[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
So Apr 12 09:26:27 CEST 2015


Sehr geehrter Herr Starkhoff,

nur mal ein Beispiel, wo sie selbst einfache Zusammenhänge nicht verstanden
haben, bzw. nicht richtig gelesen haben:

Zitat von Ihrer Seite:
"Der Sozialkonsumsteuersatz von 100% wird auf alle Konsumprodukte erhoben,
[...] Also wird auf den neuen Nettoverkaufspreis 138% zum Zeitpunkt des
Verkaufs an den Endverbraucher aufgeschlagen."

Zitat von dem Konsumsteuermodell:
Bei regelmäßiger Konsumsteuer wäre eine Rechnung dann wie folgt unterteilt:
 50,- € netto zuzüglich
 34,03 € Sozialkonsumsteuer 68,07%
 15,97 € Umsatzkonsumsteuer 31,93%
100,- € brutto,

Es ist mir unbegreiflich wie Sie von 50,- € auf 100,- € mit 138% kommen.
Nach Adam Riese sind und bleiben es 100%. Und genauso kann man jeden
weiteren Punkt Ihrer Kritik widerlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Licht


Am 10. April 2015 um 17:29 schrieb Debattenliste des Netzwerks
Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>:

> ein
> Sehr geehrte Frau Nedden,
>
> Wann Sie Ihre Texte überarbeiten bestimmen alleine Sie.
>
> Dass eine Konsumsteuer für die Ausschüttung eines BGE geeignet ist, kann
> ich nicht besteiten, denn die Staatsbürgersteuer setzt genau auf das
> gleiche Prinzip, Auch das System der Einkommensteuer ist mehr oder weniger
> dafür geeignet, sonst gäbe es kein Hartz IV.
>
> Mein Beispiel war als Prinzip-Beispiel gedacht. Sie kännen alle Zahlen
> z.B. mit einem Faktor X >100.multiplizieren und schon werden Ihre Hinweise
> gegenstandslos. Dann sind es die Einkommensteuern der Mitarbeitetr von F
> und F bekommt kein Hartz Iv oder kann nicht zum Job-Center gehen usw.
>
> Dass Sie mir empfehlen die Sozialgesetzbücher zu studieren, zeigt nur,
> dass Sie die entsprechenden Kapitel:
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Subventionen.htm,
> http://www.staatsbuergersteuer.de/ALGII.htm,
> http://www.staatsbuergersteuer.de/ANHh.htm,
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm der Staatsbürgersteuer
> nicht gelesen oder wenn doch, dann nicht verstanden haben. Im Vergleich
> dazu sind Ihre Entlehnungen aus dem SGBs selektiv und erscheinen eher
> oberflächlich.
>
> Die von mir genannten Beispiele (Wäscherei, Friseuse, Haushaqltshilfe)
> verstoßen schon heute bei def MWST und der EST gegen die horizontale
> Gerechtigkeit (Gleichartiges soll gleich besteuert werden vgl
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Synopse.htm#2.9.1. Sie sind Ausfluss
> der patriachalischen Ideologie des 19. Jahrhunderts. vgl.:
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Ideologie.htm#2.5.6 . Mir hier
> unwissenschaftliches Herangehen zu unterstellen ist Lachhaft. Dass diese
> Effekte in der Sozialkonsumsteuer massiv verstärkt werden, ist angesichts
> des Steuersatzes von 138% wenn die Leistung über den Markt erbracht wird
> und 0%, wenn sie innerhalb der Familie erbracht wird, elementar einzusehen
> und bedarf keiner wissenschaftlichen Verschleierung.
>
> Ich habe diese Fakten zusammen mit dem Rückschritt Richtung
> Brutto-Allohasenumsatzsteuer in "Warum eine Sozialkosumsteuer zur
> Finanzierung nicht taugt"  (
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2) angefügt, bin
> aber gerne bereit darüber zu debattieren und, falls ich da was falsch
> verstanden habe, diese Fehler zu korrigieren und ggfs zu löschen.
>
> Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Starkoff
>
> , ................................
>
> *Gesendet:* Mittwoch, 08. April 2015 um 22:43 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,
>
>
>
> vielen Dank für Ihre zunächst freundlicheren Töne.
>
>
>
> Zu Ihren Anfragen kann ich mich jedoch grundsätzlich vorweg nur
> wiederholen und ich sehe keinen Sinn darin, diese Beispiele erneut zu
> korrigieren und darzulegen.
>
> Import ist umsatzsteuerfrei. Daher wäre es sinnvoll gewesen, die
> Netto-Beträge aufzulisten, denn ein vernünftiger Kaufmann legt beim
> Auslandseinkauf seine USt-ID-Nummer vor.
>
> Am bereits ausführlich dargelegten Prinzip ändert sich nichts, auch dann
> nicht, wenn F die Produkte aus verschiedenen Bestandteilen aus
> verschiedenen Ländern zusammen mischt. Bitte versuchen Sie daher, das
> heutige Umsatzsteuersystem zu begreifen und meine bisherigen Darlegungen
> zur Sozialkonsumsteuer nachzuvollziehen. Sie können dann Ihre Beispiele
> selbst weiterrechnen und kommen dadurch sicherlich zu anderen Ergebnissen.
> Sie können dann auch Ihre unzutreffenden erneuten Vorwürfe noch einmal
> überdenken.
>
>
>
> Die Höhe der Einkommensteuersätze wird vor allem durch die vorhandenen
> oder fehlenden Sozialleistungen der einzelnen Nationen bestimmt.
>
>
>
> Bitte beachten Sie, daß Konsumsteuer zur Ausschüttung eines
> bedingungslosen Grundeinkommens geeignet ist. Das bGE ist dann sogar
> erforderlich. Daher werden auch die anderen Nationen bei Anschluß an dieses
> System einen vergleichbaren Sozialkonsumsteuersatz haben.
>
>
>
> Verrechnet er 100 € und reeduziert seine verrechenvbare Vorsteuer auf
> 152,64€. die er dann in den Folgemonaten verrechnen darf? JA! Dann
> bedeutet "zeitlichen Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem“
> wohl nur, dass nicht mehr an Sozialkonsumsteuer angerechnet werden darf,
> als bezahlt wird… Es bedeutet auch, daß in Höhe der Marge
> Sozialkonsumsteuer beim Staat verbleibt.
>
>
>
> hier akzeptiere ich wider besseres Wissen, Ihre Unterstellung, dass die
> vom Einkommen immer 50% an den Staat abfließen Das brauchen Sie nicht.
> Das Existenzminimum bleibt heute einkommensteuerfrei. Darüber hinaus zahlen
> im unteren Einkommenssegment Selbständige wegen des Mindestbeitrags bei der
> freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eine höhere Quote, während
> Arbeitgeber im Minijobbereich subventioniert werden, wie Sie meinen
> Veröffentlichungen und den bisherigen Mails bereits entnehmen konnten.
>
>
>
> Im Mehrwert stecken die Einkommensteuern des F (und ggf die seiner
> Mitarbeiter) in Höhe von 11,25 €, *die der der Staat also bereits
> eingenommen hat weil der Herstellungsprozess der Ware bereits im Dez. 2014
> stattgefunden hat*. Diese Darstellung ist fehlerhaft. Hat F die Ausgaben
> bereits im Dezember getätigt und noch keine Erlöse erwirtschaftet, hat er
> heute einen einkommensteuerlichen Verlustvortrag, den er im nächsten Jahr
> nutzt, wenn er dann Erlöse und insgesamt einen Einnahmen-Überschuß hat. Die
> Einkommensteuer für F hat der Staat daher in 2014 noch nicht eingenommen,
> wohl aber die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in Bezug auf seinen
> Mitarbeiter. Dies sind heute auch nicht anteilig exakt 11,25 €, wenn der
> Mitarbeiter alles allein gemacht hat, da das Grundeinkommen derzeit
> einkommensteuerfrei bleibt. Darüber hinaus fehlt in Ihrer Rechnung dann der
> Aufwand des Arbeitgebers F für den Mitarbeiter. F erhält in dieser
> Situation derzeit noch Leistungen nach dem SGB II.
>
>
>
> *In der Sozialkonsumsteuer nimmt der Staat im Vergleich zur EST 11,23 €
> weniger ein. **Nein*! *Mit anderen Worten: F darf in der
> Sozialkosumsteuer den vollen Mehrwert unversteuert genießen. *Oder habe
> ich Sie da falsch verstanden*?* JA! Genauso zahlt er im
> Konsumsteuersystem noch keine Sozialkonsumsteuer, da er bisher viel mehr
> Geld eingesetzt hat, als er eingenommen hat. Erst bei Totalgewinnen macht
> sich die Einnahme der Sozialkonsumsteuer bemerkbar. F kann aber
> bedingungslos von dem ausgeschütteten Grundeinkommen leben.
>
>
>
> Ich verzichte darauf, diese Rechnung auch noch für die Verkäufe im Mrz.
> vorzuführen Natürlich ist irgendwann das Sozialkonsumsteuer-Guthaben von
> 152,64 € aufgebraucht. Es wird F aber gelingen weitere Rohstoffe
> einzukaufen, die das Guthaben wieder erhöhen. Ich schätze, dass Sie weitere
> Regeln erfinden müssen um diese Steuervermeidungsstrategie zu unterbinden
>
> Vielleicht gelingt es Ihnen, auch hier mit dem heutigen System zu
> vergleichen: In dieser Situation zahlt F lange keine Einkommensteuer
> sondern geht zum JobCenter, denn er hat dann noch keinen
> Einnahmen-Überschuß, von dem er leben könnte.
>
>
>
> Dass Sie die Steuer (+Soziaqlabgaben), die Sie mit dem Brutto-Nettorechner
> ermitteln durch den (Bruttolohn-Existenzminimum) dividieren und damit (je
> nach gewähltem Existenzminimum) irgendwelche Qutienten ermitteln, die den
> magischen 50% nahe kommen, ergibt vielleicht einen Nedden-Satz aber noch
> keinen Steuersatz. Mit höherem Existenzminimum können Sie so z.B. auch auf
> Werte von 60% oder 75% kommen. Ein Steuersatz ist per Definition jedenfalls
> der Quotient aus Steuer und Einkommen.
>
> Hierzu rate ich Ihnen, die geltenden Steuer- und Sozialgesetzbücher zu
> studieren. Sie werden die in meiner Arbeit angewandten Bestimmungen
> wiederfinden. Sie können auch die amtlichen Lohnsteuertabellen studieren,
> wenn Ihnen der Überblick über das Einkommensteuer- und Sozialsystem fehlt.
