[Debatte-Grundeinkommen] Vorsteuer-Wareneinsatz-Gewinn
Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Fr Nov 14 10:35:03 CET 2014
Liebe Verena,
du zäumst das Pferd von hinten auf und vergleichst m. E. daher Äpfel mit
Birnen im Hinblick auf meine Frage, wie sich der Gewinn bei gegebenem
Kapital entwickeln würde. Die erste Tabelle enthält keinerlei
Produktionskosten, ist daher m. E. ein reines Zahlenspiel ohne Bezug zur
Realität. In der zweiten Tabelle postulierst du einen Wareneinsatz von
95,20 Euro. Da im Konsumsteuersystem Nettolohn = Bruttolohn = Bruttolohn
plus Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen wäre (weil ESt und
SozSich einfach wegfielen), ist es jenseits des Vorsteuerabzugs egal, ob
wir beim Wareneinsatz von Dingen oder von Arbeitskräften ausgehen. Nicht
wahr? Also: Wareneinsatz kann hier auch Einsatz von bezahlter
Arbeitskraft sein. Ist Jacke wie Hose. Nicht jedoch in deinem Beispiel,
was durch den Vorsteuerabzug in beiden Spalten deiner Tabelle und das
Fehlen von Posten für Lohnsteuern und Sozialversicherungen ersichtlich
wird. Du gehst also beim Wareneinsatz wirklich bloß vom Einkauf von
Waren, nicht aber vom Einkauf von Arbeitskräften aus. Bliebe erstmal die
Frage: Wie sieht das aus, wenn Arbeitskräfte eingekauft werden?
Du postulierst nun implizit einen 5-%-Aufschlag auf den Wareneinsatz in
Höhe von 95,20 Euro und landest bei einem Nettopreis vor USt bzw.
USTKonsST von 100 Euro. Ich bin zu wenig buchhalterischer
Preiskalkulator, um das wirklich beurteilen zu können. Aber, ist das
realistisch? Wegen dem Vorsteuerabzug von 15,20 Euro liegt der
Wareneinsatz heute in Wirklichkeit ja nicht bei 95,20 Euro, sondern bei
80 Euro. Darauf 5 % Gewinnmarge aufgeschlagen, wären wir bei 84 Euro.
Die 15,20 Euro als Weitergabe an den Endverbraucher drauf und dann 19 %
USt nochmal drauf, wären wir bei 118,05 Euro Bruttopreis bei 80 Euro
tatsächlichen Investitionskosten. Im Konsumsteuersystem beträgt der
Abzug von vorgeschossenen Steuerauslagen in deiner Tabelle 55,20 Euro
(15,20 Euro UStKonsSt und 40 Euro SozKonsSt), verbleiben 40 Euro
Wareneinsatz. 5 % aufgeschlagen, wären wir bei 42 Euro. Die 55,20 Euro
wieder drauf und dann noch die 19 % UStKonsSt, wären wir bei 115,67 Euro
Bruttopreis bei 40 Euro tatsächlichen Investitionskosten.
Gut, ich weiß nicht, wie es in der buchhalterischen Praxis tatsächlich
gemacht wird. Schon das 5-%-Postulat ist ja ein bloßer Durchschnittswert
und entspricht wohl kaum jedem Einzelfall. Geht ja auch immer um Angebot
und Nachfrage, Image und dergleichen. Was aber allemal klar ist, ist der
Unterschied zwischen realer Investitionssumme und kurzfristigem
Liquiditätsbedarf zum Vorstrecken der enthaltenen Steuern. Mindestens
bei langjährigen Anlagegütern dürfte das einen echten Unterschied
machen. Nehmen wir an, deine Art, die 5 % draufzuschlagen, ist
realistischer als meine, dann hieße das, dass du davon ausgehst, dass in
deinem Konsumsteuermodell die vorgeschossenen Steueranteile dem die
Liquidität besorgenden Kapital mit 5 % vergütet werden. Das sind bei
55,20 Euro im Konsumsteuersystem immerhin 2,76 Euro von der gesamten
Gewinnmarge in Höhe von 4,80 Euro, also mehr als die Hälfte des
Reingewinns. Während es im Erwerbssteuersystem nach deiner Rechnung 5 %
von 15,20 Euro sind, also relativ popelige 76 Cent. Das finde ich
absurd. Bloß um Liquidität für die Steuer bereitzustellen? Wäre es da
nicht simpler, Unternehmen eine Echtzeitverrechnung zwischen Vorsteuer
und Endsteuer einzuräumen? Technisch dürfte das ja heute kein Problem
mehr darstellen.
So oder so bliebe mein Punkt, dass du die Liquidität für Steuer nicht
unmittelbar gleichsetzen kannst mit der Liquidität für Wareneinsatz (und
perspektivisch: Einsatz von Arbeitskräften). Selbst wenn sich das heute
so darstellt, macht deine Rechnung m. E. deutlich, dass das unter
Konsumsteuervoraussetzungen nicht so bleiben kann. Denn bei den
jeweiligen Bruttopreisen werden völlig unterschiedliche Wertmengen
Wareneinsatz jenseits der Steuer mobilisiert: 80 Euro Wareneinsatz im
Erwerbsteuersystem, 40 Euro Wareneinsatz im Konsumsteuersystem. Das
hieße für mich prima vista, dass du für die halbe Wertmenge Wareneinsatz
den gleichen Endpreis postulierst, faktisch also die Endpreise mehr oder
weniger verdoppelst.
Dafür gibt's dann allerdings freilich auch keine Lohnsteuern und
Sozialversicherungen mehr. Wirklich interessant wird's daher ohnehin
erst, wenn wir den Einkauf von Arbeitskräften mitbetrachten würden.
Nehmen wir mal an, wir haben eine Kettenproduktion, in der ein Rohstoff
durch Weiter- und Weiterverarbeitung mindestens ein Dutzend Unternehmen
passiert bevor das Produkt wirklich zum Konsumenten kommt. Dann läge es
in der Logik deiner Tabelle, dass jedes dieser Unternehmen seine
Liquidität für die Steuer mit 5 % auf den Endpreis draufschlagen würde.
Das wäre bei 12 Unternehmen immerhin ein Aufschlag von fast 80 % auf den
reinen Steueranteil, der bei dir anteilsmäßig fast 58 % der Kosten für
den Wareneinsatz ausmacht ...
Also nö. Klarer ist mir dadurch jedenfalls in Bezug auf meine Frage
nichts geworden. Eher noch ein wenig unklarer. Konkret habe ich jetzt
zusätzlich die Fragen: Wie verhalten sich Vorsteuerabzug und
Investitionsvolumen heute zueinander? Wie Gewinn und Vorsteuerabzug?
Welche kalkulatorischen Preisaufschlagsverfahren sind in den
Buchhaltungen der Unternehmen heute üblich? Kann man die gesetzlich
vielleicht leicht verändern, um den höheren Steuerbatzen im Wareneinsatz
nicht zur Preistreiberei auszuschlachten?
Und vor allem halt: Wie verhält sich das Ganze bei Einkauf von Ware
Arbeitskraft? Erst da wird's ja wirklich spannend.
Deine These, dass sich die Gewinnmarge bei Konsumsteuer und bGE
reduzieren würde, scheint mir jetzt eher noch gewagter als zuvor.
Tatsächlich hätte man ja bei einem Gewinnaufschlag auf den drastisch
erhöhten Vorsteueranteil einen Gold scheißenden Esel für das
Zockerkapital an den Finanzmärkten zur Verfügung. Wenn die Deutsche Bank
25 Prozent Renditeanspruch ausruft, müsste man es ja vermutlich viel
eher so sehen: Zur bloßen Deckung der Liquidität für die erhöhte Steuer
bräuchten zumindest die Unternehmen, die weit mehr Waren- als
Arbeitseinsatz haben, plötzlich mehr Kohle für das gleiche
Produktionsvolumen und würden sie daher als Fremdkapital mit
entsprechenden Zinskosten aquirieren. Da ja der historische Kontext
unserer Debatte der Zug zur Automatisierung ist, also der Zug zu
erhöhtem Wareneinsatz bei tendenzieller Reduzierung des
Arbeitseinsatzes, heißt das für mich: Die bloße Vorsteuerverrechnung
wäre plötzlich ein El Dorado für die Finanzsphäre ... Das kann's ja nun
wirklich nicht sein, oder?
Liebe Grüße,
Bert
Am 13.11.2014 09:45, schrieb Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen:
> Lieber Bert,
>
> zur Verdeutlichung der Gewinnreduktion habe ich beispielhaft Tabellen erstellt: (leider ging die Formatierung verloren)
>
> Gewinnentwicklung ohne Wareneinsatz:
> Erwerbsteuersystem Konsumsteuersystem
> Bruttopreis 119,00 € 119,00 €
> - enth. USt -19,00 €
> - enth. UStKonsSt -19,00 €
> =ettopreis ErwerbSt 100,00 €
> (Gewinn bei ErwerbSt)
> - SozialkonsSt -50,00 €
> =ettopreis KonsSt 50,00 €
> (Gewinn bei KonsSt)
> - ESt, SozSich -40,50 €
> =ewinn netto 59,50 € 50,00 €
> + anteil. bGE 9,50 €
> =aufkraft 59,50 € 59,50 €
> - anteil. Lebenshaltung -9,50 € -9,50 €
> =ew. ü. Existenzmin. 50,00 € 50,00 €
>
> Bei Erwerbsteuer liegt der Gewinn vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben bei 100,- €, bei Konsumsteuer liegt der Gewinn bei 50,- €, da die Sozialkonsumsteuer bereits an das Finanzamt abgeführt wurde. Dennoch bliebt der Gewinn nach Abzug aller Steuern und des Existenzminimums gleich.
>
> Bei Wareneinsatz entwickelt sich die Marge wie folgt:
>
> Gewinnentwicklung mit Wareneinsatz
> Erwerbsteuersystem Konsumsteuersystem
> Bruttopreis 119,00 € 119,00 €
> - enth. USt -19,00 €
> - enth. UStKonsSt -19,00 €
> =ettopreis ErwerbSt 100,00 €
> - SozialkonsSt -50,00 €
> =ettopreis KonsSt 50,00 €
> - Wareneink. brutto -95,20 € -95,20 €
> + Vorsteuer aus USt 15,20 €
> + VorSt aus UStKonsSt 15,20 €
> + VorSt aus SozKonsSt 40,00 €
> =ohgewinn/Marge 20,00 € 10,00 €
> - ESt, SozSich -8,10 €
> =ewinn netto 11,90 € 10,00 €
> + anteil. bGE 1,90 €
> =aufkraft 11,90 € 11,90 €
> - anteil. Lebenshalt. -1,90 € -1,90 €
> =ew. ü. Existenmin. 10,00 € 10,00 €
>
> Ich hoffe, jetzt ist klar geworden, wie die Gewinne bei Konsumbesteuerung sinken und dennoch die Kaufkraft gleich hoch bleibt. Die Steuern werden dann nicht mehr von den Privatpersonen sondern von den Unternehmen abgeführt.
>
> Liebe Grüße
> Verena
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> Gesendet: Montag, 10. November 2014 09:26
> An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Vollautomatische Gewinnreduktion bei Konsumsteuer-bGE-Kombi?
>
> Liebe Verena,
>
> ich bin dir gegenüber im Kontext dieses Verteilers etwas reumütig, weil ich deine Hausaufgaben ziemlich komplett ignoriert habe und allemal sehe, dass dein Konzept wohl am ehesten der immer wieder hier formulierten Aufforderung, nicht bloß zu labern, sondern am besten gestern zu tun, Genüge tut. Ich bleibe allerdings dabei, dass mir eine Implementierung von Konsumsteuer und bGE innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen zu kurz gegriffen erscheint, nicht dem kulturrevolutionären Gehalt von sowohl Konsumsteuer als auch bGE ausreichend gerecht wird. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit in den Parlamenten, Reboot von GG und internationalen Verpflichtungen fände ich angemessener. So oder so stehen wir ja eher vor dem Problem, überhaupt für ein bGE tatsächliche Mehrheiten zu organisieren, als vor dem, das schlüssigste Konzept zu prämieren.
> Ein bGE auf Hartz4-Niveau fände ich jedenfalls Schrott, schon weil es kein bGE gemäß den Essentials des Netzwerks ist (vgl.
> https://www.grundeinkommen.de/die-idee ). Ist quantitativ einfach zu wenig. Und so etwas einzuführen mit der Hoffnung, dass es dann quantitativ sukzessive gesteigert werden wird, wenn die Gesellschaft sich damit erstmal ein wenig vertraut gemacht hat, könnte auch nach hinten losgehen. Da ist mir die Hoffnung lieber, gleich ein vernünftiges bGE einzuführen.
