[Debatte-Grundeinkommen] Fw: .... BGE in die Öffentlichkeit zu bringen.

Manfred Bartl sozial at gmail.com
So Jul 27 18:55:45 CEST 2008


Hallo, Viktor!

Der Satz "Ich bin mir über das Problem des sozialen Umfelds im Klaren,
aber mit der Finanzierung steht und fällt nun mal die Durchsetzung
unserer Idee" disqualifiziert leider Deine gesamte Argumentation. Wie
wurde gerade so richtig gesagt: "Die Finanzen sind nicht die Ursache,
sie sind die Folge." Wer erst die Finanzierung sieht und dann das
Grundeinkommen, liegt grundfalsch.

> "Wer aber nicht arbeiten will, dem sollte die Gemeinschaft nicht unnötigerweise eine teure Unterkunft in der Stadt finanzieren."

Was hat die Gemeinschaft mit dem Arbeiten zu tun???

> "Die Präzision der Inflationsrate ist wissenschaftlich umstritten."

Was für ein herrlicher Satz! :-)

Die Differenzierung zwischen "Bedürftigen" einerseits und der
"arbeitende Bevölkerung" andererseits ist völlig überflüssig. Die
Mehrheit der Bedürftigen - also Langzeitarbeitslose und ihre Familien
- gehört schließlich zur arbeitenden Bevölkerung. Arbeiterklasse eben.

Die Idee, das Grundkontigent Strom, jedermann kostenfrei zur Verfügung
zu stellen, ist doch nicht von Frau Ypsilanti! Und natürlich ist das
eine Grundeinkommensidee. Fragt sich nur, warum Du die Idee nicht auf
die Wohnung übertragen kannst! Du darfst einfach nur nicht auf die
monetäre Interpretation der Welt hereinfallen und Dir erst eine
Pauschale vorstellen, die dann für Wohnung aufzubringen ist, sondern
erst die Wohnung!

Gruß
Manfred


2008/7/25 Viktor Panic <viktor.panic at gmx.de>:
> Hallo, alle zusammen!
>
> Wegen der Netikette habe ich hier mehrere Punkte zusammengefasst.
>
> UNTERKUNFTSKOSTEN (Bezug siehe "Original-Nachricht")
> Herr Blaschke hat einige interessante Berechnungen angestellt.
> Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass 321 Euro fur Unterkunftskosten keineswegs in Stein gemeißelt sind. Immerhin handelt es sich dabei um den größten Posten im Existenzminimum!
> (321 Euro sind, soweit ich weiß, der gegenwärtige Durchschnittswert)
> In Großstädten sind Unterkunftskosten um ein mehrfaches höher als auf dem Lande. Dies hängt ganz wesentlich mit dem besseren Arbeitsplatzangebot zusammen. Wer aber nicht arbeiten will - das sei ihm durchaus freigestellt - dem sollte die Gemeinschaft nicht unnötigerweise eine teure Unterkunft in der Stadt finanzieren, selbst Fahrtkosten zum Arbeitsplatz entfallen dann ja, was auf dem Lande eine größere Rolle spielt, als in der Stadt. Daher befürworte ich eine Unterkunfts-Pauschale, die sich an den günstigen Mieten orientiert. Wer in der Stadt leben will, wäre für die Differenz selbst verantwortlich. Ich bin mir über das Problem des sozialen Umfelds imklaren, aber mit der Finanzierung steht und fällt nun mal die Durchsetzung unserer Idee.
> Übrigens bestünde auch noch die kostengünstige Möglichkeit von Wohngemeinschaften. Immerhin wird diese gegenwärtig durch die gesetzliche Beziehungs-Schnüffelei behindert.
>
> GRUNDEINKOMMENS-ANPASSUNG
> Ich halte das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt für den sinnvollsten Maßstab, an den das BGE geknüpft werden sollte. Das wäre in der Finanzierung stabiler als die Inflationsrate. Außerdem ist die Präzision der Inflationsrate wissenschaftlich umstritten!
>
> ZU GÖTZ WERNER's MODELL
> Demnach sollte das BGE einzig über eine hohe Mehrwertsteuer finanziert werden. (Manche seiner Fans vergessen das, wenn sie Brutto=Netto sagen.)
> Seinen Einsatz halte ich für sehr bedeutsam.
> Jedoch: Wenn wir eine Insel wären, wäre sein Konzept ja möglicherweise ideal. Insbesondere bedeutet EINE Steuer weniger Verwaltungsaufwand als ZWEI. Aber da das BGE mit Bestimmtheit nicht in der gesamten EU gleichzeitig eingeführt wird, gäbe es an unseren Grenzen ein Riesen-Problem.
> Ich befürworte eine lineare Einkommensteuer von ca. 40%, Beibehaltung der Mehrwertsteuer, Deckung der Finanzierungslücke durch eine Erhöhung der letzteren, da unsere MwSt im europäischen Vergleich noch relativ moderat ist. Dieses Konzept unterscheidet sich in der Realität kaum von einer einheitlichen Mehrwertsteuer.
> Die MwSt hat übrigens den Vorzug, dass bestimmte Dienstleistungen oder Waren ausgenommen werden können, heute schon sind Mieten davon befreit. Ich denke da z.B. an Betreuungskosten.
>
> ZU AgneS'  VORSCHLAG
> Ich wollte ja schon lang drauf antworten.
> Jawohl! Die Argumentation sollte knapp und präzise sein:
> 1) Die Bedürftigen haben einen Anspruch auf den Ersatz der gestiegenen Energiekosten, in voller Höhe! Der wird sicher stattfinden, wenngleich die Politik diese Anpassungen gern verzögert.
> 2) Warum sollen nur die Bedürftigen einen vollen Ausgleich bekommen, soll denn die arbeitende Bevölkerung allein darunter leiden? Die können, wenn das BVG will, gerade mal darauf hoffen, ihre gestiegenen Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen, selbst das spart den meisten aber nur 25-35% (ihren individuellen Steuersatz), den Rest müssen sie selber tragen.
> 3) Darum befürworten wir ein einheitliches Energie-Geld für jeden, nach dem Vorbild des Kindergelds.
> (Vorbilder sind immer nützlich, da können sich die Menschen eher was drunter vorstellen.)
> PS: YPSILANTI's Idee mitbekommen? "Gratis-Strom für alle" lautete die Schlagzeile bei uns. Gemeint war ein kleines Kontingent von 500 bis 900 Kilowattstunden pro Haushalt (nach Personenzahl gestaffelt). Natürlich reicht das niemandem aus, soll es auch nicht. Dafür sollte der darüber hinausgehende Verbrauch teurer werden, um zum Sparen anzuregen.
> Ach ja, falls es nicht bemerkt wurde: Die Idee hat durchaus Grundeinkommens-Charakter!
> Ich finde sie gut! Vielleicht könnte man aber auch erstmal die Anschlussgebühr abschaffen, hätte einen ähnlichen Effekt.
>

> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Wed, 23 Jul 2008 08:51:43 -0400
>> Von: rblaschke at aol.com
>> An: info at grundeinkommen-osnabrueck.de, Debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
>> Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Fw: ....  BGE in die Öffentlichkeit zu bringen.
>
>> Lieber Herr Stöckel,
>>
>> ich vermute, dass dies nicht öffentlich publiziert wird, weil es Herrn
>> Binkerts lobenswerte private Meinung ist und nicht dem von Dieter
>> Althaus in Auftrag gegebenen und so von Opielka/Strengmann-Kuhn
>> durchgerechneten SB-Konzept entspricht - und im übrigen in der CDU auch
>> schwierig zu kommunizieren wäre, z. B. ein SB in Höhe z. B. von 781 €
>> Netto (EU-SILC - Armutsgrenze 2005; die Repäsentativitä des EU-SILC
>> wird von Experten angezweifelt), von 880 € Netto (SOEP - Armutsgrenze
>> 2005) oder 1.000 € Netto (EVS-Armutsgrenze 2003) - und das für jede/n
>> Erwachsenen, wenn man es ernst mit der individuellen Garantie und
>> Unabhängigkeit vom Partner meint.
>> Zu diesen Höhen kämen dann noch, wenn gewollt, Leistungen für die
>> Sozialversicherungen inkl.KV,
>> denn Armutsrisikogrenzen sind Nettogrenzen - keine Bruttowerte, sind
>> also nicht inkl. SV-Leistungen.
>>    Das ergibt dann alles Werte, die weit über denen vom SB-Ansatz liegen
>> (600 € plus 200 € für KV).
>>
>> Der DPWV hat übrigens keine Armutsgefährdungsgrenze errechnet, sondern
>> die regierungsamtliche EVS-Regelsatzberechnung richtig gestellt.
>> Demnach müsste der Regelsatz derzeit bei 434 € liegen, plus
>> durchschnittl. 321 € KdU, da wären wir schon bei 755 € - also immer
>> noch unter den genannten genannten Armutsrisikogrenzen. Die
>> Erwerbslosenbewegung hat einen richtigen Regelsatz von 500 8
>> 2 errechnet,
>> auch dann die 321 € KdU dazu,
>> nähern wir uns langsam den o. g. Armutsrisikogrenzen - wohlgemerkt ohne
>> SV-Leistungen.
>>
>> Die Frage nach dem impliziten Arbeitszwang ist von Herrn Binkert
>> ürbigens vollkommen richtig beantwortet worden.
>> Ob es ihn gibt oder nicht hängt von der Höhe des Transfers ab.
>>
>> Bürgergeldzuschläge sind im SB-Konzept schon immer angesprochen, aber
>> bisher nicht offiziell konkretisiert worden.
>>
>> Beste Grüße
>> Ronald Blaschke
>>
>>
>
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