[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Di Apr 14 11:44:14 CEST 2015


Hallo

	ich mag nun einmal wieder etwas sagen: 

	Ich mag konstruktive Kritik, also solche, die zur Lösung führt.

	Zur Lösung BGE! 

	Wem oder was nutzt diese Florettfechterei und Stigmatisierung
einzelner Personen, Inhalte...? 

	Zuallererst also sorry für Kritik meinerseits, die destruktiv war
und ist und danach: 

	Laßt uns ein BGE erkämpfen und zwar alle zusammen oder so viele wie
möglich, die Modellrechnungen kommen danach, zumindest meiner Meinung
nach. 

	Lieber 100 € als BGE 1 im Monat und Beseitigung von unsinniger
Besteuerung, Sozialabgaben und Sanktionen = Angststeuerung und dann
weitere Schritte wie Arbeitsagentur/ Krankenversicherung,
Rentenversicherung mit Autonomisierung von Leistungen unterhalb dieser
1.200 € im Jahr. Dann 2 tes BGE in Höhe von 200 € montlich ....
und so weiter... 

	Ich bin sicher, das ein BGE bis zu 800 € monatlich mit Beseitigung
von Hartz 4, Wohngeld, Mindestlohn... mehr bringt und konstruktiv zum
Ziel BGE statt Hartz 4, Mindestlohn ... als jede Hinterkommadebatte
einzelner Modelle. 

	Ich schlage kleine Schritte zur Umsetzung vor, gern auch die
Absenkung der Löhne um ein solches BGE, um mehr Arbeitsplätze zu
schaffen und auch Minijobs in Vollzeitstellen umzuwandeln. Lieber ein
schlechtes SteuerundAbgabensystem mit BGE als ein perfektes System
ohne BGE und seitenlange Auseinandersetzungen um Einzelparagraphen und
minimalinvasive Fechtübungen im Hinterkommabereich!!! 

	Ich meine dies nur nett und lösungsbezogen zum BGE, wenn es da ist,
bleibt genug Zeit, ein besseres System schrittweise einzufügen. M.E
haben wir ein Umsetzungs- und kein Erkenntnisproblem. 

	mfG 

	Peter 

	-----Original-Nachricht----- 

	Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer 

	Datum: Mon, 13 Apr 2015 12:26:02 +0200 

	Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> 

	An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de 

	   Sehr geehrter Herr Starkhoff,   nur mal ein Beispiel, wo sie
selbst einfache Zusammenhänge nicht verstanden haben, bzw. nicht
richtig gelesen haben:   Zitat von Ihrer Seite: "Der
Sozialkonsumsteuersatz von 100% wird auf alle Konsumprodukte erhoben,
[...] Also wird auf den neuen Nettoverkaufspreis 138% zum Zeitpunkt
des Verkaufs an den Endverbraucher aufgeschlagen."   Zitat von dem
Konsumsteuermodell:  Bei regelmäßiger Konsumsteuer wäre eine
Rechnung dann wie folgt unterteilt:  50,- € netto zuzüglich  34,03
€ Sozialkonsumsteuer 68,07%  15,97 € Umsatzkonsumsteuer 31,93%
100,- € brutto,    Es ist mir unbegreiflich wie Sie von 50,- € auf
100,- € mit 138% kommen. Nach Adam Riese sind und bleiben es 100%.
Und genauso kann man jeden weiteren Punkt Ihrer Kritik widerlegen.  
Mit freundlichen Grüßen Martin Licht   
 Am 10. April 2015 um 17:29 schrieb Debattenliste des Netzwerks
Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [1]>:
    ein  Sehr geehrte Frau Nedden,   Wann Sie Ihre Texte überarbeiten
bestimmen alleine Sie.    Dass eine Konsumsteuer für die
Ausschüttung eines BGE geeignet ist, kann ich nicht besteiten, denn
die Staatsbürgersteuer setzt genau auf das gleiche Prinzip, Auch das
System der Einkommensteuer ist mehr oder weniger dafür geeignet,
sonst gäbe es kein Hartz IV.   Mein Beispiel war als Prinzip-Beispiel
gedacht. Sie kännen alle Zahlen z.B. mit einem Faktor X
>100.multiplizieren und schon werden Ihre Hinweise gegenstandslos.
Dann sind es die Einkommensteuern der Mitarbeitetr von F und F bekommt
kein Hartz Iv oder kann nicht zum Job-Center gehen usw.   Dass Sie mir
empfehlen die Sozialgesetzbücher zu studieren, zeigt nur, dass Sie
die entsprechenden Kapitel:
http://www.staatsbuergersteuer.de/Subventionen.htm [2],
http://www.staatsbuergersteuer.de/ALGII.htm [3],
http://www.staatsbuergersteuer.de/ANHh.htm [4],
http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm [5] der
Staatsbürgersteuer nicht gelesen oder wenn doch, dann nicht
verstanden haben. Im Vergleich dazu sind Ihre Entlehnungen aus dem
SGBs selektiv und erscheinen eher oberflächlich.   Die von mir
genannten Beispiele (Wäscherei, Friseuse, Haushaqltshilfe) verstoßen
schon heute bei def MWST und der EST gegen die horizontale
Gerechtigkeit (Gleichartiges soll gleich besteuert werden vgl
http://www.staatsbuergersteuer.de/Synopse.htm#2.9.1 [6]. Sie sind
Ausfluss der patriachalischen Ideologie des 19. Jahrhunderts. vgl.:
http://www.staatsbuergersteuer.de/Ideologie.htm#2.5.6 [7] . Mir hier
unwissenschaftliches Herangehen zu unterstellen ist Lachhaft. Dass
diese Effekte in der Sozialkonsumsteuer massiv verstärkt werden, ist
angesichts des Steuersatzes von 138% wenn die Leistung über den Markt
erbracht wird und 0%, wenn sie innerhalb der Familie erbracht wird,
elementar einzusehen und bedarf keiner wissenschaftlichen
Verschleierung.   Ich habe diese Fakten zusammen mit dem Rückschritt
Richtung Brutto-Allohasenumsatzsteuer in "Warum eine Sozialkosumsteuer
zur Finanzierung nicht taugt" 
(http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2 [8])
angefügt, bin aber gerne bereit darüber zu debattieren und, falls
ich da was falsch verstanden habe, diese Fehler zu korrigieren und
ggfs zu löschen.    Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Starkoff   ,
................................    Gesendet: Mittwoch, 08. April 2015
um 22:43 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [9]>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [10]
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer    

	Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff, 

	vielen Dank für Ihre zunächst freundlicheren Töne.  

	Zu Ihren Anfragen kann ich mich jedoch grundsätzlich vorweg nur
wiederholen und ich sehe keinen Sinn darin, diese Beispiele erneut zu
korrigieren und darzulegen.  

	Import ist umsatzsteuerfrei. Daher wäre es sinnvoll gewesen, die
Netto-Beträge aufzulisten, denn ein vernünftiger Kaufmann legt beim
Auslandseinkauf seine USt-ID-Nummer vor.   

	Am bereits ausführlich dargelegten Prinzip ändert sich nichts, auch
dann nicht, wenn F die Produkte aus verschiedenen Bestandteilen aus
verschiedenen Ländern zusammen mischt. Bitte versuchen Sie daher, das
heutige Umsatzsteuersystem zu begreifen und meine bisherigen
Darlegungen zur Sozialkonsumsteuer nachzuvollziehen. Sie können dann
Ihre Beispiele selbst weiterrechnen und kommen dadurch sicherlich zu
anderen Ergebnissen. Sie können dann auch Ihre unzutreffenden
erneuten Vorwürfe noch einmal überdenken.   

	Die Höhe der Einkommensteuersätze wird vor allem durch die
vorhandenen oder fehlenden Sozialleistungen der einzelnen Nationen
bestimmt.  

	Bitte beachten Sie, daß Konsumsteuer zur Ausschüttung eines
bedingungslosen Grundeinkommens geeignet ist. Das bGE ist dann sogar
erforderlich. Daher werden auch die anderen Nationen bei Anschluß an
dieses System einen vergleichbaren Sozialkonsumsteuersatz haben.  

	Verrechnet er 100 € und reeduziert seine verrechenvbare Vorsteuer
auf 152,64€. die er dann in den Folgemonaten verrechnen darf? JA!
Dann bedeutet "zeitlichen Verzögerung der Anrechnung im
Konsumsteuersystem“ wohl nur, dass nicht mehr an Sozialkonsumsteuer
angerechnet werden darf, als bezahlt wird… Es bedeutet auch, daß in
Höhe der Marge Sozialkonsumsteuer beim Staat verbleibt. 

	hier akzeptiere ich wider besseres Wissen, Ihre Unterstellung, dass
die vom Einkommen immer 50% an den Staat abfließen Das brauchen Sie
nicht. Das Existenzminimum bleibt heute einkommensteuerfrei. Darüber
hinaus zahlen im unteren Einkommenssegment Selbständige wegen des
Mindestbeitrags bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
eine höhere Quote, während Arbeitgeber im Minijobbereich
subventioniert werden, wie Sie meinen Veröffentlichungen und den
bisherigen Mails bereits entnehmen konnten. 

	Im Mehrwert stecken die Einkommensteuern des F (und ggf die seiner
Mitarbeiter) in Höhe von 11,25 €, die der der Staat also bereits
eingenommen hat weil der Herstellungsprozess der Ware bereits im Dez.
2014 stattgefunden hat. Diese Darstellung ist fehlerhaft. Hat F die
Ausgaben bereits im Dezember getätigt und noch keine Erlöse
erwirtschaftet, hat er heute einen einkommensteuerlichen
Verlustvortrag, den er im nächsten Jahr nutzt, wenn er dann Erlöse
und insgesamt einen Einnahmen-Überschuß hat. Die Einkommensteuer
für F hat der Staat daher in 2014 noch nicht eingenommen, wohl aber
die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in Bezug auf seinen
Mitarbeiter. Dies sind heute auch nicht anteilig exakt 11,25 €, wenn
der Mitarbeiter alles allein gemacht hat, da das Grundeinkommen
derzeit einkommensteuerfrei bleibt. Darüber hinaus fehlt in Ihrer
Rechnung dann der Aufwand des Arbeitgebers F für den Mitarbeiter. F
erhält in dieser Situation derzeit noch Leistungen nach dem SGB II.  

	In der Sozialkonsumsteuer nimmt der Staat im Vergleich zur EST 11,23
€ weniger ein. Nein! Mit anderen Worten: F darf in der
Sozialkosumsteuer den vollen Mehrwert unversteuert genießen. Oder
habe ich Sie da falsch verstanden?JA! Genauso zahlt er im
Konsumsteuersystem noch keine Sozialkonsumsteuer, da er bisher viel
mehr Geld eingesetzt hat, als er eingenommen hat. Erst bei
Totalgewinnen macht sich die Einnahme der Sozialkonsumsteuer
bemerkbar. F kann aber bedingungslos von dem ausgeschütteten
Grundeinkommen leben.  

	Ich verzichte darauf, diese Rechnung auch noch für die Verkäufe im
Mrz. vorzuführen Natürlich ist irgendwann das
Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 152,64 € aufgebraucht. Es wird F
aber gelingen weitere Rohstoffe einzukaufen, die das Guthaben wieder
erhöhen. Ich schätze, dass Sie weitere Regeln erfinden müssen um
diese Steuervermeidungsstrategie zu unterbinden 

	Vielleicht gelingt es Ihnen, auch hier mit dem heutigen System zu
vergleichen: In dieser Situation zahlt F lange keine Einkommensteuer
sondern geht zum JobCenter, denn er hat dann noch keinen
Einnahmen-Überschuß, von dem er leben könnte. 

	Dass Sie die Steuer (+Soziaqlabgaben), die Sie mit dem
Brutto-Nettorechner ermitteln durch den (Bruttolohn-Existenzminimum)
dividieren und damit (je nach gewähltem Existenzminimum) irgendwelche
Qutienten ermitteln, die den magischen 50% nahe kommen, ergibt
vielleicht einen Nedden-Satz aber noch keinen Steuersatz. Mit höherem
Existenzminimum können Sie so z.B. auch auf Werte von 60% oder 75%
kommen. Ein Steuersatz ist per Definition jedenfalls der Quotient aus
Steuer und Einkommen. 

	Hierzu rate ich Ihnen, die geltenden Steuer- und Sozialgesetzbücher
zu studieren. Sie werden die in meiner Arbeit angewandten Bestimmungen
wiederfinden. Sie können auch die amtlichen Lohnsteuertabellen
studieren, wenn Ihnen der Überblick über das Einkommensteuer- und
Sozialsystem fehlt. Von einem promovierten Wissenschaftler hätte ich
allerdings statt aufgeblasenes unbelegtes Herumprosaunen wüster
Behauptungen eher Eigeninitiative und Forschungsdrang und
nachvollziehbar belegte Kritiken erwartet.  

	Ich erwarte von Ihnen auch keine Antwort vor Pfingsten, um Ihnen Zeit
zu geben, Ihre Texte zu korrigieren. Mir wäre schon sehr geholfen,
wenn Sie die Textstellen, die nicht mehr gelten, einfach entfernen,
damit ich nicht wieder lesen muss, dass der entsprechende Text nicht
mehr gilt oder dass für Sie wörtliche Zitate aus Ihren Texten vollig
neu sind.  

	Es ist rücksichtsvoll, daß Sie mir für diesen Auftrag Zeit bis
Pfingsten gönnen. Allerdings habe ich bis dahin einige Fristen zu
erledigen. Beachten Sie bitte, daß ich bei Annahme des Auftrags eine
steuerlich und rechtlich qualifizierte Aushilfs-Mitarbeiterin finden,
einstellen und einarbeiten müßte. Sollten Sie auch mit einem
späteren Abgabetermin einverstanden sein, geben Sie mir bitte
Nachricht.  Mein Stundensatz beträgt ggf. für Sie 120,- € netto.  

	Sie würden mir sich endlose Wiederholungen von Argumenten und
Erläuterungen ersparen… , wenn Sie entsprechend wissenschaftlich
vorgehen würden. Dann würden Sie nicht nur von Ihren Anschuldigungen
sondern sicherlich auch von der Staatsbürgersteuer lassen, die für
ein bedingungsloses Grundeinkommen in vielen dargelegten Punkten
ungeeignet erscheint. 

	Wer die Erbsschaftsteuer umgehen will, indem er eine Stiftung
gründet, enterbt natürlich seine Erben. Sonst würde er die
Erbschaftsteuer nicht umgehen. Was auch immer er mit der Stiftungs
ehrlich oder vorgeblich bezweckt, Die Stiftung darf von den Verwaltern
der Stifung nach 10 Jahren aufgelöst werden. Leider werde ich dies im
Fall der Götz-Werner-Steiftung  nicht mehr erleben.   

	Sie haben wieder vergessen, daß die Stiftung selbst die
Erbschaftsteuer zu zahlen hat. Ob sie dann nach 10 Jahren aufgelöst
werden darf, ist für die Erbschaftsteuer unerheblich. 

	"Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche
Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd".  Sie wollen
offensichtlich die Horizontale Gerechtigkeit massiv verletzen, und
Gleiches ungleich besteuern. Der eine gibt seine Leistung mit 0% ab,
der andere mit einem Steuersatz von 138%! Das ist krass ungerecht und
hat mit lebensfremd und unsozial nichts zu tun. Sie haben
offensichlich keine Hemmungen mit diesem Steuersatz die bereits
vorhandene Ungerechtigkeit des deutschen Steuer- und Rechtssystems
extrem zu verschärfen. 

	Erneut kann ich Sie in Ihrem eigenen Interesse nur bitten, zukünftig
eine wissenschaftliche Herangehensweise an den Tag zu legen und
sorgfältig zu recherchieren, denn diese unhaltbaren und unbelegten
Äußerungen fallen lediglich auf Sie zurück.  

	Mit Grüßen 

	Verena Nedden 

	______________________________________ 

	Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es! 

	www.konsumsteuersystem.de [11] 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de [12]]
Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Donnerstag, 2. April 2015 15:44
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [13]
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer   

	Sehf geehrte Frau Nedden,   

	Vielen Dank für Ihre konkreten Antworten. Leider haben Sie beim
Farbenmischer F auf Daten geantwrtet, die ich so nicht gemeint habe.
Dies betrifft vor allem die verkaufte Ware. Daher noch einmal die von
mir gemeinten Verkaufszahlen, Diesmal mir Rohstoff A,B,C statt 1,2,3)
Sorry, dieses Missverständnis geht auf meine Kappe.   

	F hat gekauft: 

	·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren
2380,00 € (incl. 19% MWST) 

	·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden)
35,70 € (incl.25 % MWST) 

	·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff A (Import aus Ungarn) 127,00
€ (incl. 27% MWST) 

	·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff B (heimisch) 119,00 €
(incl. 19% MWST) 

	·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff B (Sonderangebot) 71,40 €
(incl. 19% MWST)  

	·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff C (Import aus Luxemburg
117,00 € (incl. 17% MWST) 

	·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 €
(incl.17% MWST) 

	F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern) 

	Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff A 238,00 €  

	Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff B 238,00 €  

	Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus B und C 238,00 € 

	Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70
€/Monat   

	Dass die Mehrwertsteuer bei importierter Ware nicht gezahlt wird ist
mir klar. Deshalb habe ich die Beispielzahlen auch so gewählt, dass
ohne MWST glatte Betröge zu berechnen sind. Anmerkung: Hat er sie
selbst im Ausland gekauft, muss er bei Grenzübertritt einen Antrag
und Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen. Die unterschiedliche
MWST Sätze bedeuten in deer Regel, dass Länder mit hohen
MWST-Sätzen von z.B.25% niedrigere EST-Steuern verrechnen, also (nach
der Philosophie der Sozialkonsumsteuer) auch geringere
Sozialkonsumsteuersätze haben müssten, wenn sie zu diesen wechseln
würden. Hier würde diese Ware zm NNPreis also weniger kosten als im
Ursprungsland. Das wäre eigentlich wettbewerbswidrig und eine
verdeckter Exportsubvention dieser Länder. Dafür können Sie
natürlich nichts. Es ist aber eine der Schwächen der MWST-Systems.
Aber Sie blasen dieses System auf und versuchen dabei die Schwächen
zu vermeiden. Dies kann nur teilweise gelingen und erfordert weitere
Spezialregeln, z.B. "zeitlichen Verzögerung der Anrechnung im
Konsumsteuersystem“, die dann weitere Probleme aufwerfen und weitere
Korrekturen erforderlich machen werden. So entstehen Steuersysteme,
die immer komplizierter und intransparenter werden.   

	Ich habe Ihre Rechnung  so verstanden, dass F im Feb. "verrechenbare
Vorsteuern aus der Sozialkonsumsteuer (s.o.) in Höhe von 3 * 16,67
€ + 14,28 € + 50,- € + 50,- €+ 30,- € + 50,- € + 8,33
€." =252.62 hat. Bei einem VerKauf von Feb. 2015 15 kg Farbe
hergestellt aus Rohstoff A 238,00 € würde er neben 38€ MWST
100€ Sozialkonsumsteuer in Rechnung stellen, zusammen also 138 €.
Wie erfolgt jetzt die Verrechnung? Verrechnet er 100 € und
reeduziert seine verrechenvbare Vorsteuer auf 152,64€. die er dann
in den Folgemonaten verrechnen darf? Dann bedeutet "zeitlichen
Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem“ wohl nur, dass
nicht mehr angerechnet werden darf, als bezahlt wird und hat nichts
mit tatsächlichen Produktionsvorgängen zu tun.    

	Für F bedutet das, dass er oer saldo nur die MWST bezahlt und die in
den 238 € steckende Sozialkonsumsteuer von 100 € mit seinem
Sozialkonsumsteuer-Guthaben verrechnet.   

	Wie sieht es im EST-System aus (hier akzeptiere ich wider besseres
Wissen, Ihre Unterstellung, dass die vom Einkommen immer 50% an den
Staat abfließen) im übrigen verwende ich die von Ihnen ermittelten
Beträge.   

	Verkauf:                                200,00 € +MWST 38,00 €   

	Rohstoff A                            -100,00 €       

	Wasser, Gas, Strom              -  27,50 € -MWST    4,10 €   

	AfA Farbenmischer               -  33,33 €                  im
Ausland gekauft: keine MWST / Sozialkonsumsteuer    

	AfA Etikettendrucker            -  16,67 €   

	                                        ------------            
---------   

	Mehrwert                                22,50 €               33,90
€   

	Im Mehrwert stecken die Einkommensteuern des F (und ggf die seiner
Mitarbeiter) in Höhe von 11,25 €, die der der Staat also bereits
eingenommen hat weil der Herstellungsprozess der Ware bereits im Dez.
2014 stattgefunden hat. im System der Sozialkonsumsteuer müsste er
diesen Betrag eigentlich abführen, kann dies aber wegen der
Verrechnung mit dem Sozialkonsumsteuer-Guthaben vermeinden.   

	In der Sozialkonsumsteuer nimmt der Staat im Vergleich zur EST 11,23
€ weniger ein. Mit anderen Worten: F darf in der Sozialkosumsteuer
den vollen Mehrwert unversteuert genießen. Oder habe ich Sie da
falsch verstanden?   

	Ich verzichte darauf, diese Rechnung auch noch für die Verkäufe im
Mrz. vorzuführen Natürlich ist irgendwann das
Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 152,64 € aufgebraucht. Es wird F
aber gelingen weitere Rohstoffe einzukaufen, die das Guthaben wieder
erhöhen. Ich schätze, dass Sie weitere Regeln erfinden müssen um
diese Steuervermeidungsstrategie zu unterbinden    

	Dass Sie die Steuer (+Soziaqlabgaben), die Sie mit dem
Brutto-Nettorechner ermitteln durch den (Bruttolohn-Existenzminimum)
dividieren und damit (je nach gewähltem Existenzminimum) irgendwelche
Qutienten ermitteln, die den magischen 50% nahe kommen, ergibt
vielleicht einen Nedden-Satz aber noch keinen Steuersatz. Mit höherem
Existenzminimum können Sie so z.B. auch auf Werte von 60% oder 75%
kommen. Ein Steuersatz ist per Definition jedenfalls der Quotient aus
Steuer und Einkommen.    

	Ich schicke diese Mail erst jetzt, damit Sie nicht mit meinen Mails
überbeansprucht werden und Zeit haben, sich um ihren Lebensunterhalt
ihrer Familie zzu kümmern. Ich erwarte von Ihnen auch keine Antwort
vor Pfingsten, um Ihnen Zeit zu geben, Ihre Texte zu korrigieren. Mir
wäre schon sehr geholfen, wenn Sie die Textstellen, die nicht mehr
gelten, einfach entfernen, damit ich nicht wieder lesen muss, dass der
entsprechende Text nicht mehr gilt oder dass für Sie wörtliche
Zitate aus Ihren Texten vollig neu sind.     

	Vielleicht lesen Sie auch inzwischen mal die Staatsbürgersteuer
ähnlich sorgfätig, wie ich versuche ihre Texte zur
SozialUmsatzKonsumSteuer zu lesen, um halbwegs dahinter zu kommen, was
Sie meinen. Sie würden mir endlose Wiederholungen von Argumenten und
Erläuterungen ersparen. Der Link auf das Sozialbudget finden sie z.B.
in http://www.staatsbuergersteuer.de/Subventionen.htm#2.6.2 [14]. Sie
können "Sozialbudget" auch googeln. Dort finden Sie genau, was alles
unter Förder- und Fürsorgesysteme fällt. Ich wundere mich
inzwischen nicht mehr, dass Sie diese elementare Zusammenstellung der
heutigen Sozialleistungen nicht kennen. Genau so wenig wie ich Ihre
euphorischen Bemerkungen zur Erhöhung des Wohngelds verstehe. Da
Wohngeldzahlungen voll  auf das ALGII angerechnet werden, hat der
HartzIV Empfänger gar nichts davon. Es geht dabei nur um eine
Neujustierung der Finanzierung der Kosten der Unterkunft zwischen Bund
und Gemeinden.   

	Wer die Erbsschaftsteuer umgehen will, indem er eine Stiftung
gründet, enterbt natürlich seine Erben. Sonst würde er die
Erbschaftsteuer nicht umgehen. Was auch immer er mit der Stiftungs
ehrlich oder vorgeblich bezweckt, Die Stiftung darf von den Verwaltern
der Stifung nach 10 Jahren aufgelöst werden. Leider werde ich dies im
Fall der Götz-Werner-Steiftung  nicht mehr erleben.     

	"Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche
Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd".  Sie wollen
offensichtlich die Horizontale Gerechtigkeit massiv verletzen, und
Gleiches ungleich besteuern. Der eine gibt seine Leistung mit 0% ab,
der andere mit einem Steuersatz von 138%! Das ist krass ungerecht und
hat mit lebensfremd und unsozial nichts zu tun. Sie haben
offensichlich keine Hemmungen mit diesem Steuersatz die bereits
vorhandene Ungerechtigkeit des deutschen Steuer- und Rechtssystems
extrem zu verschärfen.      

	Mit freundlichen Ostergrüßen   

	Dr. Bernd Starkloff    

	Gesendet: Donnerstag, 26. März 2015 um 01:07 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer     

	Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff, 

	vielleicht machen Sie sich einfach mal die Mühe und geben in einen
Brutto-Netto-Rechner (z.B. den von Parmentier, den ich sehr schätze)
einen Brutto-Lohn ein, ziehen vom Nettobetrag das Existenzminimum ab,
teilen diesen Betrag durch 2 und vergleichen ihn mit der AN-Belastung.
Sie werden sehen, daß die Rechnung den 50% schon ziemlich nahe kommt.
Die Korrekturen und deren Herleitung können Sie meiner Arbeit ab S.
71 entnehmen.  

	Sie haben Recht, es hat sich herausgestellt, daß 50% allein, wie
Götz Werner behauptet, heute nicht ausreichen, wenn heute 50% vom
Einkommen genommen werden und das Existenzminimum frei bleibt. Auf den
Arbeitgebergesamtaufwand kommen bei Produktverkauf ja heute auch noch
die 19% USt drauf. So habe ich auch hier wie an einigen anderen
Stellen meine Ausarbeitung dank einiger Nachfragen zu meinem Konzept
von denjenigen korrigiert, die sich an einem Konsumsteuersystem
interessiert zeigten, oder es fundiert kritisierten. Es sind daher
aufgrund eines ursprünglichen Konzeptionsfehlers meinerseits, wie Sie
schon nachlesen konnten, nicht mehr, wie ursprünglich 68%
Sozialkonsumsteuer vorgesehen, sondern 100% Sozialkonsumsteuer, die
auf einen Nettopreis geschlagen werden, der halb so hoch ist, wie der
heutige Nettopreis. Sie können sich das gemeinschaftliche
Konsumsteuersystem als Arbeit vorstellen, die immer weitere
Verbesserung erfährt. Sie mögen jedoch verzeihen, daß ich in diesem
System hauptsächlich den Lebensunterhalt meiner Familie erwerben muß
und daher bisher keine Zeit fand, die Arbeit bis zu Ende korrigiert
neu zu schreiben. Schließlich werde ich auch mit Ihren Mails
beschäftigt.  

	Aus meiner Sicht lohnt es sich insbesondere auch für die werte
MitleserInnenschaft, auf folgende Fragen und Problemstellungen zu
antworten (alles andere konnten Sie bisher an den angegebenen Stellen
nachlesen und würden Ihre Fragen ggf. danach anders stellen bzw. sie
würden sich erledigen): 

	Darum möchte ich noch von Ihnen für folgendes Beispiel wissen, wie
der Kleinunternehmer F in der Sozialkonsumsteuer monatlich besteuert
wird und welche Vorsteuer er jeden Monat anrechnen darf.  

	Die Beantwortung richtet sich nach der heute möglichen Umsetzung und
nicht von dem optimalen gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem: 

	F hat gekauft: 

	·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren
2380,00 € (incl. 19% MWST) 

	F erhält 380,- € Umsatzkonsumsteuer am 10.01.2015 bzw. Bei
Dauerfristverlängerung am 10.02.2015 vom Finanzamt erstattet. 

	Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 1.000,-
€, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung
mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden
Erlösen für jeden seit der Anschaffung des Mischgeräts vergangenen
Monat zu höchstens (1000,- / 5 Jahre / 12 Monate =) 16,67 €.  

	·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden)
35,70 € (incl.25 % MWST) 

	Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 28,56
€ für die 20 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der
Konsumsteuer-Voranmeldung relevant: 

	Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 28,56 € netto = 5,43 €
Zahllast für F.  

	Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 5,43 €
Erstattung für F. 

	Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (28,56 €
/ 2 =) 14,28 €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht.
Die Verrechnung der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer
Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen. 

	·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff 1 (Import aus Ungarn) 127,00
€ (incl. 27% MWST) 

	Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 100,-
€ für die 10 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der
Konsumsteuer-Voranmeldung relevant: 

	Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 100,-  € netto = 19,- €
Zahllast für F.  

	Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 19,- €
Erstattung für F. 

	Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (100,- €
/ 2 =) 50,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die
Verrechnung der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer
Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen. 

	·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (heimisch) 119,00 €
(incl. 19% MWST) 

	F erhält am 10.02.2015 bzw. 10.03.2015 19,- € Vorsteuer erstattet.
 

	F hat ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben zur Verrechnung von 50,- €.  

	·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (Sonderangebot) 71,40 €
(incl. 19% MWST)  

	F erhält am 10.03.2015 bzw. 10.04.2015 11,40 € Vorsteuer
erstattet.  

	F hat ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben zur Verrechnung von 30,- €.  

	·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 3 (Import aus Luxemburg
117,00 € (incl. 17% MWST) 

	Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 100,-
€ für die 10 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der
Konsumsteuer-Voranmeldung relevant: 

	Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 50,-  € netto = 19,- €
Zahllast für F.  

	Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 19,- €
Erstattung für F. 

	Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (100,- €
/ 2 =) 50,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die
Verrechnung der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer
Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen. 

	·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 €
(incl.17% MWST) 

	Hier ist unklar, ob es sich um einen Luxemburg-Import handelt. Falls
ja: 

	Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 600,-
€ für den Etikettendrucker. Die Nutzungsdauer für
Peripheriegeräte beträgt 3 Jahre. Bei Verbuchung des Imports sind
bei der Konsumsteuer-Voranmeldung relevant: 

	Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 600,-  € netto = 140,- €
Zahllast für F.  

	Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 140,- €
Erstattung für F. 

	Darüber hinaus hat F ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 300,- €,
welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung mit
einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen
für jeden seit der Anschaffung des Druckers vergangenen Monat zu
höchstens (300,- / 3 Jahre / 12 Monate =) 8,33 €.  

	F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern) 

	Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 3 238,00 €  

	F muß 516,99 € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19%
auf 2.721,01 €). Er verrechnet die Zahllast mit der fälligen
Umsatzkonsum-Vorsteuer (s.o.) in Höhe von 19,- € + 11,40 €. Seine
Zahllast an Umsatzkonsumsteuer beträgt dann 486,59 €.  

	F muß 1.360,50 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50%
von 2.721,01 €). Er verrechnet die Zahllast mit der bisher
verrechenbaren Vorsteuer aus der Sozialkonsumsteuer (s.o.) in Höhe
von 3 * 16,67 € + 14,28 € + 50,- € + 50,- €+ 30,- € + 50,-
€ + 8,33 €. Seine Zahllast an Sozialkonsumsteuer beträgt dann
1.122,16 €. Er hat darüber hinaus bis maximal 1.122,16 €
künftige Vorsteuerbeträge aus der Sozialkonsumsteuer erstattet zu
bekommen. F kann nun jeden Monat z.B. 16,67 € + 8,33 € bis zur
maximalen Summe von 1.122,16 € wieder erhalten 

	Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 2 238,00 €  

	F muß 238,-  € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19%
auf 2.000 €).  

	F muß 1.000 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50%
von 2.000,- €). Er verrechnet die Zahllast mit der fälligen
Sozialkonsum-Vorsteuer (s.o.) in Höhe von 16,67 € für die
Mischmaschine + 8,33 € für den Drucker.  

	Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus 1 und 2 238,00 € 

	F muß 238,-  € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19%
auf 2.000 €).  

	F muß 1.000 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50%
von 2.000,- €). Sein Verrechnungsvolumen hat sich vorerst für März
erschöpft.  

	Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70
€/Monat 

	F erhält am 10.04.2015 bzw. 10.05.2015 4,10 € Vorsteuer aus
gezahlter Umsatzkonsumsteuer erstattet.  

	F erhält am 10.04.2015 bzw. 10.05.2015 (201,60 € / 2 =) 10,80 €
Vorsteuer aus gezahlter Sozialkonsumsteuer erstattet. F hat nun einen
erstattungsfähigen Vorsteuer-Merkposten von (1.122,16 € + 1.000,-
€ - 16,67 € - 8,33 € - 10,80 € =) 2.086,79 €, der monatlich
um 16,67 € + 8,33 € abgeschmolzen wird, da diese Beträge bis zum
Aufbrauch der vorgetragenen Vorsteuerbeträge aus der
Sozialkonsumsteuer monatlich erstattet werden.  

	Ich kenne die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze
für den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind. Ich wollte
nur klären, ob es auch in der Sozialkonsumsteuer bei diesen Pea-nuts
bleibt oder ob die Pauschalsätze nicht auf ein realistisches Maß
angehoben werden müssten. Gilt das auch für für Hausfrauen, oder
Hobbygärtner, die Ihre Nahrung selbst erzeugen?  

	Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche
Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd.  

	Dass Wäschereien Rechnungen ausstellen und ihre Leistungen
versteuern müssen, ist wohl auch in der Sozialumsatzkonsumsteuer so.
Muss also nicht auch die Mutter oder Freundin eines Auszubildenden
ihre entsprechende Leistung versteuern?  

	Es wäre sicherlich auch wünschenswert, wenn Frauen eine Anerkennung
für ihre unentgeltliche Leistung bekämen. Wir wollen aber die Kirche
im Dorf lassen und private Versorgung privat sein lassen. Die Mutter
ist dazu nach § 1601 BGB gesetzlich verpflichtet. Vergessen Sie bitte
nicht, daß es um eine bGE-fähige, spiegelbildliche Steuerrumkehr und
nicht um die Änderung des gesamten deutschen Rechtssystems geht.   

	Eine Selbstständige, die den Haushalt eines Junggesellen
professionell besorgt, muss doch auch eine Rechnung ausstellen und
entsprechende Steuern zahlen. Fällt das alles weg, wenn der
Junggeselle sie zur Lebensgefährtin erklärt oder sie diese Leistung
als Geschenk oder Nachbarschaftshilfe leistet (Wobei natürlich
Gegengeschenke üblich und normal sind)? 

	Fällt dies heute weg? Wenn ja, dann ja, wenn nein, dann nein. 

	Versteuerung bei Stiftungen:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CDYQFjAA&url=http%3A%2F%2Ftelc.jura.uni-halle.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FBeitraegeTWR%2FHeft113_0.pdf&ei=1_4SVc77FMvTUdSpgcAO&usg=AFQjCNFnTGP-2YbLZj0oKOWyjgHpImlTTg&bvm=bv.89217033,d.d24
[15]  

	Ihre Annahmen gehen leider wieder fehl. Sie unterscheiden nicht
zwischen gemeinnützigen und anderen, gewinnorientierten Stiftungen.
Stiftungen haben, wenn sie nicht gemeinnützig sind, zum Hintergrund,
daß die Unternehmensphilosophie dadurch gerettet werden soll, wenn
potentielle Erben sich streiten werden und wegen widersprüchlicher
Interessen eine Zerschlagung des Unternehmens droht. Deshalb hat auch
Prof. Werner seine zahlreichen Kinder im Vorhinein „enterbt“,  um
den anthroposophischen Gedanken seines vorwiegend an Naturprodukten
und einem menschenwürdigen Arbeitsumfeld interessierten
Drogerie-Unternehmens „dm“ zu sichern.  

	Bitte beachten Sie die Polaritäten in dieser westlichen Welt. Alles
hat immer auch eine andere Seite und ist gleichzeitig ein Spiegel des
eigenen Selbstverständnisses. Manches scheint anders, als man denkt,
wenn man es durchdringt… 

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im
Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Dienstag, 24. März 2015 13:05
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer   

	Sehr geehrte Frau Nedden, 

Eigentlich möchte Ihnen die Anstrengung ersparen, mir die
Sozialkonsumsteuer (oder heißt die inzwischen
Sozialumsatzkonsumsteuer) zu erklären. Ich habe wirklich versucht
mich „auf dieses einfache, transparente System gedanklich
einzulassen, welches jede Hausfrau, mit der ich bisher gesprochen
habe, innerhalb von 5 Minuten begreift, da sie häufig einkaufen geht
und auf den Kassenbon schaut.“Ich habe es nicht geschafft. Ich
erkenne auch keine Einfachkeit und Transparenz sondern im Gegenteil
nur neue Steuern und Regelungen, die koplizierter als alles sind was
wir heute haben. 

	Ich habe versucht, mich nicht irritieren lassen von Ihren falschen
Behauptungen zum Einkommensteuersystem mit den angeblich 50%
Belastungen der Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben. Für den
Einpersonenhaushalt A liegt diese Belastung bei Monatsentgelten
Löhnen zwischen 1600€ und 4000€ zwischen 28%und 37% wie sie in
http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t1V [16] leicht
nachrechnen können. In Ihren Folien liegen alle Arbeitnehmer bei
einem Steuersatz von 50%. Dabei haben Sie, damit es hinkommt, den
Solidaritätszuschlag mitgerechnet, obwohl er für niedrigere
Einkommen gar nicht erhoben wird. 

Ähnlichen Unsinn haben sie beim Kindergeld und Kinder- bzw.
Erziehungsfreibeträgen vorgetragen, von denen der Fiskus nur eines
anerkennen darf. Für Einkommen unter 4000€ kommt nur das Kindergeld
in Betracht. Über diese und weitere handwerkliche Fehler habe ich
hinweg gesehen, weil ich verstehen wollte, worin Ihr
„Äqiuipartitionsprinzip besteht, dass Sie als Rechtfertigung für
die Staatsquote von 50% heranziehen und in die Sozialkonsumsteuer
eingebaut haben. Da Sie aber neben der Sozialkonsumsteuer die
Mehrwertsteuer und alle anderen indirekten Steuern bestehen lassen,
erhöhen sie die Staatsquote drastisch auf mehr las 60% und wenn Sie
noch Mieten und Gesundheit verstaatlichen wollen, wird die Staatsquote
weiter erhöht. So führen Sie Ihr Gleichverteilungsprinzip selbst ad
absurdum. 

Da dies nicht unbedingt die Sozialkonsumsteuer in Frage stellt,
sondern nur als Vorwort dazu dient, habe ich in der Folge nur noch
Ihre Aussagen zur Sozialkonsumsteuer ernst genommen und auf den
Prüfstand gestellt. Ich habe Ihnen bestätigt, dass Sie einige
Schwächen des MWST- Konzepts von Götz Werner erkannt und versucht
haben, diese mit der Sozialkonsumsteuer zu entkräften.  

Dazu habe ich Ihnen eine Reihe von Fragen zu sehr konkreten Fällen
vorgetragen und von Ihnen nur ausweichende Antworten erhalten. Als
Beispiel habe ich gefragt, nach welchem Bewertungs-Prinzip gelagerte
Vorprodukte zum Endprodukt kalkuliert werden sollen. Bei Ihrer
„zeitlichen Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem“
hängt an jedem Vorprodukt ein die dafür seinerzeit gezahlte
Sozialkonsumsteuer an, das diese ja nicht zum Einkaufszeitpunkt
angerechnet werden kann, sondern erst zum Verkaufszeitpunkt des
hergestellten Produkts. Da diese zu unterschiedlichen Zeiten und daher
unterschiedlichen Preisen eingekauft werden ist die Frage berechtigt,
welche Methode bei der Berechnung der Anrechnung der Vorsteuer
anzuwenden ist. Die abzuführende Steuer fällt also je nach dem
unterschiedlich aus. Sie behaupten, dies seien „Bewertungsmethoden
des einkommensteuerlichen und handelsrechtlichen Gewinns zur Bemessung
des Wertes der Warenbestände. Da es im Konsumsteuersystem auf den
Gewinn als Bemessungsgrundlage der Besteuerung nicht mehr ankommt,
sind diese Methoden nur noch in Bezug auf Handelsbilanzen von
Gesellschaften notwendig, die mehr als einen Gesellschafter oder
Anteilseigner haben.“ glatter Unfug also. Die Bewertungsmethode hat
Einfluss auf die Besteuerung. 

Schwieriger ist „die zeitliche Verzögerung der Anrechnung im
Konsumsteuersystem „ bei Kosten, für die Sozialkonsumsteuer bezahlt
worden ist, die aber mit der Herstellung nichts zu tun haben
(Gemeinkosten bzw. Fixkosten), wie ich im Beispiel zur Verrechnung der
Energiekosten für Heizung von Fertigungs- und Bürogebäuden gefragt
habe. Von Ihnen gibt es dazu nur die Antwort, jede Hausfrau, mit der
Sie 5 Minuten gesprochen haben, könnte mir das erklären. Sie sind
dazu scheinbar nicht in der Lage oder wollen mir hier lieber nicht
antworten.  

	Darum möchte ich noch von Ihnen für folgendes Beispiel wissen, wie
der Kleinunternehmer F in der Sozialkonsumsteuer monatlich besteuert
wird und welche Vorsteuer er jeden Monat anrechnen darf.  

	F hat gekauft: 

	·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren
2380,00 € (incl. 19% MWST) 

	·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden)
35,70 € (incl.25 % MWST) 

	·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff 1 (Import aus Ungarn) 127,00
€ (incl. 27% MWST) 

	·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (heimisch) 119,00 €
(incl. 19% MWST) 

	·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (Sonderangebot) 71,40 €
(incl. 19% MWST)  

	·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 3 (Import aus Luxemburg
117,00 € (incl. 17% MWST) 

	·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 €
(incl.17% MWST) 

	F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern) 

	Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 3 238,00 €  

	Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 2 238,00 €  

	Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus 1 und 2 238,00 € 

	Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70
€/Monat 

	Ihnen sollte es leichter fallen als Ihrer Hausfrau, die
Steuerbeträge und den Grenzausgleich anzugeben.  

Ich kenne die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze
für den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind. Ich wollte
nur klären, ob es auch in der Sozialkonsumsteuer bei diesen Pea-nuts
bleibt oder ob die Pauschalsätze nicht auf ein realistisches Maß
angehoben werden müssten. Gilt das auch für für Hausfrauen, oder
Hobbygärtner, die Ihre Nahrung selbst erzeugen? Dass Wäschereien
Rechnungen ausstellen und ihre Leistungen versteuern müssen, ist wohl
auch in der Sozialumsatzkonsumsteuer so. Muss also nicht auch die
Mutter oder Freundin eines Auszubildenden ihre entsprechende Leistung
versteuern? Eine Selbstständige, die den Haushalt eines Junggesellen
professionell besorgt, muss doch auch eine Rechnung ausstellen und
entsprechende Steuern zahlen. Fällt das alles weg, wenn der
Junggeselle sie zur Lebensgefährtin erklärt oder sie diese Leistung
als Geschenk oder Nachbarschaftshilfe leistet (Wobei natürlich
Gegengeschenke üblich und normal sind)?  

	Es geht mir nicht darum, das Konzept des gemeinschaftlichen
Konsumsteuersystems durch unreflektierte Behauptungen in Mißkredit zu
bringen. Meine Fragen und meine Gegenrechnung zur Finanzierung war ein
Versuch, zu verstehen, was Sie meinen und wie das System in
praktischen Fragen funktioniert. Ich habe nach wie vor nur wenige
befriedigende Antworten bekommen. Entweder sie weichen formal aus
„Schwarzkonsum ist etwas anderes als Schwarzarbeit“ oder Sie
erklären ihre eigenen Texte selbst als veraltet und überholt.  

Ihre Kritik an der Staatsbürgersteuer geht ins Leere. Da dort die
Körperschaftssteuer (natürlich auch die Abgeltungssteuer und
Kapitalertragssteuer) durch die Teilhabersteuer ersetzt wird, ist es
sehr wohl notwendig, dass das Vermögen der Teilhaber (auch solcher,
deren Beteiligung unter 10% liegt) für den Fiskus offenbart wird.  

„Mit der Teilhabersteuer wollen Sie auch bisher
körperschaftsteuerfreie, also gemeinnützige Institutionen und
Vereine der Teilhabesteuer ohne Anrechnungsmöglichkeit unterwerfen.
Es ist kaum anzunehmen, daß die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen
und Bürger dadurch steigt. Der Gemeinsinn der Bevölkerung wird durch
Ihre Teilhabesteuer massiv angegriffen“. Ich weiß gar nicht,
worüber Sie sich aufregen. Gemeinnützige und
körperschaftsteuerfreie Institutionen sollen doch gar keinen Gewinn
machen. Dann zahlen sie auch keine Teilhabersteuer. Wenn z.B. Götz
Werner oder andere Großkapitalisten ihre Vermögen in eine Stiftung
einbringen, die ihre Erben verwalten sollen, und dafür
selbstverständlich eine Vergütung (= bei Ihnen unversteuertes
Einkommen) erhalten, und die Stiftung nach 10 Jahren steuerfrei wieder
auflösen können, dann ist das keineswegs gemeinnützig, sondern eine
legal mögliche Umgehung der Erbschaftssteuer. Die Ausschüttung von
Vergütungen und die spätere Auflösung der Stiftung wird dagegen in
der Staatsbürgersteuer erfasst. 

	Ich glaube tatsächlich, dass es die Spendenbereitschaft der Bürger
und Bürgerinnen und der Gemeinsinn der Bevölkerung abträglich ist,
wenn Sie erfahren, dass Ihre Gelder der Gewinnerzielung dienen, der an
Erben oder Funktionäre ausgeschüttet wird. Beispiele für diese
Selbstbedienung hat es so viele gegeben, dass ich mich frage, wieso
überhaupt jemand auf das Spendenmarketing der entsprechenden
Institutionen hereinfällt. Es wäre besser, die Bürger würden ihre
Spenden direkt an Bedürftige übergeben und nicht an dubiose Vereine
delegieren. Viele tun dies bereits.  

	Zu der von Ihnen immer wieder aufgegriffenen Problematik des
Kinder-Bürgergelds habe ich oft genug Stellung genommen. Auch bei
Ihnen gebt es eine Finanzierungsobergrenze. Das, was Sie Kindern mehr
geben wollen, müssen Sie Erwachsenen weniger geben. Wie sie dem
Systemvergleich
http://www.staatsbuergersteuer.de/Arbeitsentgelt.htm#4.2.5.C [17]
entnehmen können, bekommen der Haushalt C mit 3 Kindern erheblich
mehr als im Einkommensteuersystem. In
http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t2 [18] können Sie
direkt vergleichen: Bei Einkommen ab 2000 € bekommt Haushalt C in
der Staatsbürgersteuer über 1300 € mehr als in der
Einkommensteuer. Selbst bei einem Einkommen von Null ist das
Bürgergeld dort um 289€ höher als das, was beim ALG II zu holen
ist. Natürlich könnte (und nach Ihrer Meinung sollte) das auch
höher sein. Es spricht nichts dagegen, das Kinder-Bürgergeld zu
erhöhen und das der Mutter zu senken. In
http://www.staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm [19] habe ich solche
Möglichkeiten aufgezeigt. Auch würde ich in der von mir
vorgeschlagenen speziellen Differenzierungsvariante des Bürgergelds
soll der Steuermehrertrag nach Einführung der Staatsbürgersteuer
genutzt werden, um das Kinder-Bürgergeld zu erhöhen. Aber so weit
sind wir noch nicht.  

	Es bleibt dabei: in von mir exemplarisch durchgerechneten
Differenzierung des Bürgergelds werden alle ehrlichen Haushalte
besser gestellt, als im heutigen System, auch wenn der Effekt bei
Single-Haushalten erst bei Einkommen >100 € auftritt. Dass 2010 der
Single bei Einkommen unter 100 € .weniger bekommt als im ALGII
hängt daran, dass für die Berechnung des ALGII sehr hohe Kosten der
Unterkunft angesetzt worden sind. In den meisten Städten lagen sie
deutlich niedriger. Inzwischen wären die Bürgergelder 10% höher und
damit wäre auch diese Ausnahme gegenstandslos. 

	Ich würde gerne wissen, ob Ihnen und manchen Ihrer Fans klar ist,
dass Sie die Vermögenskonzentration bei den Reichen massiv fördern.
Da Sie auch bei den Bedürftigen durch alle möglichen Versprechungen
nicht nur des hohen BGE sondern auch durch Übernahme der
Gesundheitsleistungen und Mieten für alle den Eindruck erwecken, sie
seien jetzt aller Sorgen ledig, wird Im Ergebnis in Ihrem System die
Schere zwischen Arm und Reich immer größer. Bei der Frage, wer das
bezahlt, bleiben nur die Arbeiter und Unternehmer mittleren
Einkommens, deren Belastung immer höher wird. Wie lange werden diese
das wohl ertragen? Ist Ihnen und Ihren Fans klar, dass dies diejenigen
sind, die unseren Wohlstand erzeugen? Ohne diesen Mittelstand wird der
Wohlstand zusammenstürzen wie ein Kartenhaus.   

	Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Starkloff    

	Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 um 19:59 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer     

	Nachtrag zur vorherigen Mail:  

	Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff, 

	Durchgestrichen war auch: 

	„Sozial“vor (eigefügt: Umsatz) „konsumsteuer bei.“ 

	Verena Nedden 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im
Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 00:27
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer   

	Sehr geehrte Frau Nedden,   

	nach Ihrer Mail an Peter hatte ich eigentlich vor, Ihnen nicht mehr
zu antworten, weil Sie versuchen, mit längst widerlegten Argumenten
und Unterstellungen die Staatsbürgersteur in Misskredit zu bringen.
Da es aber scheinen könnte, ich würde klein beigeben, wenn ich nicht
antworte, versuche ich es noch ein mal.   

	Ich habe Ihnen …    

	Mit freundlichen Grüßen 

	Dr. Bernd Starkloff   

	Gesendet: Freitag, 13. März 2015 um 00:33 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer      

	… 

 	*Beim Export muss der Exporteur die Sozialkonsumsteuern
aufgeschlagen (=, aber nicht die Mehrwertsteuer) (Nedden: dies
verhindert die heutige Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie EU-weit.).
Importe sind entweder beim Import auf die NNPreis herunter zu
subventionieren (Nedden: Auf keinen Fall. Dies sieht Dr. Hardorp
(verst.) vor und dies bedeutet den Staatsbankrott. Außerdem ist dies
ohne die EU-staaten nicht durchsetzbar.)  oder werden zu den
Importpreisen +MWST verkauft. Der Exportüberschuss (=Exporte -
Importe) tragt dann (Nedden: wegen und auch nur in Höhe der im
gemeinschaftlichen und heute ohne die Mitgliedsstaaten nicht
durchsetzbaren, konzipierten Umsatzkonsumsteuer
(Herkunftslandprinzip!)) zur Finanzierung in Höhe der Nedden:
SozialUmsatzkonsumsteuer bei.

	… 

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im
Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 11:31
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)   

	Hi Peter,   

	Deine Ungeduld ist verständlich. Aber die Straatsbürgersteuer
existiert seit 40 Jahren, ist in dieser Zeit öfter mal diskutiert
worden, auch weil Prof. Mitschke in den Steuerreformgremien versucht
hat, da etwas zu bewegen. Aber es hat sich wenig bewegt. Ob das bei
dem BGE ähnlich lange dauert? Ich hoffe nicht. Inzwischen könnte es
sich lohnen, herauszufinden, mit welchem Konzept die Finanzierung am
gescheitesten ist. Ich sehe das nicht als Kampf, eher als Suche nach
dem Konsens.   

	Ich habe Frau Nedden nicht nur in meiner letzten privaten Mail den
Vorschlag gemacht, uns zusammen zu tun, da wir doch das gleiche
wollen, nämlich ein praxistaugliches Konzept, den Konsum zu messen
und zu besteuern.   

	Hallo Frau Nedden.   

	Mein Angebot uns zusammenzusetzen gilt immer noch. Ich glaube aber,
dass Sie ihren inneren Widerwillen gegen die Staatsbürgersteuer nicht
überwinden werden. Sie wollen die Staatsbürgersteuer nicht einmal
lesen.    

	Im Gegensatz zu Peter und anderen machen wir uns ja gemeinsam
Gedanken, wie ein BGE zu finanzieren ist. Und da muss man doch etwas
genauer vorgehen. Bei Peter kommt ja der Strom aus der Steckdose und
wie er da hineinkommt, ist ihm egal, Hauptsache es  geht schnell.   

	Sorry, dass ich vermutet habe, sie seien eine Expertin, die an
Steuerreformkonzepten des BMF mitwirkt. Sie hatten mir den Eindruck
vermittelt, Sie gingen bei Herrn Schäuble ein und aus. Dabei sind es
nur die Praten, bei denen sie vorgetragen haben. Damit ziehe ich die
ensprechende Bemerkung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und
behaupte nur noch den 2.Teil der Aussage: Experten leben davon, dass
die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja
überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu
befürchten.     

	Ich bedaure auch. dass der Eindruck entsteht, wir würden nur um des
Kaisers Bart streiten. Und ich freue mich, dass Sie mir bestätigen,
dass es in der Sozialkonsumsteuer keine Körperschaftsteuer und
Abgeltungssteuer gibt. Wäre ja auch inkonsequent. Die entsprechende
Passage ist in http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2
[20] bereits entfernt. Ich warte immer noch auf ihre Liste weiterer
Fehler, die ich in bei der Darstellung der Sozialkonsumsteuer gemacht
habe. Ich bin gerne bereit, Fehler zu beseitigen.   

	Unsere Auseinandersetzung mag für Andere kleinlich und rechthaberich
anmuten. Aber das täuscht. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet,
bei dem Versuch, aus den vagen MWST-Konzept von Götz Werner ein in
sich logischeres und lückenloseres Konzept zu entwickeln, das einige
Schwachstellen beseitigt. Leider versuchen Sie aber, ein
Besteuerungsprinzip zu verbessern, dessen technische
Entwicklungsmöglichkeiten erschöpft sind. Die Dampfmaschine wurde
weit vervollkommnet – vom Unterdruck- zum Überdruckprinzip, vom
Flammrohr- zum Wasserrohrkessel – aber schließlich musste sie
technisch überlegenen Konzepten, Hubkolben und Elektromotor das Feld
räumen.   

	Für Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken reicht das, was in
http://www.staatsbuergersteuer.de [21] eigentlich aus. Von mir aus
können Sie auch aus unserem EMailverkehr zitieren - da steht nichts
anderes drin. Natürlich bin auch ich dann frei, aus dem EMails
Passagen vorzutragen. Ich habe das eigentlich nicht vor. Für meine
Kritik reicht das. was Sie im Internet veröffentlicht haben, wobei
ich gestehe, dass ich vieles nicht verstehe, trotz mancher
EMAIl-Hinweise von Ihnen.   

	Mit freundlichen Grüßen   

	Dr. Bernd Starkloff    

	Gesendet: Sonntag, 08. März 2015 um 22:46 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
 An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)   

	Hallo Ihr 2 Kampf-Genossen, 

	geht es auch einfacher, ich bin zwar schlau, aber Steuerrecht ist nun
wahrlich nicht zwingend mein Steckenpferd, gibt es ggfs Gemeinsamkeit
auf die wir aufsetzen können, statt uns im Ring zu fetzen? 

	Nur eine nette Hoffnung. Wir sind so stark wie wir einig sind. 

	Als Vision meinerseits 

	MfG 

	Peter 

	-----Original-Nachricht----- 

	Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.) 

	Datum: Sun, 08 Mar 2015 21:48:08 +0100 

	Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> 

	An: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> 

	Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff, 

	auch ich glaube nicht, daß irgendein Reicher sich um meine Vorgaben
schert. Unternehmen werden sich aber um sie betreffende Gesetze
scheren.  

	Zur Änderung der Steuergesetzgebung habe ich an den Wissenschaftsrat
der Bundeskanzlerin gerichtet ein Konzept zu einem gemeinschaftlichen
Steuersystem entwickelt (Zukunftsdialog 2012),  welches dem geneigten
Leser die Funktionsweise des heutigen Umsatzsteuergesetzes erklärt,
die heutige 50%ige Erwerbsbelastung nachweist, ein allseits gerechtes
Teilungssystem darlegt und dabei das gemeinschaftliche
Konsumsteuersystem zur Finanzierung des bedingungslosen
Grundeinkommens entwickelt. Daß nicht jeder Debattierende, der mit
der steuerlichen Materie nicht vertraut ist, alles gleich auf Anhieb
versteht, ist mir klar. (Das gleiche Problem taucht auf dieser Liste
vielfach in ähnlicher Form auf.) Daher habe ich auf meinen Seiten
verschiedene Darstellungsformen gesammelt, von denen ich annehme, daß
sie vielleicht den Einen oder die Andere in der Verständlichkeit eher
anspricht. Ihnen jedoch traue ich es aufgrund Ihres akademischen
Titels durchaus zu, sich bei Interesse auch in ein fachfremdes
wissenschaftliches Konzept einzuarbeiten, um es verstehen zu wollen,
zumal Sie sich ja auch zu Ihrem eigenen steuerlichen Konzept sehr
viele Gedanken gemacht haben.  

	Bitte bedenken Sie zu Ihrem weiteren Verständnis über Konsumsteuer,
daß dadurch, daß aus den bisherigen Nettoproduktpreisen die
Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben herausgerechnet werden
und statt dessen Sozialkonsumsteuer erhoben wird, auch die Gewinnmarge
entsprechend sinkt, denn es muß von ihr keine Erwerbsteuer mehr
bezahlt werden. Die Folge ist, daß im Konsumsteuersystem auch der
Manager sein Gehalt nur in der Höhe brutto erhält, wie er heute
netto bekommt. Daß er von seinem Gehalt dann keine Einkommensteuer
mehr bezahlt, ist nicht schlimm, denn die Sozialkonsumsteuer auf die
Produktverkäufe, welche die Auszahlung des Managergehaltes
ermöglichten, ist bereits eingenommen. Die Gewinne der Unternehmen 
werden insgesamt auf das heutige Netto-Niveau sinken, da die
verteilende Besteuerung bereits stattgefunden hat.  

	Also: Ja, auch die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer fallen
weg. Bitte besuchen Sie meine Internetseiten. Dort finden Sie diverse
Erläuterungen und Kurzübersichten, z.B.
http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php [22]
und http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php [23] 

	Ich bin mir sicher, daß sich etliche Ihrer Fragen bei Lektüre
erübrigen und dadurch Ihr bisheriger Glaube in wissenschaftliche
Auseinandersetzung mit dem Thema Konsumbesteuerung zu wechseln in der
Lage ist.  

	Außerordentlich hohe Transparenz ist gegeben, wenn die einheitliche
Konsumsteuer auf jeder Rechnung ausgewiesen ist, während die
Berechnung des individuellen Einkommens in 80 Millionen Fällen eher
intransparent wirkt, da sie jedwede individuelle, das Einkommen
besonders beeinträchtigende Lebenssachverhalte zu berücksichtigen
versucht, um eine gleichmäßige Besteuerung herzustellen. Der
Austausch von Leistung und Rechnung gegen Geld ist dagegen ein
ziemlich einfacher Vorgang. (Ist Ihnen bewußt, daß der größte
Anteil der weltweiten Steuerliteratur deutsche Steuerliteratur ist?
Wie soll sich heute ein ungeschulter Steuerpflichtiger damit
auskennen?)  

	Vielleicht ist Ihnen ebenfalls unbekannt, daß das Finanzamt seit
langem sogar eine Portion Mayonnaise einer Pommes-Bude abwiegt und den
Schwarzumsatz einer Eisdiele anhand der Anzahl der nachgekauften
Schirmchen und Plastiklöffel  in einem bestimmten Zeitraum
nachweist… In beiden Betrugsfällen entgehen dem Staat heute die
Einkommen- und Umsatzsteuereinnahmen. Bei Konsumbesteuerung entgehen
dem Staat die Einnahmen aus Sozialkonsumsteuer und Umsatzkonsumsteuer.
Die Ausfälle sind daher identisch hoch, wenn die Sozialkonsumsteuer
die bisherige Erwerbsbelastung ersetzt und die Umsatzsteuer mit der
Umsatzkonsumsteuer identisch ist. 

	Zu meiner auf Verfassungswidrigkeit gerichteten Kritik möchte ich,
um mich nicht unnötig zu wiederholen, aus den Mails zitieren, wenn
ich hierzu Ihre Erlaubnis erhalte. 

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im
Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Freitag, 6. März 2015 19:12
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)   

	Sehr geehrte Frau Nedden,   

	Ich glaube nicht, dass irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre
Vorgaben halten würde. Haben sie sich einmal die Entwicklung der
Managergehälter der letzten 20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig
unabhängig von den Gewinnen oder den Mitarbeiterentgelten ihrer
Unternehmen um 100% bis 200 % gestiegen. Andere Reiche sind keine
Manager sondern haben Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf
verzichten, nur weil Sie das gerne so hätten.   

	Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich die Einkommensteuer
abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die Abgeltungssteuer und die
Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst Personenegesellschaften
gegenüber Kapitalgesellschaften massiv benachteiligt würden. Ich
habe Ihren Vorschlag so verstanden, dass sie die Körperschaftsteuer
von 15% auf 50 % erhöhen um sie für Inländer abzuschaffen bzw.
rück zu erstatten. Was ist nun ihr Vorschlag? Bei der Rückerstattung
bekommt der Reiche also den vollen Betrag.   

	Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten zu
folgen: Sie könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens
(bzw. dem alten Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen
akkumulieren, steuerfrei vererben und auch für ihre Enkel und
Kindeskinder könnten das Kapital weiter akkumulieren. Toll.    

	Mich würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre
Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B.
bei Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu
verstehen, was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und
völlig unklare, teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder
formale Ausreden, z.B dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.   

	Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen
was Sie vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird.
Der Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will
beweisen, wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele
Kunden er mit seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er
bei ein paar Kunden eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht
auffliegt).   

	Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen Gewinnmöglichkeiten
des Schwarzkonsums "wegen der größeren Transparenz der
Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten
Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der
gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen
Betrugseinstellung durchsetzen könnte." Da machen Sie sich aber
gewaltige Illusionen. Und eine größere Transparenz sehe ich nicht.
Ich verstehe nicht mal, was sie so alles vorschlagen.  Versteht jemand
anderes das alles Bestätigt er auch die größere Transparenz?   

	Wieso sind "die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender
Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"?Bei Schwarzarbeit bezahlt
der Schwarzarbeiter nicht nur keine Einkommensteuern, sondern kann
überdies noch ALGII bekommen. Er muss halt nur ein bischen aufpassen,
dass er nicht erwischt wird. Also macht er nur Nachbarschafthilfe oder
so.    

	Sie haben betont, dass Sie bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform
mitgewirkt haben.  In Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die
viel von Steuern verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein
Spezialgebiet. Kaum einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen
von steuerlichen Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben
davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst
wären sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu
erwarten! Eher zu befürchten.    

	Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen Abschlusssatz aus dem
Prospekt bzw. Flyer.   

	Mit freundlichen Grüßen Dr Bend Starkloff   

	PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie gegen die
Staatsbürgersteuer vogrtragen?   

	Dr. Bernd Strarkloff    

	Gesendet: Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)    


	Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff, 

	da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch
die bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen
ruhen gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei
Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht
eher bei Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend
privat gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer
Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen. 

	Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen
Bedenken debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer
dargestellt habe? Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser
Liste über Ihr Konzept wegen meiner grundsätzlichen Bedenken
gegenüber dem Konzept und der vorgesehenen Finanzierung des zudem
bedingten Bürgergeldes nicht durchgehend mitverfolgt habe.  

	Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen
Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen: 

	1.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Einkommensteuersystem
vom allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer
Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte
(Ausnahme: Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur
45% + SolZ, während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen
Einkommensbereichen längst bezahlt sind). Hierin ist sein
Existenzminimum enthalten. Die andere Hälfte ist allgemeine
Erwerbsbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag +
Sozialversicherungsbeiträge oder Körperschaftsteuer + allg.
Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag). Vom
Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte + Existenzminimum
(Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer zahlt so viel
Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als
Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des
Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den
Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem
Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119%
des Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das
Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für
Einkommensteuer und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor
bereits 19% auf den Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an
Umsatzsteuer einnahm. Die Staatsquote beträgt hinsichtlich des
Netto-Gewinns eines Unternehmers daher ebenfalls 119%. Genauso
verhält es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den diversen
allgemeinen Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt
50% des Gewinns betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen
Gewinn realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die
Staatsquote beträgt heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende
eines Anteilseigners. 

	2.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Konsumsteuersystem
das bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn
das bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im
Erwerbsteuersystem fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich
staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,525% auf Spitzeneinkommen
durch die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer zu erwarten sind. Es gibt
kein Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto unterscheidet, denn
die bisherige Erwerbsbelastung wird durch Sozialkonsumsteuer ersetzt.
Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen, sondern bei Kauf eines
Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto von 10.000,- €
= 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von 5.000,- €
im Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit 696,-
€ bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise
119% des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an
Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene
Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein
Unternehmen, im Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen,
bleibt dies einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft;
die Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie
folgt dem Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im
Ausland müßten deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige
Nettodividende reduziert sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die
Produkte der dahinterstehenden Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun
konsumbesteuert werden, dann für den Anteilseigner steuerfrei
bleiben, aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt
unterliegen.
 Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro
steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen
Erwachsenen 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr
als heute ein und kann dies als bGE ausschütten. 

	Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis
übrigens nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den
Nettolohn fällig, während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei
850,- € brutto allmählich auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an
dieser Stelle auf <20% der allgemeinen auf das Netto entfallenden
Einnahmen zugunsten des Gewinns der Arbeitgeber oder günstigerer
Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!). Diese Lücke sollte für
eine Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden, wodurch sich zwar
die Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr Geld für
ein höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt
mit einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die
Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von
Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele,
während aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers
Mehreinnahmen zu erwarten wären (s.o.).  

	Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog.
Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen: 

	Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und
Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn-
oder Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet
und auch der Umsatz wird bei Betrug nicht in der
Umsatzsteuererklärung erscheinen. (Meistens jedoch der
dahintersteckende Materialaufwand, wodurch die Sache dann häufig
auffliegt!) 

	Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz,
der bei der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann
verschwiegen wird. Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr,
weil es keine Einkommensversteuerung und einkommensabhängige
Sozialversicherung mehr gibt.  

	Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender
Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der
größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos
ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und
moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer
egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte.  

	Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in
Zukunft durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und
finanzmathematisch bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den
Umsatz eines Unternehmens und ist mittlerweile in der Lage, jede
Unregelmäßigkeit herauszufinden.  

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	______________________________________ 

	Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es! 

	www.konsumsteuersystem.de [24] 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de [25]]
Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 15:34
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [26]
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.   

	Sehr geehrte Frau Nedden    

	Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich
mir gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in
http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 [27]
einzubringen. Ich verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung
Ihrer Argumente vom 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese
Peinlichkeiten ersparen möchte. Sie haben nämlich ausdrücklich auf
die Vertraulichkeit ihrer EMails hingewiesen Wenn Sie mich davon
entbinden, würde ich draus zitieren.   

	Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die
Reichen würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute
Brutto, so vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran
hindern?    

	Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B:
ein Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit.
Er bekommt von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen
Listenpreises. also 25% mehr als bei einem offiziellen Haarschnitt und
ich spare ebenfalls 25%. Das ist ein massiv Anreiz für den Friseur
und mich, die Sozialkonsumsteuer zu umgehen.   

	Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.   

	Mit freundlichen Grü0en,   

	Dr. Bernd Starkloff   

	Gesendet: Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [28]>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [29]
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.     


	Hallo Herr Starkloff, 

	wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich
widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per
Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in
Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem
dortigen Link: wie gezeigt [30]aufgenommen und zumindest diskutiert
wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung zwar
steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug
der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht
nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten.  

	Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015: 

	Zitatanfang: 

	____________ 

	Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:


Warum Die MWST Zur Finanzierung Nicht Taugt

	Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im Dokumentarfilm über die Idee
des bedingungslosen Grundeinkommens [31] versucht, die Mehrwertsteuer
als das geeignete universelle Finanzierungsinstrument darzustellen.
Dieser Ansatz erscheint sehr verlockend, da man dann scheinbar die
gesamte Problematik der Besteuerung des Einkommens über Bord werfen
kann. So einfach geht das aber nicht.  

	1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge?
In der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen.  

	So ist es.
Siehe:http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php
[32]und
ausführlichhttp://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
[33]. Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung
tatsächlich wegfallen kann. 

	2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da
sonst alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften
benachteiligt wären.  

	s.o. 

	3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und
Erbschaftssteuer einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln?
Muss das Vermögen jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies
kontrolliert werden?  

	Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und
Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert.
Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der
Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die
Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE
finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle
genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe
geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden
Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
 Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln?
Bitte beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur
deshalb progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den
Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe
in der Übersicht:
http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php
[34] und mit rechnerischem Nachweis
http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
[35]ab S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas
darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu
beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie
birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der
Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das
Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht
mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die
eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei
Mehrbedarf oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt
werden sollten.  

	4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST
freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet,
auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim
Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren
stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne,
weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im
Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen
erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer
sich das gefallen lassen?  

	Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die
Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit
der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer
und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das
Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine
Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb
eines Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das
Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker
Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik
meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum:
http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046
[36] und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die
Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche
Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und
die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu
heute gleich bleiben (siehe hierzu
http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx [37]).   

	Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer
Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen:  

	1.    Auf 80 % -100 % müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im
genannten Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100%
ausgegangen. Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST,
also erheblich teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000
€/Monat nur Waren kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft
werden können, bzw. 1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 €
heutiger Kaufkraft.  

	Dies ist nicht der Fall. Siehe:
http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx [38]! Kaufkraft und
Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige
Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das
geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist
dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit
Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim
heutigen Bruttopreis. 

	2.    Als Vorsteuer abziehen bzw. einsparen lassen sich bereits heute
die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich
als Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern
lässt, Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv
und von sehr viel mehr genutzt werden als heute. 

Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen
abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine
höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im
Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis
wie im heutigen Erwerbsteuersystem.   

	Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...)
reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren. 

Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und
der Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die
Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet
werden. Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch
übermäßiger Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel
etc. subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können.


Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des
Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden
selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt.
Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie
z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert
die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort
MWST bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht.
Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für
Schein-Geschäfte. 

All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer,
s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in)
der westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist.  

	3.    Schwarzarbeit wird bei 100 % MWST besonders interessant.
Welcher Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die
Konkurrenz zu Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein
Chance haben dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in
Schwarzarbeit, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass
viele Handwerker oder Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit
mehr finden. Durch das Internet und andere Methoden wird eine rasch
wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei
Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem
Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede
der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch
Bitcoins [39] oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch
wachsenden grauen Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge
anfallen. Welcher Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt
einkaufen oder verkaufen? 

Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant
werden, denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen
werden. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es
dann so niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben,
wird eher „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch
das Ergebnis dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute
jemand, der einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt,
diesen bei der Einkommensteuererklärung angibt. 

	4.    Lawinenartige Belege-Bürokratie: Bereits heute muss das
Finanzamt bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder
Nebenerwerb Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind.
Dass dabei Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend
ausgestellt werden, ist gängige Praxis. Belletristik wird als
Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw. Eigentlich
müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt
überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch
stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er
schon heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu
erwarten, dass sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb
als Unternehmer oder Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle
von Belegen zum Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte
hoffnungslos sein. 

Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig
vorbei.Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach
Einführung der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter
erheblich in Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder
Betriebsprüfung werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die
Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der
Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme
werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
 Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug
das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt
(z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen,
Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden. 

	5.    Auslandsurlaub: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu
entgehen, ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze
gelten. Wenn man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger
gekaufte Waren auch dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt,
profitiert man von denen, die zu Hause geblieben sind und die 100 %
MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Jahr im
Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen inländischen
Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen?  

	o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer
Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich
sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck
usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu
persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt
oder bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird
man natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen.  

	o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket
für eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST
bezahlen oder bekommt man das im Ausland billiger?  

	Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die
konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt. 

	6.    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze verursachen bereits heute
in Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe,
Schmuggel, Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten
usw....) Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze
zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das
Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden. 

Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das
können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.

	7.    Vermögensgüter (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben
vielen anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der
Mehrwertsteuer (§ 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere
vermögensähnliche Gegenstände ist speziell in §1b speziell
geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen sind und unter
welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit MWST.-pflichtig sind.
Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln,
Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw.
Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B:
auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus
anderen Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass
ein solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist. 

Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell
beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den
Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System
ist. Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs-
oder Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei
Exporten oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine
ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der
Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch
motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe
http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
[40] ab S. 23.   

	8.    Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen ist die
Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein
Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark
interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen
runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und
Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von
Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den
Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen
Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den
2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das
Übernachtungen im Hotelgewerbe demonstriert wurde. 

All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische
Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch
lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als
Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt
ist damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)

	9.    Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino sehr anschaulich
und suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die
Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses
angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser
Darstellung dabei einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht
stimmen, z.B.:  

	o    Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr
hinterzogen werden kann. Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das
Gegenteil richtig. 

Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch
nicht gelungen ist. S.o.

	o    Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST
einfließt. Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen +
Zinsen. Maschinen werden zu fast 100% von Menschen erfunden,
entwickelt und produziert. Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden
die Maschinen entsprechend billiger, zumal auch andere Steuern (z.B.
Gewinn und Ertragssteuern) entfallen. Also sind Abschreibungen und
Zinsen entsprechend niedriger. Diese werden dann mir 100% MWST höher
als heute belastet. Auch hier wird in den 100% MWST lediglich das
nachgeholt, was bisher vorher besteuert war. 

Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die
Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit
Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls
Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
 Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung
statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe
ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum
Umdenken zu tun.  

	o    Die MWST ist leicht zu kontrollieren. Das Video zeigt das
Gegenteil. Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er
beim Gast ankommt, fällt keine MWST an. Dieses Beispiel zeigt die
Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet
und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an.
Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der
tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast
den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den
Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat? 

Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für
weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und
Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen
durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher
Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat
bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
 Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der
Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und
Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür
erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber
das wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust
durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der
Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die
Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat
der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer
bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst
Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer.
 

	Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen
zu haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen
und freue mich, von Ihnen zu lesen. 

	______________ 

	Zitatende 

	Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine
Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte
und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten
gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch
nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in
einer gesonderten Mail äußern. 

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de [41]]
Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
 Gesendet: Montag, 2. März 2015 22:37
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [42]
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.   

	hi Peter,   

	In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie
400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten
der Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu
staffeln?    

	zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in
http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 [43]
ausführlich Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine
Differenzierung der MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also
kaum Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser
Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen
akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.  

In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen
Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir
bei 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische
Probleme.   

	Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst.
Willst Du ich mit der Oberschicht in der Mitte treffen? oder willst Du
Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig
unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die
Unter und Mittelschicht zu ertrotzen?   

	Bernd     

	Gesendet: Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [44]>
 An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [45]"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [46]>
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.   

	Moin Andreas und Nina 

	ja ganz genau. 

	Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls 

	1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für
alle, also auch Kinder, Kranke und Rentner 

	2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf
hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und
Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle
Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je
gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze) 

	3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung,
die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-,
Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde
koordiniert erfolgt 

	4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel,
Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen


	5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen
Transferzahlungen für aktive und passive Leistung (also aktuelle und
frühere oder ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw
zu investiven Zwecken verwendet werden 

	6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit
durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die
MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in
analoger Weise 

	Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur
Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.? 

	mfG 

	Peter 

	-----Original-Nachricht----- 

	Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen. 

	Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100 

	Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [47]> 

	An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [48] 

	Hallo Andreas,   

	richtig gedacht.   

	Nina

	-- 
ninayagami at web.de [49]   

	Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [50]>
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [51]
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.     

	Hallo

 nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
 in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990
nachgespielt werden,

 fiel mir folgender Vergleich ein :

 Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus
politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
 Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht
in jedem kapitalistischen Land)

 Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das
Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes)
bekommen?

 Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest
die politische Macht zu nehmen.
 Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die
politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war
gemäß Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.

 Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.

 Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf
(Gewalt) durch Demokratie (Reden).

 Kurz :
 Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
 Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren
Reichtum zu behalten).

 Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.

 IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.

 Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...

 Kurz :
 Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr
ihren Reichtum zu lassen.
 Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die
Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu
finanzieren.

 Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.

 Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit
Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den
Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts
anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale
werfen könnten.

 Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie
werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
 Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu
entmachten.

 Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.

 VG
 Andreas S.

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Martin Licht    

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