> Von einem promovierten Wissenschaftler hätte ich allerdings statt
> aufgeblasenes unbelegtes Herumprosaunen wüster Behauptungen eher
> Eigeninitiative und Forschungsdrang und nachvollziehbar belegte Kritiken
> erwartet.
>
>
>
> Ich erwarte von Ihnen auch keine Antwort vor Pfingsten, um Ihnen Zeit zu
> geben, Ihre Texte zu korrigieren. Mir wäre schon sehr geholfen, wenn Sie
> die Textstellen, die nicht mehr gelten, einfach entfernen, damit ich nicht
> wieder lesen muss, dass der entsprechende Text nicht mehr gilt oder dass
> für Sie wörtliche Zitate aus Ihren Texten vollig neu sind.
>
> Es ist rücksichtsvoll, daß Sie mir für diesen Auftrag Zeit bis Pfingsten
> gönnen. Allerdings habe ich bis dahin einige Fristen zu erledigen. Beachten
> Sie bitte, daß ich bei Annahme des Auftrags eine steuerlich und rechtlich
> qualifizierte Aushilfs-Mitarbeiterin finden, einstellen und einarbeiten
> müßte. Sollten Sie auch mit einem späteren Abgabetermin einverstanden sein,
> geben Sie mir bitte Nachricht.  Mein Stundensatz beträgt ggf. für Sie 120,-
> € netto.
>
>
>
> Sie würden mir sich endlose Wiederholungen von Argumenten und
> Erläuterungen ersparen… , wenn Sie entsprechend wissenschaftlich vorgehen
> würden. Dann würden Sie nicht nur von Ihren Anschuldigungen sondern
> sicherlich auch von der Staatsbürgersteuer lassen, die für ein
> bedingungsloses Grundeinkommen in vielen dargelegten Punkten ungeeignet
> erscheint.
>
>
>
> Wer die Erbsschaftsteuer umgehen will, indem er eine Stiftung gründet,
> enterbt natürlich seine Erben. Sonst würde er die Erbschaftsteuer nicht
> umgehen. Was auch immer er mit der Stiftungs ehrlich oder vorgeblich
> bezweckt, Die Stiftung darf von den Verwaltern der Stifung nach 10 Jahren
> aufgelöst werden. Leider werde ich dies im Fall der Götz-Werner-Steiftung
> nicht mehr erleben.
>
> Sie haben wieder vergessen, daß die Stiftung selbst die Erbschaftsteuer zu
> zahlen hat. Ob sie dann nach 10 Jahren aufgelöst werden darf, ist für die
> Erbschaftsteuer unerheblich.
>
>
>
> "Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche
> Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd".  Sie wollen
> offensichtlich die Horizontale Gerechtigkeit massiv verletzen, und Gleiches
> ungleich besteuern. Der eine gibt seine Leistung mit 0% ab, der andere mit
> einem Steuersatz von 138%! Das ist krass ungerecht und hat mit lebensfremd
> und unsozial nichts zu tun. Sie haben offensichlich keine Hemmungen mit
> diesem Steuersatz die bereits vorhandene Ungerechtigkeit des deutschen
> Steuer- und Rechtssystems extrem zu verschärfen.
>
> Erneut kann ich Sie in Ihrem eigenen Interesse nur bitten, zukünftig eine
> wissenschaftliche Herangehensweise an den Tag zu legen und sorgfältig zu
> recherchieren, denn diese unhaltbaren und unbelegten Äußerungen fallen
> lediglich auf Sie zurück.
>
>
>
> Mit Grüßen
>
>
>
> Verena Nedden
>
>
>
> ______________________________________
>
> Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!
>
> www.konsumsteuersystem.de
>
>
>
>
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [mailto:
> debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im Auftrag von *Debattenliste
> des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Donnerstag, 2. April 2015 15:44
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
>
>
> Sehf geehrte Frau Nedden,
>
>
>
> Vielen Dank für Ihre konkreten Antworten. Leider haben Sie beim
> Farbenmischer F auf Daten geantwrtet, die ich so nicht gemeint habe. Dies
> betrifft vor allem die verkaufte Ware. Daher noch einmal die von mir
> gemeinten Verkaufszahlen, Diesmal mir Rohstoff A,B,C statt 1,2,3) Sorry,
> dieses Missverständnis geht auf meine Kappe.
>
> F hat gekauft:
>
> ·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren 2380,00 €
> (incl. 19% MWST)
>
> ·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden) 35,70 €
> (incl.25 % MWST)
>
> ·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff A (Import aus Ungarn) 127,00 €
> (incl. 27% MWST)
>
> ·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff B (heimisch) 119,00 € (incl. 19%
> MWST)
>
> ·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff B (Sonderangebot) 71,40 € (incl.
> 19% MWST)
>
> ·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff C (Import aus Luxemburg 117,00 €
> (incl. 17% MWST)
>
> ·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 €
> (incl.17% MWST)
>
> F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern)
>
> Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff A 238,00 €
>
> Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff B 238,00 €
>
> Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus B und C 238,00 €
>
> Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70 €/Monat
>
> Dass die Mehrwertsteuer bei importierter Ware nicht gezahlt wird ist mir
> klar. Deshalb habe ich die Beispielzahlen auch so gewählt, dass ohne MWST
> glatte Betröge zu berechnen sind. Anmerkung: Hat er sie selbst im Ausland
> gekauft, muss er bei Grenzübertritt einen Antrag und Erstattung der
> gezahlten Vorsteuer stellen. Die unterschiedliche MWST Sätze bedeuten in
> deer Regel, dass Länder mit hohen MWST-Sätzen von z.B.25% niedrigere
> EST-Steuern verrechnen, also (nach der Philosophie der Sozialkonsumsteuer)
> auch geringere Sozialkonsumsteuersätze haben müssten, wenn sie zu diesen
> wechseln würden. Hier würde diese Ware zm NNPreis also weniger kosten als
> im Ursprungsland. Das wäre eigentlich wettbewerbswidrig und eine verdeckter
> Exportsubvention dieser Länder. Dafür können Sie natürlich nichts. Es ist
> aber eine der Schwächen der MWST-Systems. Aber Sie blasen dieses System auf
> und versuchen dabei die Schwächen zu vermeiden. Dies kann nur teilweise
> gelingen und erfordert weitere Spezialregeln, z.B. "zeitlichen
> Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem“, die dann weitere
> Probleme aufwerfen und weitere Korrekturen erforderlich machen werden. So
> entstehen Steuersysteme, die immer komplizierter und intransparenter werden.
>
>
>
> Ich habe Ihre Rechnung  so verstanden, dass F im Feb. "verrechenbare
> Vorsteuern aus der Sozialkonsumsteuer (s.o.) in Höhe von 3 * 16,67 € +
> 14,28 € + 50,- € + 50,- €+ 30,- € + 50,- € + 8,33 €." =252.62 hat. Bei
> einem VerKauf von Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff A 238,00
> € würde er neben 38€ MWST 100€ Sozialkonsumsteuer in Rechnung stellen,
> zusammen also 138 €. Wie erfolgt jetzt die Verrechnung? Verrechnet er 100 €
> und reeduziert seine verrechenvbare Vorsteuer auf 152,64€. die er dann in
> den Folgemonaten verrechnen darf? Dann bedeutet "zeitlichen Verzögerung
> der Anrechnung im Konsumsteuersystem“ wohl nur, dass nicht mehr
> angerechnet werden darf, als bezahlt wird und hat nichts mit tatsächlichen
> Produktionsvorgängen zu tun.
>
>
>
> Für F bedutet das, dass er oer saldo nur die MWST bezahlt und die in den
> 238 € steckende Sozialkonsumsteuer von 100 € mit seinem
> Sozialkonsumsteuer-Guthaben verrechnet.
>
> Wie sieht es im EST-System aus (hier akzeptiere ich wider besseres Wissen,
> Ihre Unterstellung, dass die vom Einkommen immer 50% an den Staat
> abfließen) im übrigen verwende ich die von Ihnen ermittelten Beträge.
>
> Verkauf:                                200,00 € +MWST 38,00 €
>
> Rohstoff A                            -100,00 €
>
> Wasser, Gas, Strom              -  27,50 € -MWST    4,10 €
>
> AfA Farbenmischer               -  33,33 €                  im Ausland
> gekauft: keine MWST / Sozialkonsumsteuer
>
> AfA Etikettendrucker            -  16,67 €
>
>                                         ------------             ---------
>
> Mehrwert                                22,50 €               33,90 €
>
>
>
> Im Mehrwert stecken die Einkommensteuern des F (und ggf die seiner
> Mitarbeiter) in Höhe von 11,25 €, die der der Staat also bereits
> eingenommen hat weil der Herstellungsprozess der Ware bereits im Dez. 2014
> stattgefunden hat. im System der Sozialkonsumsteuer müsste er diesen Betrag
> eigentlich abführen, kann dies aber wegen der Verrechnung mit dem
> Sozialkonsumsteuer-Guthaben vermeinden.
>
> *In der Sozialkonsumsteuer nimmt der Staat im Vergleich zur EST 11,23 €
> weniger ein. Mit anderen Worten: F darf in der Sozialkosumsteuer den vollen
> Mehrwert unversteuert genießen. *Oder habe ich Sie da falsch verstanden*?*
>
>
>
> Ich verzichte darauf, diese Rechnung auch noch für die Verkäufe im Mrz.
> vorzuführen Natürlich ist irgendwann das Sozialkonsumsteuer-Guthaben von
> 152,64 € aufgebraucht. Es wird F aber gelingen weitere Rohstoffe
> einzukaufen, die das Guthaben wieder erhöhen. Ich schätze, dass Sie weitere
> Regeln erfinden müssen um diese Steuervermeidungsstrategie zu unterbinden
>
>
>
> Dass Sie die Steuer (+Soziaqlabgaben), die Sie mit dem Brutto-Nettorechner
> ermitteln durch den (Bruttolohn-Existenzminimum) dividieren und damit (je
> nach gewähltem Existenzminimum) irgendwelche Qutienten ermitteln, die den
> magischen 50% nahe kommen, ergibt vielleicht einen Nedden-Satz aber noch
> keinen Steuersatz. Mit höherem Existenzminimum können Sie so z.B. auch auf
> Werte von 60% oder 75% kommen. Ein Steuersatz ist per Definition jedenfalls
> der Quotient aus Steuer und Einkommen.
>
>
>
> Ich schicke diese Mail erst jetzt, damit Sie nicht mit meinen Mails
> überbeansprucht werden und Zeit haben, sich um ihren Lebensunterhalt ihrer
> Familie zzu kümmern. Ich erwarte von Ihnen auch keine Antwort vor
> Pfingsten, um Ihnen Zeit zu geben, Ihre Texte zu korrigieren. Mir wäre
> schon sehr geholfen, wenn Sie die Textstellen, die nicht mehr gelten,
> einfach entfernen, damit ich nicht wieder lesen muss, dass der
> entsprechende Text nicht mehr gilt oder dass für Sie wörtliche Zitate aus
> Ihren Texten vollig neu sind.
>
>
>
> Vielleicht lesen Sie auch inzwischen mal die Staatsbürgersteuer ähnlich
> sorgfätig, wie ich versuche ihre Texte zur SozialUmsatzKonsumSteuer zu
> lesen, um halbwegs dahinter zu kommen, was Sie meinen. Sie würden mir
> endlose Wiederholungen von Argumenten und Erläuterungen ersparen. Der Link
> auf das Sozialbudget finden sie z.B. in
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Subventionen.htm#2.6.2. Sie können
> "Sozialbudget" auch googeln. Dort finden Sie genau, was alles unter Förder-
> und Fürsorgesysteme fällt. Ich wundere mich inzwischen nicht mehr, dass Sie
> diese elementare Zusammenstellung der heutigen Sozialleistungen nicht
> kennen. Genau so wenig wie ich Ihre euphorischen Bemerkungen zur Erhöhung
> des Wohngelds verstehe. Da Wohngeldzahlungen voll  auf das ALGII
> angerechnet werden, hat der HartzIV Empfänger gar nichts davon. Es geht
> dabei nur um eine Neujustierung der Finanzierung der Kosten der Unterkunft
> zwischen Bund und Gemeinden.
>
>
>
> Wer die Erbsschaftsteuer umgehen will, indem er eine Stiftung gründet,
> enterbt natürlich seine Erben. Sonst würde er die Erbschaftsteuer nicht
> umgehen. Was auch immer er mit der Stiftungs ehrlich oder vorgeblich
> bezweckt, Die Stiftung darf von den Verwaltern der Stifung nach 10 Jahren
> aufgelöst werden. Leider werde ich dies im Fall der Götz-Werner-Steiftung
> nicht mehr erleben.
>
>
>
> "Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche
> Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd".  Sie wollen
> offensichtlich die Horizontale Gerechtigkeit massiv verletzen, und Gleiches
> ungleich besteuern. Der eine gibt seine Leistung mit 0% ab, der andere mit
> einem Steuersatz von 138%! Das ist krass ungerecht und hat mit lebensfremd
> und unsozial nichts zu tun. Sie haben offensichlich keine Hemmungen mit
> diesem Steuersatz die bereits vorhandene Ungerechtigkeit des deutschen
> Steuer- und Rechtssystems extrem zu verschärfen.
>
>
>
> Mit freundlichen Ostergrüßen
>
> Dr. Bernd Starkloff
>
> *Gesendet:* Donnerstag, 26. März 2015 um 01:07 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,
>
> vielleicht machen Sie sich einfach mal die Mühe und geben in einen
> Brutto-Netto-Rechner (z.B. den von Parmentier, den ich sehr schätze) einen
> Brutto-Lohn ein, ziehen vom Nettobetrag das Existenzminimum ab, teilen
> diesen Betrag durch 2 und vergleichen ihn mit der AN-Belastung. Sie werden
> sehen, daß die Rechnung den 50% schon ziemlich nahe kommt. Die Korrekturen
> und deren Herleitung können Sie meiner Arbeit ab S. 71 entnehmen.
>
> Sie haben Recht, es hat sich herausgestellt, daß 50% allein, wie Götz
> Werner behauptet, heute nicht ausreichen, wenn heute 50% vom Einkommen
> genommen werden und das Existenzminimum frei bleibt. Auf den
> Arbeitgebergesamtaufwand kommen bei Produktverkauf ja heute auch noch die
> 19% USt drauf. So habe ich auch hier wie an einigen anderen Stellen meine
> Ausarbeitung dank einiger Nachfragen zu meinem Konzept von denjenigen
> korrigiert, die sich an einem Konsumsteuersystem interessiert zeigten, oder
> es fundiert kritisierten. Es sind daher aufgrund eines ursprünglichen
> Konzeptionsfehlers meinerseits, wie Sie schon nachlesen konnten, nicht
> mehr, wie ursprünglich 68% Sozialkonsumsteuer vorgesehen, sondern 100%
> Sozialkonsumsteuer, die auf einen Nettopreis geschlagen werden, der halb so
> hoch ist, wie der heutige Nettopreis. Sie können sich das gemeinschaftliche
> Konsumsteuersystem als Arbeit vorstellen, die immer weitere Verbesserung
> erfährt. Sie mögen jedoch verzeihen, daß ich in diesem System hauptsächlich
> den Lebensunterhalt meiner Familie erwerben muß und daher bisher keine Zeit
> fand, die Arbeit bis zu Ende korrigiert neu zu schreiben. Schließlich werde
> ich auch mit Ihren Mails beschäftigt.
>
> Aus meiner Sicht lohnt es sich insbesondere auch für die werte
> MitleserInnenschaft, auf folgende Fragen und Problemstellungen zu antworten
> (alles andere konnten Sie bisher an den angegebenen Stellen nachlesen und
> würden Ihre Fragen ggf. danach anders stellen bzw. sie würden sich
> erledigen):
>
> Darum möchte ich noch von Ihnen für folgendes Beispiel wissen, wie der
> Kleinunternehmer F in der Sozialkonsumsteuer monatlich besteuert wird und
> welche Vorsteuer er jeden Monat anrechnen darf.
>
> Die Beantwortung richtet sich nach der heute möglichen Umsetzung und nicht
> von dem optimalen gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem:
>
> F hat gekauft:
>
> ·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren 2380,00 €
> (incl. 19% MWST)
>
> F erhält 380,- € Umsatzkonsumsteuer am 10.01.2015 bzw. Bei
> Dauerfristverlängerung am 10.02.2015 vom Finanzamt erstattet.
>
> Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 1.000,- €,
> welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung mit einer
> Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen für jeden
> seit der Anschaffung des Mischgeräts vergangenen Monat zu höchstens (1000,-
> / 5 Jahre / 12 Monate =) 16,67 €.
>
> ·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden) 35,70 €
> (incl.25 % MWST)
>
> Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 28,56 €
> für die 20 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der
> Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:
>
> Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
> innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 28,56 € netto = 5,43 € Zahllast für
> F.
>
> Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
> Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 5,43 € Erstattung für
> F.
>
> Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (28,56 € / 2 =)
> 14,28 €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung
> der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast
> erfolgt bei entsprechenden Erlösen.
>
> ·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff 1 (Import aus Ungarn) 127,00 €
> (incl. 27% MWST)
>
> Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 100,- €
> für die 10 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der
> Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:
>
> Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
> innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 100,-  € netto = 19,- € Zahllast
> für F.
>
> Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
> Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 19,- € Erstattung für
> F.
>
> Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (100,- € / 2 =)
> 50,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung
> der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast
> erfolgt bei entsprechenden Erlösen.
>
> ·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (heimisch) 119,00 € (incl. 19%
> MWST)
>
> F erhält am 10.02.2015 bzw. 10.03.2015 19,- € Vorsteuer erstattet.
>
> F hat ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben zur Verrechnung von 50,- €.
>
> ·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (Sonderangebot) 71,40 € (incl.
> 19% MWST)
>
> F erhält am 10.03.2015 bzw. 10.04.2015 11,40 € Vorsteuer erstattet.
>
> F hat ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben zur Verrechnung von 30,- €.
>
> ·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 3 (Import aus Luxemburg 117,00 €
> (incl. 17% MWST)
>
> Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 100,- €
> für die 10 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der
> Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:
>
> Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
> innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 50,-  € netto = 19,- € Zahllast für
> F.
>
> Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
> Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 19,- € Erstattung für
> F.
>
> Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (100,- € / 2 =)
> 50,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung
> der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast
> erfolgt bei entsprechenden Erlösen.
>
> ·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 €
> (incl.17% MWST)
>
> Hier ist unklar, ob es sich um einen Luxemburg-Import handelt. Falls ja:
>
> Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 600,- €
> für den Etikettendrucker. Die Nutzungsdauer für Peripheriegeräte beträgt 3
> Jahre. Bei Verbuchung des Imports sind bei der Konsumsteuer-Voranmeldung
> relevant:
>
> Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf
> innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 600,-  € netto = 140,- € Zahllast
> für F.
>
> Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der
> Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 140,- € Erstattung für
> F.
>
> Darüber hinaus hat F ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 300,- €, welches
> ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung mit einer
> Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen für jeden
> seit der Anschaffung des Druckers vergangenen Monat zu höchstens (300,- / 3
> Jahre / 12 Monate =) 8,33 €.
>
>
>
> F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern)
>
> Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 3 238,00 €
>
> F muß 516,99 € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19% auf
> 2.721,01 €). Er verrechnet die Zahllast mit der fälligen
> Umsatzkonsum-Vorsteuer (s.o.) in Höhe von 19,- € + 11,40 €. Seine Zahllast
> an Umsatzkonsumsteuer beträgt dann 486,59 €.
>
> F muß 1.360,50 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50% von
> 2.721,01 €). Er verrechnet die Zahllast mit der bisher verrechenbaren
> Vorsteuer aus der Sozialkonsumsteuer (s.o.) in Höhe von 3 * 16,67 € + 14,28
> € + 50,- € + 50,- €+ 30,- € + 50,- € + 8,33 €. Seine Zahllast an
> Sozialkonsumsteuer beträgt dann 1.122,16 €. Er hat darüber hinaus bis
> maximal 1.122,16 € künftige Vorsteuerbeträge aus der Sozialkonsumsteuer
> erstattet zu bekommen. F kann nun jeden Monat z.B. 16,67 € + 8,33 € bis zur
> maximalen Summe von 1.122,16 € wieder erhalten
>
> Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 2 238,00 €
>
> F muß 238,-  € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19% auf 2.000
> €).
>
> F muß 1.000 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50% von
> 2.000,- €). Er verrechnet die Zahllast mit der fälligen
> Sozialkonsum-Vorsteuer (s.o.) in Höhe von 16,67 € für die Mischmaschine +
> 8,33 € für den Drucker.
>
> Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus 1 und 2 238,00 €
>
> F muß 238,-  € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19% auf 2.000
> €).
>
> F muß 1.000 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50% von
> 2.000,- €). Sein Verrechnungsvolumen hat sich vorerst für März erschöpft.
>
> Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70 €/Monat
>
> F erhält am 10.04.2015 bzw. 10.05.2015 4,10 € Vorsteuer aus gezahlter
> Umsatzkonsumsteuer erstattet.
>
> F erhält am 10.04.2015 bzw. 10.05.2015 (201,60 € / 2 =) 10,80 € Vorsteuer
> aus gezahlter Sozialkonsumsteuer erstattet. F hat nun einen
> erstattungsfähigen Vorsteuer-Merkposten von (1.122,16 € + 1.000,- € - 16,67
> € - 8,33 € - 10,80 € =) 2.086,79 €, der monatlich um 16,67 € + 8,33 €
> abgeschmolzen wird, da diese Beträge bis zum Aufbrauch der vorgetragenen
> Vorsteuerbeträge aus der Sozialkonsumsteuer monatlich erstattet werden.
>
>
>
>
>
>
>
> Ich kenne die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze für
> den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind. Ich wollte nur
> klären, ob es auch in der Sozialkonsumsteuer bei diesen Pea-nuts bleibt
> oder ob die Pauschalsätze nicht auf ein realistisches Maß angehoben werden
> müssten. Gilt das auch für für Hausfrauen, oder Hobbygärtner, die Ihre
> Nahrung selbst erzeugen?
>
> Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche
> Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd.
>
>
>
> Dass Wäschereien Rechnungen ausstellen und ihre Leistungen versteuern
> müssen, ist wohl auch in der Sozialumsatzkonsumsteuer so. Muss also nicht
> auch die Mutter oder Freundin eines Auszubildenden ihre entsprechende
> Leistung versteuern?
>
> Es wäre sicherlich auch wünschenswert, wenn Frauen eine Anerkennung für
> ihre unentgeltliche Leistung bekämen. Wir wollen aber die Kirche im Dorf
> lassen und private Versorgung privat sein lassen. Die Mutter ist dazu nach
> § 1601 BGB gesetzlich verpflichtet. Vergessen Sie bitte nicht, daß es um
> eine bGE-fähige, spiegelbildliche Steuerrumkehr und nicht um die Änderung
> des gesamten deutschen Rechtssystems geht.
>
>
>
> Eine Selbstständige, die den Haushalt eines Junggesellen professionell
> besorgt, muss doch auch eine Rechnung ausstellen und entsprechende Steuern
> zahlen. Fällt das alles weg, wenn der Junggeselle sie zur Lebensgefährtin
> erklärt oder sie diese Leistung als Geschenk oder Nachbarschaftshilfe
> leistet (Wobei natürlich Gegengeschenke üblich und normal sind)?
>
> Fällt dies heute weg? Wenn ja, dann ja, wenn nein, dann nein.
>
>
>
> Versteuerung bei Stiftungen:
> http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CDYQFjAA&url=http%3A%2F%2Ftelc.jura.uni-halle.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FBeitraegeTWR%2FHeft113_0.pdf&ei=1_4SVc77FMvTUdSpgcAO&usg=AFQjCNFnTGP-2YbLZj0oKOWyjgHpImlTTg&bvm=bv.89217033,d.d24
>
> Ihre Annahmen gehen leider wieder fehl. Sie unterscheiden nicht zwischen
> gemeinnützigen und anderen, gewinnorientierten Stiftungen. Stiftungen
> haben, wenn sie nicht gemeinnützig sind, zum Hintergrund, daß die
> Unternehmensphilosophie dadurch gerettet werden soll, wenn potentielle
> Erben sich streiten werden und wegen widersprüchlicher Interessen eine
> Zerschlagung des Unternehmens droht. Deshalb hat auch Prof. Werner seine
> zahlreichen Kinder im Vorhinein „enterbt“,  um den anthroposophischen
> Gedanken seines vorwiegend an Naturprodukten und einem menschenwürdigen
> Arbeitsumfeld interessierten Drogerie-Unternehmens „dm“ zu sichern.
>
>
>
> Bitte beachten Sie die Polaritäten in dieser westlichen Welt. Alles hat
> immer auch eine andere Seite und ist gleichzeitig ein Spiegel des eigenen
> Selbstverständnisses. Manches scheint anders, als man denkt, wenn man es
> durchdringt…
>
>
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> Verena Nedden
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [
> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Dienstag, 24. März 2015 13:05
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Nedden,
>
>
> Eigentlich möchte Ihnen die Anstrengung ersparen, mir die
> Sozialkonsumsteuer (oder heißt die inzwischen Sozialumsatzkonsumsteuer) zu
> erklären. Ich habe wirklich versucht mich „*auf dieses einfache,
> transparente System gedanklich einzulassen, welches jede Hausfrau, mit der
> ich bisher gesprochen habe, innerhalb von 5 Minuten begreift, da sie häufig
> einkaufen geht und auf den Kassenbon schaut*.“Ich habe es nicht
> geschafft. Ich erkenne auch keine Einfachkeit und Transparenz sondern im
> Gegenteil nur neue Steuern und Regelungen, die koplizierter als alles sind
> was wir heute haben.
>
> Ich habe versucht, mich nicht irritieren lassen von Ihren falschen
> Behauptungen zum Einkommensteuersystem mit den angeblich 50% Belastungen
> der Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben. Für den Einpersonenhaushalt
> A liegt diese Belastung bei Monatsentgelten Löhnen zwischen 1600€ und 4000€
> zwischen 28%und 37% wie sie in
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t1V leicht nachrechnen
> können. In Ihren Folien liegen alle Arbeitnehmer bei einem Steuersatz von
> 50%. Dabei haben Sie, damit es hinkommt, den Solidaritätszuschlag
> mitgerechnet, obwohl er für niedrigere Einkommen gar nicht erhoben wird.
>
>
> Ähnlichen Unsinn haben sie beim Kindergeld und Kinder- bzw.
> Erziehungsfreibeträgen vorgetragen, von denen der Fiskus nur eines
> anerkennen darf. Für Einkommen unter 4000€ kommt nur das Kindergeld in
> Betracht. Über diese und weitere handwerkliche Fehler habe ich hinweg
> gesehen, weil ich verstehen wollte, worin Ihr „Äqiuipartitionsprinzip besteht,
> dass Sie als Rechtfertigung für die Staatsquote von 50% heranziehen und in
> die Sozialkonsumsteuer eingebaut haben. Da Sie aber neben der
> Sozialkonsumsteuer die Mehrwertsteuer und alle anderen indirekten Steuern
> bestehen lassen, erhöhen sie die Staatsquote drastisch auf mehr las 60% und
> wenn Sie noch Mieten und Gesundheit verstaatlichen wollen, wird die
> Staatsquote weiter erhöht. So führen Sie Ihr Gleichverteilungsprinzip
> selbst ad absurdum.
>
>
> Da dies nicht unbedingt die Sozialkonsumsteuer in Frage stellt, sondern
> nur als Vorwort dazu dient, habe ich in der Folge nur noch Ihre Aussagen
> zur Sozialkonsumsteuer ernst genommen und auf den Prüfstand gestellt. Ich
> habe Ihnen bestätigt, dass Sie einige Schwächen des MWST- Konzepts von Götz
> Werner erkannt und versucht haben, diese mit der Sozialkonsumsteuer zu
> entkräften.
>
>
> Dazu habe ich Ihnen eine Reihe von Fragen zu sehr konkreten Fällen
> vorgetragen und von Ihnen nur ausweichende Antworten erhalten. Als Beispiel
> habe ich gefragt, nach welchem Bewertungs-Prinzip gelagerte Vorprodukte zum
> Endprodukt kalkuliert werden sollen. Bei Ihrer „zeitlichen Verzögerung
> der Anrechnung im Konsumsteuersystem“ hängt an jedem Vorprodukt ein die
> dafür seinerzeit gezahlte Sozialkonsumsteuer an, das diese ja nicht zum
> Einkaufszeitpunkt angerechnet werden kann, sondern erst zum
> Verkaufszeitpunkt des hergestellten Produkts. Da diese zu unterschiedlichen
> Zeiten und daher unterschiedlichen Preisen eingekauft werden ist die Frage
> berechtigt, welche Methode bei der Berechnung der Anrechnung der Vorsteuer
> anzuwenden ist. Die abzuführende Steuer fällt also je nach dem
> unterschiedlich aus. Sie behaupten, dies seien „Bewertungsmethoden des
> einkommensteuerlichen und handelsrechtlichen Gewinns zur Bemessung des
> Wertes der Warenbestände. Da es im Konsumsteuersystem auf den Gewinn als
> Bemessungsgrundlage der Besteuerung nicht mehr ankommt, sind diese Methoden
> nur noch in Bezug auf Handelsbilanzen von Gesellschaften notwendig, die
> mehr als einen Gesellschafter oder Anteilseigner haben.“ glatter Unfug
> also. *Die Bewertungsmethode hat Einfluss* auf die Besteuerung.
>
>
> Schwieriger ist „die zeitliche Verzögerung der Anrechnung im
> Konsumsteuersystem „ bei Kosten, für die Sozialkonsumsteuer bezahlt
> worden ist, die aber mit der Herstellung nichts zu tun haben (Gemeinkosten
> bzw. Fixkosten), wie ich im Beispiel zur Verrechnung der Energiekosten für
> Heizung von Fertigungs- und Bürogebäuden gefragt habe. Von Ihnen gibt es
> dazu nur die Antwort, jede Hausfrau, mit der Sie 5 Minuten gesprochen
> haben, könnte mir das erklären. Sie sind dazu scheinbar nicht in der Lage
> oder wollen mir hier lieber nicht antworten.
>
>
>
> Darum möchte ich noch von Ihnen für folgendes Beispiel wissen, wie der
> Kleinunternehmer F in der Sozialkonsumsteuer monatlich besteuert wird und
> welche Vorsteuer er jeden Monat anrechnen darf.
>
>
>
>
> F hat gekauft:
>
> ·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren 2380,00 €
> (incl. 19% MWST)
>
> ·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden) 35,70 €
> (incl.25 % MWST)
>
> ·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff 1 (Import aus Ungarn) 127,00 €
> (incl. 27% MWST)
>
> ·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (heimisch) 119,00 € (incl. 19%
> MWST)
>
> ·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (Sonderangebot) 71,40 € (incl.
> 19% MWST)
>
> ·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 3 (Import aus Luxemburg 117,00 €
> (incl. 17% MWST)
>
> ·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 €
> (incl.17% MWST)
>
> F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern)
>
> Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 3 238,00 €
>
> Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 2 238,00 €
>
> Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus 1 und 2 238,00 €
>
> Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70 €/Monat
>
> Ihnen sollte es leichter fallen als Ihrer Hausfrau, die Steuerbeträge und
> den Grenzausgleich anzugeben.
>
>
> Ich kenne die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze für
> den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind. Ich wollte nur
> klären, ob es auch in der Sozialkonsumsteuer bei diesen Pea-nuts bleibt
> oder ob die Pauschalsätze nicht auf ein realistisches Maß angehoben werden
> müssten. Gilt das auch für für Hausfrauen, oder Hobbygärtner, die Ihre
> Nahrung selbst erzeugen? Dass Wäschereien Rechnungen ausstellen und ihre
> Leistungen versteuern müssen, ist wohl auch in der Sozialumsatzkonsumsteuer
> so. Muss also nicht auch die Mutter oder Freundin eines Auszubildenden ihre
> entsprechende Leistung versteuern? Eine Selbstständige, die den Haushalt
> eines Junggesellen professionell besorgt, muss doch auch eine Rechnung
> ausstellen und entsprechende Steuern zahlen. Fällt das alles weg, wenn der
> Junggeselle sie zur Lebensgefährtin erklärt oder sie diese Leistung als
> Geschenk oder Nachbarschaftshilfe leistet (Wobei natürlich Gegengeschenke
> üblich und normal sind)?
>
> Es geht mir nicht darum, das Konzept des gemeinschaftlichen
> Konsumsteuersystems durch unreflektierte Behauptungen in Mißkredit zu
> bringen. Meine Fragen und meine Gegenrechnung zur Finanzierung war ein
> Versuch, zu verstehen, was Sie meinen und wie das System in praktischen
> Fragen funktioniert. Ich habe nach wie vor nur wenige befriedigende
> Antworten bekommen. Entweder sie weichen formal aus „Schwarzkonsum ist
> etwas anderes als Schwarzarbeit“ oder Sie erklären ihre eigenen Texte
> selbst als veraltet und überholt.
>
>
> Ihre Kritik an der Staatsbürgersteuer geht ins Leere. Da dort die
> Körperschaftssteuer (natürlich auch die Abgeltungssteuer und
> Kapitalertragssteuer) durch die Teilhabersteuer ersetzt wird, ist es sehr
> wohl notwendig, dass das Vermögen der Teilhaber (auch solcher, deren
> Beteiligung unter 10% liegt) für den Fiskus offenbart wird.
>
>
> „Mit der Teilhabersteuer wollen Sie auch bisher körperschaftsteuerfreie,
> also gemeinnützige Institutionen und Vereine der Teilhabesteuer ohne
> Anrechnungsmöglichkeit unterwerfen. Es ist kaum anzunehmen, daß die
> Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger dadurch steigt. Der
> Gemeinsinn der Bevölkerung wird durch Ihre Teilhabesteuer massiv
> angegriffen“. Ich weiß gar nicht, worüber Sie sich aufregen.
> Gemeinnützige und körperschaftsteuerfreie Institutionen sollen doch gar
> keinen Gewinn machen. Dann zahlen sie auch keine Teilhabersteuer. Wenn z.B.
> Götz Werner oder andere Großkapitalisten ihre Vermögen in eine Stiftung
> einbringen, die ihre Erben verwalten sollen, und dafür selbstverständlich
> eine Vergütung (= bei Ihnen unversteuertes Einkommen) erhalten, und die
> Stiftung nach 10 Jahren steuerfrei wieder auflösen können, dann ist das
> keineswegs gemeinnützig, sondern eine legal mögliche Umgehung der
> Erbschaftssteuer. Die Ausschüttung von Vergütungen und die spätere
> Auflösung der Stiftung wird dagegen in der Staatsbürgersteuer erfasst.
>
> Ich glaube tatsächlich, dass es die Spendenbereitschaft der Bürger und
> Bürgerinnen und der Gemeinsinn der Bevölkerung abträglich ist, wenn Sie
> erfahren, dass Ihre Gelder der Gewinnerzielung dienen, der an Erben oder
> Funktionäre ausgeschüttet wird. Beispiele für diese Selbstbedienung hat es
> so viele gegeben, dass ich mich frage, wieso überhaupt jemand auf das
> Spendenmarketing der entsprechenden Institutionen hereinfällt. Es wäre
> besser, die Bürger würden ihre Spenden direkt an Bedürftige übergeben und
> nicht an dubiose Vereine delegieren. Viele tun dies bereits.
>
>
>
> Zu der von Ihnen immer wieder aufgegriffenen Problematik des
> Kinder-Bürgergelds habe ich oft genug Stellung genommen. Auch bei Ihnen
> gebt es eine Finanzierungsobergrenze. Das, was Sie Kindern mehr geben
> wollen, müssen Sie Erwachsenen weniger geben. Wie sie dem Systemvergleich
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Arbeitsentgelt.htm#4.2.5.C entnehmen
> können, bekommen der Haushalt C mit 3 Kindern erheblich mehr als im
> Einkommensteuersystem. In
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t2 können Sie direkt
> vergleichen: Bei Einkommen ab 2000 € bekommt Haushalt C in der
> Staatsbürgersteuer über 1300 € mehr als in der Einkommensteuer. Selbst bei
> einem Einkommen von Null ist das Bürgergeld dort um 289€ höher als das, was
> beim ALG II zu holen ist. Natürlich könnte (und nach Ihrer Meinung sollte)
> das auch höher sein. Es spricht nichts dagegen, das Kinder-Bürgergeld zu
> erhöhen und das der Mutter zu senken. In
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm habe ich solche
> Möglichkeiten aufgezeigt. Auch würde ich in der von mir vorgeschlagenen
> speziellen Differenzierungsvariante des Bürgergelds soll der
> Steuermehrertrag nach Einführung der Staatsbürgersteuer genutzt werden, um
> das Kinder-Bürgergeld zu erhöhen. Aber so weit sind wir noch nicht.
>
>
>
>
> Es bleibt dabei: in von mir exemplarisch durchgerechneten Differenzierung
> des Bürgergelds werden *alle* ehrlichen Haushalte besser gestellt, als im
> heutigen System, auch wenn der Effekt bei Single-Haushalten erst bei
> Einkommen >100 € auftritt. Dass 2010 der Single bei Einkommen unter 100 €
> .weniger bekommt als im ALGII hängt daran, dass für die Berechnung des
> ALGII sehr hohe Kosten der Unterkunft angesetzt worden sind. In den meisten
> Städten lagen sie deutlich niedriger. Inzwischen wären die Bürgergelder 10%
> höher und damit wäre auch diese Ausnahme gegenstandslos.
>
>
>
> Ich würde gerne wissen, ob Ihnen und manchen Ihrer Fans klar ist, dass Sie
> die Vermögenskonzentration bei den Reichen massiv fördern. Da Sie auch bei
> den Bedürftigen durch alle möglichen Versprechungen nicht nur des hohen BGE
> sondern auch durch Übernahme der Gesundheitsleistungen und Mieten für alle
> den Eindruck erwecken, sie seien jetzt aller Sorgen ledig, wird Im Ergebnis
> in Ihrem System die Schere zwischen Arm und Reich immer größer. Bei der
> Frage, wer das bezahlt, bleiben nur die Arbeiter und Unternehmer mittleren
> Einkommens, deren Belastung immer höher wird. Wie lange werden diese das
> wohl ertragen? Ist Ihnen und Ihren Fans klar, dass dies diejenigen sind,
> die unseren Wohlstand erzeugen? Ohne diesen Mittelstand wird der Wohlstand
> zusammenstürzen wie ein Kartenhaus.
>
> Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Starkloff
>
> *Gesendet:* Dienstag, 17. März 2015 um 19:59 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
> Nachtrag zur vorherigen Mail:
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,
>
>
>
> Durchgestrichen war auch:
>
> „Sozial“vor (eigefügt: Umsatz) „konsumsteuer bei.“
>
>
>
> Verena Nedden
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [
> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Dienstag, 17. März 2015 00:27
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Nedden,
>
>
>
> nach Ihrer Mail an Peter hatte ich eigentlich vor, Ihnen nicht mehr zu
> antworten, weil Sie versuchen, mit längst widerlegten Argumenten und
> Unterstellungen die Staatsbürgersteur in Misskredit zu bringen. Da es aber
> scheinen könnte, ich würde klein beigeben, wenn ich nicht antworte,
> versuche ich es noch ein mal.
>
>
>
> Ich habe Ihnen …
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dr. Bernd Starkloff
>
> *Gesendet:* Freitag, 13. März 2015 um 00:33 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer
>
>>
>    - Beim Export muss der Exporteur die Sozialkonsumsteuern aufgeschlagen
>    (=, aber nicht die Mehrwertsteuer) (Nedden: dies verhindert die
>    heutige Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie EU-weit.). Importe sind
>    entweder beim Import auf die NNPreis herunter zu subventionieren (Nedden:
>    Auf keinen Fall. Dies sieht Dr. Hardorp (verst.) vor und dies bedeutet den
>    Staatsbankrott. Außerdem ist dies ohne die EU-staaten nicht durchsetzbar.)
>     oder werden zu den Importpreisen +MWST verkauft. Der Exportüberschuss
>    (=Exporte - Importe) tragt dann (Nedden: wegen und auch nur in Höhe
>    der im gemeinschaftlichen und heute ohne die Mitgliedsstaaten nicht
>    durchsetzbaren, konzipierten Umsatzkonsumsteuer (Herkunftslandprinzip!)) zur
>    Finanzierung in Höhe der Nedden: SozialUmsatzkonsumsteuer bei.
>
>>
>  Mit freundlichen Grüßen
>
> Verena Nedden
>
>
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [
> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Mittwoch, 11. März 2015 11:31
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)
>
>
>
> Hi Peter,
>
>
>
> Deine Ungeduld ist verständlich. Aber die Straatsbürgersteuer existiert
> seit 40 Jahren, ist in dieser Zeit öfter mal diskutiert worden, auch weil
> Prof. Mitschke in den Steuerreformgremien versucht hat, da etwas zu
> bewegen. Aber es hat sich wenig bewegt. Ob das bei dem BGE ähnlich lange
> dauert? Ich hoffe nicht. Inzwischen könnte es sich lohnen, herauszufinden,
> mit welchem Konzept die Finanzierung am gescheitesten ist. Ich sehe das
> nicht als Kampf, eher als Suche nach dem Konsens.
>
>
>
> Ich habe Frau Nedden nicht nur in meiner letzten privaten Mail den
> Vorschlag gemacht, uns zusammen zu tun, da wir doch das gleiche wollen,
> nämlich ein praxistaugliches Konzept, den Konsum zu messen und zu besteuern.
>
>
>
> Hallo Frau Nedden.
>
>
>
> Mein Angebot uns zusammenzusetzen gilt immer noch. Ich glaube aber, dass
> Sie ihren inneren Widerwillen gegen die Staatsbürgersteuer nicht überwinden
> werden. Sie wollen die Staatsbürgersteuer nicht einmal lesen.
>
>
>
> Im Gegensatz zu Peter und anderen machen wir uns ja gemeinsam Gedanken,
> wie ein BGE zu finanzieren ist. Und da muss man doch etwas genauer
> vorgehen. Bei Peter kommt ja der Strom aus der Steckdose und wie er da
> hineinkommt, ist ihm egal, Hauptsache es  geht schnell.
>
>
>
> Sorry, dass ich vermutet habe, sie seien eine Expertin, die an
> Steuerreformkonzepten des BMF mitwirkt. Sie hatten mir den Eindruck
> vermittelt, Sie gingen bei Herrn Schäuble ein und aus. Dabei sind es nur
> die Praten, bei denen sie vorgetragen haben. Damit ziehe ich die
> ensprechende Bemerkung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und behaupte
> nur noch den 2.Teil der Aussage: *Experten leben davon, dass die Dinge
> kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von
> ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. *
>
>
>
> Ich bedaure auch. dass der Eindruck entsteht, wir würden nur um des
> Kaisers Bart streiten. Und ich freue mich, dass Sie mir bestätigen, dass es
> in der Sozialkonsumsteuer keine Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer
> gibt. Wäre ja auch inkonsequent. Die entsprechende Passage ist in
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2 bereits entfernt.
> Ich warte immer noch auf ihre Liste weiterer Fehler, die ich in bei der
> Darstellung der Sozialkonsumsteuer gemacht habe. Ich bin gerne bereit,
> Fehler zu beseitigen.
>
>
>
> Unsere Auseinandersetzung mag für Andere kleinlich und rechthaberich
> anmuten. Aber das täuscht. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet, bei
> dem Versuch, aus den vagen MWST-Konzept von Götz Werner ein in sich
> logischeres und lückenloseres Konzept zu entwickeln, das einige
> Schwachstellen beseitigt. Leider versuchen Sie aber, ein
> Besteuerungsprinzip zu verbessern, dessen technische
> Entwicklungsmöglichkeiten erschöpft sind. Die Dampfmaschine wurde weit
> vervollkommnet – vom Unterdruck- zum Überdruckprinzip, vom Flammrohr- zum
> Wasserrohrkessel – aber schließlich musste sie technisch überlegenen
> Konzepten, Hubkolben und Elektromotor das Feld räumen.
>
>
>
> Für Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken reicht das, was in
> http://www.staatsbuergersteuer.de eigentlich aus. Von mir aus können Sie
> auch aus unserem EMailverkehr zitieren - da steht nichts anderes drin.
> Natürlich bin auch ich dann frei, aus dem EMails Passagen vorzutragen. Ich
> habe das eigentlich nicht vor. Für meine Kritik reicht das. was Sie im
> Internet veröffentlicht haben, wobei ich gestehe, dass ich vieles nicht
> verstehe, trotz mancher EMAIl-Hinweise von Ihnen.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> Dr. Bernd Starkloff
>
> *Gesendet:* Sonntag, 08. März 2015 um 22:46 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)
>
> Hallo Ihr 2 Kampf-Genossen,
>
>
>
> geht es auch einfacher, ich bin zwar schlau, aber Steuerrecht ist nun
> wahrlich nicht zwingend mein Steckenpferd, gibt es ggfs Gemeinsamkeit auf
> die wir aufsetzen können, statt uns im Ring zu fetzen?
>
>
>
> Nur eine nette Hoffnung. Wir sind so stark wie wir einig sind.
>
>
>
> Als Vision meinerseits
>
>
>
> MfG
>
>
>
> Peter
>
>
>
>
>
> -----Original-Nachricht-----
>
> Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer
> und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE.
> Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)
>
> Datum: Sun, 08 Mar 2015 21:48:08 +0100
>
> Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
>
> An: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
>
>
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,
>
>
>
> auch ich glaube nicht, daß irgendein Reicher sich um meine Vorgaben
> schert. Unternehmen werden sich aber um sie betreffende Gesetze scheren.
>
> Zur Änderung der Steuergesetzgebung habe ich an den Wissenschaftsrat der
> Bundeskanzlerin gerichtet ein Konzept zu einem gemeinschaftlichen
> Steuersystem entwickelt (Zukunftsdialog 2012),  welches dem geneigten Leser
> die Funktionsweise des heutigen Umsatzsteuergesetzes erklärt, die heutige
> 50%ige Erwerbsbelastung nachweist, ein allseits gerechtes Teilungssystem
> darlegt und dabei das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem zur Finanzierung
> des bedingungslosen Grundeinkommens entwickelt. Daß nicht jeder
> Debattierende, der mit der steuerlichen Materie nicht vertraut ist, alles
> gleich auf Anhieb versteht, ist mir klar. (Das gleiche Problem taucht auf
> dieser Liste vielfach in ähnlicher Form auf.) Daher habe ich auf meinen
> Seiten verschiedene Darstellungsformen gesammelt, von denen ich annehme,
> daß sie vielleicht den Einen oder die Andere in der Verständlichkeit eher
> anspricht. Ihnen jedoch traue ich es aufgrund Ihres akademischen Titels
> durchaus zu, sich bei Interesse auch in ein fachfremdes wissenschaftliches
> Konzept einzuarbeiten, um es verstehen zu wollen, zumal Sie sich ja auch zu
> Ihrem eigenen steuerlichen Konzept sehr viele Gedanken gemacht haben.
>
>
>
> Bitte bedenken Sie zu Ihrem weiteren Verständnis über Konsumsteuer, daß
> dadurch, daß aus den bisherigen Nettoproduktpreisen die Einkommensteuer und
> Sozialversicherungsabgaben herausgerechnet werden und statt dessen
> Sozialkonsumsteuer erhoben wird, auch die Gewinnmarge entsprechend sinkt,
> denn es muß von ihr keine Erwerbsteuer mehr bezahlt werden. Die Folge ist,
> daß im Konsumsteuersystem auch der Manager sein Gehalt nur in der Höhe
> brutto erhält, wie er heute netto bekommt. Daß er von seinem Gehalt dann
> keine Einkommensteuer mehr bezahlt, ist nicht schlimm, denn die
> Sozialkonsumsteuer auf die Produktverkäufe, welche die Auszahlung des
> Managergehaltes ermöglichten, ist bereits eingenommen. Die Gewinne der
> Unternehmen  werden insgesamt auf das heutige Netto-Niveau sinken, da die
> verteilende Besteuerung bereits stattgefunden hat.
>
>
>
> Also: Ja, auch die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer fallen weg.
> Bitte besuchen Sie meine Internetseiten. Dort finden Sie diverse
> Erläuterungen und Kurzübersichten, z.B.
> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php und
> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php
>
> Ich bin mir sicher, daß sich etliche Ihrer Fragen bei Lektüre erübrigen
> und dadurch Ihr bisheriger Glaube in wissenschaftliche Auseinandersetzung
> mit dem Thema Konsumbesteuerung zu wechseln in der Lage ist.
>
>
>
> Außerordentlich hohe Transparenz ist gegeben, wenn die einheitliche
> Konsumsteuer auf jeder Rechnung ausgewiesen ist, während die Berechnung des
> individuellen Einkommens in 80 Millionen Fällen eher intransparent wirkt,
> da sie jedwede individuelle, das Einkommen besonders beeinträchtigende
> Lebenssachverhalte zu berücksichtigen versucht, um eine gleichmäßige
> Besteuerung herzustellen. Der Austausch von Leistung und Rechnung gegen
> Geld ist dagegen ein ziemlich einfacher Vorgang. (Ist Ihnen bewußt, daß der
> größte Anteil der weltweiten Steuerliteratur deutsche Steuerliteratur ist?
> Wie soll sich heute ein ungeschulter Steuerpflichtiger damit auskennen?)
>
>
>
> Vielleicht ist Ihnen ebenfalls unbekannt, daß das Finanzamt seit langem
> sogar eine Portion Mayonnaise einer Pommes-Bude abwiegt und den
> Schwarzumsatz einer Eisdiele anhand der Anzahl der nachgekauften Schirmchen
> und Plastiklöffel  in einem bestimmten Zeitraum nachweist… In beiden
> Betrugsfällen entgehen dem Staat heute die Einkommen- und
> Umsatzsteuereinnahmen. Bei Konsumbesteuerung entgehen dem Staat die
> Einnahmen aus Sozialkonsumsteuer und Umsatzkonsumsteuer. Die Ausfälle sind
> daher identisch hoch, wenn die Sozialkonsumsteuer die bisherige
> Erwerbsbelastung ersetzt und die Umsatzsteuer mit der Umsatzkonsumsteuer
> identisch ist.
>
>
>
> Zu meiner auf Verfassungswidrigkeit gerichteten Kritik möchte ich, um mich
> nicht unnötig zu wiederholen, aus den Mails zitieren, wenn ich hierzu Ihre
> Erlaubnis erhalte.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Verena Nedden
>
>
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [
> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Freitag, 6. März 2015 19:12
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Nedden,
>
>
>
> Ich glaube nicht, dass irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre
> Vorgaben halten würde. Haben sie sich einmal die Entwicklung der
> Managergehälter der letzten 20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig unabhängig
> von den Gewinnen oder den Mitarbeiterentgelten ihrer Unternehmen um 100%
> bis 200 % gestiegen. Andere Reiche sind keine Manager sondern haben
> Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf verzichten, nur weil Sie das
> gerne so hätten.
>
>
>
> Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich die Einkommensteuer
> abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die Abgeltungssteuer und die
> Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst Personenegesellschaften gegenüber
> Kapitalgesellschaften massiv benachteiligt würden. Ich habe Ihren Vorschlag
> so verstanden, dass sie die Körperschaftsteuer von 15% auf 50 % erhöhen um
> sie für Inländer abzuschaffen bzw. rück zu erstatten. Was ist nun ihr
> Vorschlag? Bei der Rückerstattung bekommt der Reiche also den vollen Betrag.
>
>
>
> Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten zu folgen: Sie
> könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens (bzw. dem alten
> Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen akkumulieren, steuerfrei
> vererben und auch für ihre Enkel und Kindeskinder könnten das Kapital
> weiter akkumulieren. Toll.
>
>
>
> Mich würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre
> Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B. bei
> Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu verstehen,
> was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und völlig unklare,
> teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder formale Ausreden, z.B
> dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.
>
>
>
> Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen was Sie
> vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird. Der
> Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will beweisen,
> wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele Kunden er mit
> seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er bei ein paar Kunden
> eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht auffliegt).
>
>
>
> Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen Gewinnmöglichkeiten des
> Schwarzkonsums "*wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und
> des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch
> und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer
> egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte*." Da machen Sie sich
> aber gewaltige Illusionen. Und eine größere Transparenz sehe ich nicht. Ich
> verstehe nicht mal, was sie so alles vorschlagen.  Versteht jemand anderes
> das alles Bestätigt er auch die *größere Transparenz*?
>
>
>
> Wieso sind* "d**ie staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender
> Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"?*Bei Schwarzarbeit bezahlt
> der Schwarzarbeiter nicht nur keine Einkommensteuern, sondern kann überdies
> noch ALGII bekommen. Er muss halt nur ein bischen aufpassen, dass er
> nicht erwischt wird. Also macht er nur Nachbarschafthilfe oder so.
>
>
>
> Sie haben betont, dass Sie bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform
> mitgewirkt haben.  *In Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die viel
> von Steuern verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein Spezialgebiet.
> Kaum einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen von steuerlichen
> Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben davon, dass die Dinge
> kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von
> ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. *
>
>
>
> Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen Abschlusssatz aus dem
> Prospekt bzw. Flyer.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen Dr Bend Starkloff
>
>
>
> PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie gegen die
> Staatsbürgersteuer vogrtragen?
>
>
>
> Dr. Bernd Strarkloff
>
> *Gesendet:* Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,
>
>
>
> da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch die
> bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen ruhen
> gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei
> Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht eher bei
> Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend privat
> gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer
> Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen.
>
> Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen Bedenken
> debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer dargestellt habe?
> Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser Liste über Ihr Konzept
> wegen meiner grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Konzept und der
> vorgesehenen Finanzierung des zudem bedingten Bürgergeldes nicht
> durchgehend mitverfolgt habe.
>
>
>
>
> Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen
> Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen:
>
>
>
> 1.       Der Reiche erhält wie alle anderen *im Einkommensteuersystem*
> vom allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer
> Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte (Ausnahme:
> Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur 45% + SolZ,
> während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen Einkommensbereichen
> längst bezahlt sind). Hierin ist sein Existenzminimum enthalten. Die andere
> Hälfte ist allgemeine Erwerbsbelastung (Einkommensteuer +
> Solidaritätszuschlag + Sozialversicherungsbeiträge *oder*
> Körperschaftsteuer + allg. Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer +
> Solidaritätszuschlag). Vom Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte +
> Existenzminimum (Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer
> zahlt so viel Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als
> Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des
> Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den
> Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem
> Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119% des
> Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das
> Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für Einkommensteuer
> und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor bereits 19% auf den
> Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an Umsatzsteuer einnahm. Die
> Staatsquote beträgt hinsichtlich des Netto-Gewinns eines Unternehmers daher
> ebenfalls 119%. Genauso verhält es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den
> diversen allgemeinen Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt
> 50% des Gewinns betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen Gewinn
> realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die Staatsquote beträgt
> heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende eines Anteilseigners.
>
> 2.       Der Reiche erhält wie alle anderen *im Konsumsteuersystem* das
> bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn das
> bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im Erwerbsteuersystem
> fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich staatliche Mehreinnahmen in Höhe
> von 2,525% auf Spitzeneinkommen durch die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer
> zu erwarten sind. Es gibt kein Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto
> unterscheidet, denn die bisherige Erwerbsbelastung wird durch
> Sozialkonsumsteuer ersetzt. Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen,
> sondern bei Kauf eines Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto
> von 10.000,- € = 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von
> 5.000,- € im Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit
> 696,- € bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise
> 119% des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an
> Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene
> Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein Unternehmen, im
> Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen, bleibt dies
> einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft; die
> Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie folgt dem
> Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im Ausland müßten
> deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige Nettodividende reduziert
> sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die Produkte der dahinterstehenden
> Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun konsumbesteuert werden, dann für den
> Anteilseigner steuerfrei bleiben, aber dem einkommensteuerlichen
> Progressionsvorbehalt unterliegen.
> Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro
> steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen Erwachsenen
> 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr als heute ein und
> kann dies als bGE ausschütten.
>
>
>
> Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis übrigens
> nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den Nettolohn fällig,
> während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei 850,- € brutto allmählich
> auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an dieser Stelle auf *<*20% der
> allgemeinen auf das Netto entfallenden Einnahmen zugunsten des Gewinns der
> Arbeitgeber oder günstigerer Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!).
> Diese Lücke sollte für eine Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden,
> wodurch sich zwar die Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr
> Geld für ein höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt
> mit einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die
> Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von
> Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele, während
> aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers Mehreinnahmen zu
> erwarten wären (s.o.).
>
>
>
> Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog.
> Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen:
>
> Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und
> Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn- oder
> Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet und auch der
> Umsatz wird bei Betrug nicht in der Umsatzsteuererklärung erscheinen.
> (Meistens jedoch der dahintersteckende Materialaufwand, wodurch die Sache
> dann häufig auffliegt!)
>
> Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz, der bei
> der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann verschwiegen wird.
> Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr, weil es keine
> Einkommensversteuerung und einkommensabhängige Sozialversicherung mehr
> gibt.
>
> Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in
> beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der größeren Transparenz der
> Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens
> vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche
> Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung
> durchsetzen könnte.
>
>
>
> Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in Zukunft
> durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und finanzmathematisch
> bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den Umsatz eines Unternehmens
> und ist mittlerweile in der Lage, jede Unregelmäßigkeit herauszufinden.
>
>
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> Verena Nedden
>
> ______________________________________
>
> Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!
>
> www.konsumsteuersystem.de
>
>
>
>
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [mailto:
> debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im Auftrag von *Debattenliste
> des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Dienstag, 3. März 2015 15:34
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Nedden
>
>
>
> Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich mir
> gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 einzubringen. Ich
> verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung Ihrer Argumente vom
> 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese Peinlichkeiten ersparen möchte. Sie
> haben nämlich ausdrücklich auf die Vertraulichkeit ihrer EMails hingewiesen
> Wenn Sie mich davon entbinden, würde ich draus zitieren.
>
> Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die Reichen
> würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute Brutto, so
> vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran hindern?
>
> Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B: ein
> Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit. Er bekommt
> von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen Listenpreises. also 25% mehr
> als bei einem offiziellen Haarschnitt und ich spare ebenfalls 25%. Das ist
> ein massiv Anreiz für den Friseur und mich, die Sozialkonsumsteuer zu
> umgehen.
>
> Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.
>
> Mit freundlichen Grü0en,
>
> Dr. Bernd Starkloff
>
>
>
> *Gesendet:* Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Hallo Herr Starkloff,
>
>
>
> wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich widersprechen.
> Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per Mail darüber debattiert
> und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in Ihrem Text „warum die MWST zur
> Finanzierung nicht taugt“ unter dem dortigen Link: wie gezeigt
> <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1>aufgenommen und
> zumindest diskutiert wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung
> zwar steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug der
> Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht nur noch die
> Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten.
>
>
>
>
>
> Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015:
>
>
>
> Zitatanfang:
>
> ____________
>
> Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:
> Warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt
>
> Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im Dokumentarfilm über die Idee des
> bedingungslosen Grundeinkommens
> <http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&v=gEsKRsjou5k&NR=1>
> versucht, die Mehrwertsteuer als das geeignete universelle
> Finanzierungsinstrument darzustellen. Dieser Ansatz erscheint sehr
> verlockend, da man dann scheinbar die gesamte Problematik der Besteuerung
> des Einkommens über Bord werfen kann. So einfach geht das aber nicht.
>
> 1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge? In
> der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen.
>
> So ist es. Siehe:http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.phpund
> ausführlich
> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf.
> Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung tatsächlich
> wegfallen kann.
>
> 2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da sonst
> alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften benachteiligt
> wären.
>
> s.o.
>
> 3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und Erbschaftssteuer
> einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln? Muss das Vermögen jedes
> Jahr bewertet werden? Wie soll dies kontrolliert werden?
>
> Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und
> Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert.
> Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der
> Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die Substanz
> des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE finanzieren soll,
> muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle genommen werden. Wenn ein
> Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe geschlossen hält, kann und sollte
> ein bGE aus dem laufenden Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet
> werden.
> Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln? Bitte
> beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur deshalb progressiv
> gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den Sozialversicherungsabgaben
> exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe in der Übersicht:
> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php
> und mit rechnerischem Nachweis
> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdfab
> S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas darunter. Um
> eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu beschleunigen, wäre natürlich
> eine progressive Steuer denkbar. Sie birgt aber auch immer das Problem der
> Abwanderung der Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem
> dürfte das Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht
> mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die eine
> egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei Mehrbedarf oder eine
> besondere Besteuerung auch gesondert geregelt werden sollten.
>
> 4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST
> freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet, auch
> wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim Verkauf der
> damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren stecken im
> Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne, weil von diesen
> noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im Herkunftsland nicht
> abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen erheblichen, unfairen
> Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer sich das gefallen lassen?
>
> Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die
> Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit der
> Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer und
> sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das Wirtschaftsgefüge
> ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine Wettbewerbsverzerrung
> anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb eines Jahres bankrott. Auch für
> die Umsatzsteuer wäre das Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich
> aber mangels starker Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur
> Problematik meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum:
> http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046
> und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die
> Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche
> Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und die
> Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu heute
> gleich bleiben (siehe hierzu
> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx).
>
>
>
> Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer
> Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen:
>
> 1.    Auf *80 % -100 %* müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im genannten
> Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100% ausgegangen. Da
> die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST, also erheblich teurer
> sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000 €/Monat nur Waren kaufen, für die
> heute 500 - 700 €/Monat gekauft werden können, bzw. *1000 € im BGE
> entsprechen dann 500 bis. 600 €* heutiger Kaufkraft.
>
> Dies ist nicht der Fall. Siehe:
> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx! Kaufkraft und Preise
> bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige
> Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das geringere
> Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist dann so hoch, wie
> der heutige Netto-Produktpreis. Mit Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen
> Umsatzsteuer bleibt es beim heutigen Bruttopreis.
>
> 2.    Als *Vorsteuer abziehen* bzw. einsparen lassen sich bereits heute
> die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich als
> Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern lässt, Diese
> Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv und von sehr viel mehr
> genutzt werden als heute.
>
> Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der
> Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen abziehen. Er
> zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine höhere Nutzung von
> höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im Konsumsteuersystem führt daher zu dem
> selben rechnerischen Ergebnis wie im heutigen Erwerbsteuersystem.
>
> Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...)
> reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren.
>
> Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und der
> Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die Bevölkerung
> in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet werden. Der Schuss ging
> nach hinten los, denn hierdurch wird auch übermäßiger Wohnraumkonsum und
> der Konsum hochwertiger Lebensmittel etc. subventioniert, was sich in der
> Regel nur Reiche leisten können.
>
> Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des Vorsteuerprivilegs
> kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden selbstständig tätig z.B.
> als Berater, Automechaniker oder Gastwirt. Wenn die entsprechenden
> Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie z.B exportiert werden, muss
> er selbst keine MWST bezahlen und kassiert die Vorsteuerabzüge. Ob der
> Kunde der Leistung im Exportland dort MWST bezahlen muss oder dies umgehen
> kann, interessiert ihn nicht. Vielleicht findet er auch entsprechende
> Partner im Ausland für Schein-Geschäfte.
>
> All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer, s.o.
> Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in) der
> westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist.
>
> 3.    *Schwarzarbeit* wird bei 100 % MWST besonders interessant. Welcher
> Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die Konkurrenz zu
> Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein Chance haben dürfte.
> Ähnlich werden viele Leistungen in Schwarzarbeit, Selbst- und
> Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass viele Handwerker oder Dienstleister
> keine regulär bezahlte Arbeit mehr finden. Durch das Internet und andere
> Methoden wird eine rasch wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die
> MWST ausgehebelt. Bei Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen
> ausstellen, die dem Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen.
> Wertunterschiede der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man
> durch Bitcoins
> <http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html>
> oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch wachsenden grauen
> Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge anfallen. Welcher
> Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt einkaufen oder verkaufen?
>
> Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant werden,
> denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen werden. Wenn das
> eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es dann so niedrig ist,
> wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben, wird eher „Schwarzumsatz“
> interessant. Auch hier ist rechnerisch das Ergebnis dasselbe, denn es ist
> nicht davon auszugehen, daß heute jemand, der einen Umsatz in der
> Umsatzsteuererklärung verschweigt, diesen bei der Einkommensteuererklärung
> angibt.
>
>
> 4.    *Lawinenartige Belege-Bürokratie*: Bereits heute muss das Finanzamt
> bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder Nebenerwerb Ausgaben
> überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Dass dabei Belege auch den
> Wünschen der Kunden entsprechend ausgestellt werden, ist gängige Praxis.
> Belletristik wird als Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw.
> Eigentlich müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt
> überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch
> stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er schon
> heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu erwarten, dass
> sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb als Unternehmer oder
> Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle von Belegen zum
> Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte hoffnungslos sein.
>
> Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig vorbei.Belege
> werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach Einführung der EDV sind
> die Kontrollmechanismen der Finanzämter erheblich in Quantität und Qualität
> angestiegen. Bei jeder Betriebsprüfung werden die Belege angesehen.
> Mittlerweile sind die Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in
> der Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme
> werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
> Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug das
> Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt (z.B.
> Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen, Konsumsteuer
> mit diesem Verfahren zu verbinden.
>
>
> 5.    *Auslandsurlaub*: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu entgehen,
> ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze gelten. Wenn man
> z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger gekaufte Waren auch dort
> konsumiert, und dabei vom BGE lebt, profitiert man von denen, die zu Hause
> geblieben sind und die 100 % MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen,
> das ganze Jahr im Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen
> inländischen Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen?
>
> o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer
> Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich sich
> beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck usw.) die
> MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu persönlichen Utensilien
> erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt oder bezahlen muss, sei
> dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird man natürlich für persönliche
> Utensilien nichts mehr bezahlen.
>
> o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket für
> eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST bezahlen oder
> bekommt man das im Ausland billiger?
>
> Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die konzipierte
> Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt.
>
> 6.    *Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze* verursachen bereits heute in
> Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe, Schmuggel,
> Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten usw....) Daher
> gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze zu harmonisieren, um
> einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das Unterlaufen der MWST
> einigermaßen zu unterbinden.
>
> Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das können
> die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.
>
>
> 7.    *Vermögensgüter* (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben vielen
> anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der Mehrwertsteuer (§ 4
> USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere vermögensähnliche Gegenstände ist
> speziell in §1b speziell geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen
> sind und unter welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit
> MWST.-pflichtig sind. Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei
> gebrauchten Möbeln, Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar
> usw. Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B:
> auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus anderen
> Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass ein solches
> Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist.
>
> Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell beschäftigt
> und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den Eindruck gehabt, daß
> hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System ist. Die Befreiungen und
> Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs- oder Rüstungsmitteln zu tun, mit
> dem Bestimmungslandprinzip bei Exporten oder mit Dingen des notwendigen
> Bedarfs und Sozialem. Meine ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr
> intensiv mit der Problematik und legt dar, warum der ursprünglich
> sozialpolitisch motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe
> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
> ab S. 23.
>
>
> 8.    *Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen* ist die
> Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein
> Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark interessieren
> und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen runde Holzpfosten
> niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und Maulesel niedriger als
> Pferde und Esel, Heilbehandlungen von Zahnärzten niedriger als Reparatur
> von Zahnprothesen? Man gewinnt den Eindruck, dass sich Lobby und Politik
> hier einen Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B.
> bei den 2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das Übernachtungen
> im Hotelgewerbe demonstriert wurde.
>
> All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische Gründe
> bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch lieber, wenn die
> Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als Teil-bGE an die
> Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt ist damit schon das
> Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)
>
>
> 9.    *Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino* sehr anschaulich und
> suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die Einkommensteuer),
> die vorher während des Produktionsprozesses angefallen waren, in sich
> aufnimmt. Leider werden in dieser Darstellung dabei einige *Behauptungen*
> aufgestellt, die so nicht stimmen, z.B.:
>
> o    *Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr
> hinterzogen werden kann.* Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das Gegenteil
> richtig.
>
> Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch nicht
> gelungen ist. S.o.
>
>
> o    *Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST einfließt*.
> Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen + Zinsen. Maschinen
> werden zu fast 100% von Menschen erfunden, entwickelt und produziert.
> Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden die Maschinen entsprechend
> billiger, zumal auch andere Steuern (z.B. Gewinn und Ertragssteuern)
> entfallen. Also sind Abschreibungen und Zinsen entsprechend niedriger.
> Diese werden dann mir 100% MWST höher als heute belastet. Auch hier wird in
> den 100% MWST lediglich das nachgeholt, was bisher vorher besteuert war.
>
> Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die Produkte,
> die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit
> Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls
> Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
> Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung statt
> Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe ich den
> Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum Umdenken zu tun.
>
>
> o    *Die MWST ist leicht zu kontrollieren*. Das Video zeigt das
> Gegenteil. *Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er beim
> Gast ankommt, fällt keine MWST an*. Dieses Beispiel zeigt die
> Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet und
> dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an. Muss er
> dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der tatsächlich
> einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast den Cappuccino
> schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den Cappuccino in Rechnung
> stellt, den der Gast vorher getrunken hat?
>
> Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für
> weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und
> Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen durch
> die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher Höhe. Die
> Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet.
> Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
> Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der Gewinn
> des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und
> Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür
> erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber das wird
> erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust durch den
> Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der Staat nimmt
> weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die Vorsteuer aus der
> Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits
> erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer bekommt der Gastronom
> erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst Umsätze generiert. Insgesamt
> fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer.
>
> Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen zu
> haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen und freue
> mich, von Ihnen zu lesen.
>
> ______________
>
> Zitatende
>
>
>
> Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine
> Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte und
> unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten gemeinschaftlichen
> Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch nicht verständlich
> darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in einer gesonderten Mail
> äußern.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Verena Nedden
>
>
>
> *Von:* Debatte-Grundeinkommen [mailto:
> debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im Auftrag von *Debattenliste
> des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Montag, 2. März 2015 22:37
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
>
>
> hi Peter,
>
>
>
> In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie 400 €
> gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten der
> Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu staffeln?
>
>
>
> zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 ausführlich
> Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine Differenzierung der MWST-
> Sätze wird  umgangen werden, bringt also kaum Finanzierungsbeiträge und die
> Reichen dürfen bei dieser Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei
> Vermögen akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.
>
>
> In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen Vorschlag
> unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir bei 3, 5 und 6
> konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische Probleme.
>
>
>
> Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst. Willst
> Du ich mit der *Oberschicht *in der Mitte treffen? oder willst Du Ihnen
> eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig unbesteuert zur
> weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die *Unter und
> Mittelschicht *zu ertrotzen?
>
>
>
> Bernd
>
> *Gesendet:* Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Moin Andreas und Nina
>
>
>
> ja ganz genau.
>
>
>
> Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls
>
>
>
> 1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für alle, also
> auch Kinder, Kranke und Rentner
>
> 2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf
> hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und Hilfsmittel) 20
> % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle Produkte des realen
> BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je gefährlicher und riskanter
> desto höher die MWSTsätze)
>
> 3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung, die
> aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-, Kranken- und
> Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde koordiniert erfolgt
>
> 4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel, Mitarbeiterabbau
> durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen
>
> 5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen Transferzahlungen für
> aktive und passive Leistung (also aktuelle und frühere oder ersetzend)
> abgezogen werden und preismindernd wirken bzw zu investiven Zwecken
> verwendet werden
>
> 6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit durch
> Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die MWST-Mehrerlöse,
> Streichung der Steuerminderungstatbestände in analoger Weise
>
>
>
> Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur Umsetzung/
> Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.?
>
>
>
> mfG
>
>
>
> Peter
>
>
>
>
>
> -----Original-Nachricht-----
>
> Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100
>
> Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
>
> An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
>
>
>
>
>
> Hallo Andreas,
>
>
>
> richtig gedacht.
>
>
>
> Nina
>
>
> --
> ninayagami at web.de
>
>
>
>
>
> *Gesendet:* Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <
> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE.
> Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.
>
> Hallo
>
> nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
> in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990 nachgespielt
> werden,
>
> fiel mir folgender Vergleich ein :
>
> Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus politische
> Klasse in jedem kapitalistischen Land)
> Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht in
> jedem kapitalistischen Land)
>
> Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das Ende
> von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes) bekommen?
>
> Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest die
> politische Macht zu nehmen.
> Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die
> politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war gemäß
> Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.
>
> Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.
>
> Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf
> (Gewalt) durch Demokratie (Reden).
>
> Kurz :
> Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
> Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren
> Reichtum zu behalten).
>
> Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.
>
> IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.
>
>
> Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...
>
> Kurz :
> Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr ihren
> Reichtum zu lassen.
> Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die Kosten
> für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu finanzieren.
>
> Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.
>
> Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit
> Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den
> Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts
> anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale werfen
> könnten.
>
>
>
>
> Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie werden
> auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
> Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu
> entmachten.
>
>
> Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.
>
>
> VG
> Andreas S.
>
>
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Mit freundlichen Grüßen,

Martin Licht
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