[Debatte-Grundeinkommen] [Transparenz] Entwurf Statuten Netzwerk

Matthias Dilthey info at psgd.info
Sa Mai 31 22:54:10 CEST 2008


Thema: Die Intransparenz geht weiter
Autor: Matthias Dilthey


Ganz ehrlich stelle ich mir die Frage, wie eine heimlich zustandegekommene 
Arbeitsgruppe transparente und demokratische Strukturen schaffen will?

Wurde nicht auf der letzten MV beschlossen, daß Arbeitsgruppen auszuschreiben 
sind?

Was wollen wir mit diesen Statuten? Diese Statuten schreiben lediglich den 
bisherigen m.E. unhaltbaren Transparenz-Zustand des NW fest.


Im Übrigen würde ich dringend anraten, den Passus der Mitgliedsbeiträge 
gründlich zu überarbeiten. Denn mit der bisherigen Formulierung dürfte der 
Straftatbestand der Veruntreuung erfüllt werden. Denn die Spenden an das NW 
werden in dem Augenblick dem Zugriff der NW-Mitglieder entzogen, wo die 
Beiträge beim Förderverein eingehen. Obwohl diese Beiträge eigentlich 
Eigentum der Netzwerker sind.

Dieser Statuten-Entwurf ist aus Sicht eines Netzwerk-Reformers völlig 
untauglich, strafrechtlich bedenklich und aus demokratischer Sicht unhaltbar.



Am Samstag, 31. Mai 2008 20:48 schrieb Günter Sölken:
> Entwurf Statuten Netzwerk
> Günter Sölken
>
> Mit Blick auf die außerordentliche Mitgliederversammlung am 5. Juli in
> Hannover hat eine  Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des
> SprecherInnenkreises und Vertretern der Kommission Demokratie und
> Transparenz den *Entwurf neuer Statuten des Netzwerks Grundeinkommen*
> erarbeitet. Diese sollen in Hannover diskutiert und beschlossen werden.
> Im Sinne der Vorbereitung der Diskussion in Hannover bitten wir alle,
> diesen Entwurf innerhalb der Kommission, vor allem aber in den
> regionalen Initiativen konstruktiv-kritisch zu erörtern. Der Entwurf
> wird in Kürze auch in der Rubrik "Netzwerk intern" auf der Website
> veröffentlich. Für die Diskussion des Entwurfs bitten wir, die
> Kommentarfunktion auf der Website zu nutzen. Formelle Änderungsanträge
> sollten unter dem Stichwort "Änderungsanträge Statutenentwurf" an
> kontakt at grundeinkommen gesandt werden.
> *Eine wichtige Anmerkung: *Seitens des SprecherInnenkreises gibt es
> *keine *Planungen, bereits am 5. Juli in Hannover Wahlen für die neuen
> Netzwerkgremien (z.B. des Netzwerkrates) durchzuführen. Vielmehr soll
> der derzeitige SprecherInnenkreis - wie in der gültigen Netzwerksatzung
> vorgesehen - bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im
> Herbst im Amt bleiben, und erst dann sollen auf der Grundlage neuer
> Statuten Neuwahlen stattfinden.
>
> Mit besten Grüßen
> Günter Sölken
>
> *Statuten des Netzwerks Grundeinkommen*
>
> Diskussionsvorschlag einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des
> Sprecherkreises (Hardy Krampertz, Günter Sölken, Robert Ulmer), aus
> Vertretern des Arbeitskreises für Demokratie und Transparenz (Carsten
> Benecke, Christoph Schlee) plus Ronald Blaschke, Ingmar Kumpmann.
> Alternative Voten von Teilnehmern der Arbeitsgruppe (Minderheitsvoten)
> werden im Schriftbild verdeutlicht.
>
>
> Präambel
>
> Das Netzwerk Grundeinkommen ist ein Zusammenschluss von Einzelnen
> (Alternativvotum "Individuen"), Gruppen und Initiativen mit dem Ziel der
> Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Menschen,
>
> -    das existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
> -    auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht,
> -    das ohne Bedürftigkeitsprüfung,
> -    ohne Zwang zur Arbeit und ohne Verpflichtung zu anderen
> Gegenleistungen
>
> -    Alternativvotum Passus 4: "ohne Zwang zur Arbeit", Rest weglassen
>
> garantiert wird. Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, Armut und
> soziale Notlagen zu beseitigen, den individuellen Freiheitsspielraum zu
> vergrößern und die Entwicklungschancen jedes Einzelnen nachhaltig zu
> verbessern.
>
>
> Ziele, Aufgaben und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen
>
> Das Netzwerk Grundeinkommen fördert die Diskussion verschiedener
> Grundeinkommens-Modelle unter Berücksichtigung der oben erwähnten vier
> Kriterien. Es sucht die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit
> politischen Entscheidungsträgern, Wirtschafts- und Sozialverbänden,
> Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und anderen relevanten Gruppen.
> Zugleich unterstützt es die wissenschaftliche Debatte zum Grundeinkommen
> und den damit zusammenhängenden Fragen. Ziel des Netzwerks
> Grundeinkommen ist, das Grundeinkommen in einem möglichst breiten
> gesellschaftlichen Bündnis einzuführen und zu verankern.
>
> Die Perspektive des Netzwerks Grundeinkommen ist nicht auf Deutschland
> beschränkt. Es arbeitet mit den Repräsentanten der
> Grundeinkommensbewegung in anderen Ländern zusammen und unterstützt die
> weltweite Verbreitung der Idee entsprechend der oben angeführten vier
> Kriterien. Auf internationaler Ebene hat sich das Netzwerk
> Grundeinkommen mit dem 1986 gegründeten "Basic Income Earth Network"
> (BIEN) vernetzt und ist von diesem anerkannt.
>
>
>
> I.    Mitgliedschaft
>
> 1.    Die Mitgliedschaft erwirbt man durch eine schriftliche
> Absichtserklärung gegenüber dem Netzwerkrat, aus der hervor geht, dass
> man die Ziele des Netzwerkes Grundeinkommen unterstützt. Diese kann auch
> per E-Mail/auf der Website erfolgen. Der Austritt erfolgt ebenfalls
> schriftlich oder durch Erklärung per E-Mail/Website-Eintragung gegenüber
> dem Netzwerkrat.
> 2.    Neben der persönlichen ist auch die Mitgliedschaft von
> Organisationen, nicht jedoch von Parteien möglich.
>
> Alternativvotum: Neben der persönlichen ist auch die Mitgliedschaft von
> Organisationen möglich. (Die Rolle der Parteien bleibt offen,
> möglicherweise auch differenzieren zwischen Parteien und deren
> Jugendverbände)
> Damit soll die gesellschaftliche Verankerung des Netzwerks
> Grundeinkommen verdeutlicht werden. Auf Mitgliedsversammlungen
> stimmberechtigt sind nur Einzelmitglieder. Voraussetzung ist, dass ihr
> Eintritt drei Wochen vor dem Beginn der MV erfolgt ist.
> alternatives Votum: Auf Mitgliedsversammlungen sind Einzelmitglieder und
> im Netzwerk vertretene Organisationen stimmberechtigt.
> 3.    Zur Sicherstellung der Aufgaben des Netzwerks Grundeinkommen
> werden von den Mitgliedern des Netzwerks Regelbeiträge erbeten, die nach
> Selbsteinschätzung geleistet werden. Die Beiträge werden an den
> Förderverein als Spende angewiesen und sind steuerlich absetzbar.
> 4.    Mitglieder werden über Beschlüsse der Gremien und Organe des
> Netzwerks regelmäßig auf der Webseite und über Newsletter informiert.
> Außerdem erhalten sie Unterstützung für Veranstaltungen und Aktionen zum
> Grundeinkommen.
>
> II.    Mitgliederversammlung (MV)
> Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Netzwerks
> Grundeinkommen. Sie entscheidet über die grundsätzlichen Aufgaben und
> Positionen des Netzwerkes. Sie wählt den Netzwerkrat.
> 1.   Die MV findet mit frühzeitiger (mindestens 6 Wochen vorher)
> Bekanntmachung (Website, Newsletter) mindestens ein Mal pro Kalenderjahr
> statt.
> 2.     Einberufen wird die Mitgliederversammlung vom Netzwerkrat. Auch
> die Mitglieder  können die  Einberufung einer Mitgliederversammlung
> fordern, wenn mindestens 10 Prozent der Gesamtmitglieder des Netzwerks
> sich dafür aussprechen.
> 3.    An der Mitgliederversammlung können alle Mitglieder des Netzwerkes
> teilnehmen. Stimm-  und wahlberechtigt sind alle Einzel-Mitglieder, die
> mindestens drei (s. o.) Wochen vor der MV die Mitgliedschaft erworben
> haben (Änderung durch Alternativvotum I.2). Interessierte und Gäste
> haben Rederecht aber kein Stimmrecht.
> 4.    Die auf der Mitgliederversammlung zu behandelnde Tagesordnung
> (Anträge, Wahlen usw.) werden von einer Antragskommission
> vorstrukturiert, die vom Netzwerkrat einberufen wird. Anträge für die MV
> müssen der Antragskommission spätestens 3 Wochen vor Beginn der MV in
> schriftlicher Form vorliegen. Später eingehende Anträge werden nur
> berücksichtigt, wenn sie einer Mehrheit des Netzwerkrates aus
> Aktualitätsgründen erforderlich erscheinen. Anträge zur Geschäftsordnung
> können während der Mitgliederversammlung gestellt werden.
>  Alternativvotum: Streichung von 4.
>
> 5.    Die Mitgliederversammlung trifft Beschlüsse mit einfacher
> Mehrheit. Für eine Änderung der       Statuten ist die 2/3-Mehrheit der
> abgegebenen Stimmen erforderlich.
>
> III.   Netzwerkrat (NWR) und SprecherInnenkreis (SPK)
>
>
> Zwischen den Mitgliederversammlungen vertritt der Netzwerkrat die
> Belange der Mitglieder. Er setzt sich aus 12 Personen zusammen, von denen
>
> -    mindestens die Hälfte aus den regionalen Grundeinkommensinitiativen
> des Netzwerks stammen müssen
>
> -    mindestens drei aus einer Liste von Bündnisorganisationen gewählt
> werden
>               (z. B. attac, KAB, Erwerbsloseninitiativen usw.)
>
> -    vier zu SprecherInnen bestimmt werden sollen (SprecherInnenkreis),
> das Netzwerk nach außen repräsentieren
>
>
> Alternativvotum: ob ein Sprecherkreis bestimmt wird und wie sich dieser
> zusammensetzt, wird vom Sprecherrat entschieden (keine verbindliche
> Festlegung in den Statuten)
>
> -    mindestens ein Drittel des Netzwerkrates und die Hälfte des
> SprecherInnenkreises sollte von Frauen besetzt sein soll
>
> -    alternatives Votum: geschlechtsparitätische Besetzung des
> Netzwerkrates und des SprecherInnenkreises
>
> Herausgehobene Mandatsträger politischer Parteien (Abgeordnete in einem
> Landtag oder im Bundestag) können dem Netzwerkrat nicht angehören.
>
> alternatives Votum: Streichung. Die Mitwirkung politischer Mandatsträger
> und herausgehobener Parteivertreter wird der Wahl-Entscheidung der
> Mitglieder überlassen.
>
> 5.    Der Netzwerkrat wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung
> gewählt.  Ausscheidende Vertreter des Netzwerkrates werden durch
> Nachrücker ersetzt, die bei den Wahlen auf der MV für den Netzwerkrat
> unterlegen waren (die Nachrücker werden entsprechend in der Reihenfolge
> ihrer Stimmzahl auf der MV bestimmt).
>
> alternatives Votum: Ausscheidende Vertreter des Netzwerkrates werden von
> der Mitgliederversammlung neu gewählt.
>
> 2.   a) Der Netzwerkrat tagt mindestens ein mal pro Quartal. Sie sind
> für öffentlich. Ort und Termine werden vom Netzwerkrat zu Jahresbeginn
> festgelegt.
>
>     b) Ein Drittel der Mitglieder des Netzwerkrates, die Mehrheit des
> SprecherInnenkreises und 1/10 der Netzwerk-Mitglieder können eine
> außerordentliche Sitzung des Netzwerkrates einberufen.
>
>     alternatives Votum: Streichung von 2 b)
>
>     c) Die Ergebnisse der Sitzungen werden den Mitgliedern gegenüber
> spätestens innerhalb von 2 Wochen bekannt gemacht.
>
> 3.  Der Netzwerkrat ist nach der Mitgliederversammlung höchstes Organ
> des Netzwerks Grundeinkommen. Er ist für alle Fragen zuständig, die
> nicht von der Mitgliederversammlung selbst entschieden werden. Seine
> Mehrheit kann gegen Entscheidungen des SprecherInnenkreises ein Veto
> einlegen (letzter Satz entfällt, wenn der SPK nicht in den Statuten
> festgelegt wird).
>
> 4.     Der Netzwerkrat kann zur vertieften Behandlung von Themen
> Arbeitskreise einrichten.
>
> 5.  Aufgabe des NWR ist auch die Wahrnehmung von Servicefunktionen
> gegenüber den Mitgliedern und Mitgliedsorganisationen. Informations- und
> Antragsrechte (z. B. das Zustandekommen von Dringlichkeitsanträgen)
> sollten in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Gegenüber den
> regionalen Initiativen sind Regionalbeauftragte zu bestimmen, die
> Koordinations- und Serviceaufgaben wahrnehmen und Initiativen als
> Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
>
>         Alternativvotum: Streichung von 5.
>
>
>
>
>
>
> IV.        SprecherInnenkreis (SPK)
>
>
>
>
> 1.        Der Sprecherkreis besteht aus vier SprecherInnen, die vom
> Netzwerkrat (NWR) aus seiner Mitte gewählt werden. Er amtiert bis zur
> Neuwahl des NWR. Beim Rücktritt eines Sprechers aus dem SPK bestimmt der
> Netzwerkrat einen Nachfolger. Dem SPK müssen mindestens ein Mitglied der
> regionalen Initiativen und eine Frauen angehören.
>
> Alternativvotum: Der SPK muss geschlechtsparitätisch besetzt werden..
>
> 2.  Zentrale Aufgabe des SprecherInnenkreises ist die aktuelle
> Vertretung des Netzwerks Grundeinkommen nach außen. Er koordiniert
> öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, hält engen Kontakt zu
> Entscheidungsträgern und den Medien. Außerdem nimmt er in öffentlichen
> Erklärungen und Mitteilungen Bezug auf aktuelle Ereignisse.
>
> Alternativvotum (siehe II.) Streichung von IV.
>
>
>
>
>
>
>
> V.       Regionale Initiativen
>
>
> Neben Individuen und Bündnisorganisationen wird das Netzwerk
> Grundeinkommen auch von regionalen Grundeinkommens-Initiativen (RI's)
> getragen, die dem Netzwerk beigetreten sind. Sie sind in ihrer Arbeit
> selbständig, soweit sie sich den Statuten des Netzwerkes verpflichten.
> Um die Arbeit des Netzwerks Grundeinkommen effektiv zu gestalten, ist
> eine effektive Kommunikation der Initiativen untereinander und dem NWR
> anzustreben. Die Abstimmung und gegenseitige Unterstützung bei
> Veranstaltungen, die gemeinsame Durchführung von Kampagnen u. ä. ist
> ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.
>
> RI's werden an den Mitgliedsbeiträgen des Netzwerk Grundeinkommens
> entsprechend der Zahl der Mitglieder in der jeweiligen Region nach einem
> festen Schlüssel beteiligt. Zuwendungen an RI's setzen voraus, dass sie
> gemäß den Zielen des "Vereins zur Förderung des bedingungslosen
> Grundeinkommens" verwendet werden.
>
>
>
>         VI.         Öffentlichkeitsarbeit und Akquise
>
>
> Die Ermöglichung einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit ist
> vordringliches Ziel des Netzwerks Grundeinkommen. Zur Durchführung einer
> effektiven Öffentlichkeitsarbeit bestimmt der Netzwerkrat des Netzwerks
> Grundeinkommen einen oder mehrere Referenten für Öffentlichkeitsarbeit.
> Diese/r stehen dem SPK und dem NWR unterstützend zur Seite. Der
> Netzwerkrat sorgt für die Vergütung dieser Aufgabe entsprechend der
> verfügbaren Mittel.
>
> Um die wirtschaftliche Situation des Netzwerks Grundeinkommen zu
> verbessern, ist neben den Beiträgen der Mitglieder eine kontinuierliche
> Akquise erforderlich, für die ebenfalls ein Verantwortlicher/eine
> Verantwortliche vom NWR einzusetzen und zu vergüten ist.
>
> Im Sinne einer guten Ansprechbarkeit und Wahrnehmung des Netzwerks
> Grundeinkommen sollte eine gut erreichbare regelmäßig besetzte
> Geschäftsstelle entsprechend der vorhandenen Mittel eingerichtet werden,
> die dem NWR, dem SPK, RI's und allen Mitgliedern verantwortlich ist.
>
>
>
>         VII.        Förderverein
>
>
> Träger des Netzwerks Grundeinkommen ist der gemeinnützige "Verein zur
> Förderung des bedingungslosen Grundeinkommens", der für die Finanzierung
> der Aktivitäten des Netzwerks Grundeinkommen zuständig ist. Diese
> Trägerschaft ist in der Vereinssatzung kenntlich zu machen. Mitglieder
> des Vereins und seines Vorstandes sind die jeweils gewählten Angehörigen
> des Netzwerkrates des Netzwerks Grundeinkommen.
>
> Der Vereinshaushalt wird von der Mitgliederversammlung des Netzwerks
> Grundeinkommen verabschiedet. Die laufenden finanziellen Geschäfte und
> buchhalterischen Aufgaben werden von einem Finanzgremium des Netzwerks
> Grundeinkommen wahrgenommen, das vom Netzwerkrat eingesetzt und
> entsprechend der verfügbaren Mittel vergütet wird.
>
>
>
>         VIII.      Wissenschaftlicher Beirat
>
>
> Der NWR ernennt die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates. Sie
> sollen Netzwerk und NWR in Fragen beraten, die mit dem bedingungslosen
> Grundeinkommen verbunden sind. Die Mitglieder und der NWR können den
> wissenschaftlichen Beirat zu bestimmten Themen befragen, er kann seine
> Positionen aber auch auf eigene Initiative einbringen.
>
> Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates sollten auch Mitglied des
> Netzwerks Grundeinkommen sein. Der Netzwerkrat sollte Personen benennen,
> die für den Kontakt zum wissenschaftlichen Beirat und seinen Mitgliedern
> zuständig sind.



Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen