem verschärft umsetzend die bisherige Regelung im Einkommensteuersystem, daß Verluste nur in das Vorjahr zurückgetragen und darüber hinaus nur mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Möglich wäre jedoch auch, daß eine Sozialkonsumsteuerzahllast des Vorjahres auch noch zur Verrechnung mit aktuellem Erstattungsanspruch verrechnet werden kann. Dann wäre die heutige Regelung 1:1 übernommen. 

       B): Im ausländischen Netto-Preis sind dann entsprechend zu allen anderen Produkten 50% fiktive Sozialkonsumsteuer enthalten.

 

Ein privater Käufer ist ein Endverbraucher. Er zahlt wie heute den gleichhohen Brutto-Produktpreis und genießt das Objekt. Sie merken, wenn Sei dieses schlichte Beispiel durchrechnen, wie der Künstler, der die Sozialkonsumsteuer aus dem Verkauf unter Anrechnung der gezahlten Vorsteuer weniger verdient, als heute. Sein Netto-Erlös sinkt, sein Netto-Wareneinkauf sinkt und seine Marge sinkt. Dies ist der Grund, warum ein Reicher, wie der arme Künstler, der Unternehmer und der Kapitalist nun die Hälfte weniger als  heute im Portemonnaie, dafür aber keine Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben mehr zu zahlen hat. Er hat nämlich bei Verkauf des Produkts bereits die Sozialkonsumsteuer abführen müssen. Ist dies nun verständlich geworden?

 

Auf die LiFo- oder FiFo-Methode kommt es im Konsumsteuersystem bei Neubeständen nicht mehr an, denn der Vorsteuerabzug aus der Sozialkonsumsteuer neu angeschaffter Lagerbestände steht zur Anrechnung bereit, wenn das Unternehmen Erlöse erzielt. LiFo (= Last in – First out) und FiFo (= First in – First out) sind Bewertungsmethoden des einkommensteuerlichen und handelsrechtlichen Gewinns zur Bemessung des Wertes der Warenbestände. Da es im Konsumsteuersystem auf den Gewinn als Bemessungsgrundlage der Besteuerung nicht mehr ankommt, sind diese Methoden nur noch in Bezug auf Handelsbilanzen von Gesellschaften notwendig, die mehr als einen Gesellschafter oder Anteilseigner haben.

 

Für alle Produkte ist die Sozialkonsumsteuer konzipiert. Für Zinsen wie für Erdöl, Strom oder flüssige Ware, Dienstleistungen etc. 

 

Ich bin mir sicher, daß es auch Ihnen gelingt, das vorwiegend aus fehlerhaften Vorstellungen über die Sozialkonsumsteuer bestehende Chaos zu beseitigen. Versuchen Sie doch einfach mal sich auf dieses einfache, transparente System gedanklich einzulassen, welches jede Hausfrau, mit der ich bisher gesprochen habe, innerhalb von 5 Minuten begreift, da sie häufig einkaufen geht und auf den Kassenbon schaut.

 

Von dem bGE/Hartz IV nimmt der Staat ggf. die heutige Umsatzsteuer = Umsatzkonsumsteuer ein (Bei Mieten keine, bei Lebensmitteln in der Regel 7%, Liste im Anhang zum Umsatzsteuergesetz!) und heute die in den gekauften Produkten enthaltenen Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben der Produzenten (bereits monatlich oder vierteljährlich vom Arbeitgeber oder Unternehmer/n gezahlt), im Konsumsteuersystem jedoch Sozialkonsumsteuer auf Mieten, Lebensmittel und alle anderen Produkte. Ja, der Staat nimmt heute vom Hartz IV wieder direkt Umsatzsteuer und indirekt Einkommensteuern und Abgaben ein, während er vom bGE im Konsumsteuersystem die Sozialkonsumsteuer wieder einnimmt, die der Verkäufer, Vermieter etc. kassiert und direkt an das Finanzamt abführt.

 

Ich glaube, Ihre Vorstellungen galoppieren mit Ihnen davon, wenn Sie glauben, daß vom Existenzminimum, welches der Staat heute nach dem Existenzminimumbericht gewährt, noch zu sparen sei. Im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht hält m.E. mittlerweile selbst die Sätze für zu niedrig. Von dem derzeit zu finanziernden bGE wird also alles ausgegeben werden, da es zum Leben verbraucht wird. Haben Sie schon einmal Sozialhilfe oder Hartz IV bezogen?

 

Kennen Sie die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze für den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind? Mir scheint fast nicht, denn sonst würden Sie diese Frage nicht stellen. Lebensmittelhändler sind heute verpflichtet, ihre Entnahmen der Einkommen- und Umsatzversteuerung zu unterwerfen. Im Konsumsteuersystem wäre das dann die Umsatzkonsumsteuer und die Sozialkonsumsteuer, die auf die privaten Entnahmen abzuführen wären. 

 

Wieder versuchen Sie zu suggerieren, ich hätte die Finanzierungsrechnung des gemeinschaftlichen Konsumsteuersystems nicht dargelegt, obwohl ich den Link auf meine Seite  <http://www.konsumsteuersystem.de/finanzierungsrechnung/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/finanzierungsrechnung/index.php und auch die dort verlinkte Berechnung  <http://www.konsumsteuersystem.de/Einnahmen-Ausgaben-Berechnungen%20Konsumsteuer.pdf> http://www.konsumsteuersystem.de/Einnahmen-Ausgaben-Berechnungen%20Konsumsteuer.pdf bereits an Sie versendet habe, Sie jedoch der Berechnung bislang nicht folgen konnten, da Sie das Konzept bisher entweder nicht gelesen oder verstanden hatten. 

 

 

Ich finde es sehr mühsam, Ihnen das Konzept wieder und wieder zu erklären, Ihre Behauptungen und Unterstellungen richtig zu stellen und weiter Geduld mit Ihnen zu üben. Daher werde ich Ihnen in Zukunft auf Ihre Mails nicht mehr oder nur noch eingeschränkt antworten, sollte ich darin feststellen, daß Sie nicht auf meine Fragen eingehen oder eine weitere Sperre gegenüber dem Konzept durch dargestellte Mißverständnisse, die längst beantwortet sind,  demonstrieren. Bitte haben Sie dafür Verständnis. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verena Nedden

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                         

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 00:27
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

 

Sehr geehrte Frau Nedden,

 

nach Ihrer Mail an Peter hatte ich eigentlich vor, Ihnen nicht mehr zu antworten, weil Sie versuchen, mit längst widerlegten Argumenten und Unterstellungen die Staatsbürgersteur in Misskredit zu bringen. Da es aber scheinen könnte, ich würde klein beigeben, wenn ich nicht antworte, versuche ich es noch ein mal.

 

Ich habe Ihnen angeboten, fair miteineander umzugehen und dies von meiner Seite aus auch fair gestaltet. Ich habe auch immer betont, dass ich manche Ausführungen von Ihnen nicht verstanden habe und gerne von Ihnen wissen möchte, was Sie nun eigentlich meinen. Ich habe Ihnen auch angeboten, meine Kritik an der Sozialkonsumsteuer zu korrigieren, wenn Sie mir belegen, warum sie falsch ist.

