[Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

"Eckhard Rülke" ERuelke at gmx.de
Do Sep 17 13:19:49 CEST 2009


Hallo,

wie üblich findet sich zu (fast) jeder Argumentation eine Entgegnung: Wenn das BGE auch an deutsche Staatsbürger im Ausland ausgezahlt würde, hätte jeder Arbeitslose die Wahl: Beim Warenkauf in Deutschland die zur BGE-Finanzierung drastisch erhöhte Mehrwertsteuer mit zu bezahlen oder im Ausland bei entsprechend niedrigeren Preisen für das gleiche Geld viel mehr zu bekommen.

Fazit: Die Diskussion um die ideale Gestaltung führt zu nichts anderem, als dazu, dass mit Sicherheit nichts praktisches umgesetzt wird. Für den Anfang sollte man m.E. einen Pilotversuch mit der simpelsten Eingrenzung beginnen: BGE für in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger. Das wäre für viele Ausgegrenzte nciht ganz gerecht - könnte man vielleicht mit einer Steuererleichterung verbessern - aber es wäre auch so praktisch schwer genug. Falls man das zur Funktion bringt, kommen die Erweiterungsdiskussionen ganz von selbst.
Gruß
Eckhard


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Sun, 13 Sep 2009 18:00:39 +0200
> Von: "26912 at t-link.de" <26912 at t-link.de>
> An: Agnes Schubert <Agne.s at gmx.de>
> CC: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

> 
> 
> Menschen die in Deutschland leben haben einen Personalausweis und dessen
>  Nummer ist in jedem Fall einzigartig.
> 
> Das BGE wäre eine Errungenschaft von Staatsbürger für Staatsbürger
> weil
> diese das BGE finanziert haben, oder finanzieren. Sie sind die Träger
> und damit auch die Nutznießer unabhängig davon, wo sie sich gerade
> aufhalten, haben sie doch in der Regel darin "eingezahlt".
> Solang sie ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, gehören sie zur
> Staatsbevölkerung und sind laut Grundgesetz gleichberechtigt.
> 
> In gewisserweise sind im Ausland lebende Staatsangehörige auch
> Botschafter unserer Kultur und sie zahlen dort auch Steuern.
> Wir wissen ja garnicht ob sie da im Krankenhaus liegen,
> oder medizinische Hilfe leisten, dort wegen dem Klima leben (z.b.
> chronischer Atemwegserkrankungen) oder breit in der Sonne liegen.
> 
> Andersrum, wenn jemand von Deutschland Rente oder BGE bekommen will,
> sollte er es nicht als vorrübergehenden Wohn- oder Arbeitsort gewählt
> haben.
> 
> Das bedeutet für Einwanderungswillige auch, das sie die Gesetze generell
> und damit auch die Einwanderungsgesetze des Landes achten müssen, die
> diese Staatsbürger die das BGE finanzieren, für ihren Staat beschlossen
> haben. Einwanderer müssen sich schon entscheiden was sie wirklich
> wollen, man kann sich nicht einfach das raussuchen wo es gerade was
> umsonst gibt.
> 
> Wäre es für alle EU-Bürger kämen bald sämtliche arbeitslosen
> EU-Bürger
> nach Deutschland und auch das kann kein BGE überleben. Davon auszugehen
> das man EU-weit BGE einführt halte ich für illusorisch.
> 
> Ähnlich wäre es mit Einwanderern oder auch ausländischen Facharbeitern
> die natürlich ein Land bevorzugen, indem sie am meissten bekommen. Damit
> würde ein extremer Verdrängungswettbewerb um Arbeitsplätze und Land in
> Gang gesetzt werden, bei dem die einheimische Bevölkerung verliert.
> (Es wäre historisch nicht das erste Mal -> Israel, First Nation usw.)
> 
> Für Asylantragsteller, Flüchtlinge, Auslandsfachkräfte oder
> Zweistaatenangehörige müssen andere angemessene Wege gefunden.
> 
> In Gastländern zahlt man normalerweise auch Steuern. Diese Steuern
> verhindern "Mitnahmeeffekte".
> 
> Ähnlich praktiziert man es auch in Dubai wo den eigenen Staatsbürgern
> erhebliche Vorrechte garantiert sind.
> 
> Davon auszugehen das gleich mehrere Länder ein BGE einführen würden
> ist unrealistisch und es wäre unmenschlich Staatsangehörige im Ausland
> von den Errungenschaften ihres Heimatlandes auszuschliessen, das
> widerspricht dem Grundgesetz.
> 
> 
> 
> > Agnes Schubert schrieb:
> >>
> >> Ich möchte hier gerne mal ein Problem des BGE möglichst /singulär/
> >> diskutieren.
> >>
> >> Ein ungeklärtes Problem des "bedingungslos" genannten Grundeinkommens
> >> sind die Bedingungen bei einer partiellen Einführung.
> >> Da das BGE  wohl. nicht weltweit für alle in gleicher Höhe
> eingeführt
> >> wird, (was den Zeitpunkt der Einführung eines Grundeinkommens stark
> >> verschieben würde) muss es - zumindest vorläufige - Bedingungen
> geben.
> >> Die Frage, die da unmittelbar auftaucht, ist die der
> >> Anspruchsberechtigung von Personen bzgl. des Aufenthaltsortes oder der
> >> Mitgliedschaft einer wie auch immer bestimmten Gemeinschaft. Hier
> >> einige der Meinungen, die da zu hören und zu lesen sind:
> >> Das Grundeinkommen sollen alle bekommen,
> >> - die Deutsche sind. (Ich denke wir sind uns hier zumindest soweit
> >> einig, dass aus dieser nationalistische Grenzziehung keine Bedingung
> >> des Grundeinkommens herrühren  kann!)
> >> - die Bürger der BRD bzw. des jeweiligen das Grundeinkommen
> >> einführenden Landes sind.
> >> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten sind.
> >> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten und EU-Bürger sind.
> >>
> >> Die Idee die ich hier diskutieren möchte:
> >> *Das Grundeinkommen sollen alle bekommen, die sich /aktuell/ in dem
> >> Bezugsgebiet aufhalten.*
> >> Es ist somit nicht die Staatszugehörigkeit oder der gemeldete
> >> /dauerhafte/ Wohnsitz von Bedeutung.
> >>
> >> Einige Betrachtungen dazu:
> >> - Jene, die ihren tatsächlichen dauerhaften Aufenthalt im GE-Land
> >> haben, haben ihn auch eben auch täglich.
> >>
> >> - Gerade in Kombination mit einer oft angedachten /Finanzierung des GE
> >> durch eine MwSt/ scheint es die optimal passende Bedingung zu sein.
> >> Jene die die höhere Mehrwertsteuer zu bezahlen haben, die sich eben
> >> vor Ort aufhalten, brauchen auch eher  höheres Einkommen.
> >> Ausländer mit Aufenthalt im GE-Land werden so nicht benachteiligt.
> >> Urlauber im GE-Land geben meist mehr aus und trügen so zumindest auch
> >> wieder zur Finanzierung des BGE bei. - Bekämen sie gar kein GE, würde
> >> der inländische Tourismus darunter leiden. Um gegenteilige
> ökonomische
> >> Verwerfungen zu Verhindern  ist hier eventuell über ein
> abgeschwächtes
> >> GE nachzudenken.
> >> Einheimische, die außerhalb - in einem Land mit geringerer
> >> Mehrwertsteuer - Urlaub machen, Bedürfen m.E. eines GEs nicht. Das
> >> Argument, das auch Urlaub zur gesellschaftlichen Teilhabe dazu gehört,
> >> passt hier nicht, da die Finanzierung des Urlaubs ja auch aus dem GE
> >> des restlichen Jahres erfolgen kann und ein Ganzjahresurlaub im
> >> Ausland eben genau keine Gesellschaftliche Teilhabe mehr ist.
> >> Arbeitsbedingte Aufenthalte im Ausland sind aus der Wertschöpfung der
> >> entsprechenden Arbeit zu finanzieren.
> >>
> >> Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Bedingung zur
> >> Bezugsberechtigung des GE bleibt die Abgrenzung zum nicht GE-Ausland
> >> ein Problem. Auf die Migrationsströme hat ein GE immer Einfluss, wenn
> >> es nicht wirklich bedingungslos gezahlt wird. Dennoch kommt es darauf
> >> an, die Bedingungen so zu gestalten, dass man nicht zusätzlicher
> >> Zwangsmaßnahmen bedarf, um Migrationseffekte zu bewältigen.
> >>
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> >>
> >> AgneS
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