[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Di Mär 10 01:08:03 CET 2015


Hallo Peter,

 

mir liegt an einer inhaltlichen Diskussion und ich mag mich gar nicht fetzen. Dies fällt bei dem einen Gegenüber leichter, als bei dem anderen, insbesondere wenn jedweder Erklärungsversuch auf Unverständnis stößt, die dann in Aggression umschlägt, oder wenn falsche Behauptungen über mein Konzept oder mich veröffentlicht werden. Gerne schlage ich also wieder sanftere Töne an und würde mir wünschen, die Unklarheiten meines Gegenübers zur Sozialkonsumsteuer in diesem Forum auszuräumen. Vielleicht gibt es ja auch verbale Hilfe von anderer Seite, wo meine Worte noch nicht deutlich genug sind oder aus anderen Gründen mißverstanden werden. 

 

Inhaltlich sehe ich einige Annäherungsmöglichkeiten zwischen Sozialkonsumsteuer und Staatsbürgersteuer. Wenn wir jedoch um ein Modell für ein bGE debattieren, welches die Kriterien des Netzwerkrates erfüllt, so sollte klar sein, daß es sich beim Bürgergeld nicht um solches ein Grundeinkommen handelt. Erwerbsfähige ohne Erwerbsarbeit werden zu Unrecht weiter sanktioniert, indem sie nur ein geringeres Bürgergeld von 590,- € erhalten, was unterhalb des heutigen Existenzminimums bzw. einkommensteuerlichen Grundfreibetrag von 706,- € liegt. Auch Kinder erhalten gestaffelt weit weniger als das Existenzminimum von 584,- € monatlich (Erhöhung in gesetzgeberischer Debatte). Damit ist das Bürgergeld weder exitenzsichernd noch bedingungslos ausgezahlt. (Der Vergleich mit der Düsseldorfer Tabelle hinkt gewaltig, denn dort ist nur der Unterhaltsteil eines Elternteils beziffert. Die Zahlen sind mir zudem der Höhe nach nicht geläufig. In der Vergleichstabelle für Kindesunterhalt und Bedürftigkeit sind ebenfalls die Wohnkosten vergessen worden.)

 

Wie bereits erwähnt sehe ich die Finanzierung des Bürgergeldes äußerst kritisch. Dies ergibt sich bereits daraus, daß im heutigen Einkommensteuersystem eine Grundsicherung in existenzieller Höhe von 706,- € nicht an alle Bürger ausgezahlt werden kann, ohne die Steuern und Abgaben von heute 50% über dem heute steuerfreien Existenzminimum drastisch zu erhöhen. Bert zahlt im Beispiel bei einem Einkommen einschließlich Bürgergeld in Höhe von 3.750,- € Steuern in Höhe von saldiert 250,- €, während heute 1.523,- € fällig wären. 

Die Staatsbürgersteuer will die Finanzierung gewähren, indem jedes Einkommen mit  40% Staatsbürgersteuer auf den Konsum(!) besteuert wird. (Interessant ist hierbei, daß Dr. Starkloff meinem Konzept vorwirft, daß „Reiche weiter ihr Kapital akkumulieren können“, während er selbst mit der Staatsbürgersteuer dafür sorgt, daß dies so ist, denn wird die Staatsbürgersteuer vom verkonsumierten Einkommen erhoben, während das Ersparte brutto und unversteuert auf dem Konto bleiben darf, ist genau die Akkumulation des Kapitals und damit die Stagnation der Wirtschaft erreicht.) 

Ich hatte, um eine Annäherung zu erreichen, vorgeschlagen, wenn schon der Konsum besteuert werden würde, dies doch über Konsumsteuer zu tun, ohne 80 Millionen mal das Einkommen zu errechnen. Dies wäre dann nämlich überflüssig, wenn man nicht auf eine Differenzierung in der Auszahlungshöhe in Bezug auf die  Arbeits“willigkeit“ bestünde.) Eine Annäherung an Konsumsteuer, wenn schon vom Konsum bemessen wird, liegt daher nahe, stößt aber noch auf abwehrendes Unverständnis bei Dr. Starkloff.

 

Für mich ist zudem kein rechtfertigender Grund gegeben, von Teilhabern 5 % mehr steuern zu fordern, als von Einzelunternehmern. (Dr. Starkloff vermischt hier übrigens Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften) Hier sehe ich erhebliche verfassungsmäßige Bedenken in der horizontalen Besteuerung. Wieso sollte ein Selbständiger plötzlich mehr Steuern zahlen, weil er sich mit einem Kompagnon zusammen getan hat? Insgesamt sind dies immer noch 5% weniger als heute allgemein besteuert wird. Wird die gesamte Gewerbesteuer mit berücksichtigt, sind es sogar ca. 12% weniger als heute. Newcomer werden hingegen wieder stärker belastet, denn sie verlieren den heutigen persönlichen Freibetrag bei der Gewerbesteuer. 

Für die Transparenz bei Kapitalerträgen reicht m.E. das heutige Abgeltungsverfahren aus. 50% sind dann bereits vom gewonnenen Kapital an Steuern erhoben.

 

Auch wäre eine Angliederung an das bestehende System innerhalb der EU wünschenswert, damit ein bGE auch national durchsetzbar wird. Hier sehe ich keine Ansatzpunkte bei der Staatsbürgersteuer, kann aber auch etwas übersehen haben.

 

Soweit bis hierhin. Es ist spät.

 

 

Viele Grüße

Verena

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Sonntag, 8. März 2015 22:46
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

 

Hallo Ihr 2 Kampf-Genossen,

 

geht es auch einfacher, ich bin zwar schlau, aber Steuerrecht ist nun wahrlich nicht zwingend mein Steckenpferd, gibt es ggfs Gemeinsamkeit auf die wir aufsetzen können, statt uns im Ring zu fetzen?

 

Nur eine nette Hoffnung. Wir sind so stark wie wir einig sind.

 

Als Vision meinerseits

 

MfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Datum: Sun, 08 Mar 2015 21:48:08 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

auch ich glaube nicht, daß irgendein Reicher sich um meine Vorgaben schert. Unternehmen werden sich aber um sie betreffende Gesetze scheren. 

Zur Änderung der Steuergesetzgebung habe ich an den Wissenschaftsrat der Bundeskanzlerin gerichtet ein Konzept zu einem gemeinschaftlichen Steuersystem entwickelt (Zukunftsdialog 2012),  welches dem geneigten Leser die Funktionsweise des heutigen Umsatzsteuergesetzes erklärt, die heutige 50%ige Erwerbsbelastung nachweist, ein allseits gerechtes Teilungssystem darlegt und dabei das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens entwickelt. Daß nicht jeder Debattierende, der mit der steuerlichen Materie nicht vertraut ist, alles gleich auf Anhieb versteht, ist mir klar. (Das gleiche Problem taucht auf dieser Liste vielfach in ähnlicher Form auf.) Daher habe ich auf meinen Seiten verschiedene Darstellungsformen gesammelt, von denen ich annehme, daß sie vielleicht den Einen oder die Andere in der Verständlichkeit eher anspricht. Ihnen jedoch traue ich es aufgrund Ihres akademischen Titels durchaus zu, sich bei Interesse auch in ein fachfremdes wissenschaftliches Konzept einzuarbeiten, um es verstehen zu wollen, zumal Sie sich ja auch zu Ihrem eigenen steuerlichen Konzept sehr viele Gedanken gemacht haben. 

 

Bitte bedenken Sie zu Ihrem weiteren Verständnis über Konsumsteuer, daß dadurch, daß aus den bisherigen Nettoproduktpreisen die Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben herausgerechnet werden und statt dessen Sozialkonsumsteuer erhoben wird, auch die Gewinnmarge entsprechend sinkt, denn es muß von ihr keine Erwerbsteuer mehr bezahlt werden. Die Folge ist, daß im Konsumsteuersystem auch der Manager sein Gehalt nur in der Höhe brutto erhält, wie er heute netto bekommt. Daß er von seinem Gehalt dann keine Einkommensteuer mehr bezahlt, ist nicht schlimm, denn die Sozialkonsumsteuer auf die Produktverkäufe, welche die Auszahlung des Managergehaltes ermöglichten, ist bereits eingenommen. Die Gewinne der Unternehmen  werden insgesamt auf das heutige Netto-Niveau sinken, da die verteilende Besteuerung bereits stattgefunden hat. 

 

Also: Ja, auch die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer fallen weg. Bitte besuchen Sie meine Internetseiten. Dort finden Sie diverse Erläuterungen und Kurzübersichten, z.B.  <http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php und  <http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php

Ich bin mir sicher, daß sich etliche Ihrer Fragen bei Lektüre erübrigen und dadurch Ihr bisheriger Glaube in wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Konsumbesteuerung zu wechseln in der Lage ist. 

 

Außerordentlich hohe Transparenz ist gegeben, wenn die einheitliche Konsumsteuer auf jeder Rechnung ausgewiesen ist, während die Berechnung des individuellen Einkommens in 80 Millionen Fällen eher intransparent wirkt, da sie jedwede individuelle, das Einkommen besonders beeinträchtigende Lebenssachverhalte zu berücksichtigen versucht, um eine gleichmäßige Besteuerung herzustellen. Der Austausch von Leistung und Rechnung gegen Geld ist dagegen ein ziemlich einfacher Vorgang. (Ist Ihnen bewußt, daß der größte Anteil der weltweiten Steuerliteratur deutsche Steuerliteratur ist? Wie soll sich heute ein ungeschulter Steuerpflichtiger damit auskennen?) 

 

Vielleicht ist Ihnen ebenfalls unbekannt, daß das Finanzamt seit langem sogar eine Portion Mayonnaise einer Pommes-Bude abwiegt und den Schwarzumsatz einer Eisdiele anhand der Anzahl der nachgekauften Schirmchen und Plastiklöffel  in einem bestimmten Zeitraum nachweist… In beiden Betrugsfällen entgehen dem Staat heute die Einkommen- und Umsatzsteuereinnahmen. Bei Konsumbesteuerung entgehen dem Staat die Einnahmen aus Sozialkonsumsteuer und Umsatzkonsumsteuer. Die Ausfälle sind daher identisch hoch, wenn die Sozialkonsumsteuer die bisherige Erwerbsbelastung ersetzt und die Umsatzsteuer mit der Umsatzkonsumsteuer identisch ist.

 

Zu meiner auf Verfassungswidrigkeit gerichteten Kritik möchte ich, um mich nicht unnötig zu wiederholen, aus den Mails zitieren, wenn ich hierzu Ihre Erlaubnis erhalte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [ <mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Freitag, 6. März 2015 19:12
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

 

Sehr geehrte Frau Nedden,

 

Ich glaube nicht, dass irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre Vorgaben halten würde. Haben sie sich einmal die Entwicklung der Managergehälter der letzten 20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig unabhängig von den Gewinnen oder den Mitarbeiterentgelten ihrer Unternehmen um 100% bis 200 % gestiegen. Andere Reiche sind keine Manager sondern haben Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf verzichten, nur weil Sie das gerne so hätten.

 

Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich die Einkommensteuer abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die Abgeltungssteuer und die Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst Personenegesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften massiv benachteiligt würden. Ich habe Ihren Vorschlag so verstanden, dass sie die Körperschaftsteuer von 15% auf 50 % erhöhen um sie für Inländer abzuschaffen bzw. rück zu erstatten. Was ist nun ihr Vorschlag? Bei der Rückerstattung bekommt der Reiche also den vollen Betrag.

 

Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten zu folgen: Sie könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens (bzw. dem alten Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen akkumulieren, steuerfrei vererben und auch für ihre Enkel und Kindeskinder könnten das Kapital weiter akkumulieren. Toll.

 

Mich würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B. bei Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu verstehen, was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und völlig unklare, teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder formale Ausreden, z.B dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.

 

Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen was Sie vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird. Der Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will beweisen, wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele Kunden er mit seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er bei ein paar Kunden eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht auffliegt).

 

Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen Gewinnmöglichkeiten des Schwarzkonsums "wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte." Da machen Sie sich aber gewaltige Illusionen. Und eine größere Transparenz sehe ich nicht. Ich verstehe nicht mal, was sie so alles vorschlagen.  Versteht jemand anderes das alles Bestätigt er auch die größere Transparenz?

 

Wieso sind "die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"?Bei Schwarzarbeit bezahlt der Schwarzarbeiter nicht nur keine Einkommensteuern, sondern kann überdies noch ALGII bekommen. Er muss halt nur ein bischen aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Also macht er nur Nachbarschafthilfe oder so. 

 

Sie haben betont, dass Sie bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform mitgewirkt haben.  In Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die viel von Steuern verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein Spezialgebiet. Kaum einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen von steuerlichen Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. 

 

Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen Abschlusssatz aus dem Prospekt bzw. Flyer.

 

Mit freundlichen Grüßen Dr Bend Starkloff

 

PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie gegen die Staatsbürgersteuer vogrtragen?

 

Dr. Bernd Strarkloff

Gesendet: Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch die bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen ruhen gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht eher bei Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend privat gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen.

Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen Bedenken debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer dargestellt habe? Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser Liste über Ihr Konzept wegen meiner grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Konzept und der vorgesehenen Finanzierung des zudem bedingten Bürgergeldes nicht durchgehend mitverfolgt habe. 

                                                                                                                                                                                                                                                         

Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen:

 

1.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Einkommensteuersystem vom allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte (Ausnahme: Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur 45% + SolZ, während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen Einkommensbereichen längst bezahlt sind). Hierin ist sein Existenzminimum enthalten. Die andere Hälfte ist allgemeine Erwerbsbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + Sozialversicherungsbeiträge oder Körperschaftsteuer + allg. Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag). Vom Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte + Existenzminimum (Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer zahlt so viel Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119% des Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für Einkommensteuer und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor bereits 19% auf den Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an Umsatzsteuer einnahm. Die Staatsquote beträgt hinsichtlich des Netto-Gewinns eines Unternehmers daher ebenfalls 119%. Genauso verhält es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den diversen allgemeinen Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt 50% des Gewinns betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen Gewinn realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die Staatsquote beträgt heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende eines Anteilseigners.

2.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Konsumsteuersystem das bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn das bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im Erwerbsteuersystem fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,525% auf Spitzeneinkommen durch die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer zu erwarten sind. Es gibt kein Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto unterscheidet, denn die bisherige Erwerbsbelastung wird durch Sozialkonsumsteuer ersetzt. Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen, sondern bei Kauf eines Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto von 10.000,- € = 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von 5.000,- € im Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit 696,- € bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise 119% des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein Unternehmen, im Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen, bleibt dies einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft; die Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie folgt dem Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im Ausland müßten deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige Nettodividende reduziert sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die Produkte der dahinterstehenden Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun konsumbesteuert werden, dann für den Anteilseigner steuerfrei bleiben, aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen.
Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen Erwachsenen 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr als heute ein und kann dies als bGE ausschütten.

 

Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis übrigens nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den Nettolohn fällig, während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei 850,- € brutto allmählich auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an dieser Stelle auf <20% der allgemeinen auf das Netto entfallenden Einnahmen zugunsten des Gewinns der Arbeitgeber oder günstigerer Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!). Diese Lücke sollte für eine Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden, wodurch sich zwar die Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr Geld für ein höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt mit einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele, während aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers Mehreinnahmen zu erwarten wären (s.o.). 

 

Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog. Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen:

Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn- oder Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet und auch der Umsatz wird bei Betrug nicht in der Umsatzsteuererklärung erscheinen. (Meistens jedoch der dahintersteckende Materialaufwand, wodurch die Sache dann häufig auffliegt!)

Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz, der bei der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann verschwiegen wird. Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr, weil es keine Einkommensversteuerung und einkommensabhängige Sozialversicherung mehr gibt. 

Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte. 

 

Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in Zukunft durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und finanzmathematisch bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den Umsatz eines Unternehmens und ist mittlerweile in der Lage, jede Unregelmäßigkeit herauszufinden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verena Nedden

______________________________________

Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!

 <http://www.konsumsteuersystem.de/> www.konsumsteuersystem.de

 

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [ <mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 15:34
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

Sehr geehrte Frau Nedden 

 

Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich mir gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 einzubringen. Ich verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung Ihrer Argumente vom 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese Peinlichkeiten ersparen möchte. Sie haben nämlich ausdrücklich auf die Vertraulichkeit ihrer EMails hingewiesen Wenn Sie mich davon entbinden, würde ich draus zitieren.

Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die Reichen würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute Brutto, so vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran hindern? 

Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B: ein Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit. Er bekommt von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen Listenpreises. also 25% mehr als bei einem offiziellen Haarschnitt und ich spare ebenfalls 25%. Das ist ein massiv Anreiz für den Friseur und mich, die Sozialkonsumsteuer zu umgehen.

Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.

Mit freundlichen Grü0en,

Dr. Bernd Starkloff

 

Gesendet: Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Hallo Herr Starkloff,

 

wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem dortigen Link:  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> wie gezeigtaufgenommen und zumindest diskutiert wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung zwar steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten. 

 

 

Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015:

 

Zitatanfang:

____________

Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:


Warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt


Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im  <http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&v=gEsKRsjou5k&NR=1> Dokumentarfilm über die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens versucht, die Mehrwertsteuer als das geeignete universelle Finanzierungsinstrument darzustellen. Dieser Ansatz erscheint sehr verlockend, da man dann scheinbar die gesamte Problematik der Besteuerung des Einkommens über Bord werfen kann. So einfach geht das aber nicht. 

1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge? In der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen. 

So ist es. Siehe: <http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.phpund ausführlich <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf. Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung tatsächlich wegfallen kann.

2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da sonst alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften benachteiligt wären. 

s.o.

3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und Erbschaftssteuer einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln? Muss das Vermögen jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies kontrolliert werden? 

Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert. Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln? Bitte beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur deshalb progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe in der Übersicht:  <http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php und mit rechnerischem Nachweis  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdfab S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei Mehrbedarf oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt werden sollten. 

4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet, auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne, weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer sich das gefallen lassen? 

Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb eines Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum:  <http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046> http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046 und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu heute gleich bleiben (siehe hierzu  <http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx).  

 

Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen: 

1.    Auf 80 % -100 % müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im genannten Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100% ausgegangen. Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST, also erheblich teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000 €/Monat nur Waren kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft werden können, bzw. 1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 € heutiger Kaufkraft. 

Dies ist nicht der Fall. Siehe:  <http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx! Kaufkraft und Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim heutigen Bruttopreis.

2.    Als Vorsteuer abziehen bzw. einsparen lassen sich bereits heute die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich als Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern lässt, Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv und von sehr viel mehr genutzt werden als heute. 

Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis wie im heutigen Erwerbsteuersystem.  

Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...) reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren. 

Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und der Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet werden. Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch übermäßiger Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel etc. subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können. 

Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt. Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort MWST bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht. Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für Schein-Geschäfte. 

All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer, s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in) der westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist. 

3.    Schwarzarbeit wird bei 100 % MWST besonders interessant. Welcher Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die Konkurrenz zu Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein Chance haben dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in Schwarzarbeit, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass viele Handwerker oder Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit mehr finden. Durch das Internet und andere Methoden wird eine rasch wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch  <http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html> Bitcoins oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch wachsenden grauen Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge anfallen. Welcher Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt einkaufen oder verkaufen? 

Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant werden, denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen werden. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es dann so niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben, wird eher „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch das Ergebnis dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute jemand, der einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt, diesen bei der Einkommensteuererklärung angibt. 
 

4.    Lawinenartige Belege-Bürokratie: Bereits heute muss das Finanzamt bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder Nebenerwerb Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Dass dabei Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend ausgestellt werden, ist gängige Praxis. Belletristik wird als Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw. Eigentlich müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er schon heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu erwarten, dass sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb als Unternehmer oder Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle von Belegen zum Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte hoffnungslos sein. 

Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig vorbei.Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach Einführung der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter erheblich in Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder Betriebsprüfung werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt (z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen, Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden. 
 

5.    Auslandsurlaub: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu entgehen, ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze gelten. Wenn man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger gekaufte Waren auch dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt, profitiert man von denen, die zu Hause geblieben sind und die 100 % MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Jahr im Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen inländischen Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen? 

o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt oder bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird man natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen. 

o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket für eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST bezahlen oder bekommt man das im Ausland billiger? 

Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt.

6.    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze verursachen bereits heute in Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe, Schmuggel, Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten usw....) Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden. 

Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.
 

7.    Vermögensgüter (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben vielen anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der Mehrwertsteuer (§ 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere vermögensähnliche Gegenstände ist speziell in §1b speziell geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen sind und unter welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit MWST.-pflichtig sind. Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln, Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw. Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B: auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus anderen Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass ein solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist. 

Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System ist. Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs- oder Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei Exporten oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf ab S. 23.   
 

8.    Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen ist die Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den 2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das Übernachtungen im Hotelgewerbe demonstriert wurde. 

All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt ist damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)
 

9.    Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino sehr anschaulich und suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser Darstellung dabei einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen, z.B.: 

o    Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr hinterzogen werden kann. Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das Gegenteil richtig. 

Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch nicht gelungen ist. S.o.
 

o    Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST einfließt. Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen + Zinsen. Maschinen werden zu fast 100% von Menschen erfunden, entwickelt und produziert. Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden die Maschinen entsprechend billiger, zumal auch andere Steuern (z.B. Gewinn und Ertragssteuern) entfallen. Also sind Abschreibungen und Zinsen entsprechend niedriger. Diese werden dann mir 100% MWST höher als heute belastet. Auch hier wird in den 100% MWST lediglich das nachgeholt, was bisher vorher besteuert war. 

Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum Umdenken zu tun.  
 

o    Die MWST ist leicht zu kontrollieren. Das Video zeigt das Gegenteil. Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er beim Gast ankommt, fällt keine MWST an. Dieses Beispiel zeigt die Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an. Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat? 

Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber das wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer. 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen zu haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen und freue mich, von Ihnen zu lesen.

______________

Zitatende

 

Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in einer gesonderten Mail äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [ <mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Montag, 2. März 2015 22:37
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

hi Peter,

 

In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie 400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten der Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu staffeln?

 

zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 ausführlich Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine Differenzierung der MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also kaum Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.


In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir bei 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische Probleme.

 

Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst. Willst Du ich mit der Oberschicht in der Mitte treffen? oder willst Du Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die Unter und Mittelschicht zu ertrotzen?

 

Bernd 

Gesendet: Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: " <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Moin Andreas und Nina

 

ja ganz genau.

 

Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls

 

1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für alle, also auch Kinder, Kranke und Rentner

2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze)

3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung, die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-, Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde koordiniert erfolgt

4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel, Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen

5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen Transferzahlungen für aktive und passive Leistung (also aktuelle und frühere oder ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw zu investiven Zwecken verwendet werden

6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in analoger Weise

 

Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.?

 

mfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de

 

 

Hallo Andreas,

 

richtig gedacht.

 

Nina
 

-- 
 <mailto:ninayagami at web.de> ninayagami at web.de

  

  

Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.

Hallo

nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990 nachgespielt werden,

fiel mir folgender Vergleich ein :

Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht in jedem kapitalistischen Land)

Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes) bekommen?

Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest die politische Macht zu nehmen.
Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war gemäß Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.

Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.

Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf (Gewalt) durch Demokratie (Reden).

Kurz :
Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren Reichtum zu behalten).

Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.

IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.


Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...

Kurz :
Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr ihren Reichtum zu lassen.
Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu finanzieren.

Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.

Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale werfen könnten.




Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu entmachten.


Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.


VG
Andreas S.
 


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