 

Leider sind Ihre Beiträge unfair:

 

- Ich kenne keine Hasskappe BMF. Ich beschreibe nur, was bisher von Steuerfeformkommissionen erarbeitet worden ist, vgl z.B. http://staatsbuergersteuer.de/BMF96.htm. Die dort gegebene Empfehlingen eines Sozailtransferamts wurde nicht umgesetzt, Stattdessn kam es zu HARTZ IV, einem Projekt, das von diesem Gutachten als nicht machbar und nicht zu empfehlen etikettiert worden ist. Ich habe seitdem von Vorschlägen zu Steuerreformen nichts Besseres gesehen. Aus dieser Ecke ist keine Hilfe bei der Umsetzung der Staatsbürgersteuer bzw. eines BGE zu erwarten.

 

- Sie behaupten dass ich Vermögen unbesteuert lasse, so dass beliebige Kapitalakkumulation möglich sei. Kapital wird aber in der Staatsbürgersteuer mit der Abschlusssteuer besteuert, wenn des Vermögen konsumiert wird, wobei steuerfrei gebildetes Vermögen spätesten beim Tod des Vermogensbesitzers als konsumiert gilt und mit der Abschlusssteuer belegt wird. Gleichzeitig ist es Einkommen bei den Erben und unterliegt noch einmal der Staatbürgersteuer.

 

- Dass Personen und Kapitalgesellschaften im Gegensatz zu heute gleich besteuert werden. ist eine der Vorzüge der Teilhabersteuer vgl. http://www.staatsbuergersteuer.de/TeilhaberSt.htm. Die höhere Teilhabersteuer wird (inländischen) Teilhabern in voller Höhe auf ihre Steuerschuld angerechnet. Daher ist der Steuersatz uind die Art der Gewinnermittlung sowohl für den Fiskus als auch für den Teilhaber egal. Dass ich hier einen höheren Steuersatz vorschlage hat - wie Sie nachlesen können - den Grund, dass der Fiskus erfährt, welches Vermögen der Teilhaber hat.

 

- Die Debatte um Kindergeld, Düsseldorfer Tebelle usw. Kosten des Kindes, die von mir vorgenomme Staffelung des Kinderbürgergelds usw. habe ich in http://www.staatsbuergersteuer.de/DebatteBGE.htm#5.3.6 mit Bert schon ausführlich geführt. Das der Link zur Düsseldorfer Tabelle für 2010 ins Leere läuft, habe ich erst jetzt bemerkt. und stattdessen die Düsseldorfer Tabelle 2015 zum Vergleich herangezogen. vgl.: http://www.staatsbuergersteuer.de/Differenzierung.htm#3.2.7

 

Ich empfehle Ihnen, die Staatsbürgersteuer nicht nur oberflächlich, sondern mit Verstand zu lesen, bevor Sie versuchen, sie weiter mit falschen Argumenten zu widerlegen. Vielleicht entdecken sie dabei Fehler, die ich gemacht habe. Dann bin ich für Hinweise immer dankbar. Das wäre fair.

 

Nun zu Ihren roten Anmerkungen:

 

- wie ausführlich und mit Link auf die Sozialbilanz erläutert sind Leistungen zur Förder- und Fürsorge klar definiert. Dagegen weiß ich nicht, was sie mit Transferleistungen gemeint, die das Existenzminimum abdecken meinen. 

 

- wie und warum neues Vermögen unversteuert akkumuliert werden darf, und altes bisher unversteuert gebliebenes Vermögen muß weiterhin besteuert werden. verstehe ich nicht. Was meinen sie damit?

 

- Selbständige haben im Konsumsteuersystem weniger Gewinn, müssen dafür keine privaten Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, außer sie wollen sich besser versichern, der Staat hat daneben mehr Einnahmen durch die Sozialkonsumsteuer. Ein Verlustgeschäft ist nicht gegeben Aber doch: bisher mußten sie sich krankenversichern und dafür Beiträge zahlen. Diese Beiträge fehlen Ihnen jetzt. aber die entsprechenden Leistungen des Gesundheitssystems werden von Ihnen übernommen. Also ein klares Verlustgeschäft.

 

- Bei den Mieten widersprechen Sie sich selbst. Dieses Kapitel ist so wirr, dass ich nicht rauskriege, wie sie mit den Alt- und Neumieten, Standard- und Luxusmieten umgehen. Ich fürchte, der Normalbürger ist weder als Mieter noch als Vermieter ohne Steuerberater aufgeschmissen. Mein Verdacht: hier geht es um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater.

 

- [S. 65]"Investitionen ...(Dies wäre mir neu! Woher nehmen Sie diese Vermutung?) ...zunächst zu versteuern wäre."  Ist Ihnen entgangen, dass ich Sie hier wörtlich zitiere? Wieso kann Ihnen etwas neu sein, was Sie selbst formuliert haben? Da mir das mit Ihrem Konzept häufig passiert (auch die Passage [S. 42ff] mit der Körperschaftssteuer haben Sie inzwischen für ungültig erklärt. Ich würde gerne mal wissen, was bei Ihnen noch gilt und was Sie inzwischen als Quatsch zurückgenommen haben.

- bezüglich der Importe schlagen Sie in http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php vor 

"Verzögerter Vorsteuerabzug 

Die ausnahmslos auf jede unternehmerische Leistung zu erhebende Sozialkonsumsteuer ist zwar wie die derzeitige Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug zugelassen; um kontinuierlich ausreichende Staatseinnahmen zu gewährleisten, sollte verhindert werden, daß sich ein Unternehmer durch betriebliche Investitionen Sozialkonsumsteuer erstatten lässt, ohne durch Verkauf eigener Produktion Sozialkonsumsteuer in gleicher Höhe wieder in die Gemeinschaftskasse einzuspielen.
Wird mehr investiert als umgesetzt, bleibt dann der Anspruch auf Erstattung der gezahlten Steuerbeträge bestehen und kann mit später fälliger Sozialkonsumsteuer aus eigenem Produktverkauf verrechnet werden.
Wird in Anlagegüter investiert, verteilt sich der Vorsteuerabzug aus der Sozialkonsumsteuer auf die jeweilige Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, um Einnahmeausfälle für die Gemeinschaft ebenso wie derzeit durch die AfA (=Absetzung für Abnutzung, oder „Abschreibung“) zu verhindern.
Gegebenenfalls wären verbleibende Guthaben erst am Ende einer unternehmerischen Betätigung vollständig zu berücksichtigen.

Fiktiver Vorsteuerabzug bei Importen

Bei Importen wird im Konsumsteuersystem wie heute die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb nach den Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Einfuhr-Umsatzkonsumsteuer erhoben, welche gleichzeitig zum sofortigen Vorsteuerabzug zugelassen ist. Der betriebliche Einkauf eines im Ausland erheblich teureren Nettoprodukts zwingt jedoch dazu, die fiktiv in dem ausländischen Produkt enthaltene Sozialkonsumsteuer ebenfalls zum (verzögert) anrechenbaren Vorsteuerabzug zuzulassen, damit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen EU-Staaten gewahrt bleibt und das Prinzip der Allphasen-Netto-Besteuerung fortgesetzt werden kann. Ein Ausgleich für die gemeinschaftliche Vorfinanzierung ist dann bei inländischem Verbrauch oder bei Verwendung zum weiteren Export in der Gemeinschaftskasse zu verbuchen."

Ich stelle mir das mal praktisch vor. A) Sind Importwaren fiktiv vom Vorstreuerabzug der SozialKonsumsteuer ausgenommen, heimische Ware aber nicht? Der Lehrling vermischt jetzt Farben aus aus Importen mit Farben aus heimischer Produktion. Also ist jetzt ein neuer Steuersatz auszuweisen, der den Mengenverhältnissen der beiden Rohstoffe entspricht. Nur weiß der Lehrling das? Wie soll der Kontrolleur des Finanzamts diesen Vorgang kontollieren? (EDV hilft da gar nicht, denn es kommt auf die Inputs an) Ein Künstler benutzt jetzt diese Farben um ein Kunstwerk zu schaffen. Muss er das Kunstwerk mit Sozialkonsumsteuer und Mehrwertsteuer verkaufen?

B) Wie wird die fiktive im ausländischen Produkt enthaltene Sozailkonsumsteuer ermittelt? Kostet z.B. Erdöl für Unternehmen jetzt nur noch 1/138% = 42 % des Importpreises, wenn Sie z.B. damit die Werkshallen, die Kantine oder die Büros heizen? Wie geht das dann in die hergestellten Produkte ein? Irgendwie verstehe ich diese Buchungsmechanik nicht.

Muss ein privater Käufer des oben genannten Bildes noch einmal alles versteuern und darf er die die seinerzeit bezahlte Steuer dann als Vorsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen?   

Der verzögerte Vorsteuerabzug führt zu weiteren Fragen: Werden Lagerbestände bei der Produktion nach FiFo, Lifo, bewertet? oder werden die Produzenten immer die Rohstoffe entnehmen, dern Potenzial an Vorsteuerabzug am größten ist. Muss jedes Vorprodukt jetzt gesondert gekauft, gelagert und eingesetzt werend, damit das Prinzip des verzögerten Vorsteuer-Abzugs durchgehalten werden kann. Was ist mit Rohstoffen, die als Flüssigkeiten oder Schüttware vorliegen?

Wie soll das bei den Energiepreisen aussehen? Muss zwischen Strom, der gerarde einheimisch mit Solarzellen oder Windrädern produziert wird (und daher mit 138% zu versteuern ist) mit Strom der aus Importgas oder Erdöl gewonnen wird, unterschieden werden?  Wie geht das jeweils in die damit hergestellten Produkte ein?

Ich glaube, dass das Chaos, das mit diesen Regelungen produziert wird, weder bei Finanzbeamten noch bei Unternehmen auf Akzeptanz stößt. Es ist viel zu kompliziert, intransparent und vielfach praktisch nicht duchführbar. Ich nehme an, dass Sie sich bald auch von diesem Vorschlag distanzieren.

Zurück zu den roten Anmerkungen: Sie behaupten einfach, Sie müssten nur 695,064 € ersetzen. Alleine das BGE kostet Sie 663 Mrd €. Bleiben noch 32 Mrd €. Beitrage für die Sozialversicherungssystem in Höhe von 597 Mrd.€ fallen weg. Und dann wollen Sie noch das Gesundheitssastem finanzieren. Ich weiß nicht, wie Sie das schaffen wollen. Auf jeden Fall nicht, indem sie da eine Fantasiezahl hinschreiben.

Bisher ist das Einkommen in Höhe des Existenzminimums steuerfrei, d,h. dem Staat fehlen 50% der auf das Existenzminimum entfallenden, allgemeinen Erwerbsbesteuerung. Mit Sozialkonsumsteuer kommt daher bereits die Hälfte des bGE-Bedarfs in die Staatskasse. Die andere Hälfte kommt durch die Verkonsumierung des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens. Lücken tauchen lediglich in Bezug auf die bisherige Umsatzsteuerermäßigungen bzw. –befreiungen auf (s.o.). Verstehe ich nicht. Versteht das vielleich jemand anders? Nimmt der Staat das Geld, dass er als BGE ausschüttet, den Empfängern, wenn sie konsumieren, gleich wieder weg? Das wären dann 50% also 347 Mrd. unter der Vorasusetzung, dass das BGE gleich wieder Komplett für Konsum ausgegeben wird. Was ist mit Sparen?

 

Auch ist in der abschließende Finanzierungsrechnung gezeigt, dass zur Finanzierung allenfalls 418 bis 500 Mrd € Einnahmen aus der Sozialkonsumsteuer erzielbar sind. darin sind die Konsumkäufe aus dem BGE bereits enthalten.

 

Bisher habe ich auch kein Argument gehört, warum Manager oder Privatiers mit Zinseinkünften auf einmal nur die Hälfte von heute bekommen. Das Argument der niedrigeren Gewinne überzeugt mich nicht. Und warum sollten die Zinsen sinken? Hier operieren Sie mit völlig praxisfernen Annahmen.

 

Wie besteuern Sie Landwirte, Metzger oder Bäcker, die sich selbst mit Nahrung versorgen und für ihren Konsum sicher keine Sozialkonsumsteuer und MWST bezahlen?

 

Ich bleibe dabei. Solange Sie keine plausiblere Berechnung der Finanzierung vorlegen, bleibt es bei meiner Abschlussbemerkung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Starkloff

Gesendet: Freitag, 13. März 2015 um 00:33 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

Hallo Herr Dr. Stakrloff,

vielen Dank, dafür, daß Sie nun, nachdem mir gegenüber die Hasskappe BMF gefallen ist, freundlichere Töne anschlagen. 

Hier meine Kritik zu Ihrer veröffentlichten Kritik:

Warum eine Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt

Das von der Nedden: Steuerberaterin Rechtsanwältin Frau Verena Nedden entwickelte gemeinschaftlich Steuersystem  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> und in Youtub vorgetragene Konzept einer Sozialkonsumssteuer <https://www.youtube.com/watch?v=Wx5_oieNajE&feature=youtu.be>  versucht Kritikpunkte gegen das MWST Konzepts zu entschärfen indem Sie das Konzept erweitert. Sie will ersetzen

*	Sämtliche direkten Steuern, also auch die Erbschaftsteuer (Nedden: bisher unversteuert gebliebenes Vermögen muß weiterhin besteuert werden. Neu hinzugeworbenes Vermögen ist bereits um die bisherige Erwerbsbelastung gemindert.)
*	alle Leistungen zur Förder- und Fürsorge (damit sind wohl alle heutigen Transferleistungen gemeint, die das Existenzminimum abdecken)
*	Arbeitslosen- und Rentenversicherung
*	Kranken- und Pflegeversicherung

Bis auf den letzten Punkt sind das die gleichen Leistungen, die auch die Staatsbürgersteuer ersetzten will. Frau Nedden will das Gesundheitssystem verstaatlichen (Nedden: Das Gesundheitssystem ist bereits verstaatlicht. Lediglich Selbständige sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.)  und für alle,also auch Nicht Arbeitnehmer, z.B. Selbstständige, Gewerbetreibende, Landwirte usw. gesundheitlich versorgen. Diese können also die bisher dafür gezahlten Beiträge sparen, für den Staatshaushalt von Frau Nedden ein Verlustgeschäft. (Nedden: Dies stimmt nicht. Selbständige haben im Konsumsteuersystem weniger Gewinn, müssen dafür keine privaten Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, außer sie wollen sich besser versichern, der Staat hat daneben mehr Einnahmen durch die Sozialkonsumsteuer. Ein Verlustgeschäft ist nicht gegeben.) Hier geht die Staatsbürgersteuer anders vor. Nachdem sie eingeführt ist, kann als Ausblick <http://www.staatsbuergersteuer.de/Chancen.htm#4.7.2>  eine Integration eines Teils der Gesundheitsvorsorge,in das Bürgergeld angedacht werden. In einem 1. Schritt wären dann Mindeststandards zu definieren. Im 2. Schritt <http://www.staatsbuergersteuer.de/Chancen.htm#4.7.2.4>  würde das derzeitigeGesundheitssystem nicht verstaatlicht, sondern im Gegenteil entstaatlicht, d.h. die Versicherungsbeiträge werden dem freien Spiel der Marktwirtschaft überlassen. (Nedden: …und es bliebe vielleicht noch weniger für das Existenzminimum)

Bei der Finanzierung des BGE wird es dagegen abenteuerlich: (Hinweis: Seitenangaben z.B. [S.21 ff.] beziehen sich hier auf Das gemeinschaftliche Steuersystem <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> )

*	Der Sozialkonsumsteuersatz von 100% wird auf alle Konsumprodukte erhoben, Dafür sind die neuen Nettopreise niedriger, weil die in den Löhnen und Gewinnen steckenden direkten Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge (bis auf Nedden: die einen Großteil der gesetzlichen Unfallversicherung) entfallen. Frau Nedden schätzt, dass dadurch die Nettopreise auf 50% der heutigen Werte sinken (im folgenden als Nedden-Nettopreis = NNPreis bezeichnet). Nach dem Aufschlag von 100% Sozialkonsumsteuer wären dann die Produkte genau so teuer wie die heutigen Nettopreise. Selbstverständlich kommt dann noch die Mehrwertsteuer (von 19% für die normale Produkte) hinzu, Also wird auf den neuen Nettoverkaufspreis 138% zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Endverbraucher aufgeschlagen. (Nedden: Ursprünglich war ich von Götz Werner fehlgeleitet, denn er spricht von 50% des heutigen Brutto-Preises. Tatsächlich wird jedoch mit Sozialkonsumsteuer das heutige Netto halbiert.)
*	[S 21 ff.] Mieten sollen mit Sozialkonsumsteuer belastet werden. (Nedden: Hier ist zwischen dem heute umsetzbaren Konsumsteuersystem und dem gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem zu unterscheiden, welches Fehler in der heutigen Besteuerung nur unter Mithilfe der EU-Mitgliedstaaten ausmerzen kann.) Abgesehen von der noch zu erarbeitenden Übergangsregelung (Altmieten sollten wohl nicht belastet werden). Frau Nedden möchte für Bauherren die Wohnungen errichten, den Vorsteuerabzug auch für die Sozialkonsumsteuer gestatten (vor allem zunächst für die Umsatzsteuer, denn hier wirkt die Kostenspirale der vermeintlich sozialen Steuerbefreiung, Stichwort: Wohnraumkonsum!), (weil sie bei Verkauf der Wohnungen aufgeschlagen werden), muss dann aber bei Bauherren. die die Wohnungen nicht verkaufen, sondern nur vermieten, die Mieten so besteuern, wie jedes andere Konsumgut auch. Bei Bauherren, die Ihre Wohnung dann selbst bewohnen, müssen dann fiktive Mieten besteuert werden (Nedden: bzw. ihnen wird der Vorsteuerabzug aus der Sozialkonsumsteuer verwehrt.). Es braucht weitere Spezialbestimmungen, um Luxusmieten (zu ermitteln am örtlichen Mietspiegel) und Zweitwohnungen als Konsum, angemessene Standardmieten (bundesweit sind Standards Nedden: festzulegen festgelegt, etwa wieviel Quadratmeter pro Person sind angemessen) als persönliche Subvention nicht zu versteuern usw. (Nedden: Einfacher als diese Darstellung ist konzipiert: Alle Mieten werden mit Konsumsteuer belegt. Dann sind Reiche bei Anmietung einer Luxuswohnung nicht mehr privilegiert! S.o.) Das Bemühen, die Schwache der MWST bei Immobilien und Mieten abzuschwächen führt, zusammen mit der noch unklaren Übergangsregelung, zu einem Verhau von Regelungen und Ausnahmen, gegen die die heutigen Bestimmungen geradezu mustergültig einfach und transparent sind. Miet-Abrechnungen werden wohl nur noch mit Hilfe von Steuerberatern erstellt und verstanden werden. (Existenzsicherung für Steuerberater?) (Nedden:…war nicht wirklich meine Motivation und ist auch schwierig bei einer zukünftigen Wegfallquote von 99% wegen Digitalisierung. Die Vereinfachung liegt auf der Hand! S.o.)
*	[S. 33]Grundertragssteuer in voller Höhe bei Verkauf von Immobilien. (Nedden: Eine Konsequenz des zu Immobilien konzipierten Konzepts!)
*	[S. 65]"Investitionen aus privater Hand in ausländische Wertpapiere sind nach neuem System als unternehmerische Investition mit gemeinschaftlichem Verlustpotential anzusehen. (Nedden: Dies wäre mir neu! Woher nehmen Sie diese Vermutung?) Daher sollte für derartige Finanztransfers ebenfalls bei Abfluss aus dem Inland eine Auslandstransfersteuer von 25% erhoben werden.... (Nedden: Hier las der Verfasser wohl kursiv gestellte Passagen des Textes, die sich längst überholt haben. Auch ich unterlag zunächst dem Irrtum des Verfassers, daß Gewinne in heutiger Höhe bestehen bleiben. Dann wäre die Auslandstransfersteuer unabdingbar gewesen. Ich bin froh, daß sie nicht erforderlich ist, denn so gewinnt das Konzept an Akzeptanzmöglichkeiten.)  Dem gemeinschaftsschädigenden Kapitalabfluss bei Transfer in das Ausland könnte mit einer neu zu schaffenden Kapitaltransferanmeldung dergestalt begegnet werden, dass jedweder unter den oben genannten Kriterien stattfindende Geldtransfer in das Ausland anzumelden und gegebenenfalls zunächst zu versteuern wäre."
*	Beim Export muss der Exporteur die Sozialkonsumsteuern aufgeschlagen (=, aber nicht die Mehrwertsteuer) (Nedden: dies verhindert die heutige Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie EU-weit.). Importe sind entweder beim Import auf die NNPreis herunter zu subventionieren (Nedden: Auf keinen Fall. Dies sieht Dr. Hardorp (verst.) vor und dies bedeutet den Staatsbankrott. Außerdem ist dies ohne die EU-staaten nicht durchsetzbar.)  oder werden zu den Importpreisen +MWST verkauft. Der Exportüberschuss (=Exporte - Importe) tragt dann (Nedden: wegen und auch nur in Höhe der im gemeinschaftlichen und heute ohne die Mitgliedsstaaten nicht durchsetzbaren, konzipierten Umsatzkonsumsteuer (Herkunftslandprinzip!)) zur Finanzierung in Höhe der Nedden: SozialUmsatzkonsumsteuer bei.

Ich habe Frau Nedden gebeten, die Finanzierung ihres Plans zu zeigen. Um ihr meine Bedenken mitzuteilen hab ich mal nachgerechnet. Die Daten stammen aus dem Sozialbudget 2010 <http://www.staatsbuergersteuer.de/Subventionen.htm#2.6.2>  und Steuerstatistk des Bundesfinanzministeriums <http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2014-02-13-steuereinnahmen-nach-steuergruppen-2009-2013.pdf?__blob=publicationFile&v=9> 


 

Folgende Finanzierungen fallen weg:

Mrd. €/Jahr€/


1.

Einnahmen aus direkten Steuern 2010

251,558

 


2.

AG Beiträge für Sozialversicherungssysteme (ohne Unfallversicherung)

161,000

 


3.

AN-Beiträge für Sozialversicherungssysteme

184,854

 


 

Summe

 

+597,412


 

Für das BGE möchten Sie ausgeben:

 

 


4.

696 €/Monat/Erw. *12 Monate/Jahr * 67 363 320 Erwachsene :

562,618

 


5.

584 €/Monat/Kind. *12 Monate/Jahr * 14 388 282 Kinder :

100,833

 


 

Summe :

 

+663,540


6.

Sie möchten die Förder- und Fürsorgesysteme durch das BGE ersetzen:

 

-142,352


7.

Sie wollen die Leistungen des Gesundheitssystems finanzieren :

 

+173,965


 

Insgesamt müssen Sie also finanzieren :

1292,565 Nedden: 695,064


 

 

 


 

 

 

 

 

 

Nedden: Bisher ist das Einkommen in Höhe des Existenzminimums steuerfrei, d,h. dem Staat fehlen 50% der auf das Existenzminimum entfallenden, allgemeinen Erwerbsbesteuerung. Mit Sozialkonsumsteuer kommt daher bereits die Hälfte des bGE-Bedarfs in die Staatskasse. Die andere Hälfte kommt durch die Verkonsumierung des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens. Lücken tauchen lediglich in Bezug auf die bisherige Umsatzsteuerermäßigungen bzw. –befreiungen auf (s.o.). 

 

Sie müssen also 1,3 Billionen €/Jahr durch die Sozialkonsumsteuer ersetzen. Dieser Finanzbedarf gilt zwar nur für 2010 ist aber für andere Jahre kaum anders.

Da die Bruttopreise incl. MWST gleich bleiben sollen, müssen die Nedden-Nettopreise (NNPreis) nach Ihrer 50% Regel halb so hoch sein. Darauf wird dann die Sozialkonsumsteuer von ebenfalls 50% vom Bruttopreis bzw. 100% vom NNPreis aufgeschlagen.

Bisher waren 19% MWST auf den MWST Nettopreis 1/1.19 = 84%.des Bruttopreises. d.h.die MWST beträgt 16% des Bruttopreises. Nimmt man davon das 3-fache landet man bei 52% als NNPreis. Oder beim 4 fachen Wäre der der NNPreis 36% des Bruttopreises (= wenig glaubwürdig). Die MWST hatte 2010 einen Betrag von MWST2010 = 180,042 Mrd.€/Jahr eingebracht. 2010 war der Exportüberschuss 154,862 Mrd.€/Jahr (= Exporte 951,959 - Importe 797,097)


Mrd.€/Jahr

NNPreis vom Bruttopreis :

52%

36%


ohne MWST bleibt. für die Sozialkonsumsteuer das 2fache bzw. 3 fache der MWST :

360,084

540,126


vom Exportüberschuss zahlen die Exporteure Sozialkonsumsteuer in Höhe von :

58.848

88,271


Summe :

418,932

628,397


Das ergibt eine Lücke zu den benötigten 1292,565 Mrd.€/Jahr

873,633

664.168

Konfrontiert mit dieser Berechnung schickte mir Frau Nedden den Link auf VGR mit Korrekturen durch die Sozialkonsumsteuer <http://www.konsumsteuersystem.de/Einnahmen-Ausgaben-Berechnungen%20Konsumsteuer.pdf> . Ich kann mit den Von Frau Nedden erfundenen neuen Kategorien in der VGR: Umsatzkonsumsteuer Soziale Leistungen, ca. 80%, Umsatzkonsumsteuer auf Mieten, Wert unklar. Sozialkonsumsteuer, Sozialkonsumsteuer Exporte, Umsatzkonsumsteuer Exporte / UKSt auf 28% geschätzt, SozialKSt Importe /Wert, UKSt auf 24% geschätzt, Umsatzkonsumsteuer Importe, Sozialkonsumsteuer Anlageninv. (Diff. BruttoAnlInv. zu AfA) wenig anfangen, ich habe auch nicht den leisesten Schimmer einer Idee, wie Frau Nedden zu den Wertansätzen insbesondere für die Sozialkonsumsteuer = 986.24 Mrd.€/Jahr kommt. Auch bei den anderen Positionen ist mir vieles unklar, z.B: wieso werden vermögenswirksame Steuern übernommen, Bauinvestitionen dagegen nicht? Ich halte daher dieses Zahlenmachwerk für den Versuch einer Verschleierung. Die vorgelegte Finanzierung der Sozialkonsumsteuer ist eine aufgeblasene Mogelpackung.

Die von Frau Nedden auf Youtube vorgetragenen Folien enthalten jede Menge unzulässiger Verallgemeinerungen von sehr speziellen Beispielen, und Doppelzählungen, z.B. haben Kinder keinen Anspruch auf Kosten der Unterkunft in Höhe von 293 €/Monat sondern nur mit den Eltern zusammen. Auch hier wird der Eindruck erweckt, dieser Betrag stünde jedem Erwachsenen zu. bei einem Ehepaar also 586 €/Monat. Das ist schlicht falsch. Also stimmen die sogenannten Durchschnittszahlen nicht. Frau Nedden scheint unbekannt zu sein, dass der Solidaritätszuschlag in der sogenannten Null-Zone nicht erhoben wird usw. usw. Auf der Folie Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung stehen Behauptungen die ich nicht nachvollziehen kann. Wieso werden Steuerschlupflöcher verschlossen? Mir fallen auf Anhieb mehrere Möglichkeiten ein, wie Ausländer die Körperschaftssteuer als Definitivsteuer aushebeln können, z.B: indem sie Gewinne von deutschen Kapitalgesellschaften ins Ausland verlagern. Wie wird der Staatshaushalt stabilisiert, wo er vom Exportüberschuss abhängt? Die komplizierten Regelungen z.B. bei der Mietberechnung und Besteuerung, der Devisenzwangsbewirtschaftung bei Auslandstransfers, führen nicht zum Abbau von Verwaltungsaufwand sondern zum Gegenteil. Auch ist mir völlig unklar, wie Frau Nedden die Staatseinnahmen erhöhen will. Angesichts der oben errechneten Fehlbeträge führt die Sozialkonsumsteuer rasant in den Staatsbankrott.


Die vorgelegte Finanzierung der Sozialkonsumsteuer ist eine aufgeblasene Mogelpackung!


Fast alle Probleme einer Finanzierung durch die MWST gelten auch für die Sozialkonsumsteuer

 Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 11:31
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

 

Hi Peter,

 

Deine Ungeduld ist verständlich. Aber die Straatsbürgersteuer existiert seit 40 Jahren, ist in dieser Zeit öfter mal diskutiert worden, auch weil Prof. Mitschke in den Steuerreformgremien versucht hat, da etwas zu bewegen. Aber es hat sich wenig bewegt. Ob das bei dem BGE ähnlich lange dauert? Ich hoffe nicht. Inzwischen könnte es sich lohnen, herauszufinden, mit welchem Konzept die Finanzierung am gescheitesten ist. Ich sehe das nicht als Kampf, eher als Suche nach dem Konsens.

 

Ich habe Frau Nedden nicht nur in meiner letzten privaten Mail den Vorschlag gemacht, uns zusammen zu tun, da wir doch das gleiche wollen, nämlich ein praxistaugliches Konzept, den Konsum zu messen und zu besteuern.

 

Hallo Frau Nedden.

 

Mein Angebot uns zusammenzusetzen gilt immer noch. Ich glaube aber, dass Sie ihren inneren Widerwillen gegen die Staatsbürgersteuer nicht überwinden werden. Sie wollen die Staatsbürgersteuer nicht einmal lesen. 

 

Im Gegensatz zu Peter und anderen machen wir uns ja gemeinsam Gedanken, wie ein BGE zu finanzieren ist. Und da muss man doch etwas genauer vorgehen. Bei Peter kommt ja der Strom aus der Steckdose und wie er da hineinkommt, ist ihm egal, Hauptsache es  geht schnell.

 

Sorry, dass ich vermutet habe, sie seien eine Expertin, die an Steuerreformkonzepten des BMF mitwirkt. Sie hatten mir den Eindruck vermittelt, Sie gingen bei Herrn Schäuble ein und aus. Dabei sind es nur die Praten, bei denen sie vorgetragen haben. Damit ziehe ich die ensprechende Bemerkung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und behaupte nur noch den 2.Teil der Aussage: Experten leben davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. 

 

Ich bedaure auch. dass der Eindruck entsteht, wir würden nur um des Kaisers Bart streiten. Und ich freue mich, dass Sie mir bestätigen, dass es in der Sozialkonsumsteuer keine Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer gibt. Wäre ja auch inkonsequent. Die entsprechende Passage ist in http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2 bereits entfernt. Ich warte immer noch auf ihre Liste weiterer Fehler, die ich in bei der Darstellung der Sozialkonsumsteuer gemacht habe. Ich bin gerne bereit, Fehler zu beseitigen.

 

Unsere Auseinandersetzung mag für Andere kleinlich und rechthaberich anmuten. Aber das täuscht. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet, bei dem Versuch, aus den vagen MWST-Konzept von Götz Werner ein in sich logischeres und lückenloseres Konzept zu entwickeln, das einige Schwachstellen beseitigt. Leider versuchen Sie aber, ein Besteuerungsprinzip zu verbessern, dessen technische Entwicklungsmöglichkeiten erschöpft sind. Die Dampfmaschine wurde weit vervollkommnet – vom Unterdruck- zum Überdruckprinzip, vom Flammrohr- zum Wasserrohrkessel – aber schließlich musste sie technisch überlegenen Konzepten, Hubkolben und Elektromotor das Feld räumen.

 

Für Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken reicht das, was in http://www.staatsbuergersteuer.de eigentlich aus. Von mir aus können Sie auch aus unserem EMailverkehr zitieren - da steht nichts anderes drin. Natürlich bin auch ich dann frei, aus dem EMails Passagen vorzutragen. Ich habe das eigentlich nicht vor. Für meine Kritik reicht das. was Sie im Internet veröffentlicht haben, wobei ich gestehe, dass ich vieles nicht verstehe, trotz mancher EMAIl-Hinweise von Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Bernd Starkloff

Gesendet: Sonntag, 08. März 2015 um 22:46 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Hallo Ihr 2 Kampf-Genossen,

 

geht es auch einfacher, ich bin zwar schlau, aber Steuerrecht ist nun wahrlich nicht zwingend mein Steckenpferd, gibt es ggfs Gemeinsamkeit auf die wir aufsetzen können, statt uns im Ring zu fetzen?

 

Nur eine nette Hoffnung. Wir sind so stark wie wir einig sind.

 

Als Vision meinerseits

 

MfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Datum: Sun, 08 Mar 2015 21:48:08 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

auch ich glaube nicht, daß irgendein Reicher sich um meine Vorgaben schert. Unternehmen werden sich aber um sie betreffende Gesetze scheren. 

Zur Änderung der Steuergesetzgebung habe ich an den Wissenschaftsrat der Bundeskanzlerin gerichtet ein Konzept zu einem gemeinschaftlichen Steuersystem entwickelt (Zukunftsdialog 2012),  welches dem geneigten Leser die Funktionsweise des heutigen Umsatzsteuergesetzes erklärt, die heutige 50%ige Erwerbsbelastung nachweist, ein allseits gerechtes Teilungssystem darlegt und dabei das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens entwickelt. Daß nicht jeder Debattierende, der mit der steuerlichen Materie nicht vertraut ist, alles gleich auf Anhieb versteht, ist mir klar. (Das gleiche Problem taucht auf dieser Liste vielfach in ähnlicher Form auf.) Daher habe ich auf meinen Seiten verschiedene Darstellungsformen gesammelt, von denen ich annehme, daß sie vielleicht den Einen oder die Andere in der Verständlichkeit eher anspricht. Ihnen jedoch traue ich es aufgrund Ihres akademischen Titels durchaus zu, sich bei Interesse auch in ein fachfremdes wissenschaftliches Konzept einzuarbeiten, um es verstehen zu wollen, zumal Sie sich ja auch zu Ihrem eigenen steuerlichen Konzept sehr viele Gedanken gemacht haben. 

 

Bitte bedenken Sie zu Ihrem weiteren Verständnis über Konsumsteuer, daß dadurch, daß aus den bisherigen Nettoproduktpreisen die Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben herausgerechnet werden und statt dessen Sozialkonsumsteuer erhoben wird, auch die Gewinnmarge entsprechend sinkt, denn es muß von ihr keine Erwerbsteuer mehr bezahlt werden. Die Folge ist, daß im Konsumsteuersystem auch der Manager sein Gehalt nur in der Höhe brutto erhält, wie er heute netto bekommt. Daß er von seinem Gehalt dann keine Einkommensteuer mehr bezahlt, ist nicht schlimm, denn die Sozialkonsumsteuer auf die Produktverkäufe, welche die Auszahlung des Managergehaltes ermöglichten, ist bereits eingenommen. Die Gewinne der Unternehmen  werden insgesamt auf das heutige Netto-Niveau sinken, da die verteilende Besteuerung bereits stattgefunden hat. 

 

Also: Ja, auch die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer fallen weg. Bitte besuchen Sie meine Internetseiten. Dort finden Sie diverse Erläuterungen und Kurzübersichten, z.B.  <http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php und  <http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php

Ich bin mir sicher, daß sich etliche Ihrer Fragen bei Lektüre erübrigen und dadurch Ihr bisheriger Glaube in wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Konsumbesteuerung zu wechseln in der Lage ist. 

 

Außerordentlich hohe Transparenz ist gegeben, wenn die einheitliche Konsumsteuer auf jeder Rechnung ausgewiesen ist, während die Berechnung des individuellen Einkommens in 80 Millionen Fällen eher intransparent wirkt, da sie jedwede individuelle, das Einkommen besonders beeinträchtigende Lebenssachverhalte zu berücksichtigen versucht, um eine gleichmäßige Besteuerung herzustellen. Der Austausch von Leistung und Rechnung gegen Geld ist dagegen ein ziemlich einfacher Vorgang. (Ist Ihnen bewußt, daß der größte Anteil der weltweiten Steuerliteratur deutsche Steuerliteratur ist? Wie soll sich heute ein ungeschulter Steuerpflichtiger damit auskennen?) 

 

Vielleicht ist Ihnen ebenfalls unbekannt, daß das Finanzamt seit langem sogar eine Portion Mayonnaise einer Pommes-Bude abwiegt und den Schwarzumsatz einer Eisdiele anhand der Anzahl der nachgekauften Schirmchen und Plastiklöffel  in einem bestimmten Zeitraum nachweist… In beiden Betrugsfällen entgehen dem Staat heute die Einkommen- und Umsatzsteuereinnahmen. Bei Konsumbesteuerung entgehen dem Staat die Einnahmen aus Sozialkonsumsteuer und Umsatzkonsumsteuer. Die Ausfälle sind daher identisch hoch, wenn die Sozialkonsumsteuer die bisherige Erwerbsbelastung ersetzt und die Umsatzsteuer mit der Umsatzkonsumsteuer identisch ist.

 

Zu meiner auf Verfassungswidrigkeit gerichteten Kritik möchte ich, um mich nicht unnötig zu wiederholen, aus den Mails zitieren, wenn ich hierzu Ihre Erlaubnis erhalte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Freitag, 6. März 2015 19:12
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

 

Sehr geehrte Frau Nedden,

 

Ich glaube nicht, dass irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre Vorgaben halten würde. Haben sie sich einmal die Entwicklung der Managergehälter der letzten 20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig unabhängig von den Gewinnen oder den Mitarbeiterentgelten ihrer Unternehmen um 100% bis 200 % gestiegen. Andere Reiche sind keine Manager sondern haben Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf verzichten, nur weil Sie das gerne so hätten.

 

Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich die Einkommensteuer abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die Abgeltungssteuer und die Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst Personenegesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften massiv benachteiligt würden. Ich habe Ihren Vorschlag so verstanden, dass sie die Körperschaftsteuer von 15% auf 50 % erhöhen um sie für Inländer abzuschaffen bzw. rück zu erstatten. Was ist nun ihr Vorschlag? Bei der Rückerstattung bekommt der Reiche also den vollen Betrag.

 

Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten zu folgen: Sie könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens (bzw. dem alten Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen akkumulieren, steuerfrei vererben und auch für ihre Enkel und Kindeskinder könnten das Kapital weiter akkumulieren. Toll.

 

Mich würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B. bei Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu verstehen, was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und völlig unklare, teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder formale Ausreden, z.B dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.

 

Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen was Sie vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird. Der Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will beweisen, wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele Kunden er mit seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er bei ein paar Kunden eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht auffliegt).

 

Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen Gewinnmöglichkeiten des Schwarzkonsums "wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte." Da machen Sie sich aber gewaltige Illusionen. Und eine größere Transparenz sehe ich nicht. Ich verstehe nicht mal, was sie so alles vorschlagen.  Versteht jemand anderes das alles Bestätigt er auch die größere Transparenz?

 

Wieso sind "die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"?Bei Schwarzarbeit bezahlt der Schwarzarbeiter nicht nur keine Einkommensteuern, sondern kann überdies noch ALGII bekommen. Er muss halt nur ein bischen aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Also macht er nur Nachbarschafthilfe oder so. 

 

Sie haben betont, dass Sie bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform mitgewirkt haben.  In Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die viel von Steuern verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein Spezialgebiet. Kaum einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen von steuerlichen Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. 

 

Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen Abschlusssatz aus dem Prospekt bzw. Flyer.

 

Mit freundlichen Grüßen Dr Bend Starkloff

 

PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie gegen die Staatsbürgersteuer vogrtragen?

 

Dr. Bernd Strarkloff

Gesendet: Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch die bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen ruhen gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht eher bei Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend privat gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen.

Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen Bedenken debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer dargestellt habe? Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser Liste über Ihr Konzept wegen meiner grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Konzept und der vorgesehenen Finanzierung des zudem bedingten Bürgergeldes nicht durchgehend mitverfolgt habe. 

                                                                                                                                                                                                                                                         

Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen:

 

1.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Einkommensteuersystem vom allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte (Ausnahme: Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur 45% + SolZ, während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen Einkommensbereichen längst bezahlt sind). Hierin ist sein Existenzminimum enthalten. Die andere Hälfte ist allgemeine Erwerbsbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + Sozialversicherungsbeiträge oder Körperschaftsteuer + allg. Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag). Vom Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte + Existenzminimum (Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer zahlt so viel Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119% des Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für Einkommensteuer und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor bereits 19% auf den Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an Umsatzsteuer einnahm. Die Staatsquote beträgt hinsichtlich des Netto-Gewinns eines Unternehmers daher ebenfalls 119%. Genauso verhält es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den diversen allgemeinen Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt 50% des Gewinns betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen Gewinn realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die Staatsquote beträgt heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende eines Anteilseigners.

2.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Konsumsteuersystem das bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn das bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im Erwerbsteuersystem fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,525% auf Spitzeneinkommen durch die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer zu erwarten sind. Es gibt kein Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto unterscheidet, denn die bisherige Erwerbsbelastung wird durch Sozialkonsumsteuer ersetzt. Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen, sondern bei Kauf eines Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto von 10.000,- € = 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von 5.000,- € im Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit 696,- € bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise 119% des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein Unternehmen, im Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen, bleibt dies einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft; die Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie folgt dem Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im Ausland müßten deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige Nettodividende reduziert sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die Produkte der dahinterstehenden Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun konsumbesteuert werden, dann für den Anteilseigner steuerfrei bleiben, aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen.
Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen Erwachsenen 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr als heute ein und kann dies als bGE ausschütten.

 

Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis übrigens nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den Nettolohn fällig, während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei 850,- € brutto allmählich auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an dieser Stelle auf <20% der allgemeinen auf das Netto entfallenden Einnahmen zugunsten des Gewinns der Arbeitgeber oder günstigerer Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!). Diese Lücke sollte für eine Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden, wodurch sich zwar die Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr Geld für ein höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt mit einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele, während aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers Mehreinnahmen zu erwarten wären (s.o.). 

 

Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog. Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen:

Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn- oder Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet und auch der Umsatz wird bei Betrug nicht in der Umsatzsteuererklärung erscheinen. (Meistens jedoch der dahintersteckende Materialaufwand, wodurch die Sache dann häufig auffliegt!)

Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz, der bei der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann verschwiegen wird. Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr, weil es keine Einkommensversteuerung und einkommensabhängige Sozialversicherung mehr gibt. 

Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte. 

 

Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in Zukunft durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und finanzmathematisch bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den Umsatz eines Unternehmens und ist mittlerweile in der Lage, jede Unregelmäßigkeit herauszufinden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verena Nedden

______________________________________

Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!

 <http://www.konsumsteuersystem.de/> www.konsumsteuersystem.de

 

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 15:34
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

Sehr geehrte Frau Nedden 

 

Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich mir gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 einzubringen. Ich verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung Ihrer Argumente vom 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese Peinlichkeiten ersparen möchte. Sie haben nämlich ausdrücklich auf die Vertraulichkeit ihrer EMails hingewiesen Wenn Sie mich davon entbinden, würde ich draus zitieren.

Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die Reichen würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute Brutto, so vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran hindern? 

Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B: ein Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit. Er bekommt von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen Listenpreises. also 25% mehr als bei einem offiziellen Haarschnitt und ich spare ebenfalls 25%. Das ist ein massiv Anreiz für den Friseur und mich, die Sozialkonsumsteuer zu umgehen.

Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.

Mit freundlichen Grü0en,

Dr. Bernd Starkloff

 

Gesendet: Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Hallo Herr Starkloff,

 

wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem dortigen Link:  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> wie gezeigtaufgenommen und zumindest diskutiert wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung zwar steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten. 

 

 

Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015:

 

Zitatanfang:

____________

Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:


Warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt


Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im  <http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&v=gEsKRsjou5k&NR=1> Dokumentarfilm über die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens versucht, die Mehrwertsteuer als das geeignete universelle Finanzierungsinstrument darzustellen. Dieser Ansatz erscheint sehr verlockend, da man dann scheinbar die gesamte Problematik der Besteuerung des Einkommens über Bord werfen kann. So einfach geht das aber nicht. 

1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge? In der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen. 

So ist es. Siehe: <http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.phpund ausführlich <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf. Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung tatsächlich wegfallen kann.

2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da sonst alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften benachteiligt wären. 

s.o.

3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und Erbschaftssteuer einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln? Muss das Vermögen jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies kontrolliert werden? 

Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert. Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln? Bitte beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur deshalb progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe in der Übersicht:  <http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php und mit rechnerischem Nachweis  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdfab S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei Mehrbedarf oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt werden sollten. 

4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet, auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne, weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer sich das gefallen lassen? 

Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb eines Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum:  <http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046> http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046 und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu heute gleich bleiben (siehe hierzu  <http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx).  

 

Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen: 

1.    Auf 80 % -100 % müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im genannten Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100% ausgegangen. Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST, also erheblich teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000 €/Monat nur Waren kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft werden können, bzw. 1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 € heutiger Kaufkraft. 

Dies ist nicht der Fall. Siehe:  <http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx! Kaufkraft und Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim heutigen Bruttopreis.

2.    Als Vorsteuer abziehen bzw. einsparen lassen sich bereits heute die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich als Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern lässt, Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv und von sehr viel mehr genutzt werden als heute. 

Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis wie im heutigen Erwerbsteuersystem.  

Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...) reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren. 

Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und der Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet werden. Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch übermäßiger Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel etc. subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können. 

Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt. Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort MWST bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht. Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für Schein-Geschäfte. 

All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer, s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in) der westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist. 

3.    Schwarzarbeit wird bei 100 % MWST besonders interessant. Welcher Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die Konkurrenz zu Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein Chance haben dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in Schwarzarbeit, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass viele Handwerker oder Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit mehr finden. Durch das Internet und andere Methoden wird eine rasch wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch  <http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html> Bitcoins oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch wachsenden grauen Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge anfallen. Welcher Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt einkaufen oder verkaufen? 

Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant werden, denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen werden. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es dann so niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben, wird eher „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch das Ergebnis dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute jemand, der einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt, diesen bei der Einkommensteuererklärung angibt. 
 

4.    Lawinenartige Belege-Bürokratie: Bereits heute muss das Finanzamt bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder Nebenerwerb Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Dass dabei Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend ausgestellt werden, ist gängige Praxis. Belletristik wird als Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw. Eigentlich müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er schon heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu erwarten, dass sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb als Unternehmer oder Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle von Belegen zum Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte hoffnungslos sein. 

Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig vorbei.Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach Einführung der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter erheblich in Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder Betriebsprüfung werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt (z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen, Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden. 
 

5.    Auslandsurlaub: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu entgehen, ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze gelten. Wenn man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger gekaufte Waren auch dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt, profitiert man von denen, die zu Hause geblieben sind und die 100 % MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Jahr im Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen inländischen Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen? 

o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt oder bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird man natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen. 

o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket für eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST bezahlen oder bekommt man das im Ausland billiger? 

Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt.

6.    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze verursachen bereits heute in Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe, Schmuggel, Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten usw....) Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden. 

Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.
 

7.    Vermögensgüter (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben vielen anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der Mehrwertsteuer (§ 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere vermögensähnliche Gegenstände ist speziell in §1b speziell geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen sind und unter welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit MWST.-pflichtig sind. Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln, Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw. Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B: auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus anderen Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass ein solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist. 

Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System ist. Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs- oder Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei Exporten oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf ab S. 23.   
 

8.    Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen ist die Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den 2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das Übernachtungen im Hotelgewerbe demonstriert wurde. 

All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt ist damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)
 

9.    Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino sehr anschaulich und suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser Darstellung dabei einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen, z.B.: 

o    Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr hinterzogen werden kann. Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das Gegenteil richtig. 

Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch nicht gelungen ist. S.o.
 

o    Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST einfließt. Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen + Zinsen. Maschinen werden zu fast 100% von Menschen erfunden, entwickelt und produziert. Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden die Maschinen entsprechend billiger, zumal auch andere Steuern (z.B. Gewinn und Ertragssteuern) entfallen. Also sind Abschreibungen und Zinsen entsprechend niedriger. Diese werden dann mir 100% MWST höher als heute belastet. Auch hier wird in den 100% MWST lediglich das nachgeholt, was bisher vorher besteuert war. 

Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum Umdenken zu tun.  
 

o    Die MWST ist leicht zu kontrollieren. Das Video zeigt das Gegenteil. Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er beim Gast ankommt, fällt keine MWST an. Dieses Beispiel zeigt die Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an. Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat? 

Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber das wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer. 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen zu haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen und freue mich, von Ihnen zu lesen.

______________

Zitatende

 

Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in einer gesonderten Mail äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Montag, 2. März 2015 22:37
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

hi Peter,

 

In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie 400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten der Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu staffeln?

 

zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 ausführlich Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine Differenzierung der MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also kaum Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.


In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir bei 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische Probleme.

 

Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst. Willst Du ich mit der Oberschicht in der Mitte treffen? oder willst Du Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die Unter und Mittelschicht zu ertrotzen?

 

Bernd 

Gesendet: Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Moin Andreas und Nina

 

ja ganz genau.

 

Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls

 

1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für alle, also auch Kinder, Kranke und Rentner

2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze)

3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung, die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-, Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde koordiniert erfolgt

4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel, Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen

5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen Transferzahlungen für aktive und passive Leistung (also aktuelle und frühere oder ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw zu investiven Zwecken verwendet werden

6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in analoger Weise

 

Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.?

 

mfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de

 

 

Hallo Andreas,

 

richtig gedacht.

 

Nina
 

-- 
ninayagami at web.de

  

  

Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.

Hallo

nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990 nachgespielt werden,

fiel mir folgender Vergleich ein :

Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht in jedem kapitalistischen Land)

Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes) bekommen?

Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest die politische Macht zu nehmen.
Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war gemäß Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.

Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.

Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf (Gewalt) durch Demokratie (Reden).

Kurz :
Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren Reichtum zu behalten).

Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.

IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.


Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...

Kurz :
Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr ihren Reichtum zu lassen.
Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu finanzieren.

Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.

Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale werfen könnten.




Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu entmachten.


Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.


VG
Andreas S.
 


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