>
> Diese Ausführung von dir finde ich erklärungsbedürftig. Ich raff's nicht:
> "Auch ich hatte zunächst angenommen, daß die Höhe der Gewinne unter Konsumbesteuerung auf dem Niveau des heutigen Systems bleiben werden, was eine zusätzliche Besteuerung dieser Einkunftsarten erforderlich gemacht hätte. Dabei hatte ich außer Acht gelassen, daß in den heutigen Gewinnen die Einkommensteuer und auch die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. private Kranken- und Altersvorsorgebeiträge enthalten sind. Unter Konsumbesteuerung fallen nicht nur diese weg, sondern es verringern sich auch die Gewinne um diese Beträge. Dies liegt daran, daß sich mit dem Nettoproduktpreis auch die Marge verringert, an der verdient wird. Auch Dienstleister werden ihre Honorare um die darin bisher enthaltene Erwerbsbelastung, die sie heute, aber nicht mehr unter Konsumbesteuerung vom Gewinn bezahlen müssen, verringern, um (inter)national konkurrenzfähig zu bleiben."
>
> Ich habe dazu ein halbes Dutzend Ideen im Kopf, wie du das wohl meinen könntest. Grundproblem bei all diesen Ideen bleibt: Wenn der Nettoproduktpreis wegen Entlastung von Einkommensbesteuerungen und Sozialversicherungen sinkt, warum sollte das die Gewinnmarge reduzieren?
> Denn der Nettoproduktpreis würde ja nur deshalb sinken, weil Steuer-/Versicherungskosten bei der Produktion eingespart werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Output eines Kapitals gegebener Größe sich erhöhen würde (oder dass das Kapital sich nach anderen Anlagemöglichkeiten umsehen müsste, im Zweifelsfall halt die Zocker-Sphäre). Sinkt der Nettopreis pro Produkt, so aber wohl kaum der pro Gesamtoutput eines Kapitals. Jedenfalls wäre mir erstmal schleierhaft, wieso. Sinkt der Nettopreis pro Gesamtoutput nicht, so auch nicht die Marge, an der verdient wird.
> Das Konkurrenzargument ist mir in dem Zusammenhang auch gänzlich schleierhaft, ein Deus ex machina. Liegt vielleicht daran, dass ich nie Teil der investors world gewesen bin. Grundlegend jedenfalls sehe ich nicht, was sich an den Gewinnmöglichkeiten von Kapital verschlechtern sollte.
>
> Dass Dr. Hardorp sich von einem steuerfreien Export "eine rasche globale Verteilung der Einkünfte" erhofft, war mir neu. Deine Ausführungen dazu fand ich interessant. Wieso freilich die Marktmechanismen zu einer netten Verteilung führen sollen, wo sich historisch doch stets nur wieder feststellen lässt, dass Märkte zur Zentralisierung von Reichtum in den Händen Weniger führen (wenn auch wegen Produktivitätsfortschritts tendenziell zu einer allgemeinen Erhöhung des Lebensstandards, häufig allerdings auch auf Kosten des Ökosystems), bleibt mir vermutlich noch rätselhafter als dir. Ich unterstelle auch nicht böse Absichten bei diesem Klüngel, sondern ein Festhalten an liebgewonnenen Eigentumsgewohnheiten. Unter dem Paradigma von Privateigentum kann ich nichts wirklich Böses daran finden, wenn sich ein Individuum der Wertverwertung oder meinetwegen individuellen Bereicherung im Rahmen allgemeiner Moralkodizes hingibt. In gewisser Weise sind wir alle dazu mehr oder weniger gezwungen. Mein Ideologiebegriff ist da prima vista erstmal völlig a-moralisch. Böse finde ich das Paradigma und seine Konsequenzen. Und daher gefällt mir auch kein Redesign-Vorschlag, der die zentrale Diskrepanz weiterhin zementieren will: Unterschiedliche Privilegien im Zugriff auf gesellschaftlichen Reichtum, mithin unterschiedlich starke Einflussmöglichkeiten auf den Verlauf der Gesamtgesellschaft. An diesen im Hier und Jetzt massiv sich betätigenden Unterschieden strukturell festhalten zu wollen, ist für mich ideologisch. M. E. ist die Weltgesellschaft reif für ein freies Fließen der Individuen in ihrem produktiven und konsumtiven Reichtum jenseits von Hierarchien, Masterplänen und dem Übergewicht der angehäuften Reichtümer in stofflicher und fetischisierter Form gegenüber den lebendigen Impulsen der Individuen. Das bGE interessiert mich nur, weil es das auf bestimmten Ebenen durchaus klar hat. Und weil es auf bestimmten Ebenen klar hat, was wir im Gegensatz zu Schutzrechten für Kapital tatsächlich benötigen: Schutzrechte für jedes Individuum und für das Ökosystem vor den sehr realen Zumutungen einer hoffentlich irgendwann mal ernsthaft freien Gattung.
>
> Liebe Grüße,
>
> Bert
>
>
> Am 06.11.2014 23:48, schrieb Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen:
>> Liebe Debattierende,
>>
>> genau wir einige von euch war ich zu Beginn meiner Recherche zum
>> Grundeinkommen aufgrund der dm-Unternehmer- und Millionärseigenschaft
>> Götz Werners voreingenommen. Als ich den Film "Grundeinkommen - ein Kulturimpuls"
>> von Häni und Schmidt ansah, war mir, als das Stichwort "Konsumsteuer"
>> fiel, sofort bewußt, daß diese Besteuerungsart geeignet ist, ein
>> Grundeinkommen bedingungslos auszuzahlen, ohne daß es auf die Höhe des
>> individuellen Einkommens ankommt. "Können dann wirklich alle
>> Unternehmenssteuern wegfallen und gelingt unter diesen Umständen ein
>> allseits gerechtes Steuersystem?" war die Frage, dies sich mir aufdrängte.
>>
>> In meiner Arbeit zum Zukunftsdialog 2012
>> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_
>> Juli_2 012.pdf habe ich untersucht, wie ein gemeinschaftliches
>> Konsumsteuersystem konzipiert sein muß, um niemanden zu benachteiligen
>> oder zu bevorzugen und Angliederung an die EU zu finden -also sofort
>> anwendbar zu sein. Folgende Aussagen können getroffen werden:
>>
>> - Die allgemeine Erwerbsbelastung beträgt bei allen Einkunftsarten 50%.
>> - Der Ortsteil der Gewerbesteuer (über Hebesatz 200), die Umlagen U1,
>> U2 und Insolvenzgeld sowie der gefahrentarifabhängige Teil der
>> Beiträge zur Berufsgenossenschaft beim Arbeitgeberaufwand gehören
>> nicht zur allgemeinen Erwerbsbelastung von 50%.
>> - Die allgemeine Erwerbsbelastung kann unter Beachtung der geltenden
>> EU-Gesetzgebung in eine allgemeine Konsumsteuer umgewandelt werden.
>> - Unter diesen Voraussetzungen kann ein Grundeinkommen in Höhe der
>> heutigen Hartz IV Regelsätze einschließlich Wohnkosten bedingungslos
>> ausgezahlt werden.
>> - Das Kaufpreisniveau bleibt gleich.
>> - Das Nettoeinkommen (einschließlich bedingungsloses Grundeinkommen)
>> bleibt gleich.
>> - Auch Kapitalerträge und Gewinne müssen nicht mehr besteuert werden.
>> - Unternehmer und Kapitaleigner werden dadurch steuerlich nicht bevorzugt.
>>
>> Auch ich hatte zunächst angenommen, daß die Höhe der Gewinne unter
>> Konsumbesteuerung auf dem Niveau des heutigen Systems bleiben werden,
>> was eine zusätzliche Besteuerung dieser Einkunftsarten erforderlich
>> gemacht hätte. Dabei hatte ich außer Acht gelassen, daß in den
>> heutigen Gewinnen die Einkommensteuer und auch die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge bzw.
>> private Kranken- und Altersvorsorgebeiträge enthalten sind. Unter
>> Konsumbesteuerung fallen nicht nur diese weg, sondern es verringern
>> sich auch die Gewinne um diese Beträge. Dies liegt daran, daß sich mit
>> dem Nettoproduktpreis auch die Marge verringert, an der verdient wird.
>> Auch Dienstleister werden ihre Honorare um die darin bisher enthaltene
>> Erwerbsbelastung, die sie heute, aber nicht mehr unter
>> Konsumbesteuerung vom Gewinn bezahlen müssen, verringern, um
>> (inter)national konkurrenzfähig zu bleiben.
