[Debatte-Grundeinkommen] Schweiz als Vorbild zum BGE

Leon Segers l.segers at segetia.nl
Do Dez 23 18:44:26 CET 2010


Lieber Peter und die Liste,

Wie ich das jetzt noch mal nachlese, habe ich mich ein Bisschen unsorgfältig ausgedrückt. Ich versuche es noch einmal. 
Jeder Einwohner der Niederlanden hat Teil an der Rente (AOW); im Läufe der Jahren baut mann seine Rechten auf, technisch also ab 15 Jahre bis zu 65 Jahre (jedes Jahr 2% der hundertprozentige AOW). Dieser Altersrente (AOW) wird bezahlt von Geld dass Jahr für Jahr "umgeschlagen" wird über den Menschen in unserem Land die ein Einkommen haben und jünger sind als 65; der %-satz wird jedes Jahr neu festgestellt, aber er ist ziemlich hoch z.B. in 2011 wird er sein : 17,9% und dann von ein Einkommen bis maximal ± € 33.000,- (für 2011); die Gedanke ist hier dass zwar Jeder bezahlen soll aber nur "beschränkt" bis ein Einkommen dass "übereinstimmt" mit der Höhe der AOW selbst. 

(Neben der AOW gebt es noch einige "Volksversicherungen" nml. AWBZ und ANW. Volksversicherungen bedeutet dass Jeder mitmachen muss, das Volk versichert seine Mitglieder in einer solidarischen Weise d.h. Jeder bezahlt und Jeder bekommt. Die 2 andere Versicherungen sind : Witwen und Waisen (ANW) und Behinderten (AWBZ). Die zwei letzen Prämien sind 1,1% und 12,1%. Aus der AWBZ werden viele Arte von Sorgen bezahlt, im allgemeinen alle  Sorge die nicht versicherbar ist (also z.B. nicht Invalidität durch Arbeit).).  Zusätzlich bezahlen wir natürlich auch Einkommenssteuer.

Das System der AOW haben wir schon seit 1956 und ich glaube es wird kaum Niederländer geben die dieses BGE nicht umarmen. Es ist auch möglich um sich freiwillig zu beteiligen wenn mann z. B. einige Jahre im Ausland wohnt, weil mann dort arbeitet und dort Steuer bezahlt, sonst werde jedes Jahr 2% Recht vergehen.
Ich hoffe jetzt die Niederländische AOW/BGE Sache klar gemacht zu haben, 

Grüsse an Allen,

Leon Segers

Op 23 dec 2010, om 16:28 heeft Peter Scharl het volgende geschreven:

> Lieber Leon,   hallo @lle
> 
> Danke für Dein Mail Leon. Ich bin nun seit über 12 Jahren für das BGE "unterwegs" und mir ist diese Regelung aus den Niederlanden neu.
> 
> Ich finde es sehr gut, dass es solche Beispiele gibt (Schweiz, Niederlande), denn Leon Du hast vollkommen recht, man/frau müsste nur "das Recht ausbreiten". Finanzierbar ist das allemal!
> 
> Kannst Du noch etwas zu der Prämie bitte sagen: 2% vom Einkommen?  ... für JEDES Einkommen, von ALLEN? ... auch Selbständige zahlen 2%?
> 
> Sensationell finde ich den Krankenversicherungsbeitrag von € 57,62. Der erhöht sich wahrscheinlich, wenn weiteres Einkommen dazukommt?
> 
> Meine Meinung ist, dass wir von solch bestehenden positiven Vorbildern "das Recht ausbreiten" müssen! Uns muss klar sein, dass ein BGE in Schritten und mit Einstiegs-Experimenten kommen wird - oder es wird NICHT kommen. 
> 
> Nochmals Danke und Ciao aus dem Allgäu
> 
> Peter Scharl
> 
> +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
> 
> 
> 
> 
> Am 22. Dezember 2010 18:39 schrieb Leon Segers <l.segers at segetia.nl>:
> Liebe Leser,
> 
> wie das jetzt doch an der Reihe gebracht wird, möchte ich hier mal nach vorne bringen dass es in den Niederlanden ein Bedingungslos Altersgeld gibt für Jeden der 65 Jahre alt ist. Dieses Geld wird bezahlt von einem Art "Steuer" das Jeder der Einkommen hat und jünger ist als 65 bezahlen muss. Dieser "Steuer" heisst "Premie Volksverzekering" und sie versichert also Jeden der in den Niederlanden wohnt von einem Einkommen als er alt geworden ist. 
> Das Einkommen ist etwas höher als das Existenzminimum und wird jedes Jahr erneut festgestellt, jetzt ab 1 Januar 2011 wird es sein : € 743,60 pro Monat, davon wird abgezogen die Krankenversicherungsprämie (€ 57,62). Netto also € 685,98. Dies ist also ein bedingungsloses Einkommen für Jeden ab 65 Jahr; wenn mann alleinstehend ist bekommt man fast 50% mehr also € 984,75. Wir in den Niederlanden brauchen also nur unseres Recht aus zu breiten von 65 bis Null Jahre; gesprochen wird aber von Einschränkung bis 67 Jahre ! 
>  
> Dieses BGE hat den Form einer Versicherung, sie läuft technisch von 15 bis 65 Jahre, in diesen Jahren bezahlt mann Prämie (2% pro Jahr) für die Rente (AOW heisst es bei uns). Praktisch zählen die Jahre die mann in den Niederlanden gelebt hat, jedes Jahr 2%. 
> Meiner Meinung nach existiert diese Weise von Altersversorgung nur in den Niederlanden. Die Bezahlung geschieht wie gesagt von den Jüngeren und sie wird umgeschlagen und nicht von Prämien gespart. Jedenfalls ist es auch ein Beispiel von einem heute existierenden BGE.
> 
> Ich grüsse Allen und wünsche euch einen guten Rutsch in 2011,   
> 
> Leon Segers, Maastricht 
> 
> 
> 
>  
> Op 21 dec 2010, om 19:09 heeft Peter Scharl het volgende geschreven:
> 
>> Hallo Edwin Merki,   hallo @lle Leser hier,
>> 
>> Danke für die Bestätigung der Höhe der Schweizerischen AHV!
>> 
>> In Deutschland würden sich so ziemlich ALLE die Finger abschlecken,
>> wenn es SOWAS auch bei uns gäbe!  ... und in der Höhe!!
>> besonders der Umstand, dass da der Staat nicht die Finger drin hat,
>> das ist ein ganz eigener FinanzStock für: "Grundeinkommen im Alter"
>> 
>> Nur noch zur Größenordnung:   Maximum:   2.230,-  SFr    =   1.753,57 € 
>> Das Minimum ist 50% davon, das bekommt JEDEr auch wenn er nie
>> in die AHV auch nur einen einzigen Rappen eingezahlt hat, 
>> z.B. auch jede "Hausfrau" die nie gearbeitet hat.
>> 
>> Dafür MUSS JEDEr SchweizerIn von JEDEM Einkommen z. Zeit 10,5 %
>> in die AHV-Kasse abführen, auch Beamte, und auch die Multimilliardäre
>> und wie gesagt das Maximum bei der Auszahlung ist gedeckelt.
>> 
>> Für die deutschen Leser zum Verständnis: Die AHV ist in der Schweiz nur die 
>> 1. von 3 Säulen der Alters- und Hinterbliebenensicherung,
>> 2. Säule sind die Firmenpensionen die fast jeder Schweizer bekommt
>>     und die staatlich ausfallgesichert sind.
>> 3. Säule ist eine eigene weitere Absicherung, die fast auch für jeden 
>>     Schweizer selbstverständlich ist.
>> 
>> Ciao Peter Scharl
>> 
>> +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
>> 
>> 
>> 
>> Am 20. Dezember 2010 21:01 schrieb Edwin Merki <edwin-merki at bluewin.ch>:
>> Peter Scharl schrieb:
>> 
>> Und genau deswegen ist es von so großer Wichtigkeit,
>> 
>>     dass es für das BGE einen "komplett eigenen Finanzstock" geben MUSS,
>> 
>>     ähnlich wie das mit der Schweizer AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung)
>> 
>>     seit über 60 Jahren hervorragend funktioniert.
>> 
>>  Habe soeben bei der Bundesverwaltung nachgeschaut:
>> 
>> -    Die maximale AHV-Rente beträgt im 2011 genau Fr. 2320.—
>> 
>> -    Die Armutsgefährdungsschwelle lag im 2009 bei Fr. 2391.—
>> 
>> Also ist es offenbar nicht gelungen, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen decken kann und somit kein Paradebeispiel.
>> 
>> Gruss
>> 
>> Edwin Merki
>> 

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