[Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

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Di Mär 3 01:04:35 CET 2015


Hallo Herr Starkloff,

 

wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem dortigen Link: wie gezeigt <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1>  aufgenommen und zumindest diskutiert wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung zwar steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten. 

 

 

Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015:

 

Zitatanfang:

____________

Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:


Warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt


Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im Dokumentarfilm über die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens <http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&v=gEsKRsjou5k&NR=1>  versucht, die Mehrwertsteuer als das geeignete universelle Finanzierungsinstrument darzustellen. Dieser Ansatz erscheint sehr verlockend, da man dann scheinbar die gesamte Problematik der Besteuerung des Einkommens über Bord werfen kann. So einfach geht das aber nicht. 

1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge? In der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen. 

So ist es. Siehe: http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php und ausführlich http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf. Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung tatsächlich wegfallen kann.

2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da sonst alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften benachteiligt wären. 

s.o.

3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und Erbschaftssteuer einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln? Muss das Vermögen jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies kontrolliert werden? 

Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert. Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln? Bitte beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur deshalb progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe in der Übersicht: http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php und mit rechnerischem Nachweis http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf ab S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei Mehrbedarf oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt werden sollten. 

4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet, auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne, weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer sich das gefallen lassen? 

Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb eines Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum: http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046 und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu heute gleich bleiben (siehe hierzu http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx).  

 

Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen: 

1.    Auf 80 % -100 % müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im genannten Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100% ausgegangen. Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST, also erheblich teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000 €/Monat nur Waren kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft werden können, bzw. 1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 € heutiger Kaufkraft. 

Dies ist nicht der Fall. Siehe: http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx! Kaufkraft und Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim heutigen Bruttopreis.

2.    Als Vorsteuer abziehen bzw. einsparen lassen sich bereits heute die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich als Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern lässt, Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv und von sehr viel mehr genutzt werden als heute. 

Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis wie im heutigen Erwerbsteuersystem.  

Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...) reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren. 

Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und der Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet werden. Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch übermäßiger Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel etc. subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können. 

Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt. Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort MWST bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht. Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für Schein-Geschäfte. 

All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer, s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in) der westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist. 

3.    Schwarzarbeit wird bei 100 % MWST besonders interessant. Welcher Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die Konkurrenz zu Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein Chance haben dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in Schwarzarbeit, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass viele Handwerker oder Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit mehr finden. Durch das Internet und andere Methoden wird eine rasch wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch Bitcoins <http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html>  oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch wachsenden grauen Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge anfallen. Welcher Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt einkaufen oder verkaufen? 

Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant werden, denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen werden. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es dann so niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben, wird eher „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch das Ergebnis dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute jemand, der einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt, diesen bei der Einkommensteuererklärung angibt. 
 

4.    Lawinenartige Belege-Bürokratie: Bereits heute muss das Finanzamt bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder Nebenerwerb Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Dass dabei Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend ausgestellt werden, ist gängige Praxis. Belletristik wird als Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw. Eigentlich müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er schon heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu erwarten, dass sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb als Unternehmer oder Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle von Belegen zum Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte hoffnungslos sein. 

Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig vorbei. Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach Einführung der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter erheblich in Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder Betriebsprüfung werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt (z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen, Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden. 
 

5.    Auslandsurlaub: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu entgehen, ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze gelten. Wenn man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger gekaufte Waren auch dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt, profitiert man von denen, die zu Hause geblieben sind und die 100 % MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Jahr im Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen inländischen Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen? 

o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt oder bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird man natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen. 

o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket für eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST bezahlen oder bekommt man das im Ausland billiger? 

Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt.

6.    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze verursachen bereits heute in Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe, Schmuggel, Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten usw....) Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden. 

Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.
 

7.    Vermögensgüter (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben vielen anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der Mehrwertsteuer (§ 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere vermögensähnliche Gegenstände ist speziell in §1b speziell geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen sind und unter welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit MWST.-pflichtig sind. Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln, Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw. Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B: auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus anderen Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass ein solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist. 

Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System ist. Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs- oder Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei Exporten oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf ab S. 23.   
 

8.    Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen ist die Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den 2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das Übernachtungen im Hotelgewerbe demonstriert wurde. 

All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt ist damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)
 

9.    Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino sehr anschaulich und suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser Darstellung dabei einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen, z.B.: 

o    Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr hinterzogen werden kann. Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das Gegenteil richtig. 

Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch nicht gelungen ist. S.o.
 

o    Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST einfließt. Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen + Zinsen. Maschinen werden zu fast 100% von Menschen erfunden, entwickelt und produziert. Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden die Maschinen entsprechend billiger, zumal auch andere Steuern (z.B. Gewinn und Ertragssteuern) entfallen. Also sind Abschreibungen und Zinsen entsprechend niedriger. Diese werden dann mir 100% MWST höher als heute belastet. Auch hier wird in den 100% MWST lediglich das nachgeholt, was bisher vorher besteuert war. 

Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum Umdenken zu tun.  
 

o    Die MWST ist leicht zu kontrollieren. Das Video zeigt das Gegenteil. Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er beim Gast ankommt, fällt keine MWST an. Dieses Beispiel zeigt die Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an. Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat? 

Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber das wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer. 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen zu haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen und freue mich, von Ihnen zu lesen.

______________

Zitatende

 

Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in einer gesonderten Mail äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Montag, 2. März 2015 22:37
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

hi Peter,

 

In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie 400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten der Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu staffeln?

 

zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 ausführlich Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine Differenzierung der MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also kaum Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.


In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir bei 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische Probleme.

 

Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst. Willst Du ich mit der Oberschicht in der Mitte treffen? oder willst Du Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die Unter und Mittelschicht zu ertrotzen?

 

Bernd 

Gesendet: Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Moin Andreas und Nina

 

ja ganz genau.

 

Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls

 

1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für alle, also auch Kinder, Kranke und Rentner

2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze)

3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung, die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-, Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde koordiniert erfolgt

4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel, Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen

5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen Transferzahlungen für aktive und passive Leistung (also aktuelle und frühere oder ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw zu investiven Zwecken verwendet werden

6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in analoger Weise

 

Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.?

 

mfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de

 

 

Hallo Andreas,

 

richtig gedacht.

 

Nina
 

-- 
ninayagami at web.de

  

  

Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.

Hallo

nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990 nachgespielt werden,

fiel mir folgender Vergleich ein :

Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht in jedem kapitalistischen Land)

Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes) bekommen?

Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest die politische Macht zu nehmen.
Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war gemäß Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.

Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.

Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf (Gewalt) durch Demokratie (Reden).

Kurz :
Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren Reichtum zu behalten).

Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.

IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.


Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...

Kurz :
Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr ihren Reichtum zu lassen.
Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu finanzieren.

Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.

Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale werfen könnten.




Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu entmachten.


Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.


VG
Andreas S.
 


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