>> Bei ausgeschütteten Gewinnanteilen der Kapitalgesellschaften und
>> Zinsen wird der Kapitalertrag auf den heutigen Auszahlungsbetrag, also
>> abzüglich heutiger Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer), sinken, denn
>> zusammen mit der Gewinnbesteuerung der Körperschaft
>> (Körperschaftsteuer, allgemeiner Teil der Gewerbesteuer) beträgt die
>> Gesamtbelastung heute 50%. Die Erwerbsbesteuerung bei
>> Kapitaleinkünften ist mit der Abgeltungsteuer also tatsächlich abgegolten.
>> Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem
>> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php wird die
>> allgemeine Erwerbsbelastung (ESt, Solz, Sozialversicherungsbeiträge
>> bei Personen und der allgemeine Teil der GewSt bei Unternehmern sowie
>> KSt, KapESt (Abgeltungsteuer), Solz und der allgemeine der GewSt bei
>> Kapitalgesellschaften) durch die Sozialkonsumsteuer ersetzt, welche
>> letztlich die endverbrauchenden Konsumenten bezahlen - genauso wie
>> heute sämtliche Konsumpreise alle Einkommen einschließlich Steuern und
>> Sozialabgaben finanzieren. Im Konsumsteuersystem führt der Unternehmer
>> oder die Kapitalgesellschaft die Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt.
>> In diesem Moment hat der Staat die bisherige (anteilige)
>> Erwerbsbelastung im Endproduktpreis bereits eingenommen. Dadurch, daß
>> der heutige Nettopreis um die bisherige im Preis enthaltene anteilige
>> Erwerbsbelastung sinkt und dann mit Sozialkonsumsteuer belegt wird,
>> sinkt zum einen der Nettoaufwand eines Unternehmens, zum anderen aber
>> auch der eigene Gewinn. Um eine gleichmäßige Besteuerung herzustellen,
>> also niemanden zu bevorzugen oder zu benachteiligen, ist es dann nicht
>> mehr nötig, neben der Konsumsteuer noch Abgeltungsteuer zu erheben.
>> Sie kann wie jede andere allgemeine Erwerbsbelastung unabhängig von der Einkunftsart wegfallen.
>>
>> Mein anfängliches Mißtrauen hat sich also weitestgehend in Luft aufgelöst.
>> Dennoch habe ich Kritik an dem Modell von Dr. Hardorp, welches Götz
>> Werner in der Öffentlichkeit vertreten hat. Diese betrifft den Export.
>> Dr. Hardorp vertrat unter den Anthroposophen, daß das Produkt auch bei
>> Konsumbesteuerung netto in das Ausland geliefert werden soll. Dies
>> bedeutet, daß die heutige Einkommensteuer und
>> Sozialversicherungsabgaben, die in im heutigen Netto enthalten sind,
>> ebenfalls über die Grenze gehen und im endverbrauchenden Staat
>> eingenommen werden. Hiervon verspricht er sich eine rasche globale Verteilung der Einkünfte.
>>
>> Abgesehen davon, daß ein solches Steuersystem globale Veränderungen
>> erfordern würde, wird durch das Modell Dr. Hardorps aus meiner Sicht
>> jedoch die Ausbeute von Niedriglohnländern weiter forciert (siehe
>> meinen Beitrag zur Exportsubvention in
>> http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degr
>> essive
>> -wirkung-der-mwst?start0#13046 ).
>> Wenn wir heute Konsumsteuer einführen möchten, muß die
>> Sozialkonsumsteuer wie der Anteil an Erwerbsbesteuerung und
>> Sozialversicherungsabgaben im heutigen Produktpreis im Inland bleiben.
>> Idealerweise würde die gesamte EU auf das Bestimmungslandprinzip bei
>> der Exportbesteuerung umsteigen, um den Wert der jeweilig anteiligen
>> inländischen Produktion im Inland zu belassen, statt wie heute den
>> verbrauchenden Staat an der Produktion im Ausland zu bereichern.
>>
>> Insgesamt kann ich vor allem Dr. Hardorp, insbesondere auch André
>> Presse, mit denen ich jeweils persönlich über diese Thematik
>> debattiert habe, aber auch Götz Werner keine böse Absicht unterstellen.
>>
>> Gemeinschaftliche Grüße
>> Verena Nedden
>> ______________________________________
>> Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!
>> www.konsumsteuersystem.de
>
>